mathilde_von_groitzsch_markgraefin_von_brandenburg_+_1225 Mathilde von Groitzsch                Markgräfin von Brandenburg
-----------------------------
um 1185-   1225

Begraben: Kloster Lehnin
 

Tochter des Grafen Konrad II. von Groitzsch aus dem Hause WETTIN und der Elisabeth von Polen, Tochter von Herzog Mieszko III.
 

Schwennicke Detlev: Tafel 151
*****************
"Europäische Stammtafeln Neue Folge Band I. 1"

MATHILDE
----------------
    + Salzwedel 1255

Begraben: Kloster Lehnin

  oo VIII 1205
       ALBRECHT II. Markgraf von Brandenburg
                 + 25. II 1220

Begraben: Kloster Lehnin



Schwarz Hilmar: Seite 167
**************
"Die Wettiner des Mittelalters und ihre Bedeutung für Thüringen"

Generation H

(82) MATHILDE
-----------------------

  oo 1205
       ALBERT II., Markgraf von Brandenburg
                + 25. Februar 1220

Begraben: Kloster Lehnin



Pätzold Stefan: Seite 66,291,325
************
"Die frühen Wettiner. Adelsfamilie und Hausüberlieferung bis 1221"

Aus seiner Ehe mit Elisabeth waren zwei Töchter, Mathilde und Agnes, sowie ein Sohn Konrad hervorgegangen. Mathilde heiratet Markgraf Albrecht von Brandenburg und Agnes den Pfalzgrafen Heinrich bei Rhein, den Bruder Kaiser OTTOS IV.
Im Jahre 1205 richtete Dietrich auf der Burg Groitzsch die Hochzeit seiner Nichte Mathilde mit dem Markgrafen Albrecht von Brandenburg unter hohem Aufwand aus, zu der man auch Propst Walther von St. Peter einlud.

Thorau, Peter: Seite 196
************
"Jahrbücher des Deutschen Reichs unter König Heinrich (VII.) Teil I."

In den Bereich staufischer Landfreidenspolitik, also der Aufrichtung eines öffentlichen Friedenszustandes unter der Herrschaft des Königs, fällt auch ein im Namen HEINRICHS (VII.) ausgefertigtes Schreiben an den WELFEN Heinrich von Braunschweig und Albrecht von Sachsen. In ihm bezeichnete die königliche Kanzlei ersteren als Herzog von Sachsen und den ASKANIER als Herzog von Engern. Das entsprach zwar nicht den offiziellen Titeln, wohl aber der tatsächlichen Lage, wie sie FRIEDRICH II. in seinen Verhandlungen um die Herausgabe der Reichsinsignien mehr oder weniger akzeptiert hatte, als er den WELFEN zum Statthalter in Sachsen ernannte. Beide Herzöge wurden jetzt im Namen des Königs aufgefordert, Frieden zu halten. Obwohl sich "Herzog Heinrich von Sachsen" in den letzten Jahren durchaus um die Aufrechterhaltung und Durchsetzung des Friedens verdient gemacht hatte, war es zwischen ihm und seinen askanischen Rivalen Herzog Albrecht I. von Sachsen zu einer ernsthaften Auseinandersetzung um die brandenburgischen Angelegenheiten gekommen: Markgraf Albrecht II. von Brandenburg hatte bei seinem Tod 1220 zwei minderjährige Söhne zurückgelassen. FRIEDRICH II., dem als König nach Lehnsrecht die Reichstutel über die beiden Brüder Johann I. und Otto III. zustand, hatte von seinem Recht keinen Gebrauch gemacht, sondern die Lehnsvormundschaft und den Nießbrauch der Lehnseinkünfte, das sogenannte Angefälle, Erzbischof Albrecht von Magdeburg übertragen. Die private Vormundschaft war an den Grafen Heinrich I. von Anhalt als nächsten Schwertmagen gefallen; er war ein Vetter ihres Vaters und der ältere Bruder Herzog Albrechts I. von Sachsen. Mit dessen Einwilligung als Privatvormund kaufte Mechthild von Landsberg, die Mutter der beiden minderjährigen Markgrafen, dem Erzbischof 1221 die Lehnsvormundschaft mitsamt dem Angefälle ab. Gemäß einem 1196/97 geschlossenen Vertrag war Albrecht von Magdeburg aber nach wie vor Lehnsherr der Allodialgüter der märkischen ASKANIER. Als der Erzbischof aufgrund einer zwiespältigen Wahl im Bistum Brandenburg 1221 nach Italien reiste und sich nicht mehr um die Belange der beiden Halbwaisen kümmern konnte, nutzte der ASKANIER Herzog Albrecht von Sachsen zum Schaden Johanns I. und Ottos III. die Lage für sich aus. Diese Übergriffe führten nicht nur zu einem Zerwürfnis zwischen Heinrich von Anhalt und Albrecht von Sachsen, sondern riefen auch den WELFEN Heinrich von Braunschweig auf den Plan; er war in zweiter Ehe mit Agnes, der Schwester der verwitweten Markgräfin Mechthild, verheiratet und hatte seine Tochter aus dieser Ehe seinem Neffen und Erben Otto von Lüneburg averlobt. Aus dieser Mächtekonstellation und den damit einhergehenden Zwistigkeiten wird sich der kaiserliche Auftrag und die Aufforderung des königlichen Hofes erklären.
 
 
 
 

1205
 oo Albrecht II. Markgraf von Brandenburg
      um 1150-25.2.1220
 
 
 
 

Kinder:

  Johann I.
  um 1213-4.4.1266

  Otto III. der Fromme
  1215-9.10.1267

  Mechthild
           -10.6.1261

 1228
  oo Otto I. Herzog von Lüneburg
      1204-9.6.1252

  Elisabeth
       -   1231

  oo 1. HEINRICH RASPE Landgraf von Thüringen
          1201-16.2.1247
 
 
 
 
 

Literatur:
------------
Pätzold, Stefan: Die frühen Wettiner. Adelsfamilie und Hausüberlieferung bis 1221, Böhlau Verlag Köln 1997 Seite 66,291,325 - Schwarz Hilmar: Die Wettiner des Mittelalters und ihre Bedeutung für Thüringen, Kranichborn Verlag Leipzig 1994 Seite 167 - Schwennicke Detlev: Europäische Stammtafeln Neue Folge Band I. 1, Vittorio Klostermann GmbH Frankfurt am Main 1998 Tafel 151 -
Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 - Thorau, Peter: Jahrbücher des Deutschen Reichs unter König Heinrich (VII.) Teil I, Duncker & Humblot Berlin 1998 Seite 197 -