Nachteilsausgleich
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Nachteilsausgleich

Was ist mit Fragen, die aus der Wertung genommen werden

Reinhard Karasek

Nachteilsausgleich

� goia / PIXELIO

Rechtsanwalt Reinhard Karasek beantwortet die Frage wie folgt:

Glücklicherweise gibt es seit einigen Jahren das sogenannte Eliminierungsverfahren. Das IMPP (genau die Sachverständigenkommission oder Überprüfungskommission) nimmt sich die einzelnen Fragen unmittelbar nach der Prüfung vor und eliminiert einzelne Fragen, die aus unterschiedlichen Gründen ungeeignet sein können (z. B. Doppellösungen; unklare Formulierungen; Rechenfehler; Schreibfehler). Vor der Prüfung lassen sich solche Fehler nicht in jedem Fall erkennen. Das sogenannte Antwortverhalten der Kandidaten (u. a. dokumentiert durch sogenannte Item-Analysen) zeigt dann aber nach der Prüfung genau, welche Fragen nichts taugen.

Nun kann sich aber die Eliminierung einer Frage zum Nachteil einer Kandidatin oder eines Kandidaten auswirken. Dies ist immer dann gegeben, wenn die Frage z. B. eine Doppellösung hatte und wegen dieses Systemfehlers gestrichen werden muss. Hat man hier eine der beiden Lösungen gewählt, so wird im Wege des sogenannten Nachteilsausgleichs dann doch noch gutgeschrieben. Da wir es hier mit einer relativen Bestehensgrenze zu tun haben, kann durch diese nachträgliche Gutschrift die individuelle Bestehens- oder Notengrenze verändert werden. Der Computer des IMPP rechnet hier aber sehr genau und fehlerfrei! In jedem Fall werden diese Fragen bei der Endauswertung mit berücksichtigt. Werden Fragen einfach nur eliminiert, so verbessert sich die Notengrenze entsprechend.

Gelauscht (Foren)

Wir vertreten die Auffassung, dass das IMPP viel zu wenig Gebrauch von der Möglichkeit der Eliminierung macht. So könnten die Prüfungsämter und das IMPP Klagen einzelner Kandidaten auf zusätzliche Punktegutschriften vermeiden.

Überhaupt sollte das IMPP die Fragen "vortesten", bevor sie später in der Prüfung gestellt werden. Ein solcher Test ist nur sinnvoll, wenn eine bestimmte Gruppe ausgesuchter Kandidaten die Fragen vorher beantwortet. Das Problem der Geheimhaltung - das uns hier immer entgegengehalten wird - ließe sich sicherlich regeln.

Wie erfahre ich mein "echtes" Prüfungsergebnis, wenn einzelne Fragen eliminiert wurden?

Inzwischen hat das IMPP reagiert: Auf der homepage (www.impp.de) kann man den Einfluss einzelner Eliminierungen einschließlich Nachteilsausgleich individuell überprüfen. Auch die Prüfungsbescheide sind inzwischen etwas ausführlicher ausgestaltet, nachdem wir - insbesondere vor Gericht - die mangelnde "Informationspolitik" des IMPP kritisiert haben.

Rechtsanwalt Reinhard Karasek

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