Pfändungstabelle 2024 Wie viel Dir bei Pfändung von Lohn und Gehalt bleibt

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Um verschuldeten Menschen das Existenzminimum zu sichern, sind gesetzlich sogenannte Pfän­dungs­frei­gren­zen festgelegt. Dieser Teil des Einkommens darf nicht gepfändet werden.
  • Monatlich sind 1.402 Euro nicht pfändbar, sofern Du keine Unterhaltsverpflichtungen hast. Neu: Die Grenze steigt zum 1. Juli 2024 auf 1.492 Euro.
  • Vom Verdienst, der über die Pfän­dungs­frei­gren­zen hinausgeht, verbleibt Dir trotz Pfändung ein gewisser Teil. Alle Beträge, die über 4.299 Euro (ab 1. Juli 2024: 4.573 Euro) hinausgehen, sind voll pfändbar.

So gehst Du vor

  • Du kannst selbst überprüfen, wieviel Gehalt Dir Dein Arbeitgeber trotz Pfändung überweisen muss.
  • Suche dazu Dein Gehalt in der Pfändungstabelle und die Anzahl der Personen, für die Du Unterhalt zahlen musst. So kannst Du ablesen, wieviel Dir mindestens bleiben muss. Hilfreich ist auch der Pfän­dungs­frei­gren­zen-Rechner.
  • Hast Du jeden Monat hohe Fahrtkosten, kannst Du eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei Gericht beantragen.

Wer in eine private Insolvenz gerät oder Pfändungen ausgesetzt ist, ist darauf angewiesen, dass ihm ausreichend Geld zum Leben bleibt. Ansonsten gäbe es keinen finanziellen Anreiz, um in einer solchen Situation noch zu arbeiten. Deshalb gibt es Freibeträge bei Zwangsvollstreckungen, die jedem Schuldner das Existenzminimum belassen.

Wen betreffen die Pfän­dungs­frei­gren­zen?

Die gesetzlichen Pfän­dungs­frei­gren­zen für Arbeitseinkommen werden jährlich an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags für das Existenzminimum angepasst, zuletzt zum 1. Juli 2023 (§ 850c Abs. 4 Satz 2 ZPO). Sie werden das nächste Mal zum 1. Juli 2024 neu festgelegt. Die Änderungen bei den Pfän­dungs­frei­gren­zen werden rechtzeitig im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Schulden nicht zahlen, riskieren, dass Gläubiger sich an den Arbeitgeber wenden und das Gehalt direkt pfänden lassen, bevor das Gehalt an den Beschäftigten überwiesen wird. Damit eine Gehaltspfändung funktioniert, müssen einige formelle Voraussetzungen erfüllt sein. Es braucht zum Beispiel einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, den der Arbeitgeber beachten muss – er muss dann den gepfändeten Teil des Lohns direkt auf das Konto des Gläubigers überweisen.

So hoch die Schulden auch sein mögen, das gesamte Arbeitseinkommen darf nicht gepfändet werden: Es gibt sogenannte Freigrenzen. Das Lohnbüro überweist bei einer Lohnpfändung nur einen Teil des Lohns an den Mitarbeiter – den unpfändbaren Teil. Der Rest geht an die Gläubiger des Arbeitnehmers. So werden direkt vom Lohn die Schulden getilgt.

Wie viel vom Einkommen darf gepfändet werden?

Der Pfändungsschutz für Dein laufendes Arbeitseinkommen besteht aus drei Elementen:

  1. Grundfreibetrag (§ 850c Abs. 1 ZPO)
  2. Erhöhung des Freibetrags, wenn Du für andere Personen unterhaltspflichtig bist (§ 850c Abs. 2 ZPO)
  3. Voll­stre­ckungs­be­schrän­kung­en, falls Du mehr verdienst, als durch die Freibeträge geschützt ist (§ 850c Abs. 3 ZPO)

Was gilt bei einer Lohnpfändung als Nettoeinkommen? 

Pfändbar ist Dein Nettoeinkommen. Dazu zählen Lohn, Gehalt, aber auch Altersrente , Ar­beits­lo­sen­geld und Bürgergeld. Von all diesen Einkünften sind die entsprechenden Sozialversicherungsabgaben zum Beispiel für die Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung abzuziehen. Auch Steuern werden vorher abgezogen.

Nicht pfändbar sind auch besondere Zulagen des Arbeitgebers wie vermögenswirksame Leistungen , tarifliche oder betriebliche ZusatzversorgungenUrlaubsgeld oder Mehrarbeitsvergütungen für Überstunden.

Beziehst Du als Schuldner mehrere Einkommen, werden sie zusammengerechnet. In der sogenannten Pfändungstabelle kannst Du nachsehen, wie viel Dir nach der Pfändung zum Leben bleibt. Die Tabelle erfasst alle Arbeitseinkommen und Sozialleistungen.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag bei Pfändungen?

Seit 1. Juli 2023beläuft sich der Grundfreibetrag auf 1.402 Euro. Er gilt für alle Schuldnerinnen und Schuldner, die keine Unterhaltsverpflichtungen erfüllen müssen, also nicht verheiratet sind und keine Kinder haben. Neu: Ab 1. Juli 2024 steigt der Grundfreibetrag auf 1.492 Euro.

Wie erhöht sich der Freibetrag, wenn Du Unterhalt zahlen musst?

Der Grundfreibetrag erhöht sich, wenn Du für unterhaltsberechtigte Personen aufkommen musst (§ 850c Abs. 2 ZPO). Dazu gehören zum Beispiel leibliche Kinder, Ehepartner ohne Einkommen oder geschiedene Ehepartner, an die Du Unterhalt zahlst.

Der Arbeitgeber darf bei der Gehaltspfändung aber nur die Unterhaltspflichten berücksichtigen, die Du auch tatsächlich zahlst. Das musst Du dem Arbeitgeber nachweisen.

Je nachdem, ob Du mehreren Menschen Unterhalt zahlen musst, erhöht sich Deine Pfändungsfreigrenze. Sie liegt zum Beispiel für einen Schuldner mit Unterhaltspflicht gegenüber einer Person bei 1.939,99 Euro und mit Unterhaltspflicht gegenüber zwei Personen bei 2.229,99 Euro. Neu: Ab 1. Juli 2024 erhöhen sich die Pfän­dungs­frei­gren­zen bei einer unterhaltspflichtigen Person auf 2.059,99 Euro, bei zwei unterhaltspflichtigen Personen auf 2.369,99 Euro

Aktuelle Pfän­dungs­frei­gren­zen 2024

Anzahl der
Unterhaltsberechtigten
Pfändungsfreigrenze
seit 01.07.2023
Pfändungsfreigrenze
ab 01.07.2024
keine Unterhaltszahlung1.409,99 €1.499,99 €
1 Unterhaltsberechtigter1.939,99 €2.059,99 €
2 Unterhaltsberechtigte2.229, 99 €2.369,99 €
3 Unterhaltsberechtigte2.519,99 €2.679,99 €
4 Unterhaltsberechtigte2.819,99 €2.999,99 €
5 Unterhaltsberechtigte3.109,99 €3.309,99 €

Quelle: Pfän­dungs­frei­gren­zenbekanntmachung 2023  und 2024 (Stand: Mai 2024)

Tipp: Hilfreich ist der vom Bundesland NRW entwickelte Pfändungsgfreigrenzen-Rechner.

Was passiert, wenn Du mehr verdienst als die Pfändungsfreigrenze?

Verdienst Du mehr als die für Dich relevante Pfändungsfreigrenze, darfst Du davon einen Teil behalten. Wer Schulden hat und arbeitet, dem soll mehr Geld zum Leben bleiben, als demjenigen, der Ar­beits­lo­sen­geld oder Bürgergeld bekommt. Auch dabei gilt: Je höher die Zahl der Unterhaltsberechtigten, desto mehr bleibt pfändungsfrei.

Übersteigt Dein Arbeitseinkommen den Grundfreibetrag, so werden drei Zehntel des darüber hinausgehenden Nettogehalts nicht gepfändet (§ 850c Abs. 3 ZPO). Zahlst Du  Unterhalt, so sind für die erste Person weitere zwei Zehntel unpfändbar und für die zweite bis fünfte Person jeweils ein weiteres Zehntel.

In der folgenden Tabelle kannst Du das Ergebnis dieser Berechnung ablesen. Du findest dort die Angabe, wie viel von 10 Euro Mehrverdienst pfändungsfrei bleiben – abhängig von der Anzahl der Personen, für die Du Unterhalt zahlst.

Erhöhung der Pfändungsfreigrenze bei Mehrverdienst

Anzahl der
Unterhaltsberechtigten

pfändungsfrei bleiben seit 01.07.2023pfändungsfrei bleiben ab 01.07.2024
 von den
ersten 10 €
von allen
weiteren 10 €
von den
ersten 10 €
von allen
weiteren 10 €
keine Unterhaltszahlung4,60 €3 €4,22 €3 €
1 Unterhaltsberechtigter5,02 €5 €6,59 €5 €
2 Unterhaltsberechtigte7,62 €6 €8,38 €6 €
3 Unterhaltsberechtigte9,42 €7 €9,62 €7 €
4 Unterhaltsberechtigte8,42 €8 €8,30 €8 €
5 Unterhaltsberechtigte9,61 €9 €9,43 €9 €

Quelle: Pfän­dungs­frei­gren­zen-Bekanntmachung 2023 und 2024 (Stand: April 2024)

Doch gibt es für die Pfändungsfreigrenze auch einen Höchstbetrag: Seit 1. Juli 2023 sind alle Beträge über 4.298,81 Euro voll pfändbar. Neu: Ab 1. Juli 2024 liegt der Höchstbetrag bei 4.573,10 Euro.

Wie kannst Du die Pfändungstabelle lesen?

Die Pfändungstabellen sind auf den ersten Blick verwirrend. Es gibt nämlich in der offiziellen Bekanntmachung drei Tabellen, die zeigen, welcher Betrag gepfändet werden darf. Die wichtigste Tabelle zeigt Dir die pfändbaren Beträge für den Fall, dass Du Dein Gehalt monatlich ausgezahlt bekommst. Die anderen beiden Übersichten zeigen die pfändbaren Beträge bei einer Auszahlung des Gehalts nach Wochen oder Tagen.

In der Tabelle selbst kannst Du in der ersten Spalte Deinen monatlichen Nettolohn suchen; er beginnt aktuell bei 1.409,99 Euro (ab 1. Juli 2024 bei 1.499,99 Euro) und erhöht sich in den nachfolgenden Zeilen um jeweils 10 Euro bis zu einem Betrag von 4.298,81 Euro (ab 1. Juli 2024: 4.573,10 Euro). Hast Du Dich bei Deinem Nettogehalt in der richtigen Zeile eingeordnet, kannst Du in der Zeile ablesen, welcher Betrag höchstens gepfändet werden darf. Das hängt auch von den Personen ab, für die Du unterhaltspflichtig bist.

Beispiel: Anne verdient 2.530 Euro netto und ist für drei Personen unterhaltspflichtig.

Pfändbarer Betrag nach der Anzahl von Unterhaltspflichten

 bis 30.06.2024ab 01.07.2024
Nettolohn
monatlich
2.530,00 € bis
2.539,99 €
2.530,00 € bis
2.539,99 €
0789,40 €726,78 €
1299,98 €238,41 €
2122,38 €65,62 €
313,58 €(-)
4(-)(-)
5 und
mehr
(-)(-)

Quelle: Pfän­dungs­frei­gren­zen-Bekanntmachung 2023 (Stand: Mai 2024)

Von Annes Nettolohn sind nach der aktuellen Pfändungstabelle 13,58 Euro pfändbar. Wär Anne für vier Personen unterhaltspflichtig, dürfte von ihrem Nettogehalt nichts mehr gepfändet werden. Neu: Ab 1. Juli 2024 wird von Annes Gehalt nichts mehr gepfändet, da die Pfän­dungs­frei­gren­zen gestiegen sind

Was darf nie gepfändet werden?

Bestimmte Einkommensbestandteile sind unpfändbar, zum Beispiel Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen, Erziehungsgelder und Studienbeihilfen (§ 850a ZPO). Andere Bezüge, wie Renten- und Unterstützungsleistungen, sind nur bedingt pfändbar (§ 850b ZPO). In unserem Artikel zur Lohnpfändung kannst Du lesen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Gläubiger auf Dein Gehalt beim Arbeitgeber direkt zugreifen darf.

Brauchst Du zusätzlich ein Pfän­dungs­schutz­kon­to?

Jeder Schuldner hat das Recht, ohne ein gerichtliches Verfahren Pfändungsschutz für ein Girokonto zu bekommen, in Form eines sogenannten P-Kontos (§ 850k ZPO). Der Schutzbetrag auf dem Pfän­dungs­schutz­kon­to gewährt zunächst einmal nur einen statischen Grundfreibetrag, der unabhängig von der Höhe des Einkommens für alle Betroffenen gleich hoch ist. Die geschützte Summe beträgt seit 1. Juli 2023 monatlich 1.409,99 €. Neu: Ab 1. Juli 2024 steigt die geschützte Summe auf 1.499,99 Euro.

Es kann sein, dass der Pfändungsschutz bei Arbeitseinkommen höher ist als der Basispfändungsschutz durch das Pfän­dungs­schutz­kon­to, etwa weil der Kontoinhaber mehr verdient und sich der Pfändungsfreibetrag dadurch erhöht.

Beispiel: Bernds Gehalt wird gepfändet. Er ist geschieden und hat drei Kinder. Er verdient vor der Pfändung 3.800 Euro netto. Pfändbar sind monatlich 384,58 Euro. Ab 1. Juli 2024 werden nur noch 336,38 Euro gepfändet. Unpfändbar bleiben 3.415,42  Euro. Ab 1. Juli 2024 bleibt Bernd ein nicht pfändbarer Betrag von 3.463,62 Euro.

Der Arbeitgeber überweist diese Summe auf das Girokonto von Bernd. Das ist ein Pfän­dungs­schutz­kon­to. Dort ist der Grundfreibetrag geschützt, der durch die Unterhaltspflichten erhöht ist. 

Der Basispfändungsschutz von 1.410 Euro steigt um 527,76 Euro für den ersten Unterhaltsberechtigten und um jeweils weitere 294 Euro für die drei Kinder. Geschützt sind also insgesamt 2.809,76 Euro auf Bernds Konto. Die vom Arbeitgeber nach der Pfändung überwiesene Summe von 3.415,42 Euro ist höher als der Pfändungsschutz auf dem Konto – und zwar um 605,66 Euro (3.415,42 Euro – 2.809,76 Euro = 605,66 Euro). Diese Summe wird erneut gepfändet, wenn auch das Konto gepfändet ist.  

Dadurch kann ein bereits gepfändeter Lohn durch eine zusätzliche Kontopfändung nochmals der Pfändung unterzogen werden.

Tipp: Um das volle unpfändbare Einkommen zu sichern, kannst Du einen Antrag auf Aufstockung des Pfändungsfreibetrages stellen. In diesem Fall entscheidet das Vollstreckungsgericht, ob ein Teil des sogenannten Mehrverdienstes – wie bei der Pfändung beim Arbeitgeber – bei Dir verbleibt.

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