BGH, 07.09.2021 - EnzR 29/20 - dejure.org

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   BGH, 07.09.2021 - EnzR 29/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,43154
BGH, 07.09.2021 - EnzR 29/20 (https://dejure.org/2021,43154)
BGH, Entscheidung vom 07.09.2021 - EnzR 29/20 (https://dejure.org/2021,43154)
BGH, Entscheidung vom 07. September 2021 - EnzR 29/20 (https://dejure.org/2021,43154)
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Volltextver�ffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Vergabe einer Konzession f�r ein gemeindliches Gasnetz

  • rewis.io

    Gasnetz R�srath

  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG � 47
    A) Die eine Konzession vergebende Gemeinde war schon vor Inkrafttreten des � 47 EnWG verpflichtet, den unterlegenen Bietern Auskunft dar�ber zu erteilen, aus welchen Gr�nden sie den Zuschlag einem anderen Bieter erteilen wollte. Dazu ist grunds�tzlich die umfassende ...

  • rechtsportal.de

    EnWG � 47
    Anforderungen an die Vergabe einer Konzession f�r ein gemeindliches Gasnetz

  • datenbank.nwb.de

    Gasnetz R�srath

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schw�rzungen im Auswertungsvermerk sind nachvollziehbar zu begr�nden!

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zu den Pflichten einer eine Konzession vergebenden Gemeinde, den unterlegenen Bietern Auskunft dar�ber zu erteilen, aus welchen Gr�nden sie den Zuschlag einem anderen Bieter erteilen wollte; zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Beschr�nkung der Auskunftspflicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Konzessionen: Urteil zur Verwirkung von R�gen in Konzessionsverfahren aufgehoben

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung und Transparenz bei der Konzessionsvergabe

Besprechungen u.�.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schw�rzungen im Auswertungsvermerk sind nachvollziehbar zu begr�nden! (VPR 2022, 18)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 26
  • NZBau 2022, 111
  • WM 2022, 1457
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus BGH, 07.09.2021 - EnzR 29/20
    Gen�gt die Konzessionsvergabe diesen Anforderungen nicht, werden diejenigen Bewerber unbillig behindert, deren Chancen auf die Konzession dadurch beeintr�chtigt worden sind (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 Rn. 16 - Stromnetz Berkenthin; st. Rspr.).

    Die Entscheidungskriterien der Gemeinde und ihre Gewichtung m�ssen f�r die am Netzbetrieb interessierten Unternehmen transparent sein und ihnen rechtzeitig vor Angebotsabgabe mitgeteilt werden (BGHZ 199, 289 Rn. 34 ff. - Stromnetz Berkenthin), und es muss die Auswahlentscheidung am Ma�stab derjenigen Kriterien erfolgen, die die Gemeinde den Bietern mitgeteilt hat.

    F�r die Beurteilung ma�geblich sind dabei die f�r die Rechtslage vor Inkrafttreten des § 47 EnWG am 3. Februar 2017 geltenden Grunds�tze, die der Senat in den Entscheidungen "Stromnetz Berkenthin" (BGHZ 199, 289) und "Stromnetz Heiligenhafen" (BGH, WuW/E DE-R 4139) entwickelt hat.

    Denn in diesem Fall kann und muss die fortdauernde Behinderung durch einen fehlerhaft abgeschlossenen Konzessionsvertrag im Interesse der Rechtssicherheit hingenommen werden (vgl. BGHZ 199, 289 Rn. 103, 108 - Stromnetz Berkenthin).

    b) Eine Einschr�nkung der Nichtigkeitsfolge bei fehlerhafter Konzessionsvergabe aufgrund unterlassener Rechtewahrung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Gemeinde alle Bewerber um die Konzession in Textform �ber ihre beabsichtigte Auswahlentscheidung unterrichtet und den Konzessionsvertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information abschlie�t (BGHZ 199, 289 Rn. 109 - Stromnetz Berkenthin).

    Diese vergaberechtlichen Pr�klusionsvorschriften k�nnen nicht isoliert bei der Konzessionsvergabe entsprechend herangezogen werden (BGHZ 199, 289 Rn. 111 bis 113 - Stromnetz Berkenthin; BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - EnVR 10/13, WuW/E DE-R 4322 Rn. 61 - Stromnetz Homberg; BGH, Urteil vom 18. November 2014 - EnZR 33/13, EnWZ 2015, 125 Rn. 24 - Stromnetz Schierke).

  • OLG Dresden, 10.01.2018 - U 4/17
    Auszug aus BGH, 07.09.2021 - EnzR 29/20
    Aufgrund des bei Konzessionsvergaben grundlegenden Transparenzgebots, das die Pr�fung der Einhaltung des bei Auswahl- und Vergabeentscheidungen allgemein bestehenden Diskriminierungsverbots sicherstellen soll (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139, Rn. 45 - Stromnetz Heiligenhafen) und auch im Hinblick auf die Gr�nde einer Auswahlentscheidung gilt (vgl. OLG Dresden, ZNER 2019, 35 Rn. 118), ist die eine Konzession vergebende Gemeinde aber verpflichtet, den unterlegenen Bietern Auskunft dar�ber zu erteilen, aus welchen Gr�nden sie den Zuschlag einem anderen Bieter erteilen will.

    Dabei kann dahinstehen, ob ein Antrag auf Auskunft als Minus in einem Antrag auf Akteneinsicht enthalten ist (so OLG Dresden, ZNER 2019, 35 Rn. 115).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbr�uchliche Aus�bung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus BGH, 07.09.2021 - EnzR 29/20
    Zu dem Zeitablauf m�ssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umst�nde hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 16. Juni 1982 - IVb ZR 709/80, BGHZ 84, 280, 281; vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101 Rn. 39; und vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, BGHZ 211, 105 Rn. 40).
  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des � 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus BGH, 07.09.2021 - EnzR 29/20
    Zu dem Zeitablauf m�ssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umst�nde hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 16. Juni 1982 - IVb ZR 709/80, BGHZ 84, 280, 281; vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101 Rn. 39; und vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, BGHZ 211, 105 Rn. 40).
  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus BGH, 07.09.2021 - EnzR 29/20
    (1) Die Verwirkung als Unterfall der unzul�ssigen Rechtsaus�bung wegen der illoyal versp�teten Geltendmachung von Rechten (BGH, Urteil vom 27. Juni 1957 - II ZR 15/56, BGHZ 25, 47, 51 f.) setzt neben einem Zeitmoment, f�r das die ma�gebliche Frist mit der Entstehung des Anspruchs zu laufen beginnt, ein Umstandsmoment voraus.
  • BGH, 09.03.2021 - KZR 55/19

    GASAG erh�lt Konzession f�r Berliner Gasnetz

    Auszug aus BGH, 07.09.2021 - EnzR 29/20
    Sie k�nnte das Verfahren nach pflichtgem��em Ermessen aufheben oder mit dem Ziel der Konzessionsvergabe fortsetzen; unter Umst�nden kommt auch eine teilweise R�ckversetzung des Verfahrens in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 9. M�rz 2021 - KZR 55/19, juris Rn. 44 f. - Gasnetz Berlin).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus BGH, 07.09.2021 - EnzR 29/20
    Zu dem Zeitablauf m�ssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umst�nde hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 16. Juni 1982 - IVb ZR 709/80, BGHZ 84, 280, 281; vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101 Rn. 39; und vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, BGHZ 211, 105 Rn. 40).
  • BGH, 18.06.2019 - X ZR 86/17

    Stra�enbauarbeiten - Schadensersatz wegen Vergaberechtsversto�es auch ohne

    Auszug aus BGH, 07.09.2021 - EnzR 29/20
    Diese Kriterien sind dabei, nicht anders als im Vergaberecht (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 18. Juni 2019 - X ZR 86/17, VergabeR 2019, 753, Rn. 13 mwN - Stra�enbauarbeiten) so auszulegen und zu handhaben, wie sie von den an der Konzession interessierten Unternehmen verstanden werden m�ssen.
  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus BGH, 07.09.2021 - EnzR 29/20
    Aufgrund des bei Konzessionsvergaben grundlegenden Transparenzgebots, das die Pr�fung der Einhaltung des bei Auswahl- und Vergabeentscheidungen allgemein bestehenden Diskriminierungsverbots sicherstellen soll (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139, Rn. 45 - Stromnetz Heiligenhafen) und auch im Hinblick auf die Gr�nde einer Auswahlentscheidung gilt (vgl. OLG Dresden, ZNER 2019, 35 Rn. 118), ist die eine Konzession vergebende Gemeinde aber verpflichtet, den unterlegenen Bietern Auskunft dar�ber zu erteilen, aus welchen Gr�nden sie den Zuschlag einem anderen Bieter erteilen will.
  • BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13

    Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem

    Auszug aus BGH, 07.09.2021 - EnzR 29/20
    Diese vergaberechtlichen Pr�klusionsvorschriften k�nnen nicht isoliert bei der Konzessionsvergabe entsprechend herangezogen werden (BGHZ 199, 289 Rn. 111 bis 113 - Stromnetz Berkenthin; BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - EnVR 10/13, WuW/E DE-R 4322 Rn. 61 - Stromnetz Homberg; BGH, Urteil vom 18. November 2014 - EnZR 33/13, EnWZ 2015, 125 Rn. 24 - Stromnetz Schierke).
  • BGH, 28.01.2020 - EnZR 116/18

    Stromnetz Steinbach - Energiewirtschaft: Nichtigkeit des Konzessionsvertrags;

  • BGH, 18.11.2014 - EnZR 33/13

    Stromnetz Schierke - Energiewirtschaft: Erfordernis der Ver�ffentlichung der

  • BGH, 03.04.2007 - X ZR 19/06

    Schadensersatzanspr�che eines �bergangenen Bieters

  • OLG D�sseldorf, 17.08.2022 - 2 U 4/21

    Wann werden die Bewerber um eine Konzession unbillig behindert?

    Dazu ist grunds�tzlich die umfassende Unterrichtung �ber das Ausschreibungsergebnis durch �berlassung einer ungeschw�rzten und vollst�ndigen Kopie des f�r die Auswahlentscheidung der Gemeinde erstellten Auswertungsvermerks erforderlich (BGH, Urteil vom 7. September 2021, EnZR 29/20, NZBau 2022, 111 Rn. 11 - Gasnetz R�srath).

    Der Grundsatz des Geheimwettbewerbs wird im Fall der �ffentlichen Auftragsvergabe im Wettbewerb um den jeweiligen Auftrag von vornherein durch das Transparenzgebot begrenzt, weshalb ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hinsichtlich im Auswertungsvermerk enthaltener Angaben nur zur�ckhaltend anerkannt werden und insbesondere f�r den erfolgreichen Bieter nur in engen Ausnahmef�llen in Betracht kommen kann (BGH, Urteil vom 7. September 2021, EnZR 29/20, NZBau 2022, 111 Rn. 13 - Gasnetz R�srath).

    Nur soweit dies zum Schutz von Gesch�ftsgeheimnissen ausnahmsweise unerl�sslich erscheint, k�nnen bestimmte Einzelheiten des Auswertungsvermerks geschw�rzt werden (BGH, Urteil vom 7. September 2021, EnZR 29/20, NZBau 2022, 111 Rn. 32 - Gasnetz R�srath).

    Es muss grunds�tzlich hingenommen werden, dass die Auskunft es gegebenenfalls erm�glichen oder erleichtern kann, das eigene Angebot in einem erfolgreich erstrittenen neuen Konzessionsverfahren an das Erstangebot eines Mitbieters anzupassen (BGH, Urteil vom 7. September 2021, EnZR 29/20, NZBau 2022, 111 Rn. 14 - Gasnetz R�srath).

    Soweit die Gemeinde in einer danach zu �bergebenden Kopie des Auswertungsvermerks Schw�rzungen vornehmen will, hat sie folglich deren Notwendigkeit zum Schutz von Gesch�fts- und Betriebsgeheimnissen jeweils f�r die konkrete Angabe substanziiert darzulegen und dazu auszuf�hren, welche sch�tzenswerten Interessen des betreffenden Bieters in welchem Umfang eine Beschr�nkung der Auskunft erfordern sollen (BGH, Urteil vom 7. September 2021, EnZR 29/20, NZBau 2022, 111 Rn. 12 - Gasnetz R�srath).

    Nur dann, wenn die Antragstellerin substantiiert darlegt, wieso sie neben der Kenntnis des (ungeschw�rzten) Auswertungsvermerks auch Einsicht in das Angebot der Streithelferin ben�tigt, um erkennen zu k�nnen, aufgrund welcher Erw�gungen die Antragsgegnerin zu dem Ergebnis gelangt ist, das Angebot der Streithelferin sei das bessere, kann ihr ein solch weitergehender Auskunftsanspruch zuerkannt werden (BGH, Urteil vom 7. September 2021, EnZR 29/20, NZBau 2022, 111 Rn. 33 - Gasnetz R�srath).

  • LG M�nchen I, 11.03.2022 - 37 O 14213/21

    Vergabe eines Stromkonzessionsvertrages

    Konkret folgt hieraus insbesondere die einer Gemeinde obliegende Pflicht, s�mtlichen Konzessionsbewerbern die f�r die Vergabeentscheidung ma�geblichen Kriterien vorab vollst�ndig, klar und nachvollziehbar mitzuteilen und nach erfolgter Auswahlentscheidung deren Grundlagen sowie die Art und Weise deren Zustandekommens gleichfalls vollst�ndig, klar und nachvollziehbar offenzulegen (vgl. BGH, Urt. v. 07.09.2021, Az. EnZR 29/20 = NVwZ 2022, 26, 27 Tz. 9/12 - Gasnetz R�srath; BGH, Urteil v. 28.01.2020, Az. EnZR 116/18 = NZKart 2020, 253, 254 Tz. 14 ff. - Stromnetz Steinbach; OLG Brandenburg, Urt. v. 19.07.2016, Az. Kart U 1/15 = BeckRS 2016, 15145 Tz. 44/45, 57; OLG M�nchen, Beschl. v. 08.11.2010, Az. Verg 20/10 = BeckRS 2010, 28709).

    Grenzen findet das Transparenzgebot nur in m�glichen berechtigten Geheimhaltungsinteressen konkurrierender Mitbewerber (vgl. OLG M�nchen, Beschl. v. 08.11.2010, Az. Verg 20/10 = BeckRS 2010, 28709 sowie vgl. BGH, Urt. v. 07.09.2021, Az. EnZR 29/20 = NVwZ 2022, 26, 27 Tz. 13/14 - Gasnetz R�srath).

    Verkennt eine Gemeinde daher die ihr obliegenden Transparenzpflichten, indem sie Akteneinsicht nicht oder nur unzureichend gew�hrt, behindert sie im Konzessionsvergabeverfahren unterlegene Bewerber zugleich in deren Chancen auf Zugang zu dem jeweiligen relevanten Energieversorgungsmarkt (so i.E. auch OLG D�sseldorf, NZBau 2021, 283, 284 Tz. 22; KG, Urt. v. 24.09.2020, Az. 2 U 93/19, juris Tz. 92; OLG Dresden, Urt. v. 18.09.2019, Az. U 1/19 Kart, juris Tz. 26/27; f�r die Rechtslage vor Inkrafttreten des § 47 EnWG n.F. auch bereits BGH, Urt. v. 07.09.2021, Az. EnZR 29/20 = NVwZ 2022, 26, 27 Tz. 9/12 - Gasnetz R�srath).

    Richtig ist zwar, dass der Bundesgerichtshof in dieser Entscheidung festgestellt hat, dass eine umfassende Unterrichtung des unterlegenen Konzessionsbewerbers �ber das Ausschreibungsergebnis durch �berlassung einer ungeschw�rzten und vollst�ndigen Kopie des f�r die Auswahlentscheidung der Gemeinde erstellten Auswertungsvermerks "erforderlich, aber auch ausreichend" ist (BGH, Urt. v. 07.09.2021, Az. EnZR 29/20 = NVwZ 2022, 26, 27 Tz. 11 - Gasnetz R�srath).

    Dabei ist die Notwendigkeit der Zur�ckhaltung bestimmter Informationen zum Schutz von Gesch�fts- und Betriebsgeheimnissen jeweils f�r die konkrete Angabe substantiiert darzulegen und dazu auszuf�hren, welche sch�tzenswerten Interessen des betreffenden Bieters in welchem Umfang eine Beschr�nkung der Auskunft erfordern sollen (BGH, Urt. v. 07.09.2021 - EnZR 29/20, NZBau 2022, 111, 112 Tz. 12 - Gasnetz R�srath; KG, Urt. v. 24.09.2020, Az. 2 U 93/19, juris Tz. 125; OLG Dresden, Urt. v. 18.09.2019, Az. U 1/19 Kart, juris Tz. 27; Pfeiffer in: Assmann/Pfeiffer, BeckOK EnWG, 1. Edition, Stand: 15.07.2021, EnWG, § 47 Rn. 16).

  • OLG Celle, 16.06.2022 - 13 U 67/21

    Vorl�ufige Unterlassung des Neuabschlusses eines Konzessionsvertrages

    Der die Wertung angreifende Bieter muss dabei substantiiert darlegen, wieso dies neben der Kenntnis des Auswertungsvermerks notwendig ist, um erkennen zu k�nnen, aufgrund welcher Erw�gungen die Gemeinde zu dem angegriffenen Wertungsergebnis gelangt ist (BGH, Urteil vom 7. September 2021 - EnZR 29/20, juris Rn. 33).

    Auch in einem solchen Fall k�nnen einer vollst�ndigen Einsicht in die Angebote aber im Einzelnen von der Vergabestelle darzulegende �berwiegende schutzw�rdige Interessen des dritten Bieters entgegenstehen (vgl. n�her OLG D�sseldorf, Urteil vom 4. November 2020 - I-27 U 3/20, juris Rn. 47 ff.; BGH, Urteil vom 7. September 2021 - EnZR 29/20, juris Rn. 12).

    Es muss grunds�tzlich hingenommen werden, dass die Auskunft es gegebenenfalls erm�glichen oder erleichtern kann, das eigene Angebot in einem erfolgreich erstrittenen neuen Konzessionsverfahren an das Erstangebot eines Mitbieters anzupassen (BGH, Urteil vom 7. September 2021 - EnZR 29/20, juris Rn. 13 ff.).

  • OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 201/22

    Trennungsgebot - Einhaltung des Trennungsgebots im Gaskonzessionsverfahren -

    An der von der Kl�gerin f�r die gegenteilige Auffassung zitierten Stelle (BGH, Urteil vom 07.09.2021, EnZR 29/20, Rn. 8) f�hrt der Bundesgerichtshof lediglich aus, dass das Transparenzgebot die Einhaltung des Diskriminierungsverbots sicherstellen soll und die Gemeinde verpflichtet ist, den unterlegenen Bietern Auskunft dar�ber zu erteilen, aus welchen Gr�nden sie den Zuschlag einem anderen Bieter erteilen will.

    Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Einsichtnahme in das Angebot des Mitkonkurrenten nur ausnahmsweise in Betracht kommt, n�mlich dann, wenn der Antragsteller substantiiert darlegt, dass dies notwendig ist, um erkennen zu k�nnen, aufgrund welcher Erw�gungen die Gemeinde zu dem Ergebnis gelangt ist, dass das Angebot des Mitkonkurrenten nach den mitgeteilten Auswahlkriterien das bessere ist (BGH, Urteil vom 07.09.2021, EnZR 29/20,Rn. 33 - Gasnetz R�srath).

  • OLG Naumburg, 03.06.2022 - 7 U 6/22

    Trinkwasserkonzession I - Inhouse-Vergabe einer Trinkwasserkonzession:

    c) Eine analoge Anwendung der vergaberechtlichen Vorschriften auf die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen au�erhalb des GWB-Vergaberechts kommt nicht in Betracht, weil die spezialgesetzliche Vorschrift nicht isoliert analogief�hig ist (vgl. nur BGH, Urteil v. 17.12.2013, KZR 66/12 "Stromnetz Berkenthin", BGHZ 199, 289, Rz. 112 zum Analogieverbot der isolierten Anwendung vergaberechtlicher Pr�klusionsvorschriften; BGH, Urteil v. 07.09.2021, EnZR 29/20, WuW 2022, 90, Rz. 23 m.w.N.).
  • OLG D�sseldorf, 16.03.2022 - 2 U 5/21
    Gen�gt die Konzessionsvergabe diesen Anforderungen nicht, werden diejenigen Bewerber unbillig behindert, deren Chancen auf die Konzession dadurch beeintr�chtigt werden (BGH, Urteil vom 7. September 2021, EnZR 29/20, NVwZ-RR 2022, 26 Rn. 9).

    Die Entscheidungskriterien und ihre Gewichtung m�ssen f�r die am Netzbetrieb interessierten Unternehmen transparent sein und die Bieter dar�ber unterrichten, worauf es der Gemeinde bei der Auswahlentscheidung ankommt, um sie in die Lage zu versetzen, ihr Angebot bestm�glich an den von der Gemeinde gestellten Anforderungen auszurichten (BGH, Urteil vom 7. September 2021, EnZR 29/20, NVwZ-RR 2022, 26 Rn. 10).

  • OLG Karlsruhe, 22.12.2021 - 6 U 177/21

    Einstweiliges Unterlassungsverfahren gegen die Auswahlentscheidung im

    Mit Schriftsatz v. 9.12.2021 macht sie unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs v. 7.9.2021 EnZR 29/20 - Gasnetz R�srath, nach der dem unterlegenen Bieter grunds�tzlich eine ungeschw�rzte und vollst�ndige Kopie des Auswertungsvermerks zu �berlassen sei, geltend, dies sei ausweislich der Anlage AG 11 hier nicht der Fall gewesen.
  • OLG D�sseldorf, 07.12.2022 - 2 U 14/21
    Dem ist die Rechtsprechung - soweit sie dar�ber zu entscheiden hatte - nicht gefolgt (OLG Dresden, Urt. v. 11.05.2022 - U 30/21 [Kart], Rn 24 zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.02.2018 - 11 W 2/18 [Kart], Rn 23, zitiert nach juris; offen gelassen BGH, Urt. v. 07.09.2021 - EnZR 29/20 - BeckRS 2021, 31926, Rn 27; BGH, Urt. v. 12.10.2021 - EnZR 43/20, Rn 27, NZBau 2022, 167; OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.08.2019 - 6 U 109/18 Kart, Rn 99, zitiert nach juris; abweichend wohl KG Berlin, Urt. v. 24.09.2020 - 2 U 93/19 EnWG, Rn 34; KG Berlin, Urt. v. 25.10.2018 - 2 U 18/18, Rn 52, jeweils zitiert nach juris, wobei das Kammergericht Berlin diese Frage bisher nicht zu entscheiden hatte und die vorzitierten Entscheidungen sich zum Umfang des im einstweiligen Verf�gungsverfahren anzuwendenden Pr�fungsma�stabs verhalten).
  • OVG Sachsen, 08.08.2022 - 3 B 178/22

    Zur Gew�hrung von Arbeitsassistenzleistungen im Wege der einstweiligen Anordnung

    Unabh�ngig davon, dass nicht alle betrieblichen Umst�nde der Verschwiegenheitspflicht unterfallen d�rften, sondern nur diejenigen, an denen der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat (vgl. M�ller, in: Personal-Lexikon, 37. Edition, 2022, Stichwort: Schadenersatz - Versto� gegen Verschwiegenheitsgebot m. w. N.), h�tte der Antragsteller bei einer Verweigerung der Mitwirkung unter Verweis auf den Schutz von Gesch�fts- und Betriebsgeheimnissen jeweils f�r die konkrete Angabe auch substantiiert darzulegen, welche sch�tzenswerten Interessen in welchem Umfang eine Beschr�nkung der Auskunft erfordern sollen (vgl. BGH, Urt. v. 7. September 2021 - EnZR 29/20 -, juris Rn. 12; BayVGH, Urt. v. 12. M�rz 2020 - 8 N 16.2555 -, juris Rn. 110).
  • OLG Celle, 05.08.2022 - 13 U 81/21

    Konzessionsvertrag; Akteneinsicht; Kausalit�t; Rechtsverletzung; Intransparenz;

    aa) Die von der Gemeinde bekannt gegebenen Auswahlkriterien sind, nicht anders als im Vergaberecht, so auszulegen und zu handhaben, wie sie von den an der Konzession interessierten Unternehmen verstanden werden m�ssen (BGH, Urteil vom 7. September 2021 - EnZR 29/20 - Gasnetz R., Rn. 10).
  • LG Dortmund, 22.09.2022 - 13 O 7/22
  • LG Magdeburg, 04.04.2023 - 36 O 20/22

    Auswahlkriterien k�nnen nachtr�glich ge�ndert werden!

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