Pflegegeld beantragen: Was sind die Voraussetzungen?
Anspruch auf Pflegegeld haben Versicherte mit mindestens Pflegegrad 2, die zuhause von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
Die Höhe des Pflegegeldes in Deutschland beträgt:(2)
- Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegegeld
- Pflegegrad 2: 332 Euro pro Monat
- Pflegegrad 3: 573 Euro pro Monat
- Pflegegrad 4: 765 Euro pro Monat
- Pflegegrad 5: 947 Euro pro Monat
Weitere Informationen zu besonderen Ansprüchen, Fristen, Auswirkungen auf die Rente oder zum Thema „Pflegegeld und Steuern“ finde Sie im ausführlichen pflege.de Ratgeber Pflegegeld.
Antrag auf Pflegegeld: Anleitung
Gerade wenn die Pflegebedürftigkeit erst kürzlich eingetreten ist, stehen Betroffene und Angehörige plötzlich vor vielen Fragen und müssen auf einmal wichtige Entscheidungen treffen. Mit den folgenden Hinweisen sollte Ihnen der Antrag auf Pflegegeld leicht fallen.
Wichtige Fragen bei der Antragstellung:
- Wer muss den Antrag stellen?
- Wann beantrage ich Pflegegeld?
- Wo beantrage ich Pflegegeld?
- Wie beantrage ich Pflegegeld?
Wer muss den Antrag stellen?
Den Antrag stellt immer die versicherte Person mit Pflegebedarf selbst, denn sie hat auch den Anspruch auf Pflegegeld. Wenn das nicht möglich ist, kann auch eine Person mit der entsprechenden Vorsorgevollmacht oder ein gesetzlicher Betreuer den Antrag stellvertretend stellen.
Wenn Sie sich stationär in einem Krankenhaus oder in einer Rehaeinrichtung befinden, sprechen Sie den Sozialdienst vor Ort an. Lassen Sie sich bei Bedarf auch zum Thema Vorsorgevollmacht beraten.
Wann beantrage ich Pflegegeld?
Den Erstantrag sollten Sie so früh wie möglich stellen. Denn das Pflegegeld wird rückwirkend bis zum Tag des Antrags bezahlt, aber nicht bis zum Eintreten der Pflegebedürftigkeit. Im Zweifelsfall entgeht Ihnen bares Geld, wenn Sie den Antrag später stellen.
Sind Sie aktuell im Krankenhaus oder einer Rehaeinrichtung, dann kann der Sozialdienst für Sie einen Eilantrag stellen. So kann schon bei der Entlassung Ihre Versorgung in der eigenen Häuslichkeit gewährleistet werden.
Wo beantrage ich Pflegegeld?
Den Antrag auf Pflegegeld stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Pflegekasse. Sie kenne Ihre Pflegekasse nicht? Die Pflegekasse ist immer der Krankenkasse angegliedert, also können Sie sich auch einfach an Ihre Krankenkasse wenden.
Die Pflegeversicherung gehört in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Die allermeisten Menschen in Deutschland sind also pflegeversichert, auch wenn das manche nicht wissen. Sollten Sie trotzdem nicht pflegeversichert sein oder in den letzten 10 Jahren nicht mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben, können Sie Pflegegeld beim Sozialamt beantragen. Das nennt sich Hilfe zur Pflege.
Wie beantrage ich Pflegegeld?
Den Antrag auf Pflegegeld können Sie formlos stellen. Je nach Pflegekasse reicht dafür eine E-Mail, ein Anruf, ein Fax oder ein kurzer Brief. Die Pflegekasse stellt Ihnen dann ein entsprechendes Formular zur Verfügung, das Sie ausfüllen müssen, damit der Antrag vollständig ist.
Als Antragsdatum gilt dann vorläufig der Tag, an dem Sie die Pflegekasse zuerst deswegen kontaktiert haben. Bis zu diesem Tag können Sie später rückwirkend Pflegegeld erhalten.
Pflegegeld-Formular: Hilfe beim Ausfüllen
Jede Pflegekasse hat ein eigenes Formular für den Antrag auf Pflegegeld. Meistens handelt es sich um ein allgemeines Formular für den Antrag auf Pflegeleistungen, das Sie entsprechend ausfüllen müssen, um Pflegegeld zu erhalten.
Beim Ausfüllen des Formulars müssen Sie an einigen Stellen eine Wahl treffen. Die folgenden Abschnitte erläutern die wichtigsten Punkte im Formular, damit Sie bewusst und informiert die richtige Entscheidung für Ihre Pflegesituation treffen können.
Anlass für den Antrag
Viele Pflegekassen möchten zu Beginn wissen, was der Anlass für Ihren Antrag ist. Üblicherweise haben Sie die Wahl aus „Erstantrag“, „Höherstufungsantrag“ und „Umstellungsantrag“.
Mit Erstantrag ist gemeint, dass Sie bisher keine Pflegeleistungen bezogen haben. Das ist meistens dann der Fall, wenn die Pflegebedürftigkeit gerade erst eingetreten ist.
Als Höherstufungsantrag bezeichnen Pflegekassen den Fall, dass Sie bereits einen Pflegegrad haben und Leistungen beziehen, aber der Bedarf an Pflege und Betreuung zugenommen hat und Sie deshalb die Einstufung in einen höheren Pflegegrad beantragen.
Im Unterschied dazu führt ein Umstellungsantrag nicht zu einer Einstufung in einen anderen Pflegegrad, sondern zu einer Änderung der gewählten Leistungsbezüge. Zum Beispiel, wenn Sie statt Pflegegeld zukünftig Sachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst beziehen wollen.
Art der Leistung
Pflegegeld ist nur eine Form von Pflegeleistungen, die Sie beanspruchen können. Die Pflegekasse gewährt, je nach Form der Pflege, unterschiedliche dauerhafte Leistungen.
Zur Auswahl stehen für die häusliche Pflege:
- Pflegegeld (für häusliche Pflege durch Angehörige und Ehrenamtliche)
- Pflegesachleistung (für professionelle Pflege zuhause)
- Kombinationsleistungen (anteilig Pflegegeld und Pflege-Sachleistungen)
Außerdem können Sie bei einigen Pflegekassen im selben Formular Leistungen für teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege) beantragen. Diese Leistung können Sie als Ergänzung zur häuslichen Pflege beantragen. Sie verlieren dadurch nicht Ihren Anspruch auf Pflegegeld oder Sachleistungen.
Hintergründe zur Pflegebedürftigkeit
Die Pflegekasse muss überprüfen, ob möglicherweise andere Leistungsträger für die entstehenden Kosten aufkommen müssen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Vorfall entstanden ist, der von einer anderen Versicherung vorrangig abgesichert ist.
Deshalb werden Sie gefragt, ob die Pflegebedürftigkeit die Folge eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit, eines ärztlichen Behandlungsfehlers, eines Kriegsschadens oder ähnlichem ist. Wenn ja, müssten Sie das mit Dokumenten belegen.
Mit Beihilfe Pflegegeld beantragen
Wenn Sie Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, beteiligen sich die entsprechenden Stellen prozentual an den entstehenden Kosten. Deshalb müssen Sie hier angeben, ob Sie Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben.
Informationen zur Pflegeperson
Voraussetzung für das Beziehen von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist. Die Pflegekasse bittet Sie, eine Person anzugeben, die an Ihrer Pflege unentgeltlich beteiligt ist. Nicht gemeint sind Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes, den Sie über Sachleistungen finanzieren.
Manche Pflegekassen möchten schon beim Antrag wissen, wie viele stunden die Pflegeperson für die Pflege aufwendet. Denn in einigen Fällen hat die Pflegeperson aufgrund ihrer Tätigkeit auch Anspruch auf Sozial- und Versicherungsleistungen von der Pflegekasse. Deshalb ist es sinnvoll, hier nach Möglichkeit Pflegepersonen anzugeben.
Was passiert nachdem der Antrag abgeschickt wurde?
Sie erhalten Post vom Medizinischen Dienst oder bei Privatversicherten von Medicproof. Darin wird Ihnen ein Termin für die Begutachtung mitgeteilt. Sie haben natürlich die Möglichkeit, den Termin zu verschieben.
Mit dem Terminbescheid erhalten Sie gleichzeitig eine Checkliste mit Fragen zur Vorbereitung auf den Begutachtungstermin. Dieser soll Ihnen nur bei der Vorbereitung helfen und muss nicht ausgefüllt zurückgeschickt werden. Halten Sie ihn einfach beim Termin bereit.
Pflegegeld Auszahlung
Die Pflegekassen zahlen Pflegegeld am ersten Werktag des Monats im Voraus für den laufenden Monat. Nach der Bewilligung eines Antrags wird das gültige Pflegegeld für den Zeitraum seit der Antragstellung nachgezahlt.
Kann ich Pflegegeld rückwirkend beantragen?
Nein, Sie können Pflegegeld nicht rückwirkend für einen vergangenen Zeitraum beantragen. Erst ab dem Tag der Antragstellung können Sie Pflegegeld beanspruchen. Deshalb ist es wichtig, den Antrag möglichst früh zu stellen. Das ist auch telefonisch möglich.