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Ein europäischer Grüner Deal

Europas Zukunft hängt von einem gesunden Planeten ab. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich das Ziel gesetzt, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen und damit ihren Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris nachzukommen. Der europäische Grüne Deal ist die Strategie, mit der die EU ihr Ziel für 2050 erreichen will.

Was ist der europäische Grüne Deal?

Der europäische Grüne Deal ist ein Paket politischer Initiativen, mit dem die EU auf den Weg gebracht werden soll, einen grünen Wandel zu vollziehen, um schließlich ihr Ziel zu erreichen, bis 2050 klimaneutral zu werden.

Der Grüne Deal unterstützt diesen Wandel hin zu einer gerechten und prosperierenden Gesellschaft mit einer modernen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft.

Dabei wird betont, dass ein ganzheitlicher und sektorenübergreifender Ansatz erforderlich ist, bei dem alle relevanten Politikbereiche zum übergeordneten Klimaziel beitragen. So umfasst das Paket Initiativen, die eine Reihe eng miteinander verflochtener Politikbereiche betreffen: Klima, Umwelt, Energie, Verkehr, Industrie, Landwirtschaft und nachhaltiges Finanzwesen.

Der europäische Grüne Deal wurde im Dezember 2019 von der Kommission ins Leben gerufen. Wenig später hat sich der Europäische Rat auf seiner Dezembertagung damit beschäftigt.

Der Übergang zu Klimaneutralität wird beträchtliche Chancen mit sich bringen, etwa im Hinblick auf das Potenzial für Wirtschaftswachstum, neue Geschäftsmodelle und Märkte, neue Arbeitsplätze und technologische Entwicklung. Schlussfolgerungen des Europäischen Rates – 12. Dezember 2019

Welche Initiativen umfasst der Grüne Deal?

Fit für 55

Mit dem Paket „Fit für 55“ werden die Klimaziele des Grünen Deals in Rechtsakte übertragen.

Konkret handelt es sich um eine Reihe von Vorschlägen, mit denen bestehende Rechtsvorschriften im Bereich Klima, Energie und Verkehr aktualisiert und neue Gesetzgebungsinitiativen eingeführt werden sollen. Ziel ist es, die Rechtsvorschriften der EU an die Klimaziele der EU anzupassen.

Mithilfe des Pakets soll ein kohärenter und ausgewogener Rahmen für die Verwirklichung der Klimaziele der EU geschaffen werden, der

  • einen fairen und sozial gerechten Übergang gewährleistet,
  • die Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie erhält und stärkt, während er gleiche Wettbewerbsbedingungen gegenüber den Wirtschaftsteilnehmern aus Drittländern sicherstellt und
  • die Position der EU als Vorreiter im weltweiten Kampf gegen den Klimawandel untermauert.

Europäisches Klimagesetz

Mit der Verordnung über das Europäische Klimagesetz ist das politische Ziel der EU, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, zu einer rechtlichen Verpflichtung geworden.

Mit dem Gesetz haben die EU und ihre Mitgliedstaaten die Verpflichtung angenommen, die Netto-Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken. Dieses Ziel ist aus einer Folgenabschätzung der Kommission hervorgegangen und rechtlich bindend.

Die wichtigsten Maßnahmen der Verordnung bestehen darin,

  • vorzugeben, in welchem Tempo die Emissionsreduktionen bis 2050 erfolgen sollen, um Unternehmen und Interessenträgern sowie Bürgerinnen und Bürgern Planungssicherheit zu geben,
  • ein System zu entwickeln, mit dem die Fortschritte auf dem Weg zum Klimaziel überwacht und berichtet werden,
  • für einen kosteneffizienten und sozial gerechten ökologischen Wandel zu sorgen.

Im Mai 2021 billigte der Rat die Klimagesetz-Verordnung, nachdem er im April 2021 bereits eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielt hatte. Sie ist jetzt in Kraft.

EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel

Im Juni 2021 haben die EU-Umweltministerinnen und ‑minister Schlussfolgerungen zur neuen EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel gebilligt. In der Strategie wird eine langfristige Vision dargelegt, wie die EU bis 2050 eine klimaresiliente Gesellschaft werden kann, die vollständig an die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels angepasst ist.

Zu den Maßnahmen, die in der Strategie vorgesehen sind, gehören:

  • eine bessere Erhebung und ein besserer Austausch von Daten, um Informationen über die Auswirkungen des Klimawandels leichter zugänglich zu machen und den Wissensaustausch zu fördern
  • naturbasierte Lösungen zur Stärkung der Klimaresilienz und zum Schutz der Ökosysteme
  • die Einbettung der Anpassung in makrofiskalische Maßnahmen

Die Schlussfolgerungen dienen der Kommission als politische Leitlinien für die Umsetzung der Strategie.

Im März 2022 hat der Rat Schlussfolgerungen verabschiedet, in denen er dazu auffordert, den Katastrophenschutz an extreme Wetterereignisse infolge des Klimawandels anzupassen.

Bei der Anpassung der Katastrophenschutzsysteme sollten folgende Schwerpunkte gesetzt werden:

  • Prävention
  • Vorsorge
  • Reaktion
  • Wiederaufbau

Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030

Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 soll zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in Europa bis 2030 beitragen. Dies würde den Menschen, dem Klima und dem Planeten gleichermaßen nützen.

Die in der Strategie dargelegten Maßnahmen umfassen:

  • eine Ausweitung geschützter Land- und Meeresgebiete in Europa
  • die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, indem weniger und weniger schädliche Pestizide eingesetzt werden
  • die Aufstockung der Mittel für Maßnahmen und eine bessere Überwachung der Fortschritte

Im Oktober 2020 hat der Rat „Umwelt“ Schlussfolgerungen zur biologischen Vielfalt angenommen, in denen die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 gebilligt wurden. Die Mitgliedstaaten erkannten an, dass mehr getan werden muss, indem die direkten und indirekten Ursachen für den Verlust von biologischer Vielfalt und Natur angegangen werden. Sie bekräftigten, dass die Biodiversitätsziele in andere Sektoren wie Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft umfassend einbezogen werden sollten.

Im Juni 2023 einigte sich der Rat auf eine Verhandlungsposition zur vorgeschlagenen Verordnung über die Wiederherstellung der Natur, mit der einige der Ziele der Biodiversitätsstrategie in Rechtsvorschriften umgesetzt werden sollen. Ein darin festgelegtes verbindliches EU-weites Ziel soll dazu führen, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet wären, bis 2030 wirksame Wiederherstellungsmaßnahmen für mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der EU einzuleiten.

Strategie „Vom Hof auf den Tisch“

Mit der Strategie der Kommission „Vom Hof auf den Tisch“ soll die EU dabei unterstützt werden, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, indem das derzeitige Lebensmittelsystem der EU auf ein nachhaltiges Modell umgestellt wird.

Wichtige Ziele der Strategie sind – über die Prioritäten Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit hinaus – folgende:

  • Gewährleistung der Versorgung mit ausreichenden, erschwinglichen und nahrhaften Lebensmitteln im Rahmen der Belastbarkeitsgrenzen des Planeten
  • Unterstützung einer nachhaltigen Lebensmittelerzeugung
  • Förderung eines nachhaltigeren Lebensmittelkonsumverhaltens und einer gesünderen Ernährung

Im Oktober 2020 nahm der Rat Schlussfolgerungen zu der Strategie an. Darin unterstützt er das Ziel, ein europäisches nachhaltiges Lebensmittelsystem von der Erzeugung bis zum Verbrauch zu entwickeln.

Europäische Industriestrategie

Die EU setzt beim Übergang zu Klimaneutralität auf die Führungsrolle der europäischen Industrie.

Ziel der EU-Strategie ist es, die Industrie in ihrer Rolle als Beschleuniger und Wegbereiter für Wandel, Innovation und Wachstum zu unterstützen.

Nachdem die Kommission im März 2020 ihre neue Industriestrategie veröffentlicht hatte, nahm der Rat im November 2020 Schlussfolgerungen dazu an. Darin betonte er, dass die Prinzipien Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Umweltschutz die wirtschaftliche Erholung von der COVID‑19-Pandemie unterstützen sollten.

Im Mai 2021 veröffentlichte die Kommission eine aktualisierte Fassung der Industriestrategie mit dem Ziel, Europas Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. So soll die europäische Industrie in die Lage versetzt werden, beim grünen und digitalen Wandel eine Führungsrolle zu übernehmen und beim Übergang zu Klimaneutralität und Digitalisierung weltweit zur treibenden Kraft zu werden.

Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

Die Entkopplung des Wirtschaftswachstums von der Ressourcennutzung und die Umstellung auf kreislauforientierte Systeme für Produktion und Verbrauch sind der Schlüssel zur Verwirklichung der Klimaneutralität der EU bis 2050.

Im März 2020 präsentierte die Europäische Kommission einen neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft; im Dezember 2020 nahm der Rat Schlussfolgerungen dazu an. In den Schlussfolgerungen wird auch die Rolle der Kreislaufwirtschaft bei der Gewährleistung einer grünen Erholung von COVID‑19 hervorgehoben.

Im Aktionsplan sind über 30 Aktionspunkte zum Design nachhaltiger Produkte, zum Kreislaufprinzip in Produktionsprozessen und zur Stärkung der Position von Verbrauchern und öffentlichen Auftraggebern vorgesehen. Im Mittelpunkt stehen Sektoren wie Elektronik und IKT, Batterien, Verpackungen, Kunststoffe, Textilien, Bauwesen und Gebäude sowie Lebensmittel.

Batterien und Altbatterien

Die Nachfrage nach Batterien wird sich bis 2030 voraussichtlich mehr als verzehnfachen. Die EU hat eine neue Batterie-Verordnung verabschiedet, mit der eine Kreislaufwirtschaft für den Batteriesektor geschaffen werden soll, indem alle Phasen des Lebenszyklus von Batterien – von der Konzeption bis zur Abfallbehandlung – einbezogen werden. Diese Initiative ist insbesondere vor dem Hintergrund der enormen Entwicklung im Bereich der Elektromobilität von großer Bedeutung.

Die neue Verordnung, die 2023 angenommen wurde, ersetzt die geltende Batterierichtlinie von 2006. Sie zielt darauf ab, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und das Funktionieren des Binnenmarkts für Batterien zu verbessern und gleichzeitig mithilfe der Sicherheits-, Nachhaltigkeits- und Kennzeichnungsanforderungen für einen faireren Wettbewerb zu sorgen.

Der Vorschlag für diese Verordnung wurde von der Europäischen Kommission im Dezember 2020 vorgelegt. Der Rat hat am 17. März 2022 eine allgemeine Ausrichtung festgelegt. Im Anschluss an interinstitutionelle Verhandlungen wurde eine vorläufige Einigung zwischen den Verhandlungsführern des Ratsvorsitzes und des Europäischen Parlaments erzielt. Im Juli 2023 hat der Rat hat den endgültigen Text förmlich angenommen und damit das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen.

Ein gerechter Übergang

Für einige Mitgliedstaaten und Regionen wird es schwieriger sein als für andere, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Manche Mitgliedstaaten sind beispielsweise stärker auf fossile Brennstoffe angewiesen oder verfügen über CO2-intensive Industriezweige, in denen eine beträchtliche Zahl von Menschen beschäftigt ist.

Die EU hat einen Mechanismus für einen gerechten Übergang eingeführt, um den Regionen, die am stärksten vom Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft betroffen sind, finanzielle und technische Unterstützung zu leisten. Er wird dazu beitragen, im Zeitraum 2021-2027 mindestens 55 Mrd. € für folgende Bereiche zu mobilisieren:

  • Menschen und Gemeinschaften: damit der Weg für Beschäftigungsmöglichkeiten und Umschulungen geebnet, die Energieeffizienz von Wohnraum verbessert und Energiearmut begegnet werden kann
  • Unternehmen: damit der Übergang zu CO2-armen Technologien für Investoren attraktiver wird und damit finanzielle Unterstützung und Investitionen für Forschung und Innovation bereitgestellt werden
  • Mitgliedstaaten oder Regionen: damit in neue grüne Arbeitsplätze, einen nachhaltigen öffentlichen Verkehr, digitale Konnektivität und saubere Energieinfrastruktur investiert wird

Mit einer Mittelausstattung von insgesamt 17,5 Mrd. € ist der Fonds für einen gerechten Übergang die erste Säule des Mechanismus für einen gerechten Übergang. Der Fonds unterstützt Regionen, die von fossilen Brennstoffen und emissionsintensiven Industrien abhängig sind, indem er gesellschaftliche und wirtschaftliche Kosten abfedert, die durch grünen Wandel entstehen. Er unterstützt Investitionen in

  • KMU und neue Unternehmen,
  • Forschung und Innovation,
  • Technologien für saubere Energie und Emissionsreduktion und
  • Umschulung von Arbeitnehmern und Hilfe bei der Arbeitssuche.
Mithilfe des EU-Mechanismus für einen gerechten Übergang sollen Regionen, die in hohem Maße von fossilen Brennstoffen und CO<sub>2</sub>‑intensiven Industriezweigen abhängig sind, beim Übergang zu sauberer Energie unterstützt werden.

Am 7. Juni 2021 hat der Rat die Verordnung zur Einrichtung des Fonds angenommen.

Bei der Umstellung auf eine grünere Zukunft ist auch der Finanzsektor gefordert. Im Rahmen des Grünen Deals hat die Kommission eine Reihe von Initiativen für ein nachhaltiges Finanzwesen vorgeschlagen. Dazu gehören

  • Investitionspläne,
  • die Taxonomie für grüne Investitionen,
  • Vorschriften für grüne Anleihen.

Saubere, erschwingliche und sichere Energie

Da 75 % der Treibhausgasemissionen der EU auf Energieverbrauch und Energieerzeugung entfallen, ist die Dekarbonisierung des Energiesektors ein entscheidender Schritt hin zu einer klimaneutralen EU.

Die EU arbeitet derzeit auf mehreren Ebenen daran, diese Ziele zu erreichen, indem sie

  • die Entwicklung und Nutzung sauberer Energiequellen wie erneuerbarer Offshore-Energie und Wasserstoff unterstützt,
  • die Integration der Energiesysteme in der gesamten EU fördert,
  • durch EU-Energiekorridore eine vernetzte Energieinfrastruktur entwickelt,
  • die geltenden Rechtsvorschriften über Energieeffizienz und erneuerbare Energien überarbeitet, auch mit Blick auf die Ziele für 2030.

Der Gebäudesektor ist einer der größten Energieverbraucher in Europa und ist für mehr als ein Drittel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich.

Im Juni 2021 haben die EU-Ministerinnen und ‑Minister Schlussfolgerungen zur Strategie der Kommission für eine Renovierungswelle angenommen und drei Aspekte herausgestellt, die in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen: soziale Inklusion, wirtschaftliche Erholung und grüner Wandel. Sie unterstützten das Ziel der Strategie, die Quote energetischer Renovierungen in der EU bis 2030 mindestens zu verdoppeln.

EU-Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien

Chemikalien sind für einen modernen Lebensstandard und die Wirtschaft unverzichtbar. Chemische Stoffe können jedoch schädlich für Mensch und Umwelt sein. In seinen Schlussfolgerungen vom März 2021 billigte der Rat die von der Kommission vorgelegte EU-Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien.

In der Strategie wird eine langfristige Vision für die Chemikalienpolitik der EU dargelegt. Mit ihr wollen die EU und die Mitgliedstaaten

  • die menschliche Gesundheit besser schützen,
  • die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie stärken,
  • zu einer schadstofffreien Umwelt beitragen.

Die Strategie ist ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Grünen Deals und des Null-Schadstoff-Ziels.

Waldstrategie und Entwaldung

Die im Juli 2021 von der Kommission vorgestellte EU-Waldstrategie für 2030 bildet einen Schwerpunkt des europäischen Grünen Deals. Sie stützt sich auf die EU-Biodiversitätsstrategie und spielt eine Schlüsselrolle bei den Bemühungen, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen unter anderem:

  • Förderung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung
  • finanzielle Anreize für Waldbesitzer und Waldbewirtschafter, umweltfreundliche Verfahren einzuführen
  • Vergrößerung der Wälder und Verbesserung ihrer biologischen Vielfalt, unter anderem durch Anpflanzung von 3 Milliarden neuen Bäumen bis 2030

In seinen Schlussfolgerungen vom November 2021 hebt der Rat hervor, welch wichtige Rolle die Wälder für die menschliche Gesundheit spielen, und dass ein Gleichgewicht zwischen den ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekten einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung gefunden werden muss.

Die EU hat Vorschriften erlassen, um die Auswirkungen der EU auf die weltweite Entwaldung zu verringern. Mit der im Mai 2023 angenommenen Verordnung wird sichergestellt, dass Erzeugnisse, die von den Bürgerinnen und Bürgern auf dem Unionsmarkt gekauft, verwendet und verbraucht werden, nicht zur Entwaldung und Waldschädigung in der ganzen Welt beitragen.

Grüner Deal: Welche Rolle spielen der Europäische Rat und der Rat?

Der Europäische Rat legt die politischen Vorgaben für das Handeln der EU fest. Mit dem Bekenntnis der EU zur Klimaneutralität bis 2050, das die Staats- und Führungsspitzen in ihrer strategischen Agenda verankert und im Dezember 2019 bekräftigt haben, wird ein klares Ziel für die kommenden Jahre festgelegt.

Die Kommission übermittelt dem Rat der EU und dem Parlament die Vorschläge und Initiativen, die sie im Rahmen des Grünen Deals ausgearbeitet hat. Die EU‑Ministerinnen und ‑Minister erörtern in verschiedenen Ratsformationen die vorgeschlagenen gesetzgeberischen und nicht gesetzgeberischen Maßnahmen.

Bei Gesetzgebungsvorschlägen besteht das endgültige Ziel darin, Rechtsvorschriften zu erlassen. In den meisten Fällen geschieht dies nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, bei dem der Rat und das Europäische Parlament gemeinsam als Gesetzgeber tätig werden.

Grafik zur Klimaneutralität

5 Fakten zum EU-Ziel der Klimaneutralität

Für die Zukunft Europas und der Welt ist es unerlässlich, gegen den Klimawandel anzugehen. Mit dem europäischen Klimagesetz wurde das Ziel der EU festgeschrieben, bis 2050 klimaneutral zu werden. Damit ist die EU der Verpflichtung gefolgt, die sie und ihre Mitgliedstaaten mit der Unterzeichnung des Übereinkommens von Paris im Jahr 2015 eingegangen sind. Was bedeutet Klimaneutralität und wie will die EU sie erreichen?