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Helmut Kohl: Seine Witwe scheitert mit Verfassungsklage wegen Entschädigung - WELT
Kohls Witwe scheitert mit Verfassungsklage wegen Entschädigung
Eine Geldentschädigung, die Altkanzler Kohl kurz vor seinem Tod zugesprochen wurde, muss nicht ausgezahlt werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Gegen ein entsprechendes Gerichtsurteil hatte Maike Kohl-Richter zuvor Beschwerde eingelegt.
Es bleibt dabei: Die Witwe von Helmut Kohl hat keinen Anspruch auf eine dem Altkanzler kurz vor dessen Tod zugesprochene Entschädigung von einer Million Euro. Eine Verfassungsbeschwerde von Maike Kohl-Richter gegen entsprechende Gerichtsurteile blieb erfolglos, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte. (Az. 1 BvR 19/22 u.a.)
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Zahlen sollten Autor und Verlag des Bestsellers „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“, das Kohls Ghostwriter Heribert Schwan nach einem Zerwürfnis ohne dessen Einverständnis verfasst hatte. Das Buch enthielt teils deftige Aussagen Kohls über zahlreiche Weggefährten. Wegen verletzter Persönlichkeitsrechte hatte das Kölner Landgericht Kohl 2017 die Geldentschädigung zugesprochen. Als der 87-Jährige wenige Wochen später starb, war dieses Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2021 entschieden, dass so ein Anspruch grundsätzlich nicht vererbt werden kann.
Die Verfassungsrichter nahmen auch eine zweite Klage Kohl-Richters nicht zur Entscheidung an. Dabei ging es um 116 umstrittene Passagen, die zwar Schwan nicht mehr verbreiten darf, aber der Verlag zum Teil.