Banküberweisung betrug Generelle Themen

Banküberweisung betrug

17. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
Whatsup50
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Banküberweisung betrug

Hallo,
Person A hatte über eBay Kleinanzeigen einen Inserat inseriert, dass er eine Nintendo sucht. Eine Person (B) hat sich gemeldet und ihm eins angeboten. Das Geld Hat er über online Banküberweisung überwiesen. Er weiss, lieber mit Käuferschutz etc. aber Person b erwähnte, dass sie kein Paypal hätte. Natürlich hat er sich Vorsichtshalber ihr Profil angesehen. Top Bewertung und seit 2010 aktiv mit 30 Follower.

Sehr sympathisch gewesen. Nach der Überweisung nichts mehr gehört und das Produkt natürlich auch nicht angekommen.

Polizei Anzeige gemacht. Meiner Bank Bescheid gegeben.

Was kann ich tun? Ist das Geld weg? Laut iban war das die Postbank.

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1139 Beiträge, 125x hilfreich)

Zitat (von Whatsup50):
Polizei Anzeige gemacht. Meiner Bank Bescheid gegeben.


Eine Anzeige kann -muss aber nicht- dem Verkäufer auf die Sprünge helfen.

Warum du deine Bank informiert hast, erschließt sich mir nicht...was soll die deiner Meinung nach tun?

Du könntest noch einen Mahnbescheid beantragen, gehst aber für die Kosten in Vorleistung.

Heißt, wenn beim Verkäufer nix zu holen ist, ist nicht nur das überwiesene Geld weg, sondern auch die verauslagten Kosten.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(121239 Beiträge, 40000x hilfreich)

Zitat (von Whatsup50):
Nach der Überweisung nichts mehr gehört

Und?
Da gibt es keine Pflicht zu



Zitat (von Whatsup50):
das Produkt natürlich auch nicht angekommen.

Wenn das so natürlich ist, warum hat man dann überhaupt dort gekauft?

Im übrigen ist "Produkt nicht angekommen" einfach nur Pech und kein Betrug, denn das Versandrisiko trägt der Käufer.
Betrug wäre es nur, wenn der Verkäufer das Produkt vorsätzlich erst gar nicht abgesendet hätte.



Zitat (von Whatsup50):
Was kann ich tun?

Man könnte mit dem Verkäufer gerichtsfest kommunizieren.
Je nach Reaktion dann per Anwalt und Gericht weitermachen.



Zitat (von Whatsup50):
Ist das Geld weg?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Whatsup50
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Leute.

Das ist Betrug gewesen. Der jenige hat das Produkt weder gehabt noch abgeschickt.

Antwortet nicht und ist auf und davon

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Whatsup50
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum Bank gemeldet ?

Weil man das machen muss. Die haben sich der Sache angenommen und bei Betrug kriegt man durch einen Antrag das Geld zurück.

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#5
 Von 
Whatsup50
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Gerichtsfest?

Hab keine Daten von der Person.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(783 Beiträge, 100x hilfreich)

Zitat (von Whatsup50):
Das ist Betrug gewesen. Der jenige hat das Produkt weder gehabt noch abgeschickt.

Das ist zu vermuten. Wie hat man den seinerzeit mit dem vermeintlichen Verkäufer kommuniziert?

Zitat (von Whatsup50):
Die haben sich der Sache angenommen und bei Betrug kriegt man durch einen Antrag das Geld zurück

Leider hat man das Geld selbst aktiv überwiesen, da wird die Bank wenig Kulanz zeigen und das Geld wohl kaum aus eigener Tasche ersetzten. Mit Pech ist das ohnehin nur ein Zwischenkonto von einem Profi und das Geld längst weiter transferiert.

Zitat (von Whatsup50):
Hab keine Daten von der Person.

Das lassen dann deine Aussichten das Geld oder die Ware zu bekommen gegen Null tendieren.

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#7
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 123x hilfreich)

Zitat (von Whatsup50):
Hab keine Daten von der Person.


Du hast doch Anzeige erstattet. Wenn ein Täter ermittelt wurde, kannst du auch an die Adresse kommen für deine zivilrechtliche Forderung. Da hilft dann der Anwalt deines Vertrauens gerne weiter :)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(121239 Beiträge, 40000x hilfreich)

Zitat (von Whatsup50):
Der jenige hat das Produkt weder gehabt

Und dann überweist man dennoch Geld?



Zitat (von Whatsup50):
Hab keine Daten von der Person.

Das ist Pech und damit ist erst mal Ende der Fahnenstange.

Mit ganz viel Glück ermittelt die Polizei in der Sache. Mit noch viel mehr Glück finden die sogar Daten des Vertragspartner heraus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Whatsup50
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Die iban stammt aus der Postbank Berlin. Was daran schwer, wer dahinter steckt. Natürlich können die mit einem Klick der Polizei sagen, wer der Empfänger ist.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(783 Beiträge, 100x hilfreich)

Zitat (von Whatsup50):
Die iban stammt aus der Postbank Berlin. Was daran schwer, wer dahinter steckt. Natürlich können die mit einem Klick der Polizei sagen, wer der Empfänger ist.


Das war es dann aber auch. Den Empfänger wird dir die Polizei vermutlich auch nicht mitteilen.

Denn der Empfänger muss ja nicht der Betrüger sein, vielleicht wurde sein Konto ja auch nur missbräuchlich genutzt. Und selbst ob es überhaupt Betrug war steht noch in den Sternen, bis dato ist das nur eine Vermutung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(121239 Beiträge, 40000x hilfreich)

Zitat (von Whatsup50):
Was daran schwer, wer dahinter steckt.

Weil man den Verkäufer finden muss, nicht irgendwelche Kontoinhaber.



Zitat (von Whatsup50):
Natürlich können die mit einem Klick der Polizei sagen, wer der Empfänger ist.

Richtig (auch wenn es 5 Klicks sind)
Nützt nur nichts, wenn das nicht der Vertragspartner ist.



Zitat (von Gerd61):
Den Empfänger wird dir die Polizei vermutlich auch nicht mitteilen.

Richtig, da muss man sich in der Regel schon selber zur Polizei / Staatsanwaltschaft begeben und Akteneinsicht nehmen - nach entsprechendem Antrag.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
mövi
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 4x hilfreich)

Anzeige Polizei und Info Bank ist richtig.
Aber weder die Polizei noch die Bank wird das Geld besorgen / erstatten. Bei der Polizei geht es rein um die Strafverfolgung und nicht um zivilrechtliche Dinge.

Es steht und fällt alles damit das man die Adresse des Verkäufers / des Kontoinhabers herauskriegt !

Bei einer normalen Banküberweisung muss man doch selbigen auf der BÜberweisung angeben. Darum sollte auch er doch bekannt sein ?

Jetzt mal angenommen es handelt sich nicht um eine " Profi " Gangster mit falscher Identität ist es heute doch möglich über die diversen sozialen Medien ( Facebook, Telefonverzeichnis, Twitter etc ) den Typ zu googeln. Die meisten sind doch so blöd und hinterlassen ihre Spuren im Net. Profis natürlich nicht.

Persönlich hatte ich in den letzten Jahren 2 derartige Fälle und jedes Mal das Geld zurück geholt . Auf sagen wir mal individuelle / kreative Art und Weise. ...

-- Editiert von User am 18. Mai 2024 11:59

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(783 Beiträge, 100x hilfreich)

Zitat (von mövi):
Bei einer normalen Banküberweisung muss man doch selbigen auf der BÜberweisung angeben. Darum sollte auch er doch bekannt sein ?


Da kann auch Max Mustermann stehen, dieses Feld hat nur noch beschreibenden Charakter und wird nicht mit dem Namen des realen Kontoinhabers überprüft. Alle für die Überweisung notwendigen Daten werden aus der IBAN geholt.


Zitat (von mövi):
Auf sagen wir mal individuelle / kreative Art und Weise. ...

Deine verklausulierten Straftaten kannst du gerne für dich behalten!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Whatsup50
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe einen vor-, und Nachnamen erhalten. Eine Adresse habe ich auch erhalten (ob sie stimmt, keine Ahnung)

Als ich mit der Bank telefonierte, hatte ich auch genau das gesagt, was man mir hier sagte. Ich habe gefragt, ob das stimmt, dass wenn man das Geld überweist, ob das Geld weg ist, da es eine normale Banküberweisung ist (kein Käuferschutz etc.) ob das Klischee stimmen würde. Der Bänker sagte wortwörtlich : wenn sie statt 10€, 100€ versehentlich überwiesen haben, können wir das Geld nicht zurückholen. Das können sie nur mit Nettigkeit beim Empfänger fragen. Aber wenn es Betrug ist, ist das was anderes. Das geht an die Sicherheitsabteilung mit einem Formular, was ich dann mit ihm am Telefon ausgefüllt habe.

Naja, wie gesagt ob die Adresse stimmt, weiß ich nicht, aber der vor und Nachname muss stimmen, da die iban bezüglich der Überweisung überein stimmen muss.

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#15
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(783 Beiträge, 100x hilfreich)

Zitat (von Whatsup50):
Hab keine Daten von der Person.


Zitat (von Whatsup50):
Also ich habe einen vor-, und Nachnamen erhalten. Eine Adresse habe ich auch erhalten (ob sie stimmt, keine Ahnung)


Das hört sich aber schon anders an auch wenn man nicht weiß ob die Daten korrekt sind.
Aber man hat doch mit dem Verkäufer einmal kommuniziert, entsprechend sollte man auch auch Mail-Adresse, Telefonnummer oder sonst etwas haben?

Wann hat den der Verkauf stattgefunden?

Zitat (von Whatsup50):
Naja, wie gesagt ob die Adresse stimmt, weiß ich nicht, aber der vor und Nachname muss stimmen, da die iban bezüglich der Überweisung überein stimmen muss.


siehe Beitrag #13

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Whatsup50
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Am 08.05
Hab Screenshots von der Kommunikation

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32696 Beiträge, 5726x hilfreich)

Zitat (von Whatsup50):
Banküberweisung betrug...Polizei Anzeige gemacht. Meiner Bank Bescheid gegeben.---
Was kann ich tun? Ist das Geld weg? Laut iban war das die Postbank.
Na, ich weiß nicht so recht, warum du noch fragst. Scheinbar weißt du bereits alles.
Zitat (von Whatsup50):
Antwortet nicht und ist auf und davon
Vielleicht hockt B zu Hause und amüsiert sich? Oder ist verunfallt oder hat kein Netz ---- oderoder
Nach einer Anzeige bei der Polizei geht das *Ding* seinen Weg. Oft dauert dieser ziemlich lange...und noch öfter ist bei den vermeintlichen oder offensichtlichen *B--etrügern* gar nichts zu holen.
Zitat (von Whatsup50):
Also ich habe einen vor-, und Nachnamen erhalten. Eine Adresse habe ich auch erhalten
Na, immerhin. Und die IBAN eines Kontoinhabers.
Zitat (von Whatsup50):
Naja, wie gesagt
Also sollte A sich in Geduld üben. Die Polizei tut ihres.

Wie lange ist das Drama denn her?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(783 Beiträge, 100x hilfreich)

Zitat (von Whatsup50):
Am 08.05


Das ist je erst ein paar Tage her, vielleicht wäre auch nur ein wenig mehr Geduld angebracht.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(121239 Beiträge, 40000x hilfreich)

Zitat (von Whatsup50):
Also ich habe einen vor-, und Nachnamen erhalten. Eine Adresse habe ich auch erhalten (ob sie stimmt, keine Ahnung)

Das würde ich angesichts der vorherigen Antwort gerne kommentieren, aber leider würde das eine unabwendbare Kollision mit den Nutzungsbedingungen des Forums und dem Admin auslösen.



Zitat (von Whatsup50):
Aber wenn es Betrug ist, ist das was anderes.

Das Gesetz sagt da aber was ganz anderes.
Aber mal abwarten, wie die Sicherheitsabteilung der Bank das lösen will.



Zitat (von Whatsup50):
aber der vor und Nachname muss stimmen, da die iban bezüglich der Überweisung überein stimmen muss.

Falls man mit Wortsammlung sagen will, dass Vor- und Nachname zur IBAN passen müssen ... das ist schlicht falsch. Da kann auch Hans Huckebein stehen auch wenn der Kontoinhaber Hans Müller ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Whatsup50
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Moment mal.

Also wenn der Name nicht übereinstimmt, dann wäre das schonmal ein weiterer Indiz.

Nichtsdestotrotz kann es ein Betrüger doch nicht so einfach haben.

Ich kann doch nicht auf irgendwelchen Plattformen rumstolzieren und Sachen verkaufen mit den Gedanken, dass mir niemand was kann.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(783 Beiträge, 100x hilfreich)

Zitat (von Whatsup50):
Ich kann doch nicht auf irgendwelchen Plattformen rumstolzieren und Sachen verkaufen mit den Gedanken, dass mir niemand was kann.


Offenbar kann man ja auch auf irgendwelchen Plattformen rumstolzieren und Sachen in Vorkasse kaufen ohne sich Gedanken um die Identität und Verlässlichkeit des Verkäufers zu machen. Du bist es doch selbst der es des Betrügern so einfach macht.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Whatsup50
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gesagt

Der Account sah authentisch aus.
Sie ist seit 2010 aktiv
Top Zufriedenheit

32 follower

Das ist sehr gut ausgezeichnet.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32696 Beiträge, 5726x hilfreich)

Zitat (von Whatsup50):
Nichtsdestotrotz kann es ein Betrüger doch nicht so einfach haben.
Wieso nicht? Passiert alle Tage wieder. Jetzt eben vorige Woche mal bei dir.

Zitat (von Whatsup50):
Ich kann doch nicht auf irgendwelchen Plattformen rumstolzieren
Du oder A muss ja nicht. Ob es jemand anders kann/konnte, wird sich zeigen.

Du hast eine eigenartige Auffassung, die sich hier in deinen Antworten zeigen.

Was sind denn *follower* bei Kleinanzeigen?
Dass sie seit 2010 bei KA(vormals ebayKA) angemeldet ist und evtl. schon 32 mal gekauft/verkauft hat, das heißt NICHTS, gar nichts.
Oder: Warum haben solche Verkäufer kein paypal?

Bei jeder Öffnung eines Artikels ploppt bei KA ein Warnschild auf. Noch nie gesehen?

Schütze dich vor Betrug: Hole Artikel persönlich ab oder nutze eine sichere Bezahlmethode. Mit „Sicher bezahlen" profitierst du von unserem Ver-/Käuferschutz.
Erfahre hier mehr über „Sicher bezahlen" und unsere Tipps für deine Sicherheit.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(121239 Beiträge, 40000x hilfreich)

Zitat (von Whatsup50):
Also wenn der Name nicht übereinstimmt, dann wäre das schonmal ein weiterer Indiz.

Es gibt genug Leute die ein "Familienkonto" und / oder "Flohmarktkonto" haben.



Zitat (von Whatsup50):
Nichtsdestotrotz kann es ein Betrüger doch nicht so einfach haben.

Ich kann doch nicht auf irgendwelchen Plattformen rumstolzieren und Sachen verkaufen mit den Gedanken, dass mir niemand was kann.

Aber sicher doch.
Will man effizient arbeiten geht man in den passenden Onlineshop, da kann man alles fix und fertig kaufen. Gibt sogar oft Mengenrabatt, wenn man 5er oder 10er Pakete kauft.

Selbst dieses "sicher bezahlen" kann man austricksen - aber das ist so viel Arbeit, das machen nur wenige.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mövi
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 4x hilfreich)

" Also ich habe einen vor-, und Nachnamen erhalten. Eine Adresse habe ich auch erhalten (ob sie stimmt, keine Ahnung) "

Dann ist es doch kein Problem heraus zu finden ob es den/die dort gibt. Guck die Adresse z.b. mal über Google Earth und versuche z.b. mal einen Nachbarn heraus zu finden und den dann anzurufen. Sollte das gelingen weisst du schon mehr mit wem du es zu tun hast und kannst dann weiter gegen den vorgehen.



0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1139 Beiträge, 125x hilfreich)

Zitat (von Whatsup50):
Als ich mit der Bank telefonierte, hatte ich auch genau das gesagt, was man mir hier sagte. Ich habe gefragt, ob das stimmt, dass wenn man das Geld überweist, ob das Geld weg ist, da es eine normale Banküberweisung ist (kein Käuferschutz etc.) ob das Klischee stimmen würde.


Klischee? Dein Ernst?

Selbstverständlich kann man eine Überweisung nur rückgängig machen, so lange das Geld noch nicht auf dem Konto des Empfängers verbucht wurde.

Man stelle sich vor, welchem Missbrauch ansonsten Tür und Tor geöffnet würde.

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