Eingliederungshilfe für Suchtkranke, Leistungssachbearbeitung
Bei der Leistungssachbearbeitung erfolgt die Erstellung und Bearbeitung von Anträgen auf Maßnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Antragsleistung, Feststellung Behinderung §99 SGB IX
Benötigte Unterlagen
Unterlagen werden per Post, E-Mail oder Fax eingereicht.
Zu Beachten
Sprechzeiten nur nach telefonischer Vereinbarung!
Fristen
ab dem 18. Lebensjahr möglich
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
telefonische Beratung ist möglich, Antragsprüfung
Dauer
bis zu 2 Wochen bei Vollständigkeit der Antragsunterlagen
Gebühren
keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Widerspruch ist möglich gegen erteilte Bescheide.
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 22.05.2024