Schiffsbeflaggung
Erklärungen zu den einzelnen Flaggen: |
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Eine
Handelsflagge ist eine Flagge für die Handelsschiffe eines Staates, die der
Staats- oder Nationalflagge häufig ähnelt. Das Recht zum Führen der
Handelsflagge wird durch das Flaggenzeugnis des Staates verliehen, in dem
das Schiff registriert ist, und sie muss von jedem im Schiffsregister
eingetragenen Handelsschiff geführt werden. Somit kann die Handelsflagge nur
von Schiffen geführt werden, die keine Kriegsschiffe, Staats- oder
Hilfsschiffe oder Jachten sind. Die Besonderheit ist hier, dass ein Schiff
kein exterritoriales Gebiet darstellt, und als Handelsschiff einer
Privatperson o.ä. gehört, und nicht den Staat selbst repräsentiert. Somit
verbietet sich normalerweise der Gebrauch der National- oder gar
Staatsflagge von selbst. Um eben diesen Privatpersonen dennoch die
Möglichkeit zu geben, ihre Nationalität zu bekunden, wurde die Handelsflagge
geschaffen. Die Bekanntgabe der Nationalität ist insbesondere notwendig beim
Ein- und Auslaufen in einen Hafen. Im englischen Sprachraum wird die
Handelsflagge als "Civil Ensign" oder "Merchant Flag" bezeichnet. |
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Gösch
oder Heimathafen
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Die Gösch
ist eigentlich die Bugflagge der Kriegsschiffe. In einigen Ländern ist die
Gösch jedoch auch bei Handelsschiffen üblich. Weiterhin kann sie identisch
mit der Handelsflagge sein, oder es gibt eine zu diesem Zweck speziell
gestaltete Flagge. Die Gösch wird gehisst wenn das Schiff im Hafen ankert
oder festgemacht hat. Sollte die Gösch nicht vorgeschrieben sein, wird hier
im Allgemeinen die Flagge des Heimathafens gehisst. So kann man ablesen aus
welcher Stadt das Schiff kommt. (siehe auch:
Gösch) |
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Die
Gastlandflagge wird von Schiffen und Booten gehisst, wenn sie in die
Gewässer, insbesondere jedoch in die Häfen eines anderen Landes einlaufen
und vor Anker gehen. Sie wird am Mast an Steuerbord gesetzt, und zwar höher,
mindestens jedoch gleich hoch als die eigene Nationalflagge. Damit soll zum
Ausdruck gebracht werden, dass man sich den Gesetzen des besuchten Landes
unterordnet. Dazu bedarf es einer Flagge eigentlich nicht, denn jedes
Schiff, egal ob Frachter oder Segler, unterliegt immer der Rechtsprechung
des Landes, in dessen Hoheitsgebiet es sich gerade befindet, denn ein Schiff
ist kein exterritoriales Gebiet. Handelsschiffe setzen als Gastlandflagge
die Handelsflagge des jeweiligen Gastlandes, und alle nicht als
Handelsschiff registrierten privaten Schiffe, Boote und Jachten verwenden
dazu die Nationalflagge des jeweiligen Gastlandes. Eine Ausnahme bilden hier
meißt die Handelsflaggen der Länder des Commonwealth
of Nations, und zwar diejenigen welche einen Red Ensign als
Handelsflagge verwenden. Ein Red Ensign darf auf See auch von Privatpersonen
geführt werden, und demzufolge kann dieser dann auch als Gastlandflagge
verwendet werden, muss jedoch nicht. Einige Commonwealth-Staaten haben
jedoch die Verwendung des Red Ensign auf ihre Handelsschiffe beschränkt, so
dass kein fremdes Handelschiff diesen Red Ensign als Gastlandflagge
verwenden darf. Zuwiederhandlungen werden nach dem Einlaufen in den fremden
Hafen bestraft (z.B. Indien, Pakistan). Im Zweifelsfalle gilt daher für
Privatpersonen: Lieber immer die jeweilige Nationalflagge als Gastlandflagge
setzen.
Es war einst Brauch, dass beide Flaggen, also die eigene Nationalflagge und
die Gastlandflagge, zum Sonnenuntergang gestrichen, und des Morgens wieder
gesetzt wurden. Das hat sich jedoch nicht erhalten. |
Dank an
Captain Peter und Captain Snoo |
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Die
Zollflagge ist eine Flagge, die anzeigt, ob das Schiff – manchmal auch wo
das Schiff – zuletzt zolltechnisch abgefertigt wurde. Es ist also nicht
die Flagge des Zoll selber. |
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Reedereien sind Firmen, welche die Befürderung von Personen und Gütern
mittels Seeschiffen mit kaufmännischer Zielsetzung betreiben. Diese Firmen
haben auch eigene Flaggen, und das Recht diese auf See zu zeigen. |
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Das
Unterscheidungssignal besteht aus vier Signalflaggen des
internationalen Signalflaggenalphabets, die dem funktelegraphischen
Rufzeichen entsprechen, also einer Kombination von Ziffern und Buchstaben. |
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An der
Flagge des Bestimmungslandes kann abgelesen werden in welchem Staat sich der
Zielhafen des Schiffes befindet. |
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Die
Postflagge ist eine spezielle Flagge. Sie zeigt an ob sich Post an Bord
befindet. In den Zeiten, in den die Tätigkeit der Post zu den hoheitlichen
Aufgaben eines Landes gehörten, war die Postflagge ein oft der
Nationalflagge ähnliches Hoheitszeichen. Die meisten Postsysteme sind heute
weltweit privatisiert, so dass es keine hoheitliche Aufgabe mehr ist,
sondern ein kommerzielles Unterfangen, dass nicht mehr durch eine spezielle
Flagge gekennzeichnet wird. Es kommt noch dazu, dass der meistfrequentierte
Postweg heute die Luftfracht ist. Aus oben genannten Gründen wird einem die
Postflagge in der Seefahrt auf hoher See kaum noch begegnen. |
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Die
internationalen Signalflaggen dienen dem Anzeigen oder dem Austausch von
Informationen. Für ihre Benutzung gibt es international gleiche, strenge
Regeln und Vorschriften. Ein Satz dieser Signalflaggen wird ein "Stell"
genannt. Ein Stell besteht aus 26 Buchstabenflaggen, 10 Zahlenwimpeln, 4
Hilfsstandern und 1 Antwortwimpel. Die Flaggen werden in ihrer Reihenfolge
meist untereinander gesetzt und von oben nach unten abgelesen. Man nennt
eine solche Flaggenanordnung ein Signal oder einen "Heiß" (heißen =
hochziehen). |
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Natürlich
gibt es auch Regelungen dafür, wie Jachten und Boote beflaggt oder auch
beleuchtet werden sollen, auch international verbindliche Festlegungen. Aber
gerade bei der Beflaggung wird das durch die jeweiligen Staaten eigenständig
geregelt, so sehen einige Staaten eine eigene Jachtflagge vor, oder auch
eigene Göschflagge für den Bug des Bootes
oder der Jacht, zumindest aber eine Nationalflagge am Heck. Wie dabei
jeweils zu verfahren ist wird jeweils in Gesetzen festgelegt, in Deutschland
durch das "Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die
Flaggenführung der Binnenschiffe (Flaggenrechtsgesetz)". |
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Seekarten und Sportbootkarten