Wo sind all die GRW-Mittel hin? | Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
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Wo sind all die GRW-Mittel hin?

Die Abgeordneten Enno Hagenah und Christian Meyer (GRÜNE) hatten gefragt:

Im Jahr 2009 verdoppelte die Landesregierung aufgrund eines Sonderprogramms der Bundesregierung die Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GWR) auf faktisch 120 Millionen Euro. Zugleich verbesserte das Land bei der NBank die Förderkonditionen und erhöhte den Zuschuss für die Unternehmen von 15 % auf 30 % mit dem Ziel, die Auswirkungen der Wirtschaftskrise abzufedern. Offenbar haben anschließend derart viele Unternehmen das Angebot wahrnehmen wollen, dass die GWR-Mittel weit vor dem Ende des Jahres belegt waren und viele Unternehmen im Jahr 2009 leer ausgegangen sind. Laut Hannoversche Allgemeine Zeitung (24. Dezember 2009) seien 20 Anträge abgelehnt und 158 Anträge mit einem Fördervolumen von 65 Millionen Euro geschoben worden.

So berichtet die Stadt Hameln, dass sie bis zum September 10 Anträge für heimische Unternehmen gestellt habe. Lediglich 3 davon seien bewilligt worden, 5 Anträge seien abgelehnt und 2 ins Jahr 2010 geschoben worden. Da die Förderquote 2010 wieder auf 15 % fällt, bedeutet dies für die Hamelner Unternehmen, dass ihr Finanzierungsplan nun hinfällig ist und die geplanten Investitionen nicht umgesetzt werden können. Oberbürgermeisterin Susanne Lippmann kommentierte dies in der Deister-Weser-Zeitung (Dewezet) vom 4. Januar 2010: "Da fühlt man sich schon veräppelt, wenn die Fördermittel extra noch im vergangenen Jahr angepriesen wurden, die Stadt die Unternehmen bei Antragstellungen begleitet hat und dann Vorhaben geschoben werden." Diese Landesentscheidung wirft die Firma Electronic Wood Systems (EWS) bei ihren Expansionsplänen um etwa drei Jahre zurück: "Unsere Unternehmensplanungen sind völlig über den Haufen geschmissen." (Dewezet vom 4. Januar 2010). Der Arbeitgeberverband der Unternehmen im Weserbergland e. V. Hameln (AdU) kritisierte die fehlende Verlässlichkeit des Landes (Dewezet vom 5. Januar 2010). Aus der Wirtschaft gibt es nun Hoffnungen, die auf 2010 geschobenen Anträge könnten weiterhin 30 % Landesförderung erhalten.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie viele Unternehmen haben mit welchem möglichen Gesamtfördervolumen einen Antrag auf GWR-Förderung im Jahr 2009 und im Jahr 2008 gestellt?
  2. Wie viele Anträge der Unternehmen mit welchem jeweiligen Fördervolumen, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Landkreisen und Branchen, sind in den Jahren 2008 und 2009 jeweils bewilligt bzw. abgelehnt worden?
  3. Wie stellt sich die Landesregierung zu dem Vorwurf aus der Wirtschaft, dass vonseiten des Landes fast bis zum Jahresende 2009 für den aufgestockten Fördertopf mit dem für die Unternehmen aufwendigen Antragsverfahren geworben wurde, obwohl angesichts der Antragslage und der Bewilligungen der Landesregierung bereits frühzeitig im Jahr 2009 eine erhebliche Überzeichnung deutlich geworden sein dürfte?

Wirtschaftsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 19.02.2010 wie folgt:

Im Jahr 2009 hat der Bund im Rahmen des ersten Konjunkturpaketes dem Land einmalig zusätzliche Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) zur Verfügung gestellt. Diese Fördergelder des Bundes hat das Land in gleicher Höhe aufgestockt, so dass mit insgesamt über 120 Mio. € doppelt so viele Zuschussmittel für die GRW-Förderung zur Verfügung standen. Diese wurden aus Mitteln der Europäischen Struktur-fonds noch erheblich ergänzt.

Vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise hatte das Land deshalb bereits im Januar 2009 die Fördersätze für die einzelbetriebliche Investitionsförderung nach der GRW befristet für 2009 ausgeweitet und somit rasch und gezielt die richtigen Anreize für ein freundliches Investitionsklima in Niedersachsen gesetzt. Gleichzeitig mit der Bekanntgabe der höheren Fördersätze wurden die Qualitätskriterien zur Bewertung der Anträge für das Jahr 2009 veröffentlicht.

Die GRW-Förderbilanz im Krisenjahr 2009 zeigt, dass die niedersächsischen Unternehmen das für 2009 eingerichtete Sonderprogramm sehr gut angenommen haben. Allein für Projekte der einzelbetrieblichen Investitionsförderung sind in 2009 rund 168 Mio. € an Zuschüssen vergeben worden; gegenüber 2008 bedeutet dies eine Steigerung von über 80 %. Durch die Förderung von 422 Unternehmen konnte ein Investitionsvolumen von über 1 Mrd. € ausgelöst und 2.521 neue Arbeitsplätze und 500 Ausbildungsplätze zusätzlich geschaffen werden. Darüber hinaus wurden gegenüber 16 Unternehmen Nachbewilligungen erteilt. Insgesamt wurden im Vergleich zum Förderjahr 2008 rund 70 % mehr Unternehmen gefördert.

Da die erhöhten Fördersätze auf das Jahr 2009 befristet waren, informierte die NBank alle Antragsteller frühzeitig schriftlich darüber, bis zum 20.09.2009 die erforderlichen Antragsunterlagen zu vervollständigen. Die Unternehmen wurden dabei erneut darauf hingewiesen, dass die höheren Fördersätze und die erweiterten Fördertatbestände nur für solche Anträge gewährt werden, die im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in 2009 durch einen Zuwendungsbescheid der NBank bewilligt werden. Sie wurden ebenfalls darauf hingewiesen, dass Anträge, die in 2009 nicht mehr bewilligt werden können, in 2010 nach den dann geltenden Förderkriterien entschieden werden.

Durch die Information der NBank wurde den Unternehmen die Gelegenheit eröffnet, an der letzten Einplanungsrunde des Jahres 2009 teilzunehmen. Die Auswahl der zu fördernden Anträge in der letzten Einplanungsrunde erfolgte unter Berücksichtigung der noch verfügbaren Haushaltsmittel und ausschließlich auf der Grundlage der über die Qualitätskriterien erreichten Punktzahl. Sowohl eine branchensektorale Förderung als auch eine regionale Fördermittelquotierung erfolgte nicht. Eine Förderung nach Branchen ist nach den EU-Beihilferegelungen zur regionalen Förderung auch nicht zulässig. Die im Krisenjahr unerwartet starke Nachfrage nach Zuschussmitteln für Investitionsmaßnahmen führte allerdings dazu, dass aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel leider nicht mehr alle bei der NBank vorliegenden bewilligungsreifen Anträge in 2009 bedient werden konnten. Die nicht zum Zuge gekommenen Unternehmen wurden von der NBank über die Nichtberücksichtigung und das weitere Verfahren ausführlich schriftlich informiert. Die Anträge, die nicht berücksichtigt werden konnten, werden zur nächsten Einplanungsrunde noch einmal geprüft und mit sämtlichen zur Einplanungsrunde vorliegenden Anträgen erneut in eine Rangfolge gebracht. In diesem Zusammenhang hat die NBank den Unternehmen umfassende Beratungsleistungen zu Förderalternativen und Unterstützung in Gesprächen mit Banken angeboten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Im Jahr 2008 haben insgesamt 423 Unternehmen einen Antrag auf einzelbetriebliche Investitionsförderung gestellt. In 2009 lag die Antragszahl bei 818.

Während der Bearbeitungsphase der Förderanträge bis hin zur Einplanung ergeben sich bei der NBank in der überwiegenden Zahl der Fälle große Schwankungen beim möglichen Fördervolumen. Aus diesem Grund erfasst die NBank zum Zeitpunkt der Antragstellung auch nicht die von den Unternehmen beantragte Zuschusssumme. Erst dann, wenn das Vorhaben hinreichend konkretisiert und geprüft wurde, werden die entsprechenden Angaben in die Datenbank aufgenommen.

Zu 2.:
siehe Anlage in der Infospalte.

Zu 3.:
In der einzelbetrieblichen Investitionsförderung nach der GRW gibt es keine Antragsstichtage für die Unternehmen, um Förderanträge bei der NBank einzureichen. Unternehmen haben und nutzen somit die Möglichkeit, zu jedem Zeitpunkt im Jahr einen Förderantrag zu stellen. Die NBank bietet den Unternehmen bereits im Vorfeld der Antragstellung Beratungsleistungen an und informiert dabei auch über das Entscheidungsverfahren.

In fast allen Fällen müssen die Unternehmen noch weitere Unterlagen zur Prüfung ihrer Förderanträge, wie z.B. Bauunterlagen und Gesamtfinanzierungsbestätigungen, nachreichen. Erst wenn diese Unterlagen eingegangen sind und von der NBank überprüft wurden sowie die erforderlichen Stellungnahmen anderer Stellen (u.a. IHK und Bundesagentur für Arbeit) vorliegen, kann über den Förderantrag im Rahmen einer Einplanungsrunde entschieden werden. Die Qualität der vorgelegten Förderanträge, der Umfang des Investitionsvorhabens und insbesondere auch die Mitwirkung des Unternehmens sind entscheidende Faktoren für die Dauer der Antragsbearbeitung. Es ist somit i. d. R. nicht vorhersehbar, zu welchem Zeitpunkt ein neu eingereichter Förderantrag bewilligungsreif ist und zur Einplanung vorgelegt werden kann.

Im Förderjahr 2009 waren nach dem ersten Halbjahr erst knapp 50% der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eingeplant. Auch im August 2009 war nicht konkret absehbar, ob bis zur letzten Einplanungsrunde Ende November genügend bewilligungsreife Förderanträge zur Entscheidung vorliegen, um sämtliche Haushaltsmittel in 2009 zu binden. Die NBank hat die Unternehmen, die bereits einen Förderantrag eingereicht hatten, schriftlich im August über das Förderverfahren informiert. Zum weiteren Ablauf des Förderverfahrens verweise ich auf die Vorbemerkungen.

Der Vorwurf, das Land habe noch bis zum Jahresende 2009 bei den Unternehmen mit den höheren Fördersätzen geworben, ist unzutreffend. Ob und in welchem Umfang andere Einrichtungen, z.B. einzelne kommunalen Wirtschaftsfördereinrichtungen, trotz der dort bekannten Fördersituation noch bis Ende des Jahres aktiv für die einzelbetriebliche Förderung geworben haben, kann von hier nicht konkret beurteilt werden.

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Weitere Informationen

  Anlage zu 2.
(PDF, 0,04 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.03.2010
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

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