Landkreis Harz weitet seine Spielplatz-Förderung in kleinen Orten auf Bolzplätze aus

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Landkreis Harz weitet seine Spielplatz-Förderung in kleinen Orten auf Bolzplätze aus

Die „Richtlinie zur Förderung von öffentlich zugänglichen Kinderspielplätzen in Gemeinden im Landkreis Harz“ ist „meine Lieblingsrichtline“, daraus macht Landrat Balcerowski keinen Hehl. Immerhin wurden allein im Vorjahr in Derenburg, Altenbrak, Meisdorf, Wedderstedt, Hedersleben, Radisleben, Badeborn und weiteren zehn Orten der Neubau oder die Modernisierung von Spielplätzen mit immerhin 182 500 Euro unterstützt. So wurden Gesamtinvestitionen von mehr als 320 000 Euro initiiert. „Das ist eine beispielhafte Erfolgsgeschichte: Die Gemeinden mit weniger als 2 500 Einwohnern haben unseren mit 200 000 Euro gefüllten Fördertopf regelrecht gestürmt“, erklärt der Landrat. 

Deshalb soll das Programm zur Förderung von Spielplätzen weitergehen – denn die Antragszahlen aus 2023 und diesem Jahr zeigen, wie wichtig es ist, den Kommunen bei Sanierung und Erweiterung ihrer Spielstätten unter die Arme zu greifen. „Wir bieten mit dem Förderprogramm schnelle und unbürokratische Hilfe.“ Und die Bürger, vor allem Familien mit Kindern, nehmen diese dankbar an.

2024 haben bislang lediglich die Gemeinde Huy für Badersleben sowie die Stadt Flankenstein/ Harz für Pansfelde und Wieserode beim Landkreis Harz Geld für Spielplätze beantragt. Wegen der rückläufigen Anträge auf die öffentliche Spielplatz-Förderung weitet der Landkreis Harz die Förderung auf Bolzplätze aus. „Wir erwarten eine Auslastung des Förderprogrammes“, so Landrat Thomas Balcerowski. Die Höhe dieses künftig gemeinsamen Fördertopfes bleibt unverändert bei 200 000 Euro pro Jahr.

Ab sofort werden diese in Orten bis 2 500 Einwohnern ebenfalls gefördert. Schließlich seien die Bolzplätze – ähnlich wie die Spielplätze – gerade in kleinen Orten wichtige und mitunter sogar letzte Kommunikationsplätze zum Treffen und zum Spaß haben, begründet der Landrat. Das hat der Kreistag auf seiner letzten Sitzung am Ende der aktuellen Legislatur einstimmig beschlossen. Damit ist der Weg frei, dass Gemeinden auch für die Errichtung oder die Instandsetzung von Bolzplätzen Fördermittel beantragen können. Die Höhe der Zuwendung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; sie ist auf 20 000 Euro je Kinderspiel- oder Bolzplatz begrenzt.

„Die geänderte Förderrichtlinie lässt neben Gemeinden jetzt auch zu, dass gemeinnützige Fördervereine die Anträge für Gemeinden und Ortsteile bis 2 500 Einwohner stellen“, hebt Balcerowski hervor. Denn Schulen, Kindergärten, Sportvereine oder etwa die Feuerwehren haben oft Fördervereine, welche die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Freizeit unterstützen. Im Rahmen dieses gesellschaftlich wertvollen Engagements werden oft auch öffentlich zugängliche Freizeitanlagen errichtet.

Foto: Landkreis Harz/Pressestelle

„Der neue Spielplatz in Altenbrak zeigt, dass wir im Landkreis auch in kleinen Orten ideale Voraussetzungen für Kinder schaffen“, sagte Landrat Thomas Balcerowski bei der Freigabe. Dessen Sanierung und Erweiterung wurde mit rund 9 500 Euro aus der 2022 aufgelegten Spielplatz-Förderung des Landkreises Harz unterstützt. „Thale investiert 2024 mit seiner Spielplatzoffensive in der Kernstadt und den Ortsteilen rund 80 000 Euro für die Erneuerung der Spielplätze – vom Landkreis Harz gab es Unterstützung in Höhe von knapp 27 000 Euro“, war Thales Bürgermeister Maik Zedschack beim symbolischen Scherenschnitt an der Musikantenscheune Altenbrak dankbar.

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