Flag Frankreich Frankreich (Französische Republik)

Stand 31.05.2024 (Unverändert gültig seit: 14.05.2024)

Sicherheitsstufe

Sicherheitsstufe 2

Aufgrund des Anschlags in Moskau wurde mit 24.03. in ganz Frankreich die höchste Terrorwarnstufe ausgerufen. Im Wesentlichen sind damit keine konkreten Verhaltensregeln für Bevölkerung oder Besucher verbunden. Bitte beachten Sie jedoch im Fall die etwaigen Anweisungen der zuständigen Sicherheitsbehörden.

Olympischen Spiele Paris 2024:
Im Zuge der Vorbereitungsarbeiten für die Olympischen und Paraolympischen Spiele Paris 2024, die im Juli und August in Paris und mehreren andern Orten Frankreichs stattfinden werden, kann es bereits im Vorfeld zu Einschränkungen und Behinderungen kommen. Bitte beachten Sie die Anweisungen der zuständigen Behörden bezüglich der vorgegebenen Sicherheitsvorkehrungen.
Veranstaltungsorte: Olympische Sportstätten Paris 2024 | Paris 2024 (olympics.com)

Damit wir Sie im Notfall erreichen können, wird eine kostenlose Reiseregistrierung für Österreicher/innen empfohlen.

Reiseinformationen zu den französischen Überseegebieten

Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) im ganzen Land.

Wegen der erhöhten Terrorgefahr wird Reisenden empfohlen sich im gesamten Land umsichtig zu bewegen und sich über Medien zur Sicherheitslage zu informieren. Insbesondere auf Flughäfen, Bahnhöfen und in den Transportmitteln ist mit Personen- und Gepäckskontrollen zu rechnen. Bei der Reiseplanung werden großzügige Zeitreserven empfohlen, Gepäckstücke sollten niemals unbeaufsichtigt bleiben und fremde Gepäckstücke niemals in Aufbewahrung genommen werden. Reisende sollten Verdächtiges sofort melden und die Sicherheitskräfte verständigen.

Bei häufig stattfindenden Demonstrationen in Paris und anderen Großstädten kann es zu Ausschreitungen kommen. Anweisungen der französischen Sicherheitsbehörden sind zu befolgen.

Vorsicht wegen Taschendiebstählen ist in größeren Städten bei Touristenattraktionen und in der Metro geboten. Besonders an der Côte d'Azur werden Überfälle von Mopeds aus auf Autofahrer verübt. Ausländische Kraftfahrzeuge oder Mietwagen sind bevorzugtes Ziel von Autoeinbrüchen. In den Nachtzügen (Schlaf- und Liegewagen) Richtung Südfrankreich besteht erhöhte Diebstahlsgefahr.

Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.

Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.

Notfallnummern vor Ort
Allgemeine Notrufnummer: 112
Polizei: 17
Feuerwehr: 18
Rettung: 15
Notrufnummer für Gehörlose & Hörbehinderte (für SMS): 114
Wasserrettung: 196

  • Visumpflicht: Nein
  • Reisedokumente: Reisepass, Personalausweis
  • Gültigkeit: Für die Dauer des Aufenthaltes
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen und eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.
  • Sonstiges: Die ständige Mitnahme des Reisepasses oder Personalausweises ist als Identitätsnachweis notwendig. Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Reisedokuments ist mit einer polizeilichen Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige in den meisten Fällen eine Rückkehr nach Österreich auf dem kürzesten Weg innerhalb einer Woche möglich. Sie sollten aber jedenfalls Ihre Identität und die österreichische Staatsbürgerschaft mittels Lichtbildausweises (bei Flugreisen) oder eines Identitätszeugen glaubhaft machen können.
    Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.

    Reiseinformationen zu den französischen Überseegebieten

Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt. Nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen sowie im Travel Centre der ITA.

Informationen (in französischer Sprache) über die Gesundheitssituation finden Sie unter Santé Publique France.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen. Auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich.
Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/ EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird dennoch nahegelegt. Leistungen von Privatärzten und Privatkrankenhäusern müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Die entsprechenden Rechnungen müssen zwecks Rückerstattung (auf Basis der österreichischen Tarife) beim Krankenversicherungsträger eingereicht werden.

Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Aktuelle Informationen für den Großraum Paris findet man teilweise auch in deutscher Sprache z.B. hier.

Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Busverbindungen, gut ausgebautes Eisenbahnnetz, gut funktionierende innerstädtische Verkehrsmittel. Laufend aktualisierte Fluginformationen: Homepage der Pariser Flughäfen, Informationen zum Eurostar, Zugauskunft.

Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Bei Diebstahl oder Verlust der Lenkerberechtigung ist eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die ausgestellte Bestätigung gilt – nur in Frankreich – bis zu zwei Monate nach Erstattung der Anzeige als Ersatzführerschein.

Umweltzonen dürfen nur mit Fahrzeugen mit einer entsprechenden Umweltplakette Plakette „Crit’Air“ befahren werden. Fast alle Autobahnen sind mautpflichtig. Im Straßenverkehr gilt eine Obergrenze von 0,49 Promille. Autofahrer müssen einen Alkotest im Auto mitführen.

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.

Klima:

Gemäßigtes bis kontinentales Klima, in den Alpen Hochgebirgswetter. Mediterranes Klima auf Korsika.

Im Sommer kann es wegen des vermehrt ausbleibenden Regens frankreichweit, vor allem jedoch in Südfrankreich und auf Korsika zu Waldbränden kommen, die auch touristische Gebiete betreffen können. In der Folge muss mit Verkehrsbehinderungen und Evakuierungen gerechnet werden. Besucher von gefährdeten Waldgebieten sollten sich entsprechend verhalten und den Weisungen der Behörden vor Ort unbedingt Folge leisten. Rauchen oder offenes Feuer in gefährdeten Waldgebieten ist zu vermeiden. Über den Ausbruch eines Feuers sind sofort die Feuerwehr und die lokalen Behörden zu verständigen.

Aktuelles Brandrisiko

Aktuelle Waldbrände

Besondere Vorsicht ist im Umgang mit offenem Feuer geboten (Zigaretten, Grillen etc). Bei Ausbruch eines Feuers sind sofort die Einsatzkräfte unter dem Notruf 112 zu verständigen. In Waldbrandgebieten kann es fallweise zu Einschränkungen im Flugverkehr kommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über möglichen Auswirkungen auf bereits gebuchte Flüge.

Generelles Rauchverbot an allen öffentlichen Orten, geschlossenen Orten.

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

  1. Ajaccio
  2. Bordeaux
  3. Lyon
  4. Marseille
  5. Nizza / Nice
  6. Paris
  7. Strassburg / Strasbourg
  8. Toulouse


Legende:     zutreffend     nicht zutreffend



Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis


Ajaccio

Honorarkonsulat
4, cours Général Leclerc, 20000 Ajaccio


Leitung:
CUTTOLI Chantal | Honorarkonsulin

Konsularbezirk:
Corse-du-sud und Haute-Corse
Anmerkung:
Termin nach tel. Vereinbarung.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
- - -     Di 14.00 - 17.00     Do 14.00 - 17.00    


Bordeaux

Honorarkonsulat
88, quai de Bacalan, F-33300 Bordeaux

Telefax:
(+33/5) 57 87 60 30

Leitung:
CASTEJA Philippe | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Charente, Charente-Maritime, Dordogne, Gironde, Landes, Lot-et-Garonne, Pyrénées-Atlantiques, Deux-Sèvres, Vendée, Vienne und Haute-Vienne

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 12.00 14.00 - 17.00     Di 09.00 - 12.00 14.00 - 17.00     Mi 09.00 - 12.00 14.00 - 17.00     Do 09.00 - 12.00 14.00 - 17.00     Fr 09.00 - 12.00 14.00 - 17.00    


Lyon

Honorarkonsulat
139 rue Vendome, 69006 Lyon


Leitung:
FRANCOIS Philippe | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Rhône, Ain, Allier, Ardèche, Cantal, Corrèze, Creuse, Drôme, Haute-Loire, Haute-Savoie, Isère, Loire, Puy-de-Dôme, Saône-et-Loire, Savoie

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 14.00 - 17.30     Mi 14.00 - 17.30    


Marseille

Honorarkonsulat



Konsularbezirk:
Bouches-du-Rhône, Aude, Gard, Hérault, Lozère, Pyrénées-Orientales, Vaucluse
Anmerkung:
Temporär geschlossen.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis


Nizza / Nice

Honorarkonsulat
5, rue de la Préfecture, F-06300 Nice

Telefax:
(+33) 493 87 59 92

Leitung:
RIZZO Patrick, Dr.iur. | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Alpes-Maritimes, Alpes de Haute-Provence, Hautes-Alpes, Var

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 10.00 - 12.00     Di 10.00 - 12.00     Mi 10.00 - 12.00     Do 10.00 - 12.00     Fr 10.00 - 12.00    


Paris

Botschaft
6, Rue Fabert, F-75007 Paris

Telefon:
(+33/1) 40 63 30-69 (Presse und Information)

Leitung:
WAGNER Wolfgang, Mag.phil. | Gesandter

Amtsbereich:
Frankreich, Monaco
Konsularbezirk:
alle nicht den Konsulaten zugeordneten französischen Departements, einschließlich der französischen Überseegebiete und -territorien (Französisch-Polynesien, Neu-Kaledonien)
Anmerkung:
Die Abgabe von Visaanträgen ist bei der jeweils nach Wohnsitz örtlich zuständigen österreichischen Berufsvertretungsbehörde möglich. Die Befugnis zur Ausstellung von Visa an Personen mit Wohnsitz in einem Schengen Mitgliedsstaat liegt jedoch ausschließlich bei den österreichischen Vertretungsbehörden in Laibach, Pressburg und München.


Paris

Konsularstelle
17, avenue de Villars, F-75007 Paris

Telefax:
(+33/1) 45 55 91 50

Leitung:
KRAJANEK-REBERNIK Maria Tara, BA (Hons) | Konsulin

Anmerkung:
Telefonische Auskünfte auch von 14.00 bis 17.00 Uhr, Bereitschaftsdienst für Notfälle am Wochenende und an Feiertagen.

Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 12.00     Di 09.00 - 12.00     Mi 09.00 - 12.00     Do 09.00 - 12.00     Fr 09.00 - 12.00    


Paris

Kulturforum
17, avenue de Villars, F-75007 Paris

Telefax:
(+33/1) 47 05 26 42

Leitung:
THALLINGER Julia, Mag.iur., LL.M. | Gesandte (kulturelle Angelegenheiten), Direktorin

Anmerkung:
Bibliothek: Di, Mi u. Do: 10.00 bis 13.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr.

Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 12.30 14.00 - 17.00     Di 09.00 - 12.30 14.00 - 17.00     Mi 09.00 - 12.30 14.00 - 17.00     Do 09.00 - 12.30 14.00 - 17.00     Fr 09.00 - 12.30 14.00 - 17.00    


Paris

Ständige Vertretung bei der UNESCO
1, Rue Miollis, F-75015 Paris

Telefon:

Leitung:
FIGL Regina, MA, Mag.phil. | Botschafterin

Anmerkung:


Paris

Ständige Vertretung bei der OECD
3, rue Albéric Magnard, F-75116 Paris

Kurzwahl:
Telefax:
(+33/1) 40 50 87 05

Leitung:
JANDL Gerhard, Mag.Dr.iur., BSc | ao. und bev. Botschafter


Strassburg / Strasbourg

Ständige Vertretung beim Europarat
29, Avenue de la Paix - Simone Veil, F-67000 Strassburg

Telefon:
(+33) 388 41 20 15 (Österr. Delegationsbüro im Europarat)

Leitung:
WÖRGETTER Aloisia, Mag.phil. | ao. und bev. Botschafterin
LINS Andreas, Mag.iur. | Generalkonsul/Gesandter


Strassburg / Strasbourg

Generalkonsulat
29, Avenue de la Paix - Simone Veil, F-67000 Strassburg

Telefon:

Leitung:
LINS Andreas, Mag.iur. | Generalkonsul/Gesandter

Konsularbezirk:
Haut-Rhin, Bas-Rhin, Moselle, Jura, Meurthe-et-Moselle, Meuse, Vosges, Haute-Saône, Doubs, Territoire de Belfort
Anmerkung:
Telefonische Auskünfte auch von 14.00 bis 17.00 Uhr, Bereitschaftsdienst [für Notfälle] am Wochenende und an Feiertagen. Die Abgabe von Visaanträgen ist bei der jeweils nach Wohnsitz örtlich zuständigen österreichischen Berufsvertretungsbehörde möglich. Die technischen Voraussetzungen zur Ausstellung von Visa an Personen mit Wohnsitz in einem Schengen Mitgliedsstaat liegen jedoch ausschließlich bei den österreichischen Vertretungsbehörden in Laibach, Pressburg und München. Visaanträge, die bei anderen österreichischen Berufsvertretungsbehörden im Schengenraum abgegeben werden, werden an eine dieser drei Vertretungsbehörden weitergeleitet. Die allenfalls erforderliche Abgabe von Fingerprints kann nur an diesen drei genannten Vertretungsbehörden erfolgen.

Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 12.00     Di 09.00 - 12.00     Mi 09.00 - 12.00     Do 09.00 - 12.00     Fr 09.00 - 12.00    


Toulouse

Honorarkonsulat
c/o ARCANTHE, 1er étage, 4, allées Paul Feuga, 31000 Toulouse

Telefax:
(+33/5) 62 16 13 62

Leitung:
LABRID Nathalie | Honorarkonsulin

Konsularbezirk:
Ariège, Aveyron, Haute-Garonne, Gers, Lot, Hautes-Pyrénées, Tarn, Tarn-et-Garonne
Anmerkung:
Parteienverkehr nach telefonischer Vereinbarung.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Botschaft der Französischen Republik | Honorarkonsulat der Französischen Republik, Bregenz | Honorarkonsulat der Französischen Republik, Graz | Honorarkonsulat der Französischen Republik, Innsbruck | Honorarkonsulat der Französischen Republik, Klagenfurt | Honorarkonsulat der Französischen Republik, Linz | Honararkonsulat der Französischen Republik, Salzburg | Ständige Vertretung der Französischen Republik bei den Internationalen Organisationen in Wien | Ständige Vertretung der Französischen Repbublik bei der OSZE

Botschaft der Französischen Republik

Technikerstraße 2, 1040 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 502 75 0
Telefax:
(+43 / 1) 502 75 177
Amtsbereich:
Republik Österreich


Honorarkonsulat der Französischen Republik, Bregenz

Seestrasse 6, Postfach 15, 6900 Bregenz

Telefon:
(+43 / (0) 5574) 58 195 15
Telefax:
(+43 / (0) 5574) 58 195 13
Notruf:
(+43 / 1) 502 75 0
Amtsbereich:
Vorarlberg
Amtsbefugnis:
Beglaubigungsbefugnis, keine Pass- und Sichtvermerksbefugnis

Parteienverkehr:
Do 10.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00

Honorarkonsulat der Französischen Republik, Graz

Herrengasse 3/II (Herzoghof), 8010 Graz

Telefon:
+43 / 316 82 93 96
Amtsbereich:
Steiermark
Amtsbefugnis:
Beglaubigungsbefugnis, keine Paß- und Sichtvermerksbefugnis


Honorarkonsulat der Französischen Republik, Innsbruck

Maria-Theresien-Straße 24, 6020 Innsbruck

Telefon:
(+43 / (0) 512) 57 18 11
Telefax:
(+43 / (0) 512) 58 49 25
Notruf:
(+43 / 1) 502 75 0
Amtsbereich:
Tirol
Amtsbefugnis:
Beglaubigungsbefugnis, keine Paß- und Sichtvermerksbefugnis

Parteienverkehr:
Mo - Di 08.00 - 12.00

Honorarkonsulat der Französischen Republik, Klagenfurt

Dr. Franz Palla-Gasse 21, 9020 Klagenfurt

Telefon:
(+43 / (0) 699) 12 71 18 66
Notruf:
(+43 / 1) 502 75 0
Amtsbereich:
Kärnten
Amtsbefugnis:
Beglaubigungsbefugnis, keine Paß- und Sichtvermerksbefugnis

Parteienverkehr:
Mo und Mi 14.00 - 16.00
(+43 / (0) 463) 21 655 - 0 Tel. Anwaltskanzlei Petschnig

Honorarkonsulat der Französischen Republik, Linz

Hauptplatz 23, 4020 Linz

Telefon:
(+43 / (0) 732) 66 40 30 - 30
Telefax:
(+43 / (0) 732) 66 40 30 - 22
Notruf:
(+43 / 1) 502 75 0
Amtsbereich:
Oberösterreich
Amtsbefugnis:
Beglaubigungsbefugnis, keine Paß- und Sichtvermerksbefugnis

Parteienverkehr:
Mi 15.00 - 17.00 und Fr 10.00 - 12.00

Honararkonsulat der Französischen Republik, Salzburg

Imbergstraße 10, 5020 Salzburg

Telefon:
(+43 / (0) 662) 87 27 47-0
Telefax:
(+43 / (0) 662) 87 27 47 - 18
Notruf:
(+43 / (0) 664) 132 23 44
Amtsbereich:
Salzburg
Amtsbefugnis:
Beglaubigungsbefugnis, keine Paß- und Sichtvermerksbefugnis

Parteienverkehr:
Di und Do 15.00 - 17.00

Ständige Vertretung der Französischen Republik bei den Internationalen Organisationen in Wien

Schwarzenbergplatz 16/4, 1010 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 501 82 0
Telefax:
(+43 / 1) 501 82 329

Parteienverkehr:
Mo - Fr 09.00 - 18.00

Ständige Vertretung der Französischen Repbublik bei der OSZE

Schwarzenbergplatz 16 Stiege 4, 1010 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 501 82 - 0
Telefax:
(+43 / 1) 501 82 - 509


Vertrauensärztin Dr. med. Marie-Dominique Wagner-Stumpf

Straße:
10 Avenue d'Alsace
Stadt:
Strasbourg 67000


Arbeitsgebiet:
Allgemeinmedizin
Sprachkenntnisse:
Französisch, Englisch, Deutsch

Vertrauensarzt Dr. med. Oliver Proisl

Straße:
118 Boulevard Diderot
Stadt:
Paris 75012


Arbeitsgebiet:
Allgemeinmedizin
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Französisch, Englisch

Vertrauensanwalt Dr. Emil EPP

Straße:
16, Rue de Reims
Stadt:
Strasbourg 67000

Telefax:
(+33/388) 60 07 76

Sprachkenntnisse:
Deutsch, Französisch, Englisch

Vertrauensanwältin Mag.iur. Sigrid PREISSL-SEMMER

Kanzlei:
Kanzlei BOURAYNE & PREISSL
Straße:
12, rue Jacques Bingen
Stadt:
Paris 75017

Telefax:
(+33/1) 83 79 98 25

Arbeitsgebiet:
Wirtschaftsrecht, Transport- und Logistikrecht, Recht industrieller Risiken, Arbeitsrecht
Sprachkenntnisse:
Französisch, Deutsch, Englisch

Vertrauensanwältin Maître Monique STENGEL

Straße:
3 Rue de Saint-Simon
Stadt:
Paris F-75007

Telefax:
(+33/1) 45 72 31 15

Arbeitsgebiet:
Vertrags- und Vertriebsrecht, internationales Transportrecht, internationales Familien- und Vermögensrecht
Sprachkenntnisse:
Französisch, Deutsch

Basisdaten

  • Hauptstadt
    Paris
  • Ländercode
    FR
  • Sprache
    Französisch
  • Fremdsprachen
    Englisch
  • Währung
    Euro
  • Elektrischer Strom
    230 Volt/50 Hertz, französische Stecker

 

Auslandsservice

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