Alle Passagiere, die aus einem Risikogebiet zurückkehren, müssen das Passenger Locator Form (PLF) vor ihrem Flug nach Deutschland ausfüllen. Die Crew sammelt diese vor der Landung ein.
Eine Liste der Risikogebiete finden Sie hier.
Wer 48 Stunden und mehr in einem Risikogebiet verbracht hat und nach Deutschland einreist, muss laut aktueller Corona-Verordnung zwingend diese Regeln befolgen:
- 14-tägige häusliche Quarantäne: Auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere Unterkunft begeben und diese 14 Tage nicht verlassen. Kein Besuch von Personen, die nicht diesem Hausstand angehören. Die Quarantäne darf nur zum Aufsuchen des nächstgelegenen Testzentrums bzw. einer ärztlichen Praxis zur Durchführung eines Corona-Tests bzw. ärztlichen Untersuchung verlassen werden (nur mit Mund-Nasenbedeckung, möglichst nicht mit ÖPNV).
- Meldung ans Rathaus: Unverzüglich die Ortspolizeibehörde (Gemeindeverwaltung) der Aufenthaltsgemeinde kontaktieren (NICHT das Landratsamt/Gesundheitsamt).
- Test-Pflicht: In Baden-Württemberg ist es aktuell Pflicht, einen Corona-Test zu machen, wenn man aus einem Risikogebiet kommt. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:
- Corona-Test vor der Einreise: Wer bei der Einreise einen negativen Test (PCR-Testung auf SARS-CoV-2-Virus) nachweisen kann, der nicht älter als 48 Stunden ist, kann von der Quarantäne befreit werden. Dieser Test muss in deutscher oder englischer Sprache vorliegen. Grundsätzlich werden alle Tests von allen Staaten der Europäischen Union sowie der Länder, die auf der Seite des RKI aufgelistet sind, akzeptiert.
- Corona-Test nach der Einreise: Es ist auch möglich, sich innerhab 72 Stunden nach der Einreise aus einem Risikogebiet testen zu lassen. Bis zum Zeitpunkt des negativen Testergebnisses muss jedoch die Quarantäne eingehalten werden. Informationen zu Corona-Anlaufstellen in Baden-Württemberg finden Sie auf der Homepage der Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW).
Allgemeine Informationen zu COVID-19 in Deutschland finden Sie unter WWW.RKI.DE/COVID-19-BMG-MERKBLATT
Die Beschränkungen für Drittländer bleiben unverändert.
Weitere Informationen unter: https://www.germany.info/us-de/service/corona/2313816#content_1