Untergetauchter Ex-Häftling "stolpert" über das Kennzeichen seines E-Rollers
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Hartes Urteil

Untergetauchter Ex-Häftling "stolpert" über das Kennzeichen seines E-Rollers

Uckermark / Lesedauer: 2 min

Der Angeklagte ist Bewährungsversager und hat 28 Eintragungen im Bundeszentralregister sowie elf Jahre Haft verbüßt. Er kennt keine Reue, deshalb wandert er wieder hinter Gitter.
Veröffentlicht:09.05.2024, 18:00

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Aus der Haft wurde dieser Tage ein 38-jähriger Mann zur Verhandlung vor den Strafrichter des Prenzlauer Amtsgerichtes geführt. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete in seinem Fall "Verstoß gegen die Führungsaufsicht". Was war geschehen?  Besagter Mann war nach Verbüßung einer längeren Haftstrafe auf Bewährung entlassen worden. Dabei hatte man ihm obligatorische Auflagen erteilt; unter anderem wurde gefordert, dass er sich bei seiner Bewährungshelferin zu melden, seine neue Wohnanschrift mitzuteilen beziehungsweise einen Wohnungswechsel anzuzeigen hat. Doch all das ignorierte der Angeklagte tunlichst.

Zufällig in Polizeikontrolle

Er tauchte einfach unter. Sein Pech war, dass er Monate später zufällig bei einer Polizeikontrolle angesprochen, gestellt und inhaftiert wurde.
Zum Prozessauftakt schwieg der Delinquent zu seinen Motiven. Er machte damit von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Das ist sein gutes Recht, so sieht es der Gesetzgeber vor.
Deshalb musste seine Bewährungshelferin als Zeugin aussagen: „Der Angeklagte ist zum ersten Termin nicht erschienen, obwohl dieser noch in der Justizvollzugsanstalt vereinbart und auch bestätigt worden war. Bei der angegebenen Wohnanschrift war er nicht mehr gemeldet. Er blieb einfach verschwunden. Es wurde deshalb eine Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.“

Sonst wäre er nicht aufgefallen

Das brachte allerdings nichts. Da auch keine Kontaktaufnahme vonseiten des Ex-Häftlings erfolgte, wurde ein Strafantrag gestellt. „Erst fünf Monate später konnte er durch eine Polizeikontrolle auf einem E-Roller gestellt werden", sagte die Zeugin. Zu dumm, dass an diesem Gefährt kein Kennzeichen angebracht war, sonst wäre er vielleicht gar nicht aufgefallen. „Vor Ort wurde eine Überprüfung der Daten eingeleitet, weil der Mann keinen Ausweis bei sich trug“, erläuterte der geladene Polizeibeamte.
Den Antrag der Verteidigung, das Verfahren in Hinblick auf andere Anklagen gegen ihn wegen Geringfügigkeit einzustellen, lehnte der Staatsanwalt ab.

Widerruf der Bewährung droht

„Der Angeklagte ist einschlägiger Bewährungsversager und hat 28 Eintragungen im Bundeszentralregister. Über elf Jahre Haft hat er schon verbüßt. Er kennt keine Reue.“ Sechs Monate Freiheitsstrafe forderte der Anklagevertreter, der Verteidiger Freispruch.
Das Gericht folgte der Auffassung der Staatsanwaltschaft und sprach für die Verstöße eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten aus.

„Die Führungsaufsicht wurde bewusst gefährdet, und für den mehrfachen Bewährungsversager kommt nur noch eine Haftstrafe in Betracht“, hieß es in der Urteilsbegründung. Zusätzlich muss er nun noch mit dem Widerruf der Bewährung rechnen.