War die Enteignung ein Machtmißbrauch? 89jährige Alteigentümerin wird in Prozeß gedrängt: Guillaumes Villa soll in Staatsbesitz bleiben

War die Enteignung ein Machtmißbrauch? 89jährige Alteigentümerin wird in Prozeß gedrängt: Guillaumes Villa soll in Staatsbesitz bleiben

Für die 89jährige Berlinerin Margarete S. ist es eine "Schweinerei". Ihr Rechtsanwalt Peter M. Heers spricht von einem "Skandal". Die Treuhand-Liegenschaftsgesellschaft (TLG) verhindert seit anderthalb Jahren, daß Margarete S. als Erbin der Alteigentümerin das Grundstück zurückbekommt, auf dem Kanzleramts-Spion Günter Guillaume nach seiner Abschiebung in die DDR lebte und auf dem seine Ehefrau bis heute wohnt.Vor anderthalb Jahren entschied das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen in Strausberg, daß die Enteignung des Grundstücks zu DDR-Zeiten ein Fall von Machtmißbrauch gewesen ist und die Immobilie deswegen an die 89jährige Berlinerin zurückzugeben sei. Zwar konnte Margarete S. Ansprüche der Guillaume-Witwe Elke Bröhl auf das ehemalige Stasi-Grundstück erfolgreich abwehren, nicht jedoch die der TLG. Die zu 100 Prozent bundeseigene Gesellschaft beansprucht das Wassergrundstück an der Altlandsberger Chaussee 91 in Eggersdorf für sich. "Wir meinen, die Rückgabe ist nicht berechtigt", so TLG-Sprecherin Sabine Pentrop gegenüber der "Berliner Zeitung".Die Immobilie, heutiger Wert 1,3 Millionen Mark, hat eine wechselhafte Geschichte hinter sich: 1952 stellte die DDR das 1 882 Quadratmeter große Grundstück, das damals der Schwester von Margarete S. gehörte, unter staatliche Verwaltung. In den 70er Jahren erhielt ein Wirtschafts-Funktionär Haus und Grund, wurde aber später von einem Gericht verurteilt und enteignet. Danach hielt das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) die Hand auf der Villa. Günter Guillaume mietete sie schließlich am 20. Oktober 1982, nachdem er zuvor aus bundesrepublikanischer Haft entlassen und in die DDR abgeschoben worden war."Ein Fall von Machtmißbrauch"Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen bewertete die Ende der 70er Jahre vorgenommene Enteignung als Machtmißbrauch. Die Treuhand-Liegenschaftsgesellschaft will die Immobilie jedoch nicht so einfach hergeben. "Es ergeben sich keine Hinweise, daß die Enteignung des Grundstücks gezielt auf Wunsch und zum persönlichen Nutzen eines bestimmten prominenten Regierungs- oder Parteimitgliedes erfolgte", heißt es im TLG-Widerspruch zum Rückgabebescheid. Als ganz normal stellt es die TLG heute dar, daß die Versorgungseinrichtung des Ministerrats der DDR mit Günter Guillaume 1982 einen Mietvertrag für die Fünf-Zimmer-Villa abgeschlossen hat. Auch wenn dies "offensichtlich im Auftrag des MfS" geschehen sei. Bei der Unterbringung von anderen "Kundschaftern" sei schließlich ebenso verfahren worden. Zu DDR-Zeiten hätten Wohngrundstücke generell zur "Sicherstellung der Landesverteidigung" in Anspruch genommen werden können auch von der Stasi. Rechtsanwalt Heers kann es kaum glauben: "Das ist ein klassischer Fall von Machtmißbrauch." Erzürnt reagiert er darauf, daß dies nun im nachhinein "auch noch sanktioniert" werden soll.Mit ihrer Rechtsauffassung konnte sich die TLG bislang freilich nicht durchsetzen. Doch ungeachtet des Alters von Margarete S. tritt die TLG mit ihrer Klage jetzt den Gang durch die Instanzen an, der sich womöglich über Jahre hinzieht und die 89jährige mit einem Prozeßkostenrisiko von schätzungsweise mehreren zehntausend Mark belastet. "Ich weiß überhaupt nicht, wie ich das bezahlen soll", sagt die Rentnerin. Paradox: Sie ist auf öffentliche Prozeßkostenhilfe angewiesen. Der Staat ist deswegen womöglich gezwungen, einen Rechtsstreit gegen sich selbst zu finanzieren.Doch nicht nur Geldsorgen plagen Margarete S., die zu 100 Prozent schwerbeschädigt ist. Selbst wenn die Gerichte in einigen Jahren zu ihren Gunsten entscheiden was wird sie dann davon haben? Während es für die TLG um eine von vielen Immobilien geht, und sicher auch um eine gute Bilanz für Finanzminister Theo Waigel (CSU), geht es für Margarete S. um alles oder nichts. In erster Linie um die Gerechtigkeit. Denn für Margarete S. ist klar, daß ihr als Alleinerbin der früheren Grundstücksbesitzerin die Immobilie rechtmäßig zusteht. Und niemandem sonst. Was interessieren sie die juristischen Winkelzüge. Eine Kur vom Verkaufserlös"Viele schöne Jahre habe ich auf dem Grundstück erlebt", erinnert sich Margarete S. heute. Ins Wasser wurde sie hier einst geworfen und lernte im Bötzsee auf diese Weise das Schwimmen. Erst hatte sie ja überlegt, ob sie selbst in das Haus zieht, wenn sie es zurückerhält. Doch aus Sorge, die Nachbarn könnten "mit dem Finger" auf sie zeigen, will sie Haus und Grund nun lieber verkaufen, wenn sie in den Besitz kommt. Mit dem Geld aus dem Verkauf würde sie gerne eine Kur finanzieren, die sie sich mit ihrer schmalen Rente nicht leisten kann. Eine Fahrt nach Bad Harzburg soll es werden. Die Prospekte liegen schon zu Hause. Für Rechtsanwalt Peter M. Heers ist absolut unverständlich, daß ausgerechnet die Bundesrepublik, deren Kanzler Willy Brandt 1974 über Günter Guillaume stürzte, das Grundstück für sich beansprucht und nicht der Alteigentümerin läßt. "Die Sache stinkt", sagt er. Bereits 1990 stellte Margarete S. den Antrag auf Rückübertragung. Lange mußte sie warten, bis die Entscheidung zu ihren Gunsten fiel. Daß sie immer noch nicht über die Immobilie verfügen kann, läßt Margarete S. mittlerweile am Rechtssystem zweifeln. Daß sie zu DDR-Zeiten keinen Zugriff auf ihr Eigentum hatte, konnte sie noch verstehen. Aber absolut unakzeptabel ist für sie, daß sich für sie im Rechtsstaat bisher nichts geändert hat. "Da wird geschoben", sagt sie enttäuscht. "Es ist doch traurig, daß man so kämpfen muß."Die Witwe Guillaumes, Elke Bröhl, wohnt derweil weiter in dem Anwesen in bester Lage am Bötzsee, nur einen Steinwurf entfernt vom Hotel Villago an der Altlandsberger Chaussee. Den Namen Guillaume hatten die Eheleute 1994 abgelegt und den Geburtsnamen von Frau Guillaume angenommen. Bevor Günter Bröhl alias Guillaume am 10. April 1995 in Eggersdorf starb, kaufte er nach dem Zusammenbruch des SED-Regimes im Frühjahr 1990 zusammen mit seiner Frau noch schnell Haus und Grundstück für den Discountpreis von 197 000 Mark. Doch hatte das Geschäft keinen Bestand. Das Strausberger Amt zur Regelung offener Vermögensfragen entschied, "von einem redlichen Erwerb" könne nicht ausgegangen werden. Weil der alte Mietvertrag wieder auflebte, wohnt die Wittwe des früheren Spions heute weiter in dem Haus. Allerdings völlig zurückgezogen. An der Eingangstür zum Vorgarten weist kein Namensschild auf ihre Identität.