Studienkolleg
Manche internationale Schulabschlüsse berechtigen nicht direkt zum Studium in Deutschland. Sie haben dann über das Studienkolleg die Möglichkeit, sich für ein reguläres Studium zu qualifizieren.
Was ist das Studienkolleg?
Mit manchen Schulabschlüssen aus anderen Ländern kann man zwar in diesen Ländern, nicht aber in Deutschland ein Studium beginnen. Studienkollegs bieten für Studieninteressierte mit diesen Abschlüssen eine fachliche und sprachliche Vorbereitung auf ein Studium an einer deutschen Hochschule.
Für die bayerischen Universitäten, also auch für die TUM, ist das Studienkolleg München zuständig.
Die Abschlussprüfung im Studienkolleg ist die sogenannte Feststellungsprüfung, die den fachgebundenen Zugang zu einem Studium in Deutschland ermöglicht. Die Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung durch ein Studienkolleg dauert zwei Semester.
Am Studienkolleg gibt es verschiedene Kurse, die den Zugang zu unterschiedlichen Studiengängen ermöglichen:
- Den G-Kurs für geistes- und gesellschaftswissenschaftliche Studiengänge
- Den M-Kurs für medizinische und biologische Studiengänge
- Den T-Kurs für technische, mathematische und naturwissenschaftliche Studiengänge
- Den W-Kurs für wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Studiengänge
Wenn Sie über die TUM am Studienkolleg München studieren wollen, legen Sie bitte eine Onlinebewerbung über TUMonline an. Wählen Sie dabei als Art des Studiums „Studienkolleg“ und einen Studiengang aus der Liste. Entsprechend werden Sie einem passenden Kurs zugeordnet.
Welche Bachelorstudiengänge der TUM welchem Kurs des Studienkollegs München zugeordnet sind, können Sie dieser Übersicht entnehmen:
Studium oder Studienkolleg?
Informieren Sie sich rechtzeitig, ob Ihre Qualifikation (z.B. das Abschlusszeugnis Ihrer Schule) für den direkten Hochschulzugange in Deutschland ausreicht. Wenn Sie in Ihrem Heimatland für ein Studium an einer Hochschule qualifiziert sind, aber nicht in Deutschland, dann können Sie sich über das Studienkolleg für ein Studium in Deutschland qualifizieren. In einigen Ländern müssen Sie zusätzlich eine Hochschuleingangsprüfung absolvieren oder bereits ein Jahr studiert haben.
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Auf den Internetseiten des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes DAAD erfahren Sie in einer Übersicht, welche Bewerber die Feststellungsprüfung ablegen müssen oder direkt zum Studium zugelassen werden.
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Wichtige Informationen zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse der Zentralen Anerkennungsstelle Bayern finden Sie in der Datenbank anabin.
Bitte beachten Sie, dass die Unterrichtssprache im Studienkolleg Deutsch ist. Sie müssen für die Bewerbung einen Nachweis Ihrer deutschen Sprachkenntnisse auf Niveau B2 erbringen. Beim Aufnahmetest für das Studienkolleg wird dann noch einmal überprüft, ob Ihre Sprachkenntnisse für das Studienkolleg ausreichen.
Bei einer Bewerbung für das Studienkolleg ist keine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist erforderlich.
Für Bewerber:innen aus bestimmten Ländern gelten zusätzliche Bestimmungen. Weitere Informationen finden Sie unter „Sie bewerben sich über TUMonline“.
Bewerbung für das Studienkolleg – Schritt für Schritt
Die Plätze im Studienkolleg sind begrenzt, daher kann leider nicht jede Bewerberin oder Bewerber aufgenommen werden. Bewerbungen nach Fristende können nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerbung für das Studienkolleg erfolgt über das Bewerbungsportal TUMonline – eine Bewerbung direkt beim Studienkolleg ist nicht möglich. Bei der Bewerbung geben Sie auch an, für welchen Studiengang Sie sich nach Abschluss des Studienkollegs bewerben möchten. Davon hängt ab, in welchen Schwerpunktkurs beim Studienkolleg Sie eingeteilt werden.
Bewerbungsfristen:
- Bewerbung für das Sommersemester: 15.11. – 15.01.
- Bewerbung für das Wintersemester: 15.05. – 15.07.
Bis zum Ende der Bewerbungsfrist müssen Sie alle Bewerbungsdokumente hochgeladen und die Onlinebewerbung abgeschickt haben.
Diese Dokumente müssen Sie hochladen:
- Ihre Hochschulzugangsberechtigung, zusammen mit
- einer Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer, wenn Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt wurde.
- ein Sprachnachweis Deutsch der Niveaustufe B2 oder höher (nach dem europäischen Referenzrahmen für Sprachen)
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- einen aktuellen und lückenlosen Lebenslauf in deutscher Sprache mit genauen Angaben über Ihren Bildungsweg (besuchte Schulen, abgelegte Prüfungen)
- gegebenenfalls einen Nachweis über bisherige Studien (zum Beispiel ein Notentranskript oder Leistungsnachweise)
- Ihr APS-Zertifikat (für Bewerber aus China, Indien oder Vietnam)
- Bitte beachten Sie auch die weiteren Sonderregeln für bestimmte Länder.
Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und Ihre Unterlagen erfolgreich geprüft wurden, erhalten Sie per E-Mail eine Zulassung zur Aufnahmeprüfung beim Studienkolleg.
Sie werden auch darüber informiert, in welchen Schwerpunktkurs Sie eingeteilt wurden.
Die Kurse
Je nachdem, für welchen Studiengang Sie sich nach dem Studienkolleg bewerben möchten, werden Sie in einen von drei Schwerpunktkursen eingeteilt:
- T-Kurs für technische und mathematisch-naturwissenschaftliche Studiengänge
- M-Kurs für medizinische und biologische Studiengänge oder Sport
- W-Kurs für wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge
- G-Kurs für geistes- und gesellschaftswissenschaftliche Studiengänge
Sie können nur an der Aufnahmeprüfung teilnehmen, wenn die Universität (z.B. die TUM) Sie dazu eingeladen hat.
Die Aufnahmeprüfung findet für jedes Semester an einem bestimmten Termin statt. Die Termine können Sie auch online auf den Seiten des Studienkollegs einsehen.
Wenn Sie die Aufnahmeprüfung nicht bestehen, sind maximal zwei Wiederholungsprüfungen möglich. Wenn Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen können, und sich nicht rechtzeitig per E-Mail unter Angabe Ihrer Bewerbernummer abmelden, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Für die Aufnahme in den T-Kurs, den M-Kurs oder den W-Kurs müssen Sie zusätzlich einen Mathematiktest bestehen.
Weitere Informationen zur Aufnahmeprüfung erhalten Sie beim Studienkolleg
Wenn Sie die Aufnahmeprüfung bestanden haben, können Sie mit Ihrem Kurs am Studienkolleg beginnen.
Nachdem Sie die Zulassung erhalten haben, finden Sie in Ihrem TUMonline Account den Antrag auf Immatrikulation. Laden Sie diesen herunter, unterschreiben Sie ihn, und reichen Sie ihn gemeinsam mit den Dokumenten für die Immatrikulation persönlich oder per Post bei der TUM ein. In Ihrem TUMonline Account sehen Sie auch, welche Dokumente Sie für die Immatrikulation noch einreichen müssen.
Als Teilnehmerin oder Teilnehmer am Studienkolleg bezahlen Sie nur die Beiträge für das Studentenwerk.
Sobald Sie
- den Antrag auf Immatrikulation unterschrieben und eingereicht haben,
- alle Dokumente für die Immatrikulation eingereicht haben,
- und die Zahlung des Semesterbeitrags verbucht ist,
werden Sie an der TUM immatrikuliert. Für die Dauer Ihres Kurses am Studienkolleg sind Sie damit regulär als Studierende oder Studierender an der TUM eingeschrieben.
Nach zwei Semestern legen Sie die sogenannte Feststellungsprüfung ab. Wenn Sie diese bestehen, verfügen Sie über eine fachgebundene Hochschulreife für Deutschland – und können sich für den Bachelorstudiengang Ihrer Wahl bewerben (vgl. Schritt 1).
Nach dem Studienkolleg – Bewerbung für einen Bachelorstudiengang
Wenn Sie sich nach dem Studienkolleg für einen Bachelorstudiengang bewerben möchten, dann bewerben Sie sich während der regulären Bewerbungsfristen über TUMonline.
Eine Bewerbung für das Studienkolleg ist keine Bewerbung für einen Bachelorstudiengang. Wenn Sie nach dem Studienkolleg an der TUM studieren möchten, müssen Sie sich erneut über TUMonline bewerben und alle benötigten Unterlagen rechtzeitig hochladen. Zusätzlich müssen Sie sich auch über uni-assist bewerben und dort die für die Erstellung der Vorprüfungsdokumentation notwendigen Dokumente hochladen.
Wenn Sie nach dem Studienkolleg die sogenannte Feststellungsprüfung bestanden haben, dann gilt das Zeugnis über die Feststellungsprüfung gemeinsam mit den Bildungsnachweisen aus Ihrem Heimatland (z.B. Ihrem Schulzeugnis) als fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung. Das bedeutet, dass Sie sich für alle grundständigen Studiengänge (Bachelor) bewerben können, die zu Ihrer Fachbindung passen. Zudem ist das Zeugnis über die Feststellungsprüfung auch der Nachweis Ihrer deutschen Sprachkenntnisse, wenn das Fach Deutsch als Prüfungsfach aufgeführt ist.
Es gilt also: Bildungsnachweise aus Ihrem Heimatland für den Hochschulzugang 50% + Zeugnis über die Feststellungsprüfung 50% = fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (100%)
Die Fachbindung hängt davon ab, welchen Kurs Sie im Studienkolleg belegt haben. Sie können sich für alle Studiengänge in den Fachrichtungen aus Ihrem Schwerpunktkurs bewerben.
Wenn Sie sich über die TUM für das Studienkolleg beworben hatten, dann haben Sie bei dieser Bewerbung bereits angegeben, für welchen Studiengang Sie sich interessieren. Sie können sich aber nach dem Studienkolleg nicht nur für diesen Studiengang bewerben, sondern für alle, für die Sie mit Ihrer Fachbindung den Hochschulzugang besitzen.
Wir bitten um Verständnis, dass nur im Rahmen einer Bewerbung geprüft werden kann, ob Sie mit Ihrem Zeugnis über die Feststellungsprüfung die Voraussetzungen für einen Studiengang mitbringen. Vorab können wir keine Aussage dazu treffen.
Ihre Noten werden von uni-assist bewertet.
Ihre Hochschulzugangsberechtigung besteht zu gleichen Teilen aus den Bildungsnachweisen aus Ihrem Heimatland für den Hochschulzugang und dem Zeugnis über die Feststellungsprüfung.
Bei der Berechnung der Noten bei der Bewerbung werden die Noten aus beiden Zeugnissen gewertet. dabei zählen sowohl die fachlichen Einzelnoten als auch die Gesamtnote. Das bedeutet, dass sowohl bei der Gesamtdurchschnittsnote als auch bei den fachspezifischen Einzelnoten Ihre Noten aus Ihrem Heimatland und aus dem Feststellungsprüfungszeugnis miteinander verrechnet werden.
Ein Beispiel:
Note aus Ihrem Heimatland, umgerechnet in das deutsche Notensystem: 2,5
Note aus dem Zeugnis über die Feststellungsprüfung: 1,5
Gesamtdurchschnittsnote: 2,0
In der Onlinebewerbung über TUMonline sehen Sie alle Unterlagen, die Sie bei der Bewerbung hochladen müssen.
Ihre Hochschulzugangsberechtigung besteht dann aus den Bildungsnachweisen aus Ihrem Heimatland für den Hochschulzugang und dem Zeugnis über die Feststellungsprüfung.
Zudem benötigen Sie eine Vorprüfungsdokumentation (VPD), die Sie bei uni-assist beantragen müssen.
Wenn Sie sich über die TUM für das Studienkolleg beworben hatten, dann liegen Ihre Bildungsnachweise aus Ihrem Heimatland bereits in beglaubigter Kopie vor. Sie müssen diese dann nicht erneut in Papierform einsenden.
Sie können sich auch mit dem Zeugnis über die Feststellungsprüfung aus einem anderen Bundesland bewerben, wenn auf dem Zeugnis die Eignung zur Aufnahme eines Studiums an den Universitäten und Fachhochschulen in Deutschland ausgewiesen ist. Die Fachbindung muss dem Studiengang entsprechen, für den Sie sich bewerben möchten.
Bitte beachten Sie, dass wir nur im Rahmen einer Bewerbung prüfen können, ob Ihr Zeugnis Sie für ein Studium an der TUM qualifiziert. Eine Aussage vorab ist dazu leider nicht möglich.
Sie müssen ebenfalls eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) bei uni-assist beantragen.