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Kann mir jemand erklären warum Hans Dietrich Genscher in diesem Interview den 1 Artikel des Grundgesetzes priorisiert?

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Ich als Laie dachte immer die Artikel des GG wären gleichwertig. Auf welche Kommentare des GG bezieht sich Genscher? https://www.tagesschau.de/inland/grundgesetz-ts-114.html

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u/Rhoderick avatar

Gleich vorraus, ich bin kein Jurist, oder Jura-Student.

Artikel 1 GG kommt als solches, rein juristisch, keine besondere Stellung zu, der Artikel ist nicht wichtiger, weil er zuerst steht. (Sowieso steht die Präambel ja noch vorher, hat aber gar keine juristischen Folgen.) Artikel 1 hat aber durchaus dadurch eine Sonderstellung, das es bei weitem der generellste Artikel ist, und der einzige, der für wirklich alles relevant ist.

Der andere Punkt ist eher symbolisch. Das erhalten der Menschenwürde, auf das hier der ganze Staat und seine ganze Macht ausgerichtet wird, ist aus moralischer Sicht einer der großen Kernaufträge des GGs an Deutschland als Staat, und im übertragenen Sinne an das deutsche Volk. (Das auch sicherlich gerade mit Blick auf die Nazis.)

u/kawanga avatar

Tja,darauf beziehe ich mich auch gerade.Bin in Diskussion mit AFDlern,die auf ihre Meinungsfreiheit verweisen,wenn sie gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit artikulieren.Ich habe behauptet,daß der Artikel 1 wichtiger sei und der Schutz dieser Gruppen wichtiger sei als ihre Meinungsfreiheit. Kann auch nichts dazu finden,deshalb habe ich es mal hier probiert. Vielleicht liege ich auch falsch mit meiner These.Bin halt juristischer Laie.

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Staatsrecht ist bei mir schon gefühlt drei Ewigkeiten her. Kann dir ein Jura-Student bestimmt zehn mal besser erklären.

Art. 1 hat im Prinzip eine besondere Stellung. Art. 1 und Art. 20 sind so zentral für das Grundgesetz, dass sie nicht geändert werden können (Art. 79), andere Teile des Grundgesetzes schon.

Zudem hat Art. 1 Absatz 1 noch eine weitere Besonderheit. Grundsätzlich sind Grundrechte auf Grundlage eines Gesetzes einschränkbar, sie haben also eine Schranke. Dieser Schranke ist zwar selbst wieder begrenzt, sodass man das Grundrecht nicht gänzlich aushebeln kann. Art. 1 Absatz 1 ist hier besonders. Durch das Wort „unantastbar„ geht man davon aus, dass für die Menschenwürde keine Schranke existiert. Der Staat kann zwar z.B. dein Recht auf Meinungsäußerung einschränken, aber nie deine Menschenwürde.