Umtausch der Führerscheine jetzt bis Anfang 2025 möglich
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Umtausch der Führerscheine jetzt bis Anfang 2025 möglich

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Führerschein Umtausch Führerscheinstelle Soest
Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Umtauschfrist für Führerscheine verlängert. © Karin Hillebrand

Bis Anfang 2025 haben die Bürger des Kreises Soest Zeit, ihre alten Führerscheine umzutauschen. Die Frist wurde verlängert.

Kreis Soest – In den vom Cyberangriff betroffenen Kreisen (Kreis Soest, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein) ist der anstehende Pflichtumtausch der Führerscheine für die Einwohner nach wie vor nur eingeschränkt möglich. Grund dafür ist die gegenwärtige enorme Nachfrage nach Terminen insbesondere für eilbedürftige andere durch die Führerscheinstellen der betroffenen Kreise zu erledigende Verfahren.

Bezirksregierung verlängert Umtauschfrist

Daher hat die Bezirksregierung Arnsberg die Frist für den Pflichtumtausch in diesen Kreisen bis zum 19. Januar 2025 verlängert. Vor dem Hintergrund der Anforderungen der 3. EU-Führerscheinrichtlinie müssen bis zum 19. Januar 2033 in der Europäischen Union alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem Jahr 2013 ausgestellt worden sind.

Jahrgänge 1965 bis 1970 sind betroffen

Die Behörde erklärt: „Der Umtausch verläuft in Deutschland schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen. Regulär war für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 am die entsprechende Frist am 19. Januar 2024 abgelaufen. Aufgrund des Hackerangriffs auf die Südwestfalen-IT (SIT) konnten und können die Fahrerlaubnisbehörden seit Anfang November nur eingeschränkt arbeiten und müssen nach wie vor einen großen Antragsstau vieler Vorgänge abarbeiten. Für die Inhaberinnen und Inhaber (Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970) von Fahrerlaubnisdokumenten, die vor dem Jahr 2013 ausgestellt wurden, wird die Frist zum Umtausch des Führerscheins daher durch die Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Arnsberg bis zum 19. Januar 2025 verlängert. Dies gilt nur für Personen, die ihren Wohnsitz im Hochsauerlandkreis, Märkischen Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein und Kreis Soest haben.“

Bekanntmachung im Amtsblatt

Die Allgemeinverfügung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg am 25. Mai 2024 in Kraft. Und auch das rät die Bezirksregierung: „Bei Fahrten im öffentlichen Verkehr wird den Betroffenen angeraten, eine Kopie der Allgemeinverfügung mitzuführen.“

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