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Keine Ehrenpension für Markus Wolf

Keine Entschädigungsrente für Markus Wolfs Witwe Keine Entschädigungsrente für Markus Wolfs Witwe
Andrea Wolf, die Witwe (l.) des früheren DDR-Spionagechef Markus Wolf (r.), streitet vor Gericht gegen die Aberkennung der Entschädigungsrente für ihren verstorbenen Mann
Quelle: dpa/DPA/Breloer;Roesler
Markus Wolf war mehr als drei Jahrzehnte Chef der Auslandsspionage der DDR. Auch lange nach seinem Tod muss sich die Justiz mit seiner alten Forderung nach einer Ehrenpension als "Kämpfer gegen den Faschismus" beschäftigen.

Die Aberkennung der Entschädigungsrente für den früheren DDR-Spionagechef Markus Wolf ist rechtens. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Die Witwe Wolfs hatte den langwierigen Prozess nach dem Tod ihres Mannes, der mit 83 Jahren am 9. November 2006 gestorben war, weitergeführt. Wie das Gericht in Potsdam weiter mitteilte, geht es vor allem auch um "Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit".

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie Gerichtssprecher Axel Hutschenreuther erläuterte. Der 8. Senat des Landessozialgerichts hat eine Revision zwar nicht zugelassen. Die Beteiligten könnten dagegen aber Beschwerde beim Bundessozialgericht einlegen.

Das Gericht in Potsdam stellte sich hinter die Entscheidung des Bundesversicherungsamtes vom Januar 2003. Dieses hatte Wolf die Entschädigungsrente - die frühere DDR-Ehrenpension - vollständig entzogen, weil er gegen Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen habe. Gegen ihn spricht laut Gericht vor allem auch, mit welcher Gleichgültigkeit er für sich das Recht in Anspruch genommen habe, "Menschen ihrer Freiheit zu berauben und unter Druck zu setzen, um die Ziele seines Dienstes zu fördern".

Der frühere Chef des Auslandsnachrichtendienstes im Ministerium für Staatssicherheit (MfS) hatte zunächst eine Ehrenpension bezogen. Schon das Berliner Sozialgericht hatte seinerzeit bei der Streichung dieser Leistung festgestellt: Entscheidend sei nicht gewesen, dass Wolf lange Zeit Leiter der Stasi-Hauptverwaltung Aufklärung war, sondern in einem Gremium hochrangiger Offiziere des MfS saß, das Stasi-Minister Erich Mielke beispielsweise bei der flächendeckenden Bespitzelung von Jugendlichen in der DDR beraten habe. Wolf musste sich nach der Wende vor Gericht auch wegen Straftaten unter anderem wegen Freiheitsberaubung verantworten.

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