Pflegegeld beantragen: Wann, wo und wie stelle ich den Antrag?

Pflegegeld beantragen

Sie haben sich für die Pflege zuhause durch Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche entschieden. Damit sind Sie nicht alleine, denn die meisten der knapp fünf Millionen Menschen mit Pflegebedarf in Deutschland werden zuhause gepflegt.(1)

Wenn Sie dabei nicht oder nur teilweise einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, haben Sie bei Ihrer Pflegekasse Anspruch auf Pflegegeld. pflege.de erklärt, wie Sie den Pflegegeld-Antrag stellen und was Sie dabei beachten müssen.

Inhaltsverzeichnis

Pflegegeld beantragen: Was sind die Voraussetzungen?

Anspruch auf Pflegegeld haben Versicherte mit mindestens Pflegegrad 2, die zuhause von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.

Die Höhe des Pflegegeldes in Deutschland beträgt:(2)

  • Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegegeld
  • Pflegegrad 2: 332 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 3: 573 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 4: 765 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 5: 947 Euro pro Monat

Weitere Informationen zu besonderen Ansprüchen, Fristen, Auswirkungen auf die Rente oder zum Thema „Pflegegeld und Steuern“ finde Sie im ausführlichen pflege.de Ratgeber Pflegegeld.

Experten-Tipp

Nutzen Sie den Pflegegradrechner um zu erfahren, welcher Pflegegrad Ihnen zusteht. Gehen Sie die Fragen gemeinsam mit der Pflegeperson und bestenfalls einem Pflegeberater durch. Achten Sie auf Erläuterungen und Hinweise zu den Fragen, sonst können falsche Interpretationen das Ergebnis verfälschen.

Marc-André  Hofheinz
Pflegeberater & Dozent für Pflegethemen
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Antrag auf Pflegegeld: Anleitung

Gerade wenn die Pflegebedürftigkeit erst kürzlich eingetreten ist, stehen Betroffene und Angehörige plötzlich vor vielen Fragen und müssen auf einmal wichtige Entscheidungen treffen. Mit den folgenden Hinweisen sollte Ihnen der Antrag auf Pflegegeld leicht fallen.

Wichtige Fragen bei der Antragstellung:

  • Wer muss den Antrag stellen?
  • Wann beantrage ich Pflegegeld?
  • Wo beantrage ich Pflegegeld?
  • Wie beantrage ich Pflegegeld?
Experten-Tipp

Wenn Sie individuelle Hilfe oder Beratung benötigen, wenden Sie sich an eine dieser Stellen: Pflegestützpunkt, Pflegeberater, ambulanter Pflegedienst, Sozialdienst im Krankenhaus oder weitere soziale Beratungsstellen.

Marc-André  Hofheinz
Pflegeberater & Dozent für Pflegethemen

Wer muss den Antrag stellen?

Den Antrag stellt immer die versicherte Person mit Pflegebedarf selbst, denn sie hat auch den Anspruch auf Pflegegeld. Wenn das nicht möglich ist, kann auch eine Person mit der entsprechenden Vorsorgevollmacht oder ein gesetzlicher Betreuer den Antrag stellvertretend stellen.

Wenn Sie sich stationär in einem Krankenhaus oder in einer Rehaeinrichtung befinden, sprechen Sie den Sozialdienst vor Ort an. Lassen Sie sich bei Bedarf auch zum Thema Vorsorgevollmacht beraten.

Tipp
Keine Vorsorge getroffen?

Die pflegebedürftige Person kann den Antrag nicht selbst stellen und es gibt weder eine Vorsorgevollmacht noch einen gesetzlichen Betreuer? Mit dem 2023 eingeführten Notvertretungsrecht kann der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner die Person bei Bedarf kurzfristig vertreten.

Wann beantrage ich Pflegegeld?

Den Erstantrag sollten Sie so früh wie möglich stellen. Denn das Pflegegeld wird rückwirkend bis zum Tag des Antrags bezahlt, aber nicht bis zum Eintreten der Pflegebedürftigkeit. Im Zweifelsfall entgeht Ihnen bares Geld, wenn Sie den Antrag später stellen.

Sind Sie aktuell im Krankenhaus oder einer Rehaeinrichtung, dann kann der Sozialdienst für Sie einen Eilantrag stellen. So kann schon bei der Entlassung Ihre Versorgung in der eigenen Häuslichkeit gewährleistet werden.

Tipp
Sie sind noch unsicher bei der Pflegeform?

Auch wenn die Entscheidung für die Pflege zuhause noch nicht in Stein gemeißelt ist, sollten Sie zunächst Pflegegeld oder Kombinationsleistung beantragen. Falls Sie sich später doch anders entscheiden, passen Sie die Leistungen der Pflegekasse einfach an.

Wo beantrage ich Pflegegeld?

Den Antrag auf Pflegegeld stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Pflegekasse. Sie kenne Ihre Pflegekasse nicht? Die Pflegekasse ist immer der Krankenkasse angegliedert, also können Sie sich auch einfach an Ihre Krankenkasse wenden.

Die Pflegeversicherung gehört in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Die allermeisten Menschen in Deutschland sind also pflegeversichert, auch wenn das manche nicht wissen. Sollten Sie trotzdem nicht pflegeversichert sein oder in den letzten 10 Jahren nicht mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben, können Sie Pflegegeld beim Sozialamt beantragen. Das nennt sich Hilfe zur Pflege.

Wie beantrage ich Pflegegeld?

Den Antrag auf Pflegegeld können Sie formlos stellen. Je nach Pflegekasse reicht dafür eine E-Mail, ein Anruf, ein Fax oder ein kurzer Brief. Die Pflegekasse stellt Ihnen dann ein entsprechendes Formular zur Verfügung, das Sie ausfüllen müssen, damit der Antrag vollständig ist.

Als Antragsdatum gilt dann vorläufig der Tag, an dem Sie die Pflegekasse zuerst deswegen kontaktiert haben. Bis zu diesem Tag können Sie später rückwirkend Pflegegeld erhalten.

Tipp
Benötigte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beanspruchen

Mit einem Pflegegrad haben Sie zusätzlich Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat. Dazu gehören Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe, Schürzen, Bettschutzeinlagen und Mundschutz.

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Pflegegeld-Formular: Hilfe beim Ausfüllen

Jede Pflegekasse hat ein eigenes Formular für den Antrag auf Pflegegeld. Meistens handelt es sich um ein allgemeines Formular für den Antrag auf Pflegeleistungen, das Sie entsprechend ausfüllen müssen, um Pflegegeld zu erhalten.

Beim Ausfüllen des Formulars müssen Sie an einigen Stellen eine Wahl treffen. Die folgenden Abschnitte erläutern die wichtigsten Punkte im Formular, damit Sie bewusst und informiert die richtige Entscheidung für Ihre Pflegesituation treffen können.

Anlass für den Antrag

Viele Pflegekassen möchten zu Beginn wissen, was der Anlass für Ihren Antrag ist. Üblicherweise haben Sie die Wahl aus „Erstantrag“, „Höherstufungsantrag“ und „Umstellungsantrag“.

Mit Erstantrag ist gemeint, dass Sie bisher keine Pflegeleistungen bezogen haben. Das ist meistens dann der Fall, wenn die Pflegebedürftigkeit gerade erst eingetreten ist.

Als Höherstufungsantrag bezeichnen Pflegekassen den Fall, dass Sie bereits einen Pflegegrad haben und Leistungen beziehen, aber der Bedarf an Pflege und Betreuung zugenommen hat und Sie deshalb die Einstufung in einen höheren Pflegegrad beantragen.

Im Unterschied dazu führt ein Umstellungsantrag nicht zu einer Einstufung in einen anderen Pflegegrad, sondern zu einer Änderung der gewählten Leistungsbezüge. Zum Beispiel, wenn Sie statt Pflegegeld zukünftig Sachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst beziehen wollen.

Art der Leistung

Pflegegeld ist nur eine Form von Pflegeleistungen, die Sie beanspruchen können. Die Pflegekasse gewährt, je nach Form der Pflege, unterschiedliche dauerhafte Leistungen.

Zur Auswahl stehen für die häusliche Pflege:

  • Pflegegeld (für häusliche Pflege durch Angehörige und Ehrenamtliche)
  • Pflegesachleistung (für professionelle Pflege zuhause)
  • Kombinationsleistungen (anteilig Pflegegeld und Pflege-Sachleistungen)

Außerdem können Sie bei einigen Pflegekassen im selben Formular Leistungen für teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege) beantragen. Diese Leistung können Sie als Ergänzung zur häuslichen Pflege beantragen. Sie verlieren dadurch nicht Ihren Anspruch auf Pflegegeld oder Sachleistungen.

Tipp
Umwandlungsanspruch für Sachleistungen

Wenn Sie Hilfsangebote wahrnehmen wollen, die nicht als Pflegesachleistung anerkannt werden, können Sie den Umwandlungsanspruch nutzen und bis zu 40 Prozent des Betrags für Entlastungsangebote nutzen, die nach dem Landesrecht in Ihrem Bundesland anerkannt sind.(3)

Hintergründe zur Pflegebedürftigkeit

Die Pflegekasse muss überprüfen, ob möglicherweise andere Leistungsträger für die entstehenden Kosten aufkommen müssen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Vorfall entstanden ist, der von einer anderen Versicherung vorrangig abgesichert ist.

Deshalb werden Sie gefragt, ob die Pflegebedürftigkeit die Folge eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit, eines ärztlichen Behandlungsfehlers, eines Kriegsschadens oder ähnlichem ist. Wenn ja, müssten Sie das mit Dokumenten belegen.

Mit Beihilfe Pflegegeld beantragen

Wenn Sie Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, beteiligen sich die entsprechenden Stellen prozentual an den entstehenden Kosten. Deshalb müssen Sie hier angeben, ob Sie Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben.

Info
Wer hat Anspruch auf Beihilfe?

Beamte und Berufsrichter haben in Deutschland Anspruch auf Beihilfe. Außerdem deren Ehepartner und Kinder, soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind.

Informationen zur Pflegeperson

Voraussetzung für das Beziehen von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist. Die Pflegekasse bittet Sie, eine Person anzugeben, die an Ihrer Pflege unentgeltlich beteiligt ist. Nicht gemeint sind Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes, den Sie über Sachleistungen finanzieren.

Manche Pflegekassen möchten schon beim Antrag wissen, wie viele stunden die Pflegeperson für die Pflege aufwendet. Denn in einigen Fällen hat die Pflegeperson aufgrund ihrer Tätigkeit auch Anspruch auf Sozial- und Versicherungsleistungen von der Pflegekasse. Deshalb ist es sinnvoll, hier nach Möglichkeit Pflegepersonen anzugeben.

Info
Was, wenn ich keine Pflegeperson angeben kann?

In einigen Fällen ist es schwierig, eine dauerhafte Pflegeperson anzugeben. Zum Beispiel, wenn die Betreuung und Pflege von ständig wechselnden Personen ausgeführt werden. Dadurch verlieren Sie aber nicht Ihren Anspruch auf Pflegegeld, denn die Angabe ist nicht gesetzlich verpflichtend.

 

Was passiert nachdem der Antrag abgeschickt wurde?

Sie erhalten Post vom Medizinischen Dienst oder bei Privatversicherten von Medicproof. Darin wird Ihnen ein Termin für die Begutachtung mitgeteilt. Sie haben natürlich die Möglichkeit, den Termin zu verschieben.

Mit dem Terminbescheid erhalten Sie gleichzeitig eine Checkliste mit Fragen zur Vorbereitung auf den Begutachtungstermin. Dieser soll Ihnen nur bei der Vorbereitung helfen und muss nicht ausgefüllt zurückgeschickt werden. Halten Sie ihn einfach beim Termin bereit.

Pflegegeld Auszahlung

Die Pflegekassen zahlen Pflegegeld am ersten Werktag des Monats im Voraus für den laufenden Monat. Nach der Bewilligung eines Antrags wird das gültige Pflegegeld für den Zeitraum seit der Antragstellung nachgezahlt.

Info
Bei Kombinationsleistungen wird später ausgezahlt

Wenn Sie Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen, wird das Pflegegeld erst im Nachhinein für den vergangenen Monat ausgezahlt. Das liegt daran, dass die Pflegekasse erst den Betrag für die Sachleistungen im jeweiligen Monat kennen muss, um dann anteilig das Pflegegeld zu berechnen.

Kann ich Pflegegeld rückwirkend beantragen?

Nein, Sie können Pflegegeld nicht rückwirkend für einen vergangenen Zeitraum beantragen. Erst ab dem Tag der Antragstellung können Sie Pflegegeld beanspruchen. Deshalb ist es wichtig, den Antrag möglichst früh zu stellen. Das ist auch telefonisch möglich.

 

Häufig gestellte Fragen

Wer kann Pflegegeld beantragen?

Den Antrag auf Pflegegrad stellt der Versicherte mit Pflegebedarf oder eine von ihm dazu bevollmächtigte Person. Angehörige ohne Vollmacht dürfen den Antrag nicht stellvertretend für die pflegebedürftige Person stellen.

Was braucht man, um Pflegegeld zu beantragen?

Im ersten Schritt reicht es, wenn Sie der Pflegekasse formlos mitteilen, dass Sie Pflegeleistungen beantragen möchten. Das Datum dieses Antrags gilt später als Beginn ihres Leistungsbezugs, wenn Sie Pflegegeld erhalten. Zu diesem Zeitpunkt muss noch kein bewilligter Pflegegrad vorliegen.

Im zweiten Schritt müssen Sie das von der Pflegekasse zur Verfügung gestellte Formular ausfüllen und dabei verschiedene Angaben zu Ihrer Person, zur Ursache der Pflegebedürftigkeit und zur Art der gewünschten Leistungen (zum Beispiel Pflegegeld) machen.

Wann kann man Pflegegeld beantragen?

Pflegegeld beantragen können Versicherte mit Pflegegrad 2, die zuhause gepflegt werden. Der Pflegegrad muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht anerkannt sein. Die dafür notwendige Begutachtung erfolgt anschließend an den Antrag. Stellen Sie den Antrag am besten so früh wie möglich.

Wo beantrage ich Pflegegeld?

Zuständig für alle Pflegeleistungen ist Ihre Pflegekasse. Ihre Pflegekasse ist immer an Ihre Krankenkasse angegliedert. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.

Wenn Sie allerdings gar nicht pflegeversichert oder nicht leistungsberechtigt sind, können Sie beim zuständigen Sozialamt Pflegegeld beantragen. Leistungsberechtigt sind Sie, wenn Sie innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 2 Jahre lang in die Pflegeversicherung eingezahlt haben.

Wo bekomme ich einen Antrag auf Pflegegeld?

Jede Pflegekasse hat eigene Formulare, die sich in Einzelheiten unterscheiden. Um ein solches Formular zu erhalten, stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Dafür reicht ein Anruf, eine E-Mail oder ein einfacher Brief.

Wie beantrage ich Pflegegeld?

Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an Ihre Pflegekasse. Diese wird Ihnen die notwendigen Formulare zukommen lassen. Schicken Sie diese ausgefüllt zur Pflegekasse. In vielen Fällen ist jetzt eine Einstufung in einen Pflegegrad erforderlich. Dafür bekommen Sie Besuch von einem Pflegegutachter. Anschließend erhalten Sie einen Pflegegrad-Bescheid und eine Antwort auf Ihren Pflegegeld-Antrag.

Wird Pflegegeld rückwirkend ab der Antragstellung gezahlt?

Ja, mit der ersten Auszahlung erhalten Sie von der Pflegekasse rückwirkend das Pflegegeld seit dem Datum der Antragstellung. Ansonsten wird Pflegegeld meistens am ersten Werktag des Monats im Voraus ausgezahlt.

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Erstelldatum: 6102.50.2|Zuletzt geändert: 4202.50.7
(1)
Statistisches Bundesamt (2023): Pflegebedürftige in der Bevölkerung
https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Demografischer-Wandel/Hintergruende-Auswirkungen/demografie-pflege.html (letzter Abruf am 07.02.2023)
(2)
Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html (letzter Abruf am 07.02.2023)
(3)
Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 45a Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html (letzter Abruf am 07.02.2023)
(4)
Bildquelle
©adobe.stock.com/Halfpoint
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