Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation

Die Auseinandersetzung um Nationalstaat und Volksherrschaft nahm in Frankreich seinen Lauf und wurde zum beherrschen Thema im beginnenden 19. Jahrhundert. In Deutschland standen diese Ideen jedoch der feudal-ständischen Ordnung, dem landesherrlichen Absolutismus und der alten Reichsverfassung entgegen. Der Zusammenprall von Frankreich und Deutschland mit den höchst unterschiedlichen Staatsauffassungen führte zur Auflösung des Reiches durch die Niederlegung der Kaiserkrone durch Franz II. im Jahr 1806. Neben der Stärke der französischen Armee führte auch die Schwäche des Reiches als loser Staatenbund mit souveränen, starken Territorien zum Niedergang . Es war keine gemeinsame Verteidigungsbereitschaft vorhanden (vielmehr bekriegten sich Österreich und Preußen) und an eine Heeresreform war nicht zu denken. Eine Machtorganisation konnte sich aufgrund der zahlreichen Zersplitterung des Reiches nicht bilden und auch die Industrialisierung setzte kaum ein. Insofern hat die kleinstaatliche, absolutistische Ordnung die ökonomische Entwicklung Deutschlands stark gebremst (anders war die wirtschaftliche Entwicklung im liberalen Großbritannien). Nach dem zweiten Koalitionskrieg mit Frankreich, musste das Reich im Frieden von Luneville (1801) die Abtretung des linksrheinischen Gebietes an Frankreich akzeptieren. Napoleon diktierte den Reichsdeputationshauptschluss vom 25.02.1803, der das Reich nachhaltig prägte. Hauptpunkte waren die Säkularisation und Mediatisierung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (wobei auf aufklärerische Gedanken zurückgegriffen wurde). Die Säkularisation ist in Herrschaftssäkularisation und Vermögenssäkularisation zu unterschieden. Die Herrschaftssäkularisation meint die Übertragung landesherrlicher Staatsgewalt eines geistlichen Reichsfürsten auf ein weltliches Reichsfürstentum (kirchliche Herrschaftmacht über weltlichen Besitz wurde an weltliche Herrscher übertragen). Die Vermögenssäkularisation meint die Einziehung kirchlichen Eigentums in weltlichen Besitz. Die Mediatisierung betraf die weltlichen Reichsstände, Reichsstädte und Reichsritter. Deren Reichsunmittelbarkeit wurde aufgehoben, sie waren landesunmittelbar. Für die Reichsritter bedeutete die Mediatisierung das Ende. Insgesamt wurden 1123 Reichsstände, davon 19 Reichsbistümer, 44 Reichsabteien und 41 Reichsstädte aufgehoben. Bewertend kann man den Reichsdeputationshauptschluss enormen Bedeutung für Deutschland zuweisen: Föderative Strukturen und die Grundlage eines modernen Staates wurden geschaffen. Zudem wurden durch die Abschaffung des mit Privilegien überladenen Reichsrittertums ein Weg zur Gleichheit eingeschlagen. Inwieweit der Reichsdeputationshauptschluss verfassungsgemäß war, ist stark umstritten. Es war weder formelle Rechtmäßigkeit (Fehlen Mitwirkung Reichstag) noch materielle Rechtmäßigkeit (Abschaffung Reichsrittertum) gegeben. Entsprechend entstand das letzte Grundgesetz des Reiches in einem revolutionären Akt.
Im 3. Koalitionskrieg kämpften England, Russland und Österreich gegen Napoleon, wobei der Kaiser der Franzosen bei Austerlitz die Koalitionsheere vernichtend schlagen konnte. Der Niedergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation wurde durch Erhebung Bayerns und Württembergs zu souveränen Königreichen und durch die Gründung des Rheinbundes, einem Zusammenschluss von 16 deutschen Fürsten, beschlossen. Zwar hatte der Rheinbund nur kurzen Bestand, doch seine vollständige Trennung vom Reich markiert dessen Ende. Zu erwähnen sind noch weitreichende Verwaltungs- und Rechtsreformen in bestimmten Rheinbundstaaten. Im Königreich Westfalen wurde die erste moderne Verfassung Deutschlands beschlossen und Reformen, die bürgerliche Freiheit und Gleichheit, die Gerichtsverfassung und die Verwaltungsorganisation betreffend, gewagt. Am 06. August 1806 legte Franz II. (auf Druck Napoleons) die Kaiserkrone nieder. Seine Abdankung bedeutete gleichzeitig die Auflösung des HRRDN. Aus verfassungsrechtlicher Sicht war die Abdankung verbunden mit der Auflösung unzulässig. Für eine Auflösung hätte der Reichstag zustimmen müssen. Die Abdankung an sich hätte nur zu einem neuen König geführt. Dass auf dem Wiener Kongress 1814/1815 jedoch auf eine Wiederbelebung des Reiches verzichtet wurde, kann als endgültige Auflösungserklärung verstanden werden. Historisch steht die Abdankung Franz II. an der Spitze einer Reihe von Selbstauflösungsprozessen.

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