Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. ummelden. Bei Ihrer bisherigen Meldebehörde brauchen Sie sich in diesem Fall nicht abmelden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde, oder Eheurkunde, Führerschein, wenn keine Personaldokumente vorhanden sind
  • ggf. Urkunde zum Nachweis des Familienstandes z.B. rechtsgültiges Scheidungsurteil

Voraussetzungen

Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich):

Die Anmeldung können Sie nur vor Ort abgeben. Sie können sich auch durch eine andere Person vertreten lassen, wenn Sie dieser Person eine Vollmacht mitgeben.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.

Bearbeitungsdauer

Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.

Fristen

Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung erfolgen.