Mein hund hat einen anderen Hund gebissen wie ist die Rechtslage? (Tierschutz, Hundeerziehung, Hundehaltung)

Mein hund hat einen anderen Hund gebissen wie ist die Rechtslage?

2 Antworten

Es ist unerheblich, wer was gemacht hat oder ob der andere betrunken war oder nicht und das sind einfach nur Behauptungen, die sich im Nachhinein nicht beweisen lassen. Und es spielt auch keine Rolle.. als Hundehalter hast du eine so genannte Gefährdungshaftung. D.h. du haftest für jeden Schaden, den deinen Hund anrichtet egal aus welchem Grund.

Da nur der andere verletzt ist und deiner nicht ist die Sachlage eigentlich klar.

sowas ist ein Fall für die Haftpflicht. Dafür hat man die ja.

Und sei vorsichtig mit Fotos. Man darf keine Privatpersonen filmen oder fotografieren, ohne deren Einverständnis.

Du hast in dem Sinne die Haftung für den Schaden am anderen Hund, da dein Hund dies dem andern zugefügt hat. Also müsstest du die Tierarztkosten deiner Haftpflicht melden.

Und damit ist es erledigt. Ein Foto von jemand zu haben ist Quatsch, da kann die Polizei gar nichts machen. Die haben ja keine Bilddateien von allen Menschen.

Der ganze Text ist extrem unnötig. Die korrekte Frage wäre gewesen:

Mein Hund hat einen anderen Hund ins Ohr gebissen, was sind die Folgen, wofür hafte ich? Gleiche Antwort, hab ich dir oben gegeben.

Wer wie wo was angeleint war und wer wie wo was fotografiert hat und ob Alkohol oder sonstwas ist komplett UNINTERESSANT, das ist ein Fall für die Tierhalterhaftpflicht und nicht für den Staatsanwalt.