WOCHENSPIEGEL | 4. September bis 29. Oktober 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Genossinnen und Genossen,

anbei mein WOCHENSPIEGEL für die Zeit vom 4. September bis 29. Oktober.

Am 2. November freue ich mich darauf, im Rahmen des Formats Fraktion vor Ort Bundesminister Prof. Dr. Karl Lauterbach in meinem Wahlkreis begrüßen zu dürfen. Unter dem Titel „Krankenhaus-Reform: Qualität und Erreichbarkeit sichern“ wollen wir uns gemeinsam mit euch/Ihnen zur Zukunft der Krankenhausversorgung austauschen. Der Veranstaltung kann in Präsenz (nach Anmeldelage) und auch digital beigewohnt werden. Nähere Informationen sind zu finden unter https://www.nina-scheer.de/termine/

Anregendes Lesen wünscht

Dr. Nina Scheer
Bundestagsabgeordnete

 

THEMEN

ENERGIE & KLIMASCHUTZ

Das Heizungsgesetz – Wärmewende ermöglichen

Nachdem eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im einstweiligen Rechtsschutz verhindert hatte, den Gesetzesentwurf noch vor der Sommerpause auf die Tagesordnung des Bundestags zur Verabschiedung zu setzen, war das viel diskutierte Gebäudeenergiegesetz, GEG, über den Sommer weiterhin Thema, konnte aber Anfang September vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden, womit es zum 1.1.2024 in Kraft tritt. Auch der Bundesrat hat zwischenzeitlich zugestimmt.

Die Politik trägt Verantwortung, Bürger*innen nicht mit den gravierenden Auswirkungen von massiven Energiepreissteigerungen allein zu lassen. Auslöser für die Energiepreiskrise 2022 waren die bereits Ende 2021 massiv angestiegenen Weltmarktpreise für fossiles Erdgas. Deswegen muss schnellstmöglich über alle Sektoren hinweg der Umstieg auf Erneuerbare Energien ermöglicht und für Bürger*innen auch umsetzbar gestaltet werden. Das Gebäude-Energie-Gesetz gibt im Gebäudebereich für Wärme hierfür den Rahmen. Zudem haben wir uns von Seiten der SPD-Bundestagsfraktion dafür eingesetzt, dass der Umstieg auf Erneuerbare Wärme auch ausreichend gefördert wird, damit niemand allein gelassen wird. Hierfür haben wir auf Antrag der Ampel-Koalition im Bundestag einen Entschließungsantrag verabschiedet, der die Förderkulisse abbildet.

Klar ist zudem: Selbst wenn wir uns akut für eine Verlängerung der Energiepreisbremsen einsetzen, kann es auf Dauer keine Lösung sein, steigende Energiepreise zu subventionieren. Der Staat hat zur Abfederung von Energiepreis-Steigerungseffekten allein in 2022 Hilfen von 300 Mrd. Euro bereit bestellt. Eine Garantie für dauerhaft bezahlbare Energie liegt allein in den Erneuerbaren Energien.

Nachdem der viel diskutierte Gesetzesentwurf am 15. Juni zur ersten Lesung ins Plenum eingebracht wurde, konnte die 2. und 3. Lesung nach intensiven parlamentarischen Beratungen nicht in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause auf die Tagesordnung des Bundestags zur Verabschiedung gesetzt werden. Grund hierfür war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auf Antrag auf einstweilige Anordnung des MdB Heilmann, CDU/CSU.

Da das BVerG diese für nicht offensichtlich unzulässig und offensichtlich unbegründet wertete, erklärte es im einstweiligen Rechtsschutz, dass das GEG nicht in der betreffenden Sitzungswoche zu verabschieden sei – ohne jedoch in der Sache Stellung zu beziehen. Der geäußerte Vorwurf, es habe nicht ausreichend Beratungszeit gegeben, schlägt allerdings nach Ansicht der Ampel-Fraktionen fehl.

​​​​​​​Fälschlicherweise wurde und wird von Seiten CDU/CSU unterstellt, der erarbeitete Änderungsantrag, wie er dem Ausschuss und den Fraktionen am 30. Juni zugeleitet wurde, sei ein neuer Gesetzentwurf, der den eingebrachten Gesetzentwurf faktisch ersetzt habe. Wenn dem so wäre, hätte dies tatsächlich das Verfahren verlängern müssen. Tatsächlich wurde aber kein „neuer“ Gesetzentwurf vorgelegt, sondern ein Änderungsantrag zum Kabinettsbeschluss. Wie weitgehend ein Änderungsantrag geht, ist allein Angelegenheit des Parlaments. Mit den Änderungen wurden die sogenannten Leitplanken umgesetzt, die von den Koalitionsfraktionen mit der ersten Lesung bereits erklärt worden waren.

Zu den wesentlichen Änderungen gehört zum einen die Verzahnung mit der Kommunalen Wärmeplanung noch bevor eine Verpflichtung für Einzelne besteht – mit Ausnahme von Neubaugebieten (nicht für einzelne Neubauten). Für Neubaugebiete gelten die Anforderungen des GEG bereits zum 01. Januar 2004. Die Kommunale Wärmeplanung soll bis 30. Juni 2026für Kommunen über 100.000 EinwohnerInnen und bis 30. Juni 2028 für Kommunen bis 100.000 EinwohnerInnen stattfinden. Bis dahin gelten die Anforderungen des – Ausnahme Neubaugebiete – noch nicht. Ab diesen Zeitpunkten gelten Übergangszeiträume von 10 Jahren im Falle eines kommunalen Anschlusses und 5 Jahre für andere Fälle.

Die Maßgaben des GEG gelten zudem, wenn rechtswirksame Wärmeplanungen vorgelegt werden. Für Schleswig-Holstein sind dies nach aktuellen landesrechtlichen Regelungen (und möglichen noch weitergehenden kommunalen Entscheidungen) nach Einwohnerzahlen gestaffelte frühere Zeitpunkte. Sollten sich diese Zeitrahmen und Entscheidungen noch ändern, gilt der zeitliche oben genannte bundesgesetzliche Rahmen. Gleiches gilt, wenn entgegen etwaiger Entscheidungen gleichwohl keine Wärmeplanungen vorgelegt werden.

Nähere Anforderungen an die Kommunale Wärmeplanung wird im aktuell in einem gesonderten Wärmeplanungsgesetz beraten, das noch in diesem Herbst verabschiedet werden soll.
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Durchgesetzt hat sich die SPD-Bundestagsfraktion im Zuge der GEG-Verhandlungen zudem mit Mieterschutzregelungen. Niemand darf „über Gebühr belastet werden“. Zuvor war zudem bereits im Koalitionsausschuss geeint, dass niemand im Stich gelassen wird. Investitionskosten für den Heizungstausch können über eine neue Modernisierungsumlage in Höhe von 10 % auf Mieter*innen umgelegt werden, allerdings nur, wenn Förderungen in Anspruch genommen wurden und über die Förderung hinausgingen. Die Umlage wird aber auf höchstens 50 Cent pro Quadratmeter begrenzt. Wenn sich für Mieter*innen dennoch unangemessene finanzielle Belastungen ergeben, können Härtefälle geltend gemacht werden.

Auch die SPD-seitig erhobene Forderung – gleichlautend von Seiten der FDP, nach breiteren technologischen Anwendungsoptionen zur Erreichung von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien wurde gesetzlich umgesetzt. Zuvor konnten gesonderte gesetzlich formulierte Anforderungen zu einer Verengung auf nur wenige Technologien, insbesondere die Wärmepumpe, führen. Möglich sind nun sieben Standardoptionen plus verschiedene Kombinationsmöglichkeiten – vom Anschluss an ein Wärmenetz über den Einbau einer Wärmepumpe bis hin zum Heizen mit Biomasse (z. B. Holz, Pellets) oder Solarthermie. Der Einbau von Gasheizungen bleibt nach den Maßgaben zur Kommunalen Wärmeplanung weiter erlaubt. Wer dies nach dem 1. Januar 2024 tut, muss sich aber verpflichtend beraten lassen, da damit steigende Kosten und später greifende Anforderungen zu den Brennstoffen hinzukommen. Dies kann für künftige Preissteigerungen und mögliche staatliche Hilfen bzw. den Anspruch auf selbige relevant werden. Wer sich dennoch für eine Gasheizung entscheidet, muss zudem ab 2029 15 Prozent, ab 2025 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent klimaneutrale Gase (Biomethan, Wasserstoff) nutzen. Dabei kann der Nachweis bilanziell über grüne Zertifikate erbracht werden.

Regelungen zur Vermeidung von wirtschaftlicher Überforderung vermeiden zudem eine Verpflichtung, die weder energetisch darstellbar noch ökonomisch individuell leistbar wäre.

Damit tritt nun aus der Perspektive der Eigenheimbesitzer wie auch meinerseits SPD von Beginn an gefordert, die „Ermöglichung“ an Stelle einer Verpflichtung. Letztere hätte auch mit Blick auf die zunächst angesetzten zu geringen Fördermöglichkeiten absehbar zu ökonomischen Überforderungen geführt und auch Widersprüchlichkeiten mit kommunalen Wärmeplanungen erzeugt.

Zudem ist es zumindest weitergehend als zunächst vorgesehen gelungen, eine soziale Staffelung in den Förderungen zu erreichen. Mit einem Entschließungsantrag, wie er zusammen mit dem GEG bereits durch die Ausschüsse des Deutschen Bundestages beschlossen wurde, wird die Bundesregierung förderseitig aufgefordert, 30 Prozent der Investitionskosten als Sockelförderung vorzusehen. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro, werden weitere 30 Prozent als Förderung bereitgestellt. Bei einer Umrüstung vor 2028 steht ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent in Aussicht. Dieser schmilzt dann ab 2028 alle zwei Jahre um drei Prozent ab. Insgesamt wird die Förderung auf maximal 70 Prozent gedeckelt. Förderfähig sind Investitionskosten bis zu 30.000 Euro. Unberührt bleiben gesonderte Fördermöglichkeiten für Effizienzmaßnahmen (z. B. Fenstertausch, Dämmung etc.). Zudem werden KfW-Kredite aufgelegt. Die nähere Ausgestaltung ist zurzeit auf Ebene der Bundesregierung in Arbeit. Möglicherweise ergeben sich hierbei auch noch in der Förderhöhe leichte Änderungen, die jedenfalls kein Minus zur parlamentarischen Verständigung bedeuten werden. Andernfalls hat der Haushaltsausschuss es in der Hand, weitere Änderungen an der Bundesförderung zu erwirken.

Das Gebäudeenergiegesetz war auch Thema einer Veranstaltung im Rahmen der Fraktion vor Ort mit meiner Fraktionskollegin Bettina Hagedorn in Ratekau (Foto oben, siehe unter „Zu Gast“). Zudem hatte ich am 14. September zur Veranstaltung „Wärmewende sozial und gerecht gestalten“ nach Schwarzenbek geladen („Berichte“)

In meiner Rede zur Verabschiedung des Gebäude-Energie-Gesetzes ging ich auf die erreichten Änderungen ein:
https://www.nina-scheer.de/2023/09/11/rede-gebaeudeenergiegesetz/

Zum Gesetzesentwurf auf der Webseite des Bundestages:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006875.pdf
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Zur Pressemitteilung auf meiner Homepage:
https://www.nina-scheer.de/2023/09/08/nina-scheer-mit-dem-gebaeudeenergiegesetz-werden-die-weichen-fuer-den-umstieg-auf-erneuerbare-waerme-gestellt/

 

Solarstrom fördern

Der Bundestag hat im Oktober erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung beraten. In diesem sogenannten „Solarpaket I“ sollen breite Maßnahmen zur Ausschöpfung der Photovoltaik-Potenziale in Deutschland umgesetzt werden. Der Ausbau von PV-Anlagen auf Dächern und an Gebäuden soll deutlich vereinfacht werden. Einerseits für Unternehmen, indem Regelungen zur besseren Nutzung von großen Dachflächen vereinbart – aber auch für Bürger*innen, denen die Installation und der Betrieb von Balkon-Solaranlagen erleichtert werden soll. Zudem sollen umfangreiche Maßnahmen für Freiflächen umgesetzt werden. Hierzu sollen bisher benachteiligte Gebiete künftig für die EEG-Förderung freigegeben werden. Landwirtschaftlich genutzten Flächen (Agri-PV) als nachhaltige Anlagen und „Parkplatz-PV“ sollen weiter gefördert werden. Bei den Parlamentarischen Beratungen geht es auch um Maßnahmen zur Sicherung von Investitionen in Erneuerbare Energien.

Zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/086/2008657.pdf

 

Treibhausgasemissionen reduzieren – Beratungen zum Klimaschutzgesetz

Das Bundesklimaschutzgesetz ist bereits in der letzten Legislaturperiode auf maßgeblicher Initiative der SPD im Bundestag verabschiedet worden. Es sieht verbindliche Schritte zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen vor, damit Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Anders als bisher soll den Angaben zufolge künftig im Mittelpunkt stehen, ob der Treibhausgasausstoß insgesamt reduziert wird, unabhängig davon, in welchem Bereich die Treibhausgase entstehen. Die vergangenen Jahre haben jedoch gezeigt, dass mit diesen Programmen nicht automatisch die Klimaziele eingehalten werden. Teilweise liegt dies an der verzögerten Wirksamkeit von Maßnahmen; teilweise werden die Ziele mit den getroffenen Maßnahmen aber auch nicht erreicht. Gemäß dem Kabinettsbeschluss sieht der Gesetzentwurf vor, erwartete Emissionsentwicklung mit einzubeziehen, um zu bewerten, ob die beschlossenen Maßnahmen ausreichend sind oder nachgesteuert werden muss.
In meiner Rede im Bundestag betonte ich, dass das Ziel der Novelle ist den Klimaschutz vorausschauender und effektiver zu machen. Eine Verwässerung der Ziele soll es nicht geben. Der Gesetzesentwurf befindet sich nun in den Parlamentarischen Beratungen.

Zur Rede im Wortlaut auf meiner Homepage:
https://www.nina-scheer.de/2023/09/22/rede-bundes-klimaschutzgesetz/
Die Novelle des Klimaschutzgesetzes war auch Thema in der Begleitgruppe der SPD-Fraktion (siehe unter Berichte).

Zum Gesetzesentwurf auf der Webseite des Bundestages:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/082/2008290.pdf

Nationale Wasserstoffstrategie vorantreiben 

Bis 2045 muss Deutschland klimaneutral sein. Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien setzt die Ampel dabei auf neue Energieträger wie Wasserstoff. Die 2020 verabschiedete Nationale Wasserstoffstrategie wurde zu diesem Zweck in diesem Jahr durch die Bundesregierung fortgeschrieben und war seither verschiedentlich auch Gegenstand der parlamentarischen Debatte.
Vorgesehen ist, die inländischen Elektrolysekapazitäten für die Erzeugung von grünem Wasserstoff bis 2030 auf mindestens zehn Gigawatt zu verdoppeln. Da auf absehbare Zeit die Wasserstoffproduktion in Deutschland begrenzt ist, muss ein Großteil des Bedarfs über Importe gedeckt werden. Die Bundesregierung kündigt deshalb eine entsprechende eigene Wasserstoff-Importstrategie an. Für die Errichtung eines Wasserstoff-Kernnetzes wird aktuell das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) novelliert. Zudem werden Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Wasserstoffinfrastruktur deutlich beschleunigt werden müssen.

In meiner Rede im Plenum unterstrich ich, dass Wasserstoff für eine sektorübergreifende Wertschöpfung insbesondere dezentral von Bedeutung sein wird.

Zur Rede im Wortlaut auf meiner Homepage:
https://www.nina-scheer.de/2023/09/22/rede-fortschreibung-der-nationalen-wasserstoffstrategie-beraten/

Zur nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/079/2007910.pdf

 

Stärkung der Energieeffizienz

Erneuerbare Energien sind der zentrale Baustein für das Gelingen der Energiewende. Um dem fortschreitenden Klimawandel mit allen zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu begegnen, wird mit dem Energieeffizienzgesetz erstmals ein gesetzlicher Rahmen zur Senkung des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland geschaffen. Das Gesetz ist im September durch den Bundestag verabschiedet worden, nachdem sich das Verfahren vor der Sommerpause aufgrund fehlender Beschlussfähigkeit des Plenums verzögert hatte.

Konkret werden Ziele für den Primär- und Endenergie-verbrauch für 2030 festgelegt und für 2040 und 2045 als Richtgröße beschrieben. Bis 2030 soll so der Primärenergieverbrauch um mindestens 39,3 Prozent und der Endenergieverbrauch um mindestens 26,5 Prozent im Vergleich zu 2008 verringert werden. Damit können die Vorgaben der kürzlich beschlossenen EU-Energieeffizienzrichtlinie eingehalten werden. Diese Ziele werden regelmäßig überprüft und im Bedarfsfall angepasst. Wohnraum ist nicht erfasst.

Auch privatwirtschaftliche Akteure stehen in der Pflicht, wenn sie mit öffentlichen Mitteln Aufgaben ausführen. Änderungen wie die Differenzierung zwischen Rechenzentren und Netzknoten, die Anpassung des Schwellenwerts für den Gesamtendenergieverbrauch von Unternehmen und die Konkretisierung der Abwärmenutzung waren Gegenstand von Änderungen im Parlamentarischen Verfahren. Dies stellte ich auch in meiner Rede heraus, die ich dem Bundestag zu Protokoll gab.

Zur Rede zu Protokoll auf meiner Homepage:
https://www.nina-scheer.de/2023/09/21/rede-zu-protokoll-gesetz-zur-steigerung-der-energieeffizienz/

Zum Gesetzesentwurf auf der Webseite des Bundestages:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006872.pdf

 

Nachhaltigkeit stärken 

Im Oktober waren die sechs Prinzipien der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie Gegenstand einer dreistündigen vereinbarten Debatte im Bundestag.

Meine Rede nahm ich zum Anlass, an die Bedeutung der Dezentralität für nachhaltige Entwicklung, etwa am Beispiel der Energiewende, zu appellieren. Dezentralität und gesellschaftliche Teilhabe gehören dabei zusammen. Es geht um „global denken und lokal handeln“.

Eine Rückkehr zur Atomenergie, wie immer wieder von der Opposition gefordert, ist weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll. Sie ist nur mit massiver staatlicher Haftungsübernahme möglich und ohne staatliche Versicherungshöchtsgrenzen nicht versicherbar. Weltweit wird kein AKW ohne staatliche Versicherungshöchtsgrenzen betrieben. Dem Nachhaltigkeitsprinzip widerspricht zudem, wenn Atommüll bis heute keine Entsorgung kennt und somit zulasten nachfolgender Generation genutzt wird.

Zur Rede im Wortlaut auf meiner Homepage:
https://www.nina-scheer.de/2023/10/13/rede-prinzipien-der-deutschen-nachhaltigkeitsstrategie/

 

Haushaltsberatungen Klimaschutz & Energie 

Am 7. September befasste sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Etatentwurf für den Bereich Wirtschaft und Klimaschutz. Der Einzelplan 09 des Bundeshaushalts für das kommende Jahr umfasst Ausgaben von elf Milliarden Euro gegenüber 14,57 Milliarden Euro in diesem Jahr.

In meiner Rede im Bundestag betonte ich, dass es um die Stärkung des Innovationsstandortes Deutschland gehen muss. Nach wie vor müssen über Jahre aufgebaute Hemmnisse abgebaut und Fehlentwicklungen korrigiert werden. Als warnendes Beispiel muss hier die Abwanderung der Solarindustrie gelten. Auch für die heimische Wertschöpfung wird die volle Kraft der Erneuerbaren Energien benötigt.

Zur Rede im Wortlaut auf meiner Homepage:
https://www.nina-scheer.de/2023/09/07/rede-wirtschaft-und-klimaschutz-gesetz-zur-aenderung-des-gebaeudeenergiegesetzes/

Zum Einzelplan Wirtschaft und Klimaschutz auf der Webseite des Bundestags:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/078/2007800.pdf

 

WEICHEN ZUR STABILISIERUNG

In erster Lesung wurde im Oktober das Wachstumschancengesetz beraten. Mit ihm sollen Impulse für Investitionen und Innovationen gesetzt und Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland verbessern werden.

Eine entscheidende Rolle wird hierbei die Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft spielen: 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen könnten künftig als direkte finanzielle Unterstützung von der Bundesregierung bezuschusst werden. Damit werden Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien angeregt. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollen besser steuerlich gefördert werden können. Neben Personalkosten könnten künftig auch Sachkosten gefördert werden. Außerdem wird die maximale Bemessungsgrundlage verdreifacht, wodurch die Förderbeträge steigen. Die Übergangszeit bis zur vollständigen Besteuerung von Altersrenten soll zudem bis 2058 verlängert werden.

Zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/086/2008628.pdf

 

VERKEHRSINFRASTRUKTUR VERBESSERN

Der Bundestag hat im Oktober ein Maßnahmenpaket zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich beschlossen.

Durch die Festschreibung des überragenden öffentlichen Interesses für Nahverkehrs- und Schienenprojekte sowie einfacherer Regeln beim Artenschutz können künftig Schienenprojekte schneller umgesetzt und so mehr Verkehr über die Schiene abgewickelt werden. Zudem wird auch für die Errichtung von Schnellladeinfrastruktur das überragende öffentliche Interesse zuerkannt. Durch einfachere Zustimmungsverfahren der Straßenverkehrsbehörde können Windkraftanlagen entlang von Autobahnen schneller gebaut werden. Außerdem sollen Photovoltaikanlagen bei Bau oder Änderung von Autobahnen mit gebaut werden können. Zudem sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden indem von der Antragstellung bis zur Genehmigung auch online durchgeführt werden können.

Die Schieneninfrastruktur soll dabei mit bis zu 45 Milliarden Euro für Modernisierungs- und Ausbaumaßnahmen unterstützt werden. Dies wird im Wesentlichen durch eine Anpassung der LKW-Maut erreicht, die in diesen Wochen in erster Lesung im Bundestag beraten wurde. Für die Kosten verkehrsbedingter CO2-Emissionen wird bei der LKW-Maut ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne eingeführt. Außerdem wird die Mautpflicht auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen ausgeweitet. Mit den nun vorgelegten Änderungen wird die LKW-Maut künftig stärker nach dem CO2-Ausstoß gestaffelt. So wird ein starker Anreiz gesetzt, auf klimafreundliche Fahrzeuge umzusteigen. Damit wird der Verkehr nicht nur klimafreundlicher, sondern auch transparenter in Hinblick auf die tatsächlichen Mobilitätskosten.

Kritisch begleitet werden muss die Ausweitung von Belangen, die in das überragende öffentliche Interesse gestellt werden. Selbst wenn Straßenbau allein schon wegen zu sanierender Brücken, aber etwa auch durch sich verändernde Ballungsgebiete und nicht zuletzt auch etwa für den Windenergieausbau benötigte Straßen weiterhin gebraucht wird, sehe ich es gleichwohl aus Klimaschutzgründen als nicht förderlich, ihn auf die gleiche rechtliche „Interessensstufe“ mit dem Ausbau Erneuerbarer Energien zu setzen.

Zum Gesetzesentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006879.pdf
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Zum Gesetzesentwurf zur Änderung Mautrechtlicher Vorschriften:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008092.pdf

 

MEHR TRANSPARENZ FÜR PATIENT*INNEN

Im Oktober hat der Bundestag die Änderung des Krankenhaustransparenzgesetzes beschlossen.

​​​​​​​Mit ihm wird es ab dem kommenden Jahr ein Online-Infoportal geben, in dem die Patient*innen alle verfügbaren Krankenhausdaten einsehen können – etwa wie oft Eingriffe vorgenommen werden und wie viele Fachärzt*innen und Pflegende in der Klinik arbeiten. Das Portal enthält auch Informationen darüber, wie oft Eingriffe nicht gut verlaufen sind. Das Portal soll ab 1. April 2024 freigeschaltet werden.

Diesen ersten Maßnahmen für die Reform des Krankenhauswesens soll in den kommenden Monaten ein zweiter Schritt folgen: Mit dem Ziel, Behandlungen zu verbessern und sicherzustellen, dass Kliniken spezialisiert Leistungen anbieten können, werden künftig Leistungsgruppen definiert. Für jede Leistung gibt es bundeseinheitliche Kriterien, sodass sichergestellt ist, dass Patient*innen unabhängig von der Größe des Krankenhauses die beste Versorgung bekommen. Zudem werden Fallpauschalen mit Vorhaltepauschalen für angebotene Leistungen ersetzt, um den wirtschaftlichen Druck von diesen Kliniken zu nehmen. So steht künftig Qualität und nicht Quantität im Fokus der medizinischen Versorgung.

Zur Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/089/2008904.pdf

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UMGANG MIT CANNABIS REGELN

Im Oktober wurde der Gesetzentwurf des sog. Cannabisgesetz der Bundesregierung ist 1. Lesung beraten. Ziel ist, den privaten Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis zu entkriminalisieren und zugleich Suchtprävention und Jugendschutz weiter zu stärken. Damit sollen auch der Schwarzmarkt für Cannabis und die Drogenkriminalität zurückgedrängt werden.

Laut Entwurf soll Cannabiskonsum in einem Umkreis von 200 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen sowie in Sportstätten nicht gestattet sein. Jugendschutzvorgaben, sowie Regeln zu Mengen, Qualität sollen durch die Behörden kontrolliert werden. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis soll dabei straffrei bleiben. Nach vier Jahren soll das Cannabisgesetz mit Blick auf gesellschaftliche Auswirkungen evaluiert werden.

Zum Gesetzesentwurf auf der Webseite des Bundestages:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/087/2008704.pdf

 

ZU GAST …

… IN BERLIN …

… beim xChange-Frühstück auf Einladung der Hill+Knowlton Strategies GmbH am 8. September. In meinem Impuls erläuterte ich die energie- und klimapolitischen Weichenstellungen der Ampel-Regierung.

 

… beim 12. Gartenfest des Seeheimer Kreises im Garten der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft am 5. September.

… am 20. September beim vgbe Kongress: Energy Transition – Mission Impossible? Auf dem Panel diskutierte ich unter anderem mit Professor Mojib Latif und weiteren Vertretern aus Wissenschaft und Industrie über die Notwendigkeit, den Umstieg auf Erneuerbare Energien attraktiv und anreizorientiert zu gestalten und eine Vorbildrolle für andere Länder einzunehmen.

 

​​​​​​​… beim Energiepolitischen Abend der energiepolitischen Lenkungsausschüsse der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg, auf Einladung des BDEW Norddeutschland am 26. September 2023 in der Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Gemeinsam mit Vertretern aus Politik, Verbänden und den regionalen Versorgungsunternehmen tauschen wir uns über die aktuellen Herausforderungen in der Energiewirtschaft, insbesondere für die regionalen Versorger aus.

…beim Parlamentarischen Abend Nationale Biomassestrategie des Bundesverband Bioenergie e.V. in der österreichischen Botschaft am 18. Oktober. Gemeinsam mit den energiepolitischen Experten der anderen Fraktionen diskutierte ich auf dem Podium über die Pläne der Bundesregierung zu einer Biomassestrategie.

 

​​​​​​​…auf der 3. Jahreskonferenz der DIHK und dena zur Marktoffensive Erneuerbare Energien am 19. Oktober. Auf dem Panel zu Green Power Purchase Agreements debattierte ich mit meinen Fraktionskollegen der Linken, der CDU, der FDP und den Grünen über Energiesicherheit und den zukünftigen Hochlauf der Erneuerbaren Energien.

 

… IN SCHLESWIG-HOLSTEIN …

… bei einer Diskussionsveranstaltung im Rahmen der Reihe „Fraktion vor Ort“ am 12. September in der Preesterkoppel in Ratekau. Auf Einladung meiner Fraktionskollegin Bettina Hagedorn diskutierten wir zum Thema Wärmewende sozial gestalten, insbesondere über das kurz zuvor verabschiedete Gebäudeenergiegesetz (siehe auch unter Themen).

… auf der Windenergiemesse HUSUM Wind am 13. September. Als Panelistin diskutierte ich gemeinsam mit Vertretern aus der Landespolitik, Verbänden und Unternehmen die Frage, wie Bürgerbeteiligung und eine Beschleunigung der Energiewende umgesetzt werden können.

 

… beim Jugend- und Familienbildungswerk Klingberg zur Seminarreihe Klimaschutz und Nachhaltigkeit am 7. Oktober in Scharbeutz. In meinem Vortrag legte ich dar, welche Beschleunigungsschritte für eine vollständige Versorgung mit Erneuerbaren Energien notwendig sind.

 

MEDIAL ZU GAST (AUSWAHL)

… beim ERR (Eesti Rahvusringhääling, estnischer öffentlicher Rundfunk) am 22. September zum Thema Deutsche Energiepolitik, Video auf estnisch/englisch
https://www.err.ee/1609104152/saksa-analuutik-err-ile-toostuse-energiatoetus-poleks-teiste-suhtes-oiglane

 

…bei RTL Direkt  am 24. Oktober zum Thema Energiepreisbremsen
https://plus.rtl.de/video-tv/shows/rtl-direkt-897159/2023-10-982468/episode-170-sendung-vom-24102023-924286

 

BERICHTE

… IN BERLIN

Zur Halbzeit der Legislaturperiode hat die SPD-Bundestagsfraktion den Fraktionsvorstand, sowie die Sprecher*innen der Arbeitsgruppen erneut gewählt. Für die Wiederwahl in beide Funktionen und das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich und freue mich auf die fortgesetzte Zusammenarbeit!

Von der SPD-Landesgruppe Schleswig-Holstein wurden Sönke Rix und ich einstimmig als Sprecher und stellvertretende Sprecherin gewählt.

Am 6. September traf ich mich mit Vertretern des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands. Gegenstand des Austausches waren insbesondere die Themen Energiegenossenschaften und Bürgerbeteiligung durch Energy Sharing.

Am 7. September hatte ich in meiner Funktion als Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin zum Austausch mit Gewerkschaftsvertreter*innen mit der AG Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion eingeladen, in dessen Fokus die Beratungen zum Industriestrompreis, das Klimaschutzgesetz und die Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) standen.

Im Rahmen der Begleitgruppe Klimaschutz und Transformation diskutierte ich in diesen Wochen gemeinsam mit Experten und Fraktionskollegen. Am 20. September stand die Novelle des Klimaschutzgesetzes auf der Tagesordnung. Am 27. September tauschten wir uns über die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) aus. In einer weiteren Sitzung war schließlich das Thema Stromspeicher in der Energiewende am 18. Oktober Thema.

Am 25. September tagte der Beirat der Bundesnetzagentur, dem ich angehöre, zum 152. Mal. Auf der Agenda standen unter anderem die Gasversorgung in Deutschland und welche Speicherfüllstandszenarien und Einsparpotentiale in den kommenden Wintern berücksichtigt werden müssen.

Mit dem wirtschafts- und energiepolitischen Sprecher der SPD-Fraktion in NRW, André Stinka, traf ich mich am 25. September zu einem anregenden Fachaustausch.

Am 26. September nahm ich am Nachhaltigkeitsabend der SPD-Bundestagsfraktion im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus teil. In zahlreichen Gesprächen an Thementischen wurden hierbei gesonderte Herausforderungen des Transformationsprozesses sowohl von VertreterInnen zivilgesellschaftlicher Organisationen als auch von Unternehmen an mich heran getragen und diskutiert.

Am 27. September hatte der Ausschuss für Klimaschutz und Energie die französischen Fachkollegen der Commission des affaires economiques zu einer gemeinsamen Sitzunggeladen. Gemeinsam diskutierten wir über unsere gemeinsamen Bestrebungen zum Ausstieg aus fossilen Energien, die Minderung von CO2-Emissionen, den europäischen Elektrizitätsmarkt – aber auch über das Thema Atomenergie, das in unseren Ländern sehr unterschiedlich betrachtet wird, war Teil des Austausches.

Meiner Einladung zu einer Bundespresseamtsfahrt waren am 27. September 43Besucher*innen gefolgt. Im gemeinsamen Austausch ging es überwiegend um Energiesicherheit und den Ausbau von Erneuerbaren Energien. Als dreitägige Informationsfahrten bietet die Bundespresseamtsfahrt ein interessantes und abwechslungsreiches politisch-kulturelles Rahmenprogramm und findet an jährlich drei Terminen statt. Hierbei werden sowohl aktuelle politische Fragen diskutiert als auch die Abläufe des Parlamentsbetriebs thematisiert. Über den Austausch mit den Teilnehmenden in den Räumlichkeiten des deutschen Bundestages freue ich mich immer wieder aufs Neue. Die Teilnehmenden erhalten durch ihren Besuch einen Einblick in die Arbeit von Regierung und Parlament. Die Teilnahme mit Transfer im Reisebus und zwei Übernachtungen inkl. Mahlzeiten ist gebührenfrei, mit Ausnahme einer Pauschale für Eintrittsgebühren in Höhe von 25 Euro pro Person. Durch das umfangreiche Rahmenprogramm ist die Fahrt immer ein Erlebnis.
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Registrierungen für die Fahrten sind über meine Homepage www.nina-scheer.de oder per Mail an nina.scheer@nullbundestag.de möglich.

Am 9. Oktober kamen die Abgeordneten und Mitarbeiter der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie der SPD-Fraktion zu einer eintägigen Klausur zusammen. Bei dieser Gelegenheit tauschten wir uns über aktuelle Gesetzgebungsverfahren und unsere gemeinsame Zusammenarbeit aus und planten die Aktivitäten der Arbeitsgruppe für die kommenden Monate.

Am 9. Oktober traf ich mich zu einem Austausch mit Delegation der Führungsakademie Baden-Württemberg zum Thema Erneuerbare-Energien-Gesetz und den weiteren Ausbauvorhaben.

Am 10. Oktober nahm ich am Mittagstisch der Parlamentarischen Linken der SPD-Fraktion teil und nutze die Gelegenheit für ein Gespräch mit dem israelischen Botschafter Ron Prosor über die aktuelle Lage in Israel.

Am 12. Oktober empfing ich die Schüler*innen der 9. Klasse der Erich-Kästner Gemeinschaftsschule Barsbüttel. Wir sprachen über über die Arbeitsabläufe im Bundestag, meine Aufgaben als Klimaschutz- und Energiepolitische Sprecherin, sowie aktuelle Themen, wie etwa über die Notwendigkeit des Umstiegs auf Erneuerbare Energien als eine Frage der Gerechtigkeit und Versorgungssicherheit mit Zukunft.

Im Rahmen der Landesgruppensitzung Schleswig-Holstein trafen wir uns am 16. Oktober zu einem Gespräch mit der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit für einen Austausch über aktuelle arbeitsmarktpolitische Themen.

 

… AUSWÄRTS

Am 4. und 5. Oktober fand eine Delegationsreise mit Mitgliedern der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion nach Brüssel statt. Auf dem dicht getakteten Programm, das das Verbindungsbüro der SPD-Bundestagsfraktion vor Ort organisiert hatte, kamen wir sowohl mit Vertreterinnen der EU-Kommission zu Fragen der Energiepreiskrise und zu Rahmenbedingungen für den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien zusammen als auch mit VertreterInnen von Thinktanks.

Der Festakt zum Tag der deutschen Einheit wurde diesjährig in der Hamburger Elbphilarmonie zelebriert. Ich habe mich sehr gefreut, an den Feierlichkeiten zu so einem wichtigen Tag teilzunehmen.

 

… IN SCHLESWIG-HOLSTEIN

Am 14. September hatte ich gemeinsam mit dem Ortsverein Schwarzenbek zu einer Veranstaltung im Louisenhof in Schwarzenbek geladen. Unter dem Titel „Wärmewende sozial und gerecht gestalten“ diskutierte ich mit Bürger*innen über das jüngst verabschiedete Gebäudeenergiegesetz, welche Regelungen das Gesetz enthält und welche energiepolitischen Weichenstellungen hiermit gelegt worden sind. Candy Rudolph, Vorsitzender der SPD Schwarzenbek, führte in den Abend ein und moderierte die Diskussion.

Am 15. September besuchte ich ein Frauenhaus in Ahrensburg und tauschte mich mit den örtlichen Fachkräften über die Herausforderungen ihrer Arbeit, wie etwa zunehmende Überbelegung und mangelnde Finanzierung, aus.

Zu einer offenen Bürgersprechstunde hatte ich am 14. September nach Geesthacht eingeladen. Über den Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern habe ich mich wie immer sehr gefreut.

Am 16. September nahm ich am Ordentlichen Kreisparteitag und der Kreisdelegiertenkonferenz zur Europawahl 2024 der SPD Stormarn teil. Neben den Neuwahlen des Kreisvorstandes und der Delegierten zu den Landesparteitagen legte ich mündlichen Rechenschaftsbericht über meine Arbeit ab und sprach mich im Anschluss mit den Genoss*innen aus.

Zu meinem Rechenschaftsbericht:
https://www.nina-scheer.de/wp-content/uploads/sites/1229/2023/09/2023-09-16-Rechenschaftsbericht_Stormarn_WEB.pdf

Am 16. September nahm ich gerne am Programm des Tag des Handwerks des Kreises Herzogtum Lauenburg teil und richtete ein Grußwort an die zahlreichen interessierten Teilnehmer.

An der öffentlichen Sitzung des Landesparteirats zu dem Thema “Zusammenhalt und Verteilungsgerechtigkeit in Zeiten der Transformation” am 23. September, nahm ich gerne teil.

Bei der Landeskonferenz der AG 60Plus am 30. September hielt ich ein Grußwort zur Wärmewende und dem Gebäudeenergiegesetz.

Am 14. Oktober nahm ich am Kreisparteitag und der Kreisdelegiertenkonferenz zur Europawahl 2024 der SPD Herzogtum Lauenburg teil. Hier stellte ich unter anderem meinen Rechenschaftsbericht über das vergangene Jahr vor und tauschte mich mit den Genoss*innen über meine Arbeit in Berlin und im Wahlkreis aus. Zudem bewarb ich mich erfolgreich als stellvertretende Kreisvorsitzende und bedanke mich zusammen mit den ebenfalls gewählten Kreisvorsitzenden Cira Ahmad und Hinnerk Bruhn für das entgegengebrachte Vertrauen.

Zu meinem Rechenschaftsbericht:
​​​​​​​https://www.nina-scheer.de/wp-content/uploads/sites/1229/2023/09/2023-09-16-Rechenschaftsbericht_Hrzgt_web.pdf

In der Berufsschule Ahrensburg tauschte ich mich am 6. Oktober, mit den Auszubildenen des SHK-Handwerks aus; sie berichteten von ihrem Einstieg in den Betrieb und wie sie von einer handwerklichen Ausbildung aufmerksam und überzeugt wurden. Im Anschluss sprach ich in kleiner Runde mit dem Initiator Peer Klimmek, dem Schulleiter Johannes Kahlke als auch mit den Berufsschullehrern über die steigende Bedeutung des SHK-Handwerks für die Wärmewende, z. B. mit dem Einbau von Wärmepumpen. Ein weiteres Thema war die Integration und Sprachförderung von Schüler*innen mit Migrationshintergrund, für einen erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung und einer resultierenden Entgegenwirkung des Fachkräftemangels.

Am 22. Oktober hatte ich gemeinsam mit dem SPD-Ortsverein Wohltorf zum Polit-Caféeingeladen. Unter dem Motto „Energiewende im Zeichen von Sicherheit“ diskutierten wir, worauf es für eine gelingende Energiewende ankommt und welche Bedeutung dabei gesellschaftliche Teilhabe hat.

Auf der Mitgliederkonferenz des SPD-Ortsvereins Börnsen am 26. Oktober diskutierten ich mit den Genoss*innen wie der Bürgermeisterin Monique Hoops (im Bild) die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Heizungsgesetz, sowie außenpolitische Fragen.

DIe Nathan-Söderblom-Kirche in Reinbek erhält 850.000 Euro Bundesförderung. Damit werden dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen möglich, die diesen vielfältig auch kulturell genutzten Ort für die Reinbekerinnen und Reinbeker erhalten lässt. Ich freue mich, dass es gelungen ist, diese positive Entscheidung für Reinbek aus den Mitteln des Programms KulturInvest 2023 der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien erreicht zu haben.

Im September freute ich mich sehr, die 20-jährige Studentin Jule Behmenburg für ein Praktikum in meinem Berliner Bundestagsbüro begrüßen zu dürfen. Sie studiert an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Lehramt in den Fächern Geschichte und Germanistik, interessiert sich darüber hinaus für Politik und die Parlamentsgeschichte Deutschlands.

Während des Praktikums arbeitete Jule eng mit unserem Team zusammen, besuchte die Plenarsitzung zum Gebäudeenergiegesetz und besichtigte das Abgeordnetenhaus von Berlin, übernahm Rechercheaufgaben und nahm an dem Praktikantenprogramm der SPD teil. Dabei konnte sie Einblicke in unsere Arbeit gewinnen und durch verschiedene Führungen mehr über die Geschichte der Demokratie und des Parlamentarismus erfahren. Sie war fasziniert von den historischen Überbleibseln in den Gebäuden des Bundestags, wie die Signaturen der Soldaten der russischen Armee von 1945 im Reichstag.

Begeistert berichtet Jule: „Es fühlt sich so an, also würde ich mich inmitten der deutschen Geschichte befinden und ich bin unfassbar dankbar für das Praktikum bei Dr. Nina Scheer.“

 

GREMIENSITZUNGEN

Die Wochen vom 4. bis 8. September, 18. bis 29. September und 9. bis 20. Oktober waren Sitzungswochen des Deutschen Bundetages, in der ich an Gremiensitzungen, darunter vorbereitenden Sitzungen, Fraktionssitzungen, der Sitzung des Fraktionsvorstandes, Landesgruppensitzungen, Obleutegesprächen, Gesprächen mit Sprecher*innen anderer Arbeitsgruppen, Runden mit Vertreter*innen der Ministerien zur aktuellen Lage und aktuellen Gesetzesvorhaben, Sitzungen der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie, deren Leitung und Vorbereitung in meiner Funktion als Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion liegt, der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz und Energien, für den ich die Funktion der Obfrau der SPD-Bundestagsfraktion einnehme sowie Plenarsitzungen teilnahm.
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Die Wochen vom 11. Bis 15. September, 2. Bis 6. Oktober und 23. Bis 27. Oktober waren sitzungsfreie Woche. Dennoch nahm ich an diversen parlamentarischen Terminen teil, wie zum Beispiel dem Jour-Fixe der AG Klimaschutz und Energie, zu dem ich in meiner Funktion als klima- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion einlade. Ebenso tauschte ich mich mit Fraktionskollegen aus und nahm an Austauschrunden mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz teil.

 

MEDIENSPOTS

Erwähnungen, Interviews, Standpunkte, Äußerungen in verschiedenen Medien finden sich auf meiner Website: https://www.nina-scheer.de/medienspots/

 

Der Wochenspiegel als PDF zum Download.