WOCHENSPIEGEL | 30. Oktober bis 17. Dezember

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Genossinnen und Genossen,

anbei mein WOCHENSPIEGEL für die Zeit vom 30. Oktober bis 17. Dezember. Enthalten ist sowohl eine Befassung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 sowie den daraus resultierenden Änderungen für den Haushalt 2023 als auch 2024 sowie zahlreiche weitere aktuelle Themen – von Energiepreisbremsen, über Änderungen am Parteiengesetz bis hin zur Kindergrundsicherung.

Anregendes Lesen, ein frohes Weihnachten mit gutem Rutsch ins neue Jahr

wünscht herzlich und solidarisch

Ihre und eure

 

Dr. Nina Scheer
Bundestagsabgeordnete

 

THEMEN

ENERGIE

Änderungen im Energiewirtschaftsrecht: „Nutzen statt Abregeln“, Netzentgelte und Wasserstoffkernnetz

Uns allen sind die Bilder in Schleswig-Holstein und auch an anderen Orten von Windenergienutzung bekannt: Trotz Wind stehen immer wieder Windkraftanlagen still. Auch Strom aus anderer regenerativer Energiegewinnung ist aufgrund von Netzengpässen betroffen. Allein in Schleswig-Holstein waren dies in 2022 insgesamt 1.772 GWh abgeregelte Strommengen. Bundesweit bedeutete dies 2022 ein Verlust an Strom von 5,2 %. Das muss sich ändern. Deswegen haben wir mit einer Reform des Energiewirtschaftsgesetzes eine Regelung ‚Nutzen-statt-Abregeln‘ geschaffen. Anstatt dass Windräder stillstehen, soll der verloren gehende Strom künftig für die Wärme- und Wasserstoffgewinnung bzw. für Elektrolyseure erleichtert genutzt werden können. Die Regelung findet sich in § 13k EnWG. Die Übertragungsnetzbetreiber müssen bis zum Frühjahr ein Konzept für Ausschreibungen zur Nutzbarkeit anderweitig abzuregelnden Stroms erstellen.

Mit der Novelle wurden zudem rechtliche Grundlagen für ein Wasserstoff-Kernnetz geschaffen. Ebenfalls enthalten war ein Zuschuss zur Entlastung bei Übertragungsnetzentgelten von 5,5 Mrd. Euro. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die hierfür vorgesehene Finanzierungsgrundlagen durch sein Urteil zum Nachtragshaushalt 2021 (als Finanzierungsgrundlage für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds) mit in Frage stellte, wurde dieser Zuschuss nun im Zusammenhang mit der Entscheidung zum Nachtragshaushalt 2023 zurückgenommen.

Mit der Energiewirtschaftgesetzesnovelle ebenfalls geregelt wurden Änderungen zur Planungsbeschleunigung bei Netzen und erleichterte Durchleitungen, darunter Duldungspflichten. Aus europarechtlichen Gründen wurde zudem die Netzentgeltregulierungszuständigkeit auf die Bundesnetzagentur übertragen.

Zur Rede im Wortlaut auf meiner Homepage:
https://www.nina-scheer.de/2023/11/10/rede-anpassung-des-energiewirtschaftsrechts/

Zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/091/2009187.pdf

Zur Pressemitteilung auf meiner Homepage:
https://www.nina-scheer.de/2023/11/10/nina-scheer-stillstand-von-windkraftanlagen-beenden/

 

Kommunale Wärmeplanung

In Verzahnung zum Gebäude-Energie-Gesetz, das wir Anfang September 2023 beschlossen haben und das zum 1.1.2024 in Kraft tritt, verabschiedete der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Ampel Koalition nun auch das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung. Es zielt darauf, auch im Wärmesektor bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Dies erfordert eine Umstellung auf Erneuerbare Energien. Mit der Ampel-Koalition wurde hierfür die Zielvorgabe der Klimaneutralität gesetzt. Auf Drängen der FPD umfasst dies auch solche Energie, die den Weg der CO2-Abscheidung durchlaufen hat. Nach meiner und der Überzeugung der SPD-Bundestagsfraktion kann Letzteres allerdings mit Blick auf die Folgelasten von abgeschiedenem CO2 kein zielführender Weg zur Wärmewende sein, womit es erst recht verstärkt auf den Ersatz fossiler Energien durch Erneuerbare ankommt.

Mit einer kommunalen Wärmeplanung entscheidet sich, wie sich die Versorgung jeweils vor Ort gestalten lässt. Hierbei gilt es auch die unterschiedlichen Siedlungsstrukturen und regionalen Gegebenheiten zu berücksichtigen. In Häusern mit vielen Wohneinheiten stellen sich andere Voraussetzung als für Einfamilienhäuser; in Gebieten mit vorhandenen Leitungsstrukturen andere Voraussetzungen als ohne solche Voraussetzungen oder in Neubaugebieten. Schließlich macht es Unterschiede, welche örtlichen Gegebenheiten zur Nutzung Erneuerbarer Energien bestehen: Etwa, ob die Möglichkeit zur Nutzung von Geothermie besteht oder eine Versorgung über Bioenergie stattfindet.

Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist erstmals eine bundesweite Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung vorgesehen. Große Kommunen ab 100.000 Einwohner*innen sollen ihre Wärmepläne zum 30. Juni 2026 vorlegen. Kleinere Städte und Gemeinden unter 100.000 Einwohner*innen haben etwas länger Zeit, nämlich bis zum 30. Juni 2028, da sie mit der Aufgabe oftmals vor größeren personellen und strukturellen Herausforderungen stehen. Diese Daten waren bereits im Gebäude-Energie-Gesetz enthalten. Hier sind auch Ausnahmen vorgesehen für solche Gebiete, in denen bereits vorher eine Wärmeplanung vorgelegt wurde. Für Schleswig-Holstein besteht bereits eine landesgesetzliche Regelung, mit der – gestaffelt nach Einwohnerzahlen – frühere Vorlagezeitpunkte definiert wurden.
Das WPG benennt zudem konkrete Anforderungen an Wärmenetze. Betreibern bestehender Wärmenetze wird vorgegeben, die Wärmenetze bis 2030 mindestens zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme zu speisen, die aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wird. Für neue Wärmenetze wird ein Anteil von 65 Prozent Erneuerbarer von Beginn an verlangt.

Das Thema Wärmewende war auch Gegenstand meiner gemeinsamen Veranstaltung mit dem SPD-Ortsverein Ratzeburg am 21. November (siehe unter Berichte) und der Veranstaltung auf Einladung des Ortsvereins Verden am 4. Dezember. Hier wurden auch die mit dem GEG geschaffenen Voraussetzungen diskutiert. So besagen etwa die enthaltenen Mieterschutzregelungen, dass für den Heizungstausch über eine neue Modernisierungsumlage nun Investitionskosten in Höhe von 10 % auf Mieter*innen umgelegt werden dürfen und höchstens 50 Cent pro Quadratmeter. Zudem ist erforderlich, dass Vermieter bestehende Förderungen in Anspruch genommen haben.

Die neu geschaffene Förderkulisse, die auch nach der jüngsten Einigung auf den Umgang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, weiter Bestand haben wird, sieht 30 % der Investitionskosten als Sockelförderung vor. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro, werden weitere 30 % als Förderung bereitgestellt, soweit der betreffende Wohnraum selbst genutzt wird. Bei einer Umrüstung vor 2028 steht zudem ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent in Aussicht. Insgesamt ist die Förderung auf 70 % gedeckelt. Förderungen für Effizienzmaßnahmen erfolgen gesondert.

Zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/093/2009344.pdf

 

Erneuerbare Energien, Teilbeschlussfassung Solarpaket, Windenergie

Am letzten Sitzungstag vor Weihnachten verabschiedete der Bundestag zudem in Form eines Teilbeschlusses einzelne Regelungen zum sog. Solarpaket mit Änderungen am EEG. Diese betreffen allerdings – anders als der Titel des Gesetzes es vermuten lässt – Regeln für die Windenergie.

Da das Gesetzvorhaben noch nicht in Gänze geeint werden konnte, wird sein wesentlich größerer Teil nun weiterverhandelt und soll zu Beginn des kommenden Jahres verabschiedet werden. Der nun verabschiedete Teil enthält insbesondere Fristveränderungen zur Windenergie, um anderweitig ausgelöste unverhältnismäßige Pönalen abzuwenden.
Zum einen betrifft dies die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK), mit der Windkraftanlagen als sog. Luftfahrthindernis auszustatten sind. Die gesetzlich bestehende Frist wird erneut um ein Jahr verlängert, da sie als nicht realisierbar eingeschätzt wird und ohne Änderung eine Pönale auslösen würde.

Es ist allerdings erforderlich unverzüglich einen Antrag auf BNK zu stellen, so diese erforderlich ist.

Eine Pönale wird auch erhoben bei fehlender Direktvermarktung bei Windkraftanlagen ab 100 kW installierter Leistung. Aufgrund der Schwierigkeit für bestimmte Anlagen, einen Direktvermarkter zu finden, wird hier ebenfalls eine Fristverlängerung um 6 Monate gewährt.
Mit einer weiteren Änderung werden die Realisierungsfristen für Windkraftanlagen für die Zuschläge aus den Gebotsterminen aus 01.8.2021 und 01.11.2021 erneut um 6 Monate verlängert, da die Realisierungsfrist am 01.02.2024 bzw. 01.05.2024 sonst abliefe und aufgrund von Lieferkettenproblemen teilweise nicht eingehalten werden kann und sonst am 01.02.2024 eine Pönale anfiele. Auch die Pönalfristen werden entsprechend verlängert.

Der übrige Teil des Gesetzentwurfs, der vor allem umfangreiche Regelungen für den beschleunigten Ausbau der Solarenergie in Deutschland zum Inhalt hat, soll nach weiteren parlamentarischen Beratungen im kommenden Jahr beschlossen werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Ausbau von PV-Anlagen auf Dächern, an Gebäuden sowie auf Freiflächen zu erleichtern. Dazu gehören unter anderem Neuregelungen für so genannte Agri-PV-Anlagen, sowie Regelungen für den Zubau von Dachanlagen und die Vereinfachung von Mieterstrom.

Es ist zudem eine klare Erwartungshaltung der SPD-Bundestagsfraktion, schnellstmöglich Resilienzregelungen zu treffen, die der heimischen Solarwirtschaft den Marktzugang gewährleisten.

Dies war auch Gegenstand einer Fraktionsveranstaltung, die ich für die SPD-Bundestagsfraktion initiiert hatte.

Die Marktverhältnisse für die heimische Solarwirtschaft sind aufgrund verschiedener internationaler Einschlussfaktoren so beeinträchtigt, dass ein Abwandern bzw. Insolvenzen unmittelbar bevor stehen. Deswegen hatte ich mich in den Verhandlungen auch bereits für eine Regelung noch in 2023 ausgesprochen, was allerdings von der FDP verweigert wurde. Die heimische und europäische Solarwirtschaft muss weiter gestärkt werden, um unsere Importabhängigkeit und die mögliche Abwanderung von Kow-How nicht noch zu vertiefen.

Redebeitrag von Dr. Nina Scheer (SPD) am 15.12.2023 um 14:59 Uhr (145. Sitzung, TOP ZP 7, 8)

Zu meiner Rede bei Verabschiedung der Teilbeschlussfassung zum Solarpaket:
https://dbtg.tv/cvid/7605378

Zum Gesetzesentwurf auf der Webseite des Bundestages:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/086/2008657.pdf

Zur Beschlussempfehlung (Teilbeschlussfassung) des Ausschusses für Klimaschutz und Energie:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/097/2009781.pdf

 

Atomkraft nicht weiter nutzen

Die Fraktion der AfD hatte in diesen Wochen mehrere Anträge ins Plenum eingebracht mit dem Ziel die Weiternutzung der Atomkraft in Deutschland fortzuführen. Ihr Gesetzesentwurf zur Änderung des Atomgesetzes und zwei Anträge zur Reaktivierung von Atomkraftwerken und die Aussetzung der Rückbaugenehmigung der im April vom Netz gegangenen Meiler wurden von einer breiten Mehrheit des Bundestags abgewiesen.

Zur Rede im Wortlaut auf meiner Homepage:
https://www.nina-scheer.de/2023/11/10/rede-aenderung-des-atomgesetzes/

Redebeitrag von Dr. Nina Scheer (SPD) am 10.11.2023 um 13:02 Uhr (135. Sitzung, TOP 29)

In meiner Rede zur Aussprache entsprechender Vorlagen betonte ich, dass Atomstrom nicht nur teuer, sondern auch unsicher und nicht nachhaltig ist. Er macht nur etwa 10 % der weltweiten Stromerzeugung aus, wobei die Mehrheit in nur einigen wenigen Staaten konzentriert ist. Fünf Sechstel der UNO-Staaten beziehen ihre Energie aus anderen Quellen. Dabei werden ihre echten Kosten der über staatliche Versicherungshöchstgrenzen, ohne die Atomkraft nicht versicherbar wäre, auf die Allgemeinheit verlagert. Atomkraftwerke sind zudem anfällig für die Folgewirkungen des Klimawandels: in Folge von Dürren standen im Sommer 2022 zahlreiche Kraftwerke still. Hinzu kommt die ungelöste Endlagerfrage und entsprechende Lasten für nachfolgende Generationen.

 

BUNDESHAUSHALT UND UMGANG MIT DEM BUNDESVERFASSUNGSGERICHTSURTEIL

In meiner Wortmeldung auf dem SPD-Bundesparteitag wies ich darauf hin, dass die bisher umgesetzte klare Leitlinie der Ampel-Koalition zur Bewältigung der Energiepreiskrise zugunsten von Stabilität, Preis- und Investitionssicherung nun nicht durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Frage stehen darf. Schließlich hat das Gericht nur über den Weg der Verfügbarmachung von Haushaltsmitteln geurteilt, indem es den Nachtragshaushalt 2021 für nichtig erklärt hat. Es vermag hingegen nicht politisch zu urteilen.

Mit dem Nachtragshaushalt 2021 hatte die Ampel in 2022 Mittel in Höhe von 60 Mrd. für den sog. Klima- und Transformationsfonds beschieden, die nun fehlen.

Am 15. November hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die ursprünglich für die Bewältigung der Corona-Pandemie vorgesehenen Kreditermächtigungen grundsätzlich nicht umgewidmet werden dürfen. Die Koalitionspartner hatten vorgesehen, einen Teil dieser Mittel in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu übertragen und damit für dringend benötigte Maßnahmen gegen die Klimakrise zu verwenden.
Mit den Urteilsgründen stehen zudem die Verfügbarkeit von Geldern aus dem Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds, WSF, in Frage, weshalb etwa auch ein Zuschuss von 5,5 Mrd. Euro an die Übertragungsnetzbetreiber, die von der Ampel-Koalition bereits im Rahmen einer Energiewirtschaftsgesetzesnovelle zur Entlastung bei Netzentgelten – finanziert aus dem WSF – beschlossen wurden, nun wieder rückgängig gemacht wurden. Auch eine zunächst von der Ampel-Koalition beschlossene Verlängerung der Energiepreisbremsen auf Strom und Gas bis Ende März 2024 wurde aus diesen Gründen rückgängig gemacht.

Zu meiner Rede:
https://www.youtube.com/live/2hTzj2HZGl0?feature=shared&t=10068

Krisengründe bestehen nach Ansicht und Beschlusslage der SPD sowie SPD-Bundestagsfraktion weiter fort. Deswegen ist und bleibt es notwendig, auch für 2024 erneut die Schuldenbremse auszusetzen. Da dies von der verweigert wurde, konnte in der Ampel-Koalition allerdings nur für 2023 mit einem am 15.12.2023 beschlossenen Nachtragshaushalt erneut die Notlage und Aussetzung der Schuldenbremse für 2023 beschlossen werden. Dieser Feststellung bedurfte es in und für 2023 in Folge des Bundesverfassungsgerichtsurteils, das für das Aussetzen der Schuldenbremse die Kriterien der Jährigkeit sowie Jährlichkeit beschied.

Nach meiner Überzeugung überspannt die FDP mit ihrer Erklärung, das Bundesverfassungsgericht habe mit seiner Entscheidung über den Nachtragshaushalt die Schuldenbremse bestätigt, den politischen Bogen. Mit keiner Silbe des Urteils wird die Schuldenbremse bestätigt, schließlich wäre dies eine politische Aussage.

Die nun getroffene Einigung ist nach meiner Einschätzung von einer Haltung der FDP gekennzeichnet, die Koalitionspartner vor die Wahl zu stellen, entweder die von der FDP gewollten Wege einzuschlagen, oder aber die Koalition verlassen zu müssen. Dies entspricht nicht den Grundsätzen von Koalitionen.

Zwar konnte die SPD den Abbau des Sozialstaates verhindern. Gemessen an den gegebenen Verhandlungsgrundlagen stand dies in den relevanten Entscheidungszeiträumen allerdings ohnehin nicht zur Disposition der Koalitionspartner. Die Weigerung der FDP, auch für 2024 erneut die krisenbedingte Notlage zu erklären – dies wäre allein mit Blick auf die Ukraine möglich, halte ich für unverantwortlich. Es werden dringend notwendige Maßnahmen unterlassen, die sich auch preislich auswirken und somit sehr wohl auch in sozialer Hinsicht Einschnitte bewirken werden. Dies ist etwa im Zusammenwirken von CO2-Preissteigerungen und einer Nicht-Verlängerung der Schuldenbremse sowie der Streichung von Zuschüssen an die Netzbetreiber zur Dämpfung der Netzentgelte zu erkennen.

Neben einer erneuten Aussetzung der Schuldenbremse auch für 2024 bleibt die Einrichtung eines Sondervermögens Klimaschutz- und Transformation nach dem Modell des Bundeswehr-Sondervermögens erforderlich, wie ich dies auch bereits öffentlich gemeinsam mit Matthias Miersch gefordert habe. Hierfür bedürfte es einer Grundgesetzänderung und damit auch der Stimmen von CDU/CSU. Letzteres darf aber kein Grund sein, von dieser Forderung aus heutiger Perspektive Abstand zu nehmen. Schließlich konnte auch zum Bundeswehr-Sondervermögen diese Mehrheit gefunden werden. Gemessen an der Tatsache, dass sich mehrere unionsgeführte Bundesländer ebenfalls für ein nochmaliges Aussetzen der Schuldenbremse auch für 2024 aussprachen bzw. dies beschlossen – darunter Schleswig-Holstein mit Unterstützung durch die SPD-Landtagsfraktion – und dabei auch Investitionen erforderlich werden, wie sie aus einem Klima- und Transformations-Sondervermögen zu leisten wären, müssen CDU/CSU auch auf Bundesebene für diese Aufgaben und Anforderungen politische Verantwortung übernehmen.
Wirtschaft und Gesellschaft werden nicht gestärkt, indem bei Investitionen gekürzt wird. Deutschland muss resilient aufgestellt und seine Zukunftsperspektive gestärkt werden.

Einsparungen an der wirtschaftlichen und infrastrukturellen Substanz schaden dem Wohlstand hierzulande nachhaltig. Zudem dürfen keine weiteren Importabhängigkeiten bei wichtigen Zukunftstechnologien riskiert werden.

Auch die Schuldenbremse muss im Lichte dieser Entscheidung neu bewertet werden.

Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird nun in einem Nachtragshaushalt für 2023 Rechnung getragen, der nach intensiver parlamentarischer Beratung im Dezember verabschiedet wurde. Für das Jahr 2023 ist das erneute Aussetzen der Schuldenbremse beschlossen worden, wie es das Grundgesetz für den Fall einer außergewöhnlichen Notsituation vorsieht.

Mit der Einigung von Olaf Scholz, Christian Lindner und Robert Habeck auf die Nacht zum Mittwoch, den 13.12. wurde zudem eine Einigung für den Haushalt 2024 getroffen, allerdings zunächst ohne eine erneute Aussetzung der Schuldenbremse 2024. Dieser Beschluss wurde nun auch bereits in Form eines Beschlusses des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 durch den Haushaltsausschuss und die mitberatenden Ausschüsse vollzogen. Der Gesamthaushalt 2024 sowie eine Entscheidung zu den Einzelplänen erfolgt im neuen Jahr.

Zum Nachtragshaushaltsgesetz 2023 auf der Webseite des Deutschen Bundestages:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/095/2009500.pdf

Zur Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/097/2009792.pdf

 

STROMPREISE

Im November hat die Bundesregierung einen belastbaren Vorschlag vorgelegt, um die Strompreise insbesondere für energieintensive Unternehmen zeitlich befristet zu senken. Trotz des Bundesverfassungs-gerichtsurteils erhalten bleibt eine Absenkung der Stromsteuer für die Jahre 2024 und 2025. Die Absenkung soll weitere drei Jahre gelten, sofern für die Jahre 2026 bis 2028 eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt dargestellt werden kann.

Nicht aufgegriffen wurde die Einführung eines Transformations-strompreises. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte hierfür ein Konzept mit Maßgaben aufgestellt: Es muss sichergestellt werden, dass der Umstieg auf Erneuerbare Energien belohnt wird – daher muss sein Bezug an die Bedingung geknüpft sein, selbst in den Ausbau Erneuerbarer Energien zu investieren. Eine Dauersubvention darf es nicht geben. Auch Tarifbindung der Unternehmen soll Voraussetzung sein.

Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil wieder gestrichen wurde – wie oben erwähnt – der Zuschuss von 5,5 Mrd. zu den Entlastungen bei den Netzentgelten sowie die Rücknahme der Preisbremsenverlängerung.

Die ursprünglich zum Jahresende auslaufenden Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme sollten ursprünglich um drei Monate bis 31. März 2024 verlängert werden. Dies hatten die Ampel-Fraktionen in einem Maßgabenbeschluss im Rahmen einer Verordnungszustimmung beschlossen. Die Verordnung der Bundesregierung sah zunächst eine Verlängerung bis Ende April 2024 vor, auch wenn sie vom Bundestag ermächtigt worden war, bis Mitte 2024 eine Verlängerung vorzulegen. Allerdings war hierfür die Zustimmung der EU-Kommission erforderlich, die zunächst nur bis Ende März 2024 in Aussicht stand. Letztlich genehmigte die EU-Kommission eine Verlängerung im Rahmen des sog. TCTF bis Mitte Juli 2024; zu diesem Zeitpunkt hatte der Bundestag aber schon eine Verlängerung bis März 2024 auf den Weg gebracht.

Mit den Preisbremsen wurde der Preis für sowohl Wärme als auch Strom von privaten Haushalten und Unternehmen gedeckelt.
Auch im Interview mit dem Deutschlandfunk erläuterte ich, warum eine Fortsetzung der Preisbremsen trotz dessen durchaus sinnvoll sein würde.

Zu meinem Interview im Deutschlandfunk am 25. November:
https://www.deutschlandfunk.de/interview-nina-scheer-obfrau-spd-klimaausschuss-zu-energiepreisbremsen-dlf-3e3fbaec-100.html

Die Preisbremsen wurden aus dem Wirtschafts- und Stabilisierungsfondsgesetz finanziert, das nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht ebenfalls in seinen Grundlagen in Fragen steht. Insofern nahm die Bundesregierung die Verordnung zur Verlängerung der Preisbremsen entgegen dem Votum des Bundestages, allerdings auf Drängen der FDP wieder zurück.

Auch wenn die Gasspeicher bereits seit geraumer Zeit für den kommenden Winter gefüllt sind und die Versorgungslage damit gesichert, ist damit noch keine preisliche Sicherheit intendiert, zumal manche Tarife aufgrund von Mischkalkulationen auch noch vorangegangene Preissteigerungen heute noch abbilden. Die Energiemärkte befinden sich angesichts des andauernden Krieges in der Ukraine weiterhin in einer Phase, in der unerwartete Veränderungen entstehen könnten. Vor diesen Risiken sollten Verbraucher*innen auch über den kommenden Winter hinaus geschützt werden. Auch aktuelle Krisen wie der Nahost-Konflikt hatten plötzliche Steigerungen für Energiepreise am Weltmarkt zur Folge. Dies zeigt, dass auch die momentan tendenziell sinkende Entwicklung der Energiepreise nicht verlässlich auch in Zukunft so fortgeführt wird. Insofern halte ich mit der SPD-Bundestagsfraktion die Rücknahme der Energiepreisverlängerungen für einen Fehler.

Zur inzwischen wieder zurück genommenen Verordnung der Bundesregierung:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/090/2009062.pdf

Zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (durch die Rücknahme der Verordnung inzwischen gegenstandslos):
https://dserver.bundestag.de/btd/20/093/2009346.pdf

Einen fortdauernd bei den Strompreisen entlastenden Effekt stellt allerdings der steigende Anteil Erneuerbarer Energien dar – hier sind deutliche Ausbauaufwüchse zu verzeichnen, sowie die inzwischen nun gesetzlich geregelte Finanzierung der EEG-Vergütung aus dem Haushalt statt über die vormals geltende Umlage.

 

INTERNATIONALER KLIMASCHUTZ

Die 28. Klimakonferenz der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, COP 28) fand vom 30. November bis 12. Dezember 2023 in Dubai statt. Der sog. COP 28 kam Bedeutung in Fragen der Bestandsaufnahme des Klimaschutzvertrages von Paris zu, die sie zum erklärten Ziel der diesjährigen Zusammenkunft hatte. Zudem wurden Gesundheitsfolgen thematisiert. Kritisch bemerkt wurde die extrem hohe Teilnehmendenzahl von ca. 95.000 Anwesenden bemerkt, was mehr als einer Verdopplung aus den Vorjahren entspricht und auch auf eine hohe Anzahl an Lobbyisten aus der fossilen Energiewirtschaft zuzuordnen ist.

Ein Erfolg konnte bereits zu Beginn verbucht werden, indem es Deutschland auf Initiative von Svenja Schulze in Kooperation mit den Vereinigten Arabischen Emiraten gelungen war, mit der Verständigung auf 200 Mio. US Dollar an Einlagen einen Fonds für Klimaschäden und Verluste zu starten.

Vgl. hierzu mein Interview beim MDR vom 1. Dezember:
https://www.mdr.de/mdr-aktuell-nachrichtenradio/audio/audio-2494610.html

Zum Ende der Konferenz sind Beitragsleistungen in einer hohen dreistelligen Millionensumme angekündigt worden.
Eine der nun auch final erklärten Zielvorgaben ist es, den weltweiten Umstieg auf Erneuerbare Energien als entscheidende Weichenstellung des Klimaschutzes zu erkennen. Schließlich muss erkannt werden, dass allein Erneuerbare Energien zu einer weltweiten Garantie für bezahlbare und dezentral verfügbare Energie führen. Kritisch zu betrachten sind dabei Aussagen zur Atomenergie und auch zu CCS, der Abscheidung und unterirdischen Einlagerung von CO2. Diese sogenannte Negativemissionstechnologie darf nicht zu einer Verlängerung des Verbrauchs fossiler Ressourcen führen. Hierzu hatte ich auf ein entsprechendes Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion hingewirkt.

Zum Positionspapier der SPD-Fraktion:
https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/positionspapier_negativemissionstechnologien.pdf

Auch zur Wohlstandssicherung haben wir sowohl international als auch in Europa und national drängende Klimaschutzaufgaben. Dies hat nicht zuletzt das Bundesverfassungsgerichtsurteil 2021 mit Maßgaben für zu beschleunigende Klimaschutzmaßnahmen festgestellt.

Leider sind die Ergebnisse der Verhandlungen formuliert, die den Ausstieg aus fossilen Energieträgern anstreben, zurückhaltend. Zwar findet sich erstmals die Zielsetzung, sich grundsätzlich bis 2050 schrittweise von diesen Energien abzuwenden. Die klare Forderung der Bundesregierung und zahlreicher anderer Staaten nach einem Auslaufen lassen hatte sich aber nicht durchgesetzt. Ein wichtiges Zeichen ist gleichwohl die erstmalige Benennung des notwendigen Endes fossiler Energien und dass dies in Zusammenhang mit Klimaschutz gesetzt wird sowie dass Ausbauziele für Erneuerbare Energien genannt werden. Deren globale Kapazitäten soll nun bis 2030 verdreifacht werden; die jährliche globale Energieeffizienzrate soll verdoppelt werden.

Das Thema internationaler Klimaschutz war ebenfalls Gegenstand eines Fachgesprächs der SPD-Fraktion am 30. November (siehe unter Berichte), bei dem ich u.a. gemeinsam mit Bundesministerin Svenja Schulze auf dem Podium saß. Ebenfalls diskutierte ich die internationalen Klimaschutz-bedarfe im Rahmen einer Podiumsdiskussion der DNGV am 11. Dezember (siehe unter Zu Gast) in der Norwegischen Botschaft.

Zum Positionspapier der SPD auf der Webseite der Bundestagsfraktion:
https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/position-internationale-klimapolitik.pdf

 

NATIONALE KLIMASCHUTZVERANTWORTUNG

Im November hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin einer Klage der Deutschen Umwelthilfe und des BUND stattgegeben und die Bundesregierung verurteilt, ein Sofortprogramm nach § 8 Klimaschutzgesetz (KSG) zu beschließen, das die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz genannten Jahresemissionsmengen der Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre 2024 bis 2030 sicherstellt.
Das Urteil zeigt die Klimaschutzverbindlichkeit des KSG auf. Dem muss die Bundesregierung gerecht werden. Der Rahmen für zu leistende Klimaschutzmaßnahmen wurde dabei nicht zuletzt durch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung aus 2021 gesetzt. Wir brauchen hierfür auch verlässliche Investitionen und Fördermaßnahmen. Somit ist auch dieses Urteil eine Bestätigung für den Bedarf etwa eines Sondervermögens Klimaschutz und Transformation sowie zur Überarbeitung der Schuldenbremse.
Die Novelle des Klimaschutzgesetzes ist weiterhin Gegenstand parlamentarischer Beratungen. Im November fand eine öffentliche Sachverständigen-Anhörung statt. Es soll voraussichtlich im kommenden Jahr verabschiedet werden.

Zum Gesetzesentwurf auf der Webseite des Bundestages:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/082/2008290.pdf

 

KINDESWOHL SICHERSTELLEN

Kein Kind soll in Armut aufwachsen. Mit der Kindergrundsicherung wollen die Koalitionspartner ab 2025 die Familienförderung gerechter und einfacher machen: Der einkommensunabhängige Kindergarantiebetrag soll ab 2025 das bisherige Kindergeld, das in diesem Jahr von der Ampel-Regierung aufgrund des großen sozialdemokratischen Einsatzes bereits massiv auf 250 Euro monatlich erhöht wurde, ersetzen. Hinzu kommt ein Kinderzusatzbetrag, der einkommensabhängig und gestaffelt nach dem Alter des Kindes ausgezahlt werden wird. Dies stellt eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des bisherigen Kinderzuschlages dar. Zukünftig werden so auch Kinder, deren Eltern Bürgergeld oder andere Sozialleistungen erhalten, bezugsberechtigt sein. Ebenso wird die Pauschale für Bildung und Teilhabe an die Auszahlung des Kinderzusatzbetrages gekoppelt werden, um die Chancengerechtigkeit zu erhöhen und finanzielle Zugangshemmnisse weiter abzubauen. Mit der Kindergrundsicherung sollen bis zu 5,6 Millionen Kinder und Jugendliche erreicht werden. Durch das angepasste Existenzminimum erhalten einige Altersgruppen höhere Leistungen als bisher, bei anderen bleiben sie gleich.

In den nun anstehenden parlamentarischen Beratungen wird der Gesetzesentwurf weiter ausgestaltet. Kinder und Heranwachsende sollen mit aufeinander abgestimmten Leistungen einfach und unbürokratisch vor Armut geschützt werden.

Zum Gesetzesentwurf auf der Webseite des Bundestages:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/090/2009092.pdf

 

DIGITALISIERUNG IM GESUNDHEITSWESEN

Bereits 2021 wurde die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt. Mit ihr werden Befunde und Informationen aus Untersuchungen und Behandlungen digital gespeichert. Bis 2025 soll die Akte nun allen Versicherten zur Verfügung gestellt werden.

Die ePA wird von den Krankenkassen als App und als Desktopvariante bereitgestellt. Patient*innen können ihre ePA mit Dokumenten, Arztbriefen, Befunden etc. auch selbst befüllen. Die Akte enthält eine digitale Medikationsübersicht. In enger Verknüpfung mit dem E-Rezept können so Wechselwirkungen von Arzneimitteln vermieden werden. Alle Daten werden verschlüsselt abgelegt. Nur Versicherte können sie einsehen sowie Ärzt*innen, wenn sie von den Versicherten hierfür freigeschaltet werden. Sollte ein Versicherter auf diese Leistung nicht zugreifen wollen, kann er jederzeit widersprechen („Opt-Out“). Mit dem Digital-Gesetz wird zudem das E-Rezept weiterentwickelt. Ab 1. Januar 2024 wird es flächendeckend etabliert und seine Nutzung per Gesundheitskarte und ePA-App deutlich einfacher.
Der Gesetzesentwurf wurde am 14. Dezember von Bundestag verabschiedet.

Zum Gesetzesentwurf auf der Webseite des Bundestages:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/090/2009048.pdf

Zum Liebe-Freunde-Brief von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach:
https://www.nina-scheer.de/wp-content/uploads/sites/1229/2023/12/LFB_BMG_DigiG_und_GDNG.pdf

Zur Bilanz des Bundesgesundheitsministeriums für das Jahr 2023:
https://www.nina-scheer.de/wp-content/uploads/sites/1229/2023/12/BMG_Bilanz_2023.pdf

 

PARTEIEN- UND STIFTUNGSFINANZIERUNG DEMOKRATISCH LEGITIMIEREN

Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag das Stiftungsfinanzierungsgesetz beschlossen. Die gesetzliche Regelung war im Zuge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden, die bisherige Praxis der Finanzierung über Globalzuschüsse bemängelt hatte. Die sechs anerkannten politischen Stiftungen, die Friedrich-Ebert-Stiftung im Falle der SPD, erhielten auf diesem Wege im Jahre 2023 rund 697 Millionen Euro.

Künftig werden politische Stiftungen nur noch gefördert, wenn die ihr nahestehende Partei mindestens dreimal hintereinander in Fraktionsstärke im Deutschen Bundestag vertreten war. Sie müssen in der Gesamtschau für die freiheitlich demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv eintreten. So darf die politische Stiftung nicht durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gesichert extremistisch eingestuft werden oder die nahestehende Partei von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen sein. Damit ist klar: Wer sich nicht für die demokratische Ordnung und ihre Werte einsetzt, kann keine öffentlichen Mittel für seine Arbeit erhalten.

Auch die Änderung des Parteiengesetzes ist im Dezember auf Initiative der Koalitionspartner und mit Unterstützung der Unionsfraktion vom Bundestag verabschiedet worden. Um die Transparenz für Bürger*innen zu stärken muss künftig auch Sponsoring ab einer Bagatellgrenze in einem eigenen Sponsoring-Bericht in den Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht werden. Neben Namen und Anschrift des Zuwendenden und der Höhe der Zuwendung müssen dort auch Art und Umstände des Sponsorings dargestellt werden. Großspenden müssen früher gemeldet werden. Auch der Schwellenwert, ab wann sie der Bundestagspräsidentin angezeigt werden müssen, wird abgesenkt. Da Großspenden als Bundestagsdrucksache veröffentlicht werden, erhalten Bürger*innen damit frühzeitig Kenntnis über eine größere Zahl von Großspenden. Dies ist insbesondere im Vorfeld von Wahlen von Bedeutung, um die mögliche Einflussnahme von Dritten transparent zu machen. Damit die Parteien ihre Arbeit auch weiterhin bedarfsgerecht finanzieren können, wird die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung angehoben. Mit diesen Neuregelungen wird ein weiterer Entschluss des Koalitionsvertrags umgesetzt. Sie sorgen für mehr Nachvollziehbarkeit und stärken das Vertrauen der Bürger*innen in die Parteien als wichtige Akteure der demokratischen Willensbildung.

Zum Entwurf des Stiftungsfinanzierungsgesetzes auf der Webseite des Bundestages:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/087/2008726.pdf

Zum Gesetzesentwurf des Parteiengesetzes auf der Webseite des Bundestages:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/091/2009147.pdf

 

ZUKUNFTSSICHERNDE INVESTITIONEN FÖRDERN

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz, das im November im Bundestag verabschiedet wurde, sieht vor, dass Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert wird und zugleich Investitionen in erneuerbare Energien gefördert werden. Gerade Start-ups und kleinere Unternehmen haben oftmals Schwierigkeiten, notwendige Finanzmittel am Kapitalmarkt zu generieren. Um den Standortvorteil in Deutschlands zu stärken stehen diesen Unternehmen künftig zahlreiche Maßnahmen zur Verfügung, um ihre Finanzierungsgrundlagen zu verbessern.

Indem die Mindestmarktkapitalisierung für einen Börsengang gesenkt wird, soll der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert werden. Statt bisher 1,25 Millionen Euro wird sie künftig bei einer Million Euro liegen, was auch kleineren Unternehmen den Weg an den Kapitalmarkt öffnet. Mitarbeiter sollen mit einem höheren jährlichen Steuerfreibetrag stärker am Gewinn von Unternehmen beteiligt werden. Darüber hinaus sollen Unternehmen künftig Mehrstimmrechtsaktien mit einem Stimmrecht von bis zu 10:1 ausgeben können. Dies erleichtert Gründer*innen trotz Kapitalaufnahme ihren Einfluss auf das Unternehmen zu erhalten und ihre Expertise einbringen zu können. Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz wird eine weitere vereinbarte Maßnahme des Koalitionsvertrags umgesetzt.

Zum Gesetzesentwurf auf der Webseite des Bundestages:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/082/2008292.pdf

 

STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHT NEU DENKEN

Viele Menschen, die in Deutschland leben und arbeiten, oft auch hier geboren sind von politischer Mitbestimmung ausgeschlossen, weil sie keinen deutschen Pass besitzen. Um dies zu ändern, ist in diesen Wochen ein neuer Entwurf für eine Novelle des Staatsangehörigkeitsrecht auf den Weg gebracht worden, das unserer vielfältigen Gesellschaft und unserem modernen Land gerecht wird. Künftig soll die Einbürgerung schneller möglich sein – nach fünf statt acht Jahren, bei besonderer Integrationsleistung schon nach drei Jahren. Dazu gehört auch, Mehrstaatigkeit künftig generell zu ermöglichen, was die Lebensrealitäten vieler Menschen anerkennt, die künftig nicht mehr einen Teil ihrer Identität aufgeben müssen. Und dazu gehört, die Lebensleistung der Gastarbeitergeneration und der „Vertragsarbeiter*innen“ anzuerkennen und ihnen die Einbürgerung zu erleichtern: Sie müssen künftig keinen Einbürgerungstest mehr machen. Die Reform erkannt Realitäten an und sendet ein deutliches Signal der Zugehörigkeit an alle, die längst Teil unserer Gesellschaft geworden sind.

Die Einigung über den Gesetzesentwurf war in diesem Jahr nicht mehr möglich und wird im kommenden Jahr nach weiteren parlamentarischen Beratungen vom Bundestag aufgegriffen.

Zum Gesetzesentwurf auf der Webseite des Bundestages:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/090/2009044.pdf

 

JÜDISCHES LEBEN SCHÜTZEN

Vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung Deutschlands müssen wir uns antisemitischem Hass mit aller Deutlichkeit entgegenstellen und ihn mit allen rechtsstaatlichen Mitteln strafrechtlich und gesellschaftlich bekämpfen. Dies bedeutet, terroristische Organisationen und solche mit antisemitischer Programmatik zu verbieten. Es bedeutet auch, dass wir staatlicherseits aktiv und verlässlich die zivilgesellschaftlichen Organisationen und deren Ehrenamtliche unterstützen, die sich gegen Antisemitismus und für ein friedliches, respektvolles Miteinander einsetzen. Hierfür wurde auf einer Sitzung des Haushaltsausschusses beschlossen, 100 Mio. Euro mehr zur Unterstützung jüdischen Lebens und für die Bekämpfung von Antisemitismus bereitzustellen.

In diesen Wochen jährte sich auch die Reichspogromnacht zum 85. Mal. Während den Novemberpogromen 1938 wurden tausende Jüdinnen und Juden verhaftet, misshandelt und ermordet. Antisemitismus gilt es mit allen rechtsstaatlichen Mitteln entschieden entgegenzutreten. Antisemitische Gesinnung führte in Deutschland zu Völkermord. Insbesondere vor dem Hintergrund dieser Geschehnisse des 9. November rückt der Schutz jüdischen Lebens in Deutschland noch einmal besonders in den Mittelpunkt.

 

 

ZU GAST…

… IN BERLIN …

… auf der Jahreskonferenz der Stiftung KlimaWirtschaft am 8. November. Auf Podium „Große Sprünge/Kleine Schritte – So gelingt der Weg in die KlimaWirtschaft“ betonte ich den Fokus der Ermöglichung, den insbesondere Unternehmen für die Energiewende benötigen. Der Umstieg auf Erneuerbare Energien muss erleichtert und beschleunigt werden; darauf ist die Garantie für bezahlbare Energie angewiesen.

Um das Potential Deutschlands als Industrie- und Wirtschaftsstandort auszuschöpfen, kommt es auf eine Atmosphäre des Handels an. Als Beispiel für diese Devise erinnerte ich an die weltweite Ausstrahlungswirkung der unter rot-grünen Bundesregierung im Jahre 2000 eingeführten Erneuerbare-Energien-Gesetz, das einen gesellschaftlichen Aufbruch auslöste.

… beim parlamentarischen Frühstück der ARGE Netz am 14. November.
Als Schirmherrin diskutierte ich mit gemeinsam mit meinen Sprecher -Kolleg*innen der Fraktionen und der SPD-Arbeitsgruppe Klimaschutz & Energie über die Gesetzesvorhaben zum Solarpaket und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, sowie der zukünftigen Strategischen Ausrichtung der ARGE Netz Gruppe.

… bei der EnergieSystemWende-Konferenz der Reiner Lemoine Stiftung am 15. November. Zum Auftakt der Konferenz hielt ich die Keynote-Rede und erläuterte die politischen Weichenstellungen der Energiewende. Neben den zentralen Projekten der Ampelregierung legte ich dar, wie weit wir in nur wenigen Jahren Transformation gekommen sind und welche Schritte für eine klimaneutrale Zukunft noch nötig sein werden.

(Foto: Stefan Klenke)

Mit Blick auf die Transformation des Strommarktes berichtete ich über die Arbeit der Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) und wie die Klimawende sektorübergreifend und sozial gerecht gelingen kann.

… auf der Podiumsdiskussion anlässlich der COP 28, auf Einladung der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen und der schwedischen Botschaft am 11. Dezember.

Gemeinsam mit Vertretern von Germanwatch, Fridays for Future, dem BDI und dem Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung diskutierte ich die Anforderungen an eine Einigung auf der Klimakonferenz der UN (vgl. auch die Erwähnung weiter oben)

 

… IN SCHLESWIG-HOLSTEIN…

… auf dem Herbstempfang des Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein e.V. am 23. November als Gastrednerin.

(Foto: Tim Riediger / LEE SH)

Gegenstand der Diskussion war Gegenstand des Austauschs in Kiel waren Möglichkeiten zur Beschleunigung der Energiewende.

 

… AUSWÄRTS …

… bei der Veranstaltung „Energiewende vor Ort“ des SPD-Ortsvereins in Verden in Niedersachsen am 4. Dezember. Mit Stakeholdern und Vertretern der Gemeinde tauschte ich mich über die konkreten Projekte in der Stadt Verden und die bundespolitische Perspektive auf die Wärmewende aus.

In meinem Impulsvortrag betonte ich die klare Handschrift der SPD bei den Verhandlungen um die Wärmewende, zu der unter anderem die vereinbarten Mieterschutzregelungen und Förderungen gehören.

 

 

BERICHTE

Im Ergebnis auf Platz 1 aller weiblichen Bundestagsabgeordneten (Platz vier insgesamt). Wer sind die einflussreichsten Bundestagsabgeordneten in Deutschland? Mit dieser Frage beschäftigte sich die Kommunikationsagentur BCW. Unter den Politiker*Innen mit dem größten parlamentarischen Einfluss wurde ich auf Platz 4 bewertet und damit zugleich auf Platz 1 aller weiblicher Bundestagsabgeordneten. Im sogenannten Öffentlichkeits-Score belege ich mit Platz 193 den führenden Platz aller Sozialdemokrat*innen bzw. siebten Platz aller SPD-Bundestagsabgeordneten. Ich freue mich über das „Feedback“, sehe aber zugleich, wie wichtig es bleibt, mehr KollegInnen in die Parlamente zu bekommen. Die Bewertung belegt somit auch die Notwendigkeit für mehr Chancengleichheit in politischen Ämtern.

… IN BERLIN

Zu einem digitalen Fachgespräch zum Thema Resilienz hatten mein Fraktionskollege Timon Gremmels und ich am 31. Oktober geladen. Mit Vertretern von Verbänden und Unternehmen diskutierten wir, wie die heimische Wertschöpfung in der PV-Wirtschaft gesichert werden kann.

Im Rahmen der Landesgruppensitzung Schleswig-Holstein trafen wir uns am 6. November zu einem Gespräch mit dem Bauernverband Schleswig-Holstein.

Wir tauschten über aktuelle agrarpolitische Themen wie der Zukunftskommission Landwirtschaft und die Zukunft der Tierhaltung aus. Darunter auch Duldungspflichten und die wettbewerbliche Situation von Landwirten sowie bürokratische Anforderungen.

Am 9. November hatte ich in meiner Funktion als Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin zum Austausch mit Gewerkschaftsvertreter*innen mit der AG Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion eingeladen, in dessen Fokus die Beratungen zum Energiewirtschaftsgesetz, die Fachkräfteproblematik im Wärmebereich sowie aktuelle Entwicklungen in der Strompolitik standen. Bei einem weiteren Austausch am 14. Dezember standen die Beratungen zum Solarpaket, der Haushaltslage im Zuge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, die Nachlese zur Klimakonferenz COP28 sowie der Ausblick auf das Jahr 2024 im Mittelpunkt.

Mit Lydia Hemfort tauschte ich mich am 13. November aus. Lydia absolviert aktuell ein Praktikum in der Bundestagsverwaltung und kommt ursprünglich aus Wohltorf in meinem Wahlkreis.

Am 14. November kamen die Arbeitsgruppen für Klimaschutz und Energie sowie Wirtschaft zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen. In diesem Rahmen diskutierten wir die Themenbereiche, in denen eine enge Zusammenarbeit beider Arbeitsgruppen in besonderem Maße relevant ist. Besondere Relevanz hatten hierbei die wirtschaftliche Situation von Windkraft- und PV-Herstellern in Deutschland, den durch die Fraktion vorgeschlagenen Transformationsstrompreis und die Umsetzbarkeit von Bundesmaßnahmen auch für kleine Gemeinden und Kommunen.

Die Grundwertekommission der SPD feierte am Mittwoch, den 22. November ihr 50-Jähriges bestehen im Willy-Brandt-Haus. Die Jubiläumsveranstaltung fand unter dem Motto „Orientierung in einer Welt im Umbruch statt“.

Am 28. November hatte die SPD-Fraktion auf Initiative der Arbeitsgruppe Klimaschutz & Energie eine Fachkonferenz unter dem Titel „Energiewende durch Erneuerbare Energien sichern“ geladen. Mit über 90 Gästen und Experten diskutierten wir im Fraktionssaal der SPD über die Möglichkeiten zur Stärkung unserer Erneuerbaren-Energien-Wirtschaft.

(Foto: Andreas Amann)

Für die Resilienz unserer Transformationstechnologien ist es wichtig, auch die heimische und europäische Herstellung von Solar- und Windenergie zu stärken. Dies dient auch der Vermeidung von Importabhängigkeiten, der Sicherung von Know-How und Innovationskraft. Maßgaben zur CO2-Neutralität dürfen zudem nicht zum Trittbrett für Atomenergie oder den verstärkten Einsatz von Abscheidungstechnologien werden, sondern müssen dem Umstieg auf Erneuerbare Energien dienen.

Am 30. November richteten die Arbeitsgruppen der SPD-Fraktion für Außenpolitik, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie Klimaschutz und Energie gemeinsam ein Fachgespräch zur sozialdemokratische internationale Klimapolitik aus.
Als Podiumsteilnehmerin betonte ich gemeinsam mit Bundesministerin Svenja Schulze die Bedeutung von internationalen Verständigungen für klimapolitischen Handlungsbedarf. Im Übrigen müsse dabei aber auch gelten: Global denken – lokal handeln.

(Foto: Paul Alexander Probst)

Vom 8. bis 10. Dezember fand der Bundesparteitag der SPD in Berlin statt. In meiner Rede vor den Genoss*innen betonte ich die Linie der SPD in der Ampel-Koalition. Die Krisen der vergangenen Jahre konnten nur mit Investitionssicherheit, Stabilität und Verlässlichkeit wirksam angegangen werden. An dieser politischen Leitlinie ändert auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 nichts.

Für diese sozialdemokratische Handschrift in der Krisenbewältigung sind wir als führende Fraktion gewählt worden und dürfen nun bei der Verfolgung dieses Kurses keine Kompromisse eingehen. Kürzungen von Leistungen können daher auch keine Antwort auf Krisen sein. Insbesondere die Solarindustrie benötigt nun ein Schutzschild, um die Importabhängigkeit und den Verlust von Know-How für diese elementare Säule der Energiewende nicht noch zu verschärfen.

Zu meiner Rede:
https://www.youtube.com/live/2hTzj2HZGl0?feature=shared&t=10068

 

… IN SCHLESWIG-HOLSTEIN

Es folgten in den vergangenen Wochen Teilnahmen an verschiedenen Kreisvorstandssitzungen sowohl des Kreisverbandes Stormarn als auch Herzogtum Lauenburg.

Am 14. Oktober wählte der SPD-Kreisverband Herzogtum Lauenburg im Rahmen des ordentlichen Parteitages einen neuen Kreisvorstand. Ich wurde zur stellv. Kreisvorsitzenden gewählt; in meiner Kandidatur hatte ich die Unterstützung der Kreisvorsitzenden Cira Ahmad und Hinnerk Bruhn erklärt, die nun zu den neuen Kreisvorsitzenden – erstmal im Kreisverband als Doppelspitze – gewählt wurden. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit!

Am 3. November nahm ich an einem außerordentlichen Landesparteitag anlässlich der schleswig-holsteinischen Vorschläge für die Bundesliste zur Europawahl und zur Wahl der schleswig-holsteinischen Delegierten für die Bundesdelegiertenkonferenz teil.

Am Donnerstag, 2. November, begrüßte ich Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach in Reinbek und Geesthacht zum Thema Krankenhausreform. Gemeinsam besuchten wir das Reinbeker Krankenhaus St. Adolf-Stift, um uns dort mit der Klinikleitung über die Auswirkungen der geplanten Krankenhausreform auszutauschen. In Form eines kurzen Rundgangs informierten wir uns unter anderem über aktuelle Vorhaben des Krankenhauses, wie den geplanten Neubau des Integrierten Notfallzentrums.

Die Krankenhausreform sowie die aktuelle Situation an den Kliniken war auch Thema des sich anschließenden Besuchs des Johanniter Krankenhaus in Geesthacht. An dem Gespräch mit der Klinikdirektion nahmen zudem die SPD-Landtagsabgeordnete und gesundheits- und pflegepolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Birte Pauls, Geesthachts Bürgermeister Olaf Schulze und die SPD-Fraktionsvorsitzende der Ratsversammlung Geesthacht, Petra Burmeister, teil.

Unter dem Titel „Krankenhaus-Reform: Qualität und Erreichbarkeit sichern“ war zu 18 Uhr in die Sporthalle der Geesthachter Buntenskampschule zu einer öffentlichen Veranstaltung eingeladen worden. Vor ca. 200 Anwesenden in der Halle selbst und etwa 80 über einen Livestream Zugeschalteten begrüßte Nina Scheer die Gäste. Aufgrund der begrenzten Platzzahl konnte aus brandschutzrechtlichen Gründen leider weiteren ca. 70 Interessierten kein Einlass mehr gewährt werden. Gesundheitsminister Lauterbach gab einen Überblick über die Kernpunkte der geplanten Reform sowie weitere aktuelle gesundheitspolitische Projekte. Birte Pauls ergänzte dies aus landespolitischer Perspektive.

Karl Lauterbach beantwortete in der über zwei Stunden anhaltenden Veranstaltung eine Vielzahl unterschiedlicher Fragen – von der Sicherung von Hebammen, Ernährung, Künstlicher Intelligenz, Bürokratieabbau, den geplanten Mechanismen zur Sicherung der Krankenhausversorgung auch in ländlichen Räumen, bis aber etwa auch zur Frage des Fachkräftemangels und der Digitalisierung. Dank erfuhr der Minister aus dem Publikum auch für sein Orientierung gebendes Wirken in der Corona-Politik. Die Teilnehmenden brachten ein hohes Maß an Fachwissen mit in die Veranstaltung, womit der Abend sehr dankbar aufgenommen wurde.

Aus den Gesprächen mit den Krankenhausleitungen ging hervor, dass beide Kliniken von der geplanten Reform deutlich profitieren. Reinbek durch vertiefte Spezialisierung und Geesthacht durch die bessere Abdeckung von Vorhaltekosten für die Sicherstellung medizinischer Versorgung. Beide Kliniken betonten, dass sie schnell die Reform brauchen. Mit der Krankenhausreform wird beispielsweise die Qualität der stationären Versorgung verbessert und dafür gesorgt, dass auch die kleinen, bedarfsnotwendigen Krankenhäuser erhalten bleiben. Sie beseitigt den bestehenden Ökonomisierungsdruck, wie er über das heutige System der Fallpauschalen zu einem offenkundigen ernsthaften Problem insbesondere für die Kliniken in ländlichen Regionen wird. Gleichzeitig muss nun auch die Landesregierung handeln und noch 2023 Grundzüge einer neuen Krankenhausplanung vorlegen.

Wie geht es nun weiter mit der Beihilfe zum Suizid in Deutschland, nachdem der Bundestag im Sommer sich für keinen der zur Abstimmung gestanden Gesetzentwürfe entschieden hat? Über diese und weitere Fragen hatten die AG60plus Herzogtum Lauenburg und ich am Montagabend, 20. November, zu einem Gesprächsabend nach Mölln eingeladen. Im voll besetzten Wintergarten des Quellenhofes diskutierten Dr. Karina Zühlsdorf (Vorsitzende des Möllner Hospizvereins), Angela Hoff (Vorsitzende AG60plus) und ich unter Moderation von Immo Braune (Vorsitzender des Ortsvereins der SPD Lauenburg).

Dabei betonte ich, dass der aktuelle Status quo nicht beibehalten werden darf. Gemeinsam mit weiteren Bundestagsabgeordneten arbeiten wir weiter an einer Lösung, um Betroffenen zu helfen. So haben weitere Abgeordnete und ich – wir hatten im Sommer den Gesetzentwurf mit einer Regelung außerhalb des Strafrechts eingebracht – kürzlich zu einem Austausch mit weiteren interessierten Abgeordneten eingeladen, um über mögliche Vorgehensweisen zu diskutieren. Die aktuelle Rechtslage führt auch zu Entscheidungen, wie die gerade ergangene des Bundesverwaltungsgerichts, welche den Klägern die Erlaubnis auf Herausgabe eines Mittels zur Selbsttötung versagte.

Am 21. November nahm ich gerne am Spatenstich für die Erneuerung der Domhalbinsel in Ratzeburg teil und richtete ein Grußwort an die Teilnehmenden.

Im Zuge der aus Bundesmitteln geförderten Maßnahme wird die Domhalbinsel erneuert und in Stand gesetzt und somit für kommende Generationen bewahrt.

Gemeinsam mit dem SPD-Ortsverein Ratzeburg hatte ich am 21. November zu einer Informationsveranstaltung mit dem Titel „Wärmewende sozial und gerecht gestalten“ geladen. Im Austausch mit den zahlreichen interessierten Bürger*innen betonte ich die Rolle der SPD in den parlamentarischen Beratungen, zu denen ein umfangreicher Mieter*innen-Schutz und eine erweiterte Förderkulisse gehören.

Für uns Sozialdemokrat*innen kommt es darauf an, dass mit der Wärmewende niemand allein gelassen wird.

Zum Gedenken der Ermordeten Bahide Arslan, Yeliz Arslan und Ayşe Yilmaz nahm ich am 23. November an der Gedenkveranstaltung zum 31. Jahrestag der rassistisch motivierten Brandanschläge in Mölln teil. Es gilt mit allen rechtsstaatlichen Mitteln entschieden Rechtsextremismus und Antisemitismus entgegenzutreten. Den Angehörigen der Opfer gilt mein Dank und Respekt für das gemeinsame Gedenken.

Anlässlich des alljährlichen Grünkohlessens der SPD Lauenburg wurden am 1. Dezember langjährige SPD-Mitglieder für ihr Engagement geehrt und hielt gerne ein Grußwort.

Edmund Gollan (Foto) danke ich herzlich für 50 Jahre Mitgliedschaft, sowie auch allen weiteren Mitgliedern des Ortsvereins.

Zu einer offenen Bürgersprechstunde hatte ich am 6. Dezember nach Ratzeburg eingeladen. Hier tauschte ich mich bei Kaffee und Kuchen mit interessierten Bürger*innen zu Sportförderung, Fragen des Familiennachzugs und tagesaktuell bewegenden Themen aus.

Mein Dank für die Gastfreundschaft gilt auch dem Restaurant „Der Lavastein“.

 

GREMIENSITZUNGEN

Die Wochen vom 30. Oktober bis 5. November, 20. bis 26. November und 4. bis 10. Dezember waren sitzungsfreie Wochen. Dennoch nahm ich an diversen parlamentarischen Terminen teil, wie zum Beispiel dem Jour-Fixe der AG Klimaschutz und Energie, zu dem ich in meiner Funktion als klima- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion einlade. Ebenso tauschte ich mich mit Fraktionskollegen aus und nahm an Austauschrunden mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz teil.

Die Wochen vom 6. Bis 19. November, 27. November bis 3. Dezember und 11. bis 17. Dezember waren Sitzungswochen des Deutschen Bundetages, in denen ich an Gremiensitzungen, darunter vorbereitenden Sitzungen, Fraktionssitzungen, der Sitzung des Fraktionsvorstandes, Landesgruppensitzungen, Obleutegesprächen, Gesprächen mit Sprecher*innen anderer Arbeitsgruppen, Runden mit Vertreter*innen der Ministerien zur aktuellen Lage und aktuellen Gesetzesvorhaben, Sitzungen der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie, deren Leitung und Vorbereitung in meiner Funktion als Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion liegt, der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz und Energien, für den ich die Funktion der Obfrau der SPD-Bundestagsfraktion einnehme sowie Plenarsitzungen teilnahm.

 

MEDIENSPOTS
Erwähnungen, Interviews, Standpunkte, Äußerungen in verschiedenen Medien finden sich auf meiner Website: https://www.nina-scheer.de/medienspots/

 

Der Wochenspiegel als PDF zum Download.