Wie Peter Gauweiler die Deutsche Bank besiegte | Abendzeitung München

Wie Peter Gauweiler die Deutsche Bank besiegte

Als Rechtsanwalt zwingt Peter Gauweiler die Deutsche Bank in die Knie: Mit einem Vergleich erstreitet er über 800 Millionen für die Erben von Leo Kirch.
| Angela Böhm
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen

Als Rechtsanwalt zwingt Peter Gauweiler die Deutsche Bank in die Knie: Mit einem Vergleich erstreitet er über 800 Millionen für die Erben von Leo Kirch.

München - Auf dem Fensterbrett seines Büros am Promenadeplatz 9 stehen Fotos von Franz Josef Strauß und Leo Kirch. Zwei Männer, die eine große Rolle spielen im Leben von Peter Gauweiler. Der eine sorgte für seine politische Karriere. Der andere dafür, dass er sich die auch leisten konnte und seine Kanzlei florierte.

Nun steht Peter Gauweiler kurz vor seinem Sieg im größten Prozesskrieg, den je eine deutsche Anwaltskanzlei geführt hat. Nach zehn Jahren gnadenlosem Kampf hat er die Deutsche Bank in die Knie gezwungen.

Die Erben von Leo Kirch, seinem größten Mentor, sollen nun 800 Millionen Euro bekommen. Das wäre der größte Vergleich, der jemals vor einem deutschen Gericht geschlossen wurde. Dabei hielten viele Gauweilers Frontalangriff auf die mächtigsten Banker Deutschlands für aussichtslos. Der CSU-Mann und sein Freund Kirch waren überzeugt, dass der einstige Bank- Chef Rolf E. Breuer dem Kirch-Konzern den Todesstoß verpasst hatte. Breuer hatte öffentlich Kirchs Kreditwürdigkeit angezweifelt. Der ging bald mit sechs Milliarden Euro Schulden in Konkurs.

Gauweiler überzog Breuer und die Deutsche Bank mit einem Tsunami von Prozessen. Zivilrechtlich. Strafrechtlich. Durch alle Instanzen. Über eine „Prozesseritis“ klagten die Banker. Gauweiler treibe alles „bis zum Letzten“. Die Münchner Staatsanwaltschaft durchsuchte bei Breuer und der Deutschen Bank. Aber auch die Banker kämpften mit harten Bandagen. Gauweiler glaubte sogar, von ihnen bespitzelt worden zu sein – und erstattete wieder Anzeige. Die Deutsche Bank musste einräumen, dass die Konzernsicherheit möglicherweise ihre Kompetenzen überschritten hatte.

Schon mehrmals stand Gauweiler kurz vor einem Friedensschluss. Doch Breuers Nachfolger, Josef Ackermann, ließ einen Vergleich immer wieder platzen. Nun soll er vor seinem Abgang sein Haus bestellen. Seine Nachfolger wollen diese Altlasten nicht übernehmen, heißt es.

Ganz in trockenen Tüchern ist die Sache aber noch nicht. Am Montag soll der Deutsche-Bank-Vorstand über den 800 Millionen-Euro-Vergleich entscheiden. 400 Millionen davon gehen an Kirchs Ehefrau Ruth und seinen Sohn Thomas. Auf die anderen 400 Millionen können die Kirch-Gläubiger hoffen. Darunter auch die gebeutelte BayernLB, die Kirchs Hausbank war. Insolvenzverwalter Michael Jaffé wird sie verteilen. Bisher hat er rund 650 Millionen Euro an die Gläubiger ausgezahlt.

Auch für Anwalt Gauweiler dürfte sich der Einsatz gelohnt haben. In Münchner Kanzleien wurde gleich gerechnet: Mindestens zehn Millionen Euro würden bei einem solchen Rechtsstreit herausspringen, heißt es. Gauweiler bleibt stumm. Über Geld redet er nicht. Und über den Vergleich schon gar nicht, um ihn nicht in letzter Sekunde noch zu gefährden.

Kirch hat den Sieg nicht mehr erlebt. Er starb 2011. Neben seinem Anwaltshonorar bleiben Gauweiler die Erinnerungen, wenn sein Blick über seine Fensterbank schweift: Mit Strauß fuhr er einst im Mercedes-Jeep über geheime Militärwege nach Südfrankreich. Kirch stellte ihm seinen Jet zur Verfügung, damit er, der CSU-Politiker, in aller Welt Solidarität mit den Unterdrückten bekunden konnte. Wie einst in Litauen mit dem konservativen Freiheitshelden Vytautas Landsbergis, den KGB-Milizen im Parlamentsgebäude eingeriegelt hatten. Auch er hat gesiegt und sitzt heute im Europäischen Parlament.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.