Umweltzone und Diesel-Fahrverbot in München: Alle Infos - muenchen.de

Grüne Plakette und Ausnahmegenehmigungen

Umweltzone und Diesel-Fahrverbot in München

Seit 2012 gibt es im Münchner Zentrum eine Umweltzone, in die nur noch Autos mit einer grünen Plakette fahren dürfen. Am 1. Februar 2023 ist die Umweltzone auf den Mittleren Ring erweitert worden und die erste Stufe eines Diesel-Fahrverbots in Kraft getreten. Auf der Landshuter Allee wird ab 3. Juni Tempo 30 eingeführt. Was jetzt gilt und wie man eine Ausnahmegenehmigung erhält.

Anette Göttlicher
Mittlerer Ring in München

Ab 3. Juni: Tempolimit auf der Landshuter Allee

Ab Montag, 3. Juni, wird auf der Landshuter Allee, zwischen der Abfahrtsrampe zur Arnulfstraße (Höhe Aufzug zum S-Bahnhof Donnersbergerbrücke) im Süden und dem Toni-Merkens-Weg/der Parkharfe Olympiapark im Norden, Tempo 30 umgesetzt. Mit dem Aufstellen der Schilder gilt dort eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für beide Fahrtrichtungen der Landshuter Allee sowie auf den zu- und abführenden Fahrspuren in beide Fahrtrichtungen.

Die Einführung von Tempo 30 auf der von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Landshuter Allee hatte der Stadtrat am 24. April beschlossen. Er begründete die Entscheidung mit der notwendigen Verbesserung der Luftwerte und der Vermeidung eines umfassenderen Fahrverbotes für Diesel-Fahrzeuge.

Erweiterte Umweltzone mit Diesel-Fahrverbot

Auf und innerhalb des Mittleren Rings dürfen seit dem 1. Februar 2023 nur noch Autos mit grüner Plakette fahren. Fahrzeuge mit gelber, roter Plakette sind verboten – ebenso Autos ohne Plakette. Verstöße gegen die Regelungen zur Umweltzone werden mit einem Bußgeld von 100 Euro (zzgl. Gebühren) geahndet.

Außerdem wurde zum 1. Februar ein Fahrverbot für Diesel-KFZ mit den Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter in der Umweltzone eingeführt (Stufe 1). Das gilt auch für Fahrzeuge mit grüner Plakette. Lieferverkehr und Anwohner*innen sind davon grundsätzlich ausgenommen. Zusätzlich gibt es weitere Ausnahmen (z. B. für Einsatzkräfte) und es können beim Kreisverwaltungsreferat Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Fahrten und Fahrzeuge beantragt werden.

 

 

Tempolimit statt Verschärfung der Zufahrtsbeschränkungen

Der Münchner Stadtrat hat am 26. September 2023 die Anpassung der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans final beschlossen. Damit wurde die Entscheidung der Vollversammlung des Stadtrats vom 26. Juli 2023 bestätigt, nach der zum 1. Oktober 2023 keine Verschärfung der Zufahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge Euro 5/V erfolgt und die ursprünglich für 1. April 2024 vorgesehene weitere Verschärfung komplett entfällt.

Nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs entschied der Stadtrat über die Fortsetzung des Luftreinhalteplans am 24. April 2024. Es wird vorerst keine Zufahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge Euro 5/V geben. Dafür wird auf einem Teil des Mittleren Rings ab dem 3. Juni ein Tempolimit von 30 km/h eingeführt.

Nachdem die Regierung von Oberbayern als Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt hat, dass die Prüfung der Geeignetheit einer Temporeduzierung als Mittel der Luftreinhaltung in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt München liegt, wurde das Mobilitätsreferat gebeten, den Stadtratsbeschluss schnellstmöglich und unter Beteiligung aller betroffenen Referate umzusetzen.

Im Ergebnis hat das Mobilitätsreferat eine Geschwindigkeitsreduzierung im Rahmen eines Verkehrsversuchs für den Zeitraum von einem Jahr angeordnet. Der Versuch wird einem Monitoring unterzogen; betrachtet werden dabei sowohl die lufthygienischen Wirkungen der reduzierten Geschwindigkeit als auch Auswirkungen auf die Verkehrsmenge und mögliche Ausweichverkehre. Das Baureferat beginnt ab Montag, 3. Juni, mit der entsprechenden Beschilderung.

„Unser Luftreinhalteplan wirkt. Die Messwerte haben sich deutlich verbessert – sogar besser, als ursprünglich mit Stufe 1 erwartet. Dank des ausgewogenen Stufenplans konnten wir deshalb dem Stadtrat vorschlagen, eine Verschärfung des Fahrverbots vorübergehend auszusetzen. Denn die verschärfte Stufe 2 wäre auf Basis der erfreulichen Immissionsentwicklung unverhältnismäßig.“

Christine Kugler, die Referentin für Klima- und Umweltschutz
Christine Kugler Referentin für Klima- und Umweltschutz

Wie bekomme ich die grüne Plakette für München?

Das Kreisverwaltungsreferat vergibt die grüne Plakette im Rahmen der Fahrzeug-Zulassung. Auch Gäste und Touristen benötigen eine Plakette. Informationen beim KVR zur Umweltzone unter +49 89 233-96090.

Bei Verstoß: Bußgeld und Punkte in Flensburg

Gesundheitsschädigender Feinstaub, der unter anderem von Kraftfahrzeugen abgesondert wird, begründete die Einführung der Umweltzonen und der Feinstaubplaketten in Deutschland. Jeder Verstoß gegen diese Verordnung wird mit Bußgeld und sogar Punkten in Flensburg geahndet.