� 123 BGB - Anfechtbarkeit wegen T�uschung oder Drohung - dejure.org

B�rgerliches Gesetzbuch

   Buch 1 - Allgemeiner Teil (�� 1 - 240)   
   Abschnitt 3 - Rechtsgesch�fte (�� 104 - 185)   
   Titel 2 - Willenserkl�rung (�� 116 - 144)   
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Textdarstellung

  

� 123
Anfechtbarkeit wegen T�uschung oder Drohung

(1) Wer zur Abgabe einer Willenserkl�rung durch arglistige T�uschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erkl�rung anfechten.

(2) 1Hat ein Dritter die T�uschung ver�bt, so ist eine Erkl�rung, die einem anderen gegen�ber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die T�uschung kannte oder kennen musste. 2Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegen�ber die Erkl�rung abzugeben war, aus der Erkl�rung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erkl�rung ihm gegen�ber anfechtbar, wenn er die T�uschung kannte oder kennen musste.

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Querverweise

Auf � 123 BGB verweisen folgende Vorschriften:

    B�rgerliches Gesetzbuch (BGB) 
      Allgemeiner Teil
        Rechtsgesch�fte
          Willenserkl�rung
            124 (Anfechtungsfrist)
            143 (Anfechtungserkl�rung)
     
      Familienrecht
        Verwandtschaft
          Abstammung
            1600c (Vaterschaftsvermutung im Anfechtungsverfahren)

Redaktionelle Querverweise zu � 123 BGB:

    B�rgerliches Gesetzbuch (BGB) 
      Allgemeiner Teil
        Rechtsgesch�fte
          Willenserkl�rung
            �� 142 ff. (Wirkung der Anfechtung)
     
      Recht der Schuldverh�ltnisse
        Schuldverh�ltnisse aus Vertr�gen
          Begr�ndung, Inhalt und Beendigung
            Einseitige Leistungsbestimmungsrechte
              318 II (Anfechtung der Bestimmung)
          Versprechen der Leistung an einen Dritten
            328 (Vertrag zugunsten Dritter) (zu � 123 II 2)
     
      Familienrecht
        B�rgerliche Ehe
          Aufhebung der Ehe
            1314 II Nr. 3, 4 (Aufhebungsgr�nde) (zu � 123 I)
        Verwandtschaft
          Annahme als Kind
            Annahme Minderj�hriger
              1760 II c), d) (Aufhebung wegen fehlender Erkl�rungen) (zu � 123 I)
     
      Erbrecht
        Testament
          Allgemeine Vorschriften
            2078 III (Anfechtung wegen Irrtums oder Drohung)
    Versicherungsvertragsgesetz (VVG) 
      Allgemeiner Teil
        Vorschriften f�r alle Versicherungszweige
          Anzeigepflicht, Gefahrerh�hung, andere Obliegenheiten
            22 (Arglistige T�uschung)
Was ist das?

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