Endabrechnung für das 2. Quartal 2024 kann ab 20. Juni abgeben werden- KVHB Bremen

Endabrechnung für das 2. Quartal 2024 kann ab 20. Juni abgeben werden

Die Abrechnung kann vom 20. Juni bis zum 8. Juli 2024 an die KV Bremen online übermittelt werden. Unterlagen in Papierform (z.B. Scheine) müssen in derselben Zeitspanne eingereicht werden.

Die Abrechnung gilt nur dann als fristgerecht eingereicht, wenn sie vollständig bis zum 8. Juli 2024 um 23:59 Uhr bei der KV Bremen eingegangen ist.

Bitte beachten Sie, dass Quartalserklärungen nicht mehr per Fax von der KV Bremen entgegen genommen werden. Hierfür wurde im Mitgliederportal  ein Uploadbereich eingerichtet. 

Ab dem 9. Juli 2024 wird auf dem Online-Portal ein Hinweis auf eine Fristverletzung eingeblendet (übrigens auch bei denjenigen, für die eine Fristverlängerung genehmigt wurde). In diesen Fällen wenden Sie sich bitte telefonisch an uns. 

Details zu den Fristen und weitere Informationen zu begleitenden Unterlagen zur Abrechnung sind online abrufbar unter: 

Themenseite Honorar

Quartalserklärung

 

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