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Frankreich (Französische Republik)
Stand 31.05.2024 (Unverändert gültig seit: 14.05.2024)
Sicherheitsstufe
Sicherheitsstufe 2Aufgrund des Anschlags in Moskau wurde mit 24.03. in ganz Frankreich die höchste Terrorwarnstufe ausgerufen. Im Wesentlichen sind damit keine konkreten Verhaltensregeln für Bevölkerung oder Besucher verbunden. Bitte beachten Sie jedoch im Fall die etwaigen Anweisungen der zuständigen Sicherheitsbehörden.
Olympischen Spiele Paris 2024:
Im Zuge der Vorbereitungsarbeiten für die Olympischen und Paraolympischen Spiele Paris 2024, die im Juli und August in Paris und mehreren andern Orten Frankreichs stattfinden werden, kann es bereits im Vorfeld zu Einschränkungen und Behinderungen kommen. Bitte beachten Sie die Anweisungen der zuständigen Behörden bezüglich der vorgegebenen Sicherheitsvorkehrungen.
Veranstaltungsorte: Olympische Sportstätten Paris 2024 | Paris 2024 (olympics.com)
Damit wir Sie im Notfall erreichen können, wird eine kostenlose Reiseregistrierung für Österreicher/innen empfohlen.
Reiseinformationen zu den französischen Überseegebieten
Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) im ganzen Land.
Wegen der erhöhten Terrorgefahr wird Reisenden empfohlen sich im gesamten Land umsichtig zu bewegen und sich über Medien zur Sicherheitslage zu informieren. Insbesondere auf Flughäfen, Bahnhöfen und in den Transportmitteln ist mit Personen- und Gepäckskontrollen zu rechnen. Bei der Reiseplanung werden großzügige Zeitreserven empfohlen, Gepäckstücke sollten niemals unbeaufsichtigt bleiben und fremde Gepäckstücke niemals in Aufbewahrung genommen werden. Reisende sollten Verdächtiges sofort melden und die Sicherheitskräfte verständigen.
Bei häufig stattfindenden Demonstrationen in Paris und anderen Großstädten kann es zu Ausschreitungen kommen. Anweisungen der französischen Sicherheitsbehörden sind zu befolgen.
Vorsicht wegen Taschendiebstählen ist in größeren Städten bei Touristenattraktionen und in der Metro geboten. Besonders an der Côte d'Azur werden Überfälle von Mopeds aus auf Autofahrer verübt. Ausländische Kraftfahrzeuge oder Mietwagen sind bevorzugtes Ziel von Autoeinbrüchen. In den Nachtzügen (Schlaf- und Liegewagen) Richtung Südfrankreich besteht erhöhte Diebstahlsgefahr.
Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.
Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Notfallnummern vor Ort
Allgemeine Notrufnummer: 112
Polizei: 17
Feuerwehr: 18
Rettung: 15
Notrufnummer für Gehörlose & Hörbehinderte (für SMS): 114
Wasserrettung: 196
- Visumpflicht: Nein
- Reisedokumente: Reisepass, Personalausweis
- Gültigkeit: Für die Dauer des Aufenthaltes
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen und eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.
- Sonstiges: Die ständige Mitnahme des Reisepasses oder Personalausweises ist als Identitätsnachweis notwendig. Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Reisedokuments ist mit einer polizeilichen Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige in den meisten Fällen eine Rückkehr nach Österreich auf dem kürzesten Weg innerhalb einer Woche möglich. Sie sollten aber jedenfalls Ihre Identität und die österreichische Staatsbürgerschaft mittels Lichtbildausweises (bei Flugreisen) oder eines Identitätszeugen glaubhaft machen können.
Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
Reiseinformationen zu den französischen Überseegebieten
Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt. Nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen sowie im Travel Centre der ITA.
Informationen (in französischer Sprache) über die Gesundheitssituation finden Sie unter Santé Publique France.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen. Auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich.
Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/ EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird dennoch nahegelegt. Leistungen von Privatärzten und Privatkrankenhäusern müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Die entsprechenden Rechnungen müssen zwecks Rückerstattung (auf Basis der österreichischen Tarife) beim Krankenversicherungsträger eingereicht werden.
Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Aktuelle Informationen für den Großraum Paris findet man teilweise auch in deutscher Sprache z.B. hier.
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Busverbindungen, gut ausgebautes Eisenbahnnetz, gut funktionierende innerstädtische Verkehrsmittel. Laufend aktualisierte Fluginformationen: Homepage der Pariser Flughäfen, Informationen zum Eurostar, Zugauskunft.
Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Bei Diebstahl oder Verlust der Lenkerberechtigung ist eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die ausgestellte Bestätigung gilt – nur in Frankreich – bis zu zwei Monate nach Erstattung der Anzeige als Ersatzführerschein.
Umweltzonen dürfen nur mit Fahrzeugen mit einer entsprechenden Umweltplakette Plakette „Crit’Air“ befahren werden. Fast alle Autobahnen sind mautpflichtig. Im Straßenverkehr gilt eine Obergrenze von 0,49 Promille. Autofahrer müssen einen Alkotest im Auto mitführen.
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.
Klima:
Gemäßigtes bis kontinentales Klima, in den Alpen Hochgebirgswetter. Mediterranes Klima auf Korsika.
Im Sommer kann es wegen des vermehrt ausbleibenden Regens frankreichweit, vor allem jedoch in Südfrankreich und auf Korsika zu Waldbränden kommen, die auch touristische Gebiete betreffen können. In der Folge muss mit Verkehrsbehinderungen und Evakuierungen gerechnet werden. Besucher von gefährdeten Waldgebieten sollten sich entsprechend verhalten und den Weisungen der Behörden vor Ort unbedingt Folge leisten. Rauchen oder offenes Feuer in gefährdeten Waldgebieten ist zu vermeiden. Über den Ausbruch eines Feuers sind sofort die Feuerwehr und die lokalen Behörden zu verständigen.
Besondere Vorsicht ist im Umgang mit offenem Feuer geboten (Zigaretten, Grillen etc). Bei Ausbruch eines Feuers sind sofort die Einsatzkräfte unter dem Notruf 112 zu verständigen. In Waldbrandgebieten kann es fallweise zu Einschränkungen im Flugverkehr kommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über möglichen Auswirkungen auf bereits gebuchte Flüge.
Generelles Rauchverbot an allen öffentlichen Orten, geschlossenen Orten.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.
Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
Legende: zutreffend nicht zutreffend
Ajaccio
Bordeaux
Lyon
Marseille
Nizza / Nice
Paris
Paris
Paris
Paris
Paris
Strassburg / Strasbourg
Strassburg / Strasbourg
Toulouse
Botschaft der Französischen Republik
Technikerstraße 2, 1040 Wien
Honorarkonsulat der Französischen Republik, Bregenz
Seestrasse 6, Postfach 15, 6900 Bregenz
Do 10.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00
Honorarkonsulat der Französischen Republik, Graz
Herrengasse 3/II (Herzoghof), 8010 Graz
Honorarkonsulat der Französischen Republik, Innsbruck
Maria-Theresien-Straße 24, 6020 Innsbruck
Mo - Di 08.00 - 12.00
Honorarkonsulat der Französischen Republik, Klagenfurt
Dr. Franz Palla-Gasse 21, 9020 Klagenfurt
Mo und Mi 14.00 - 16.00
(+43 / (0) 463) 21 655 - 0 Tel. Anwaltskanzlei Petschnig
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Hauptplatz 23, 4020 Linz
Mi 15.00 - 17.00 und Fr 10.00 - 12.00
Honararkonsulat der Französischen Republik, Salzburg
Imbergstraße 10, 5020 Salzburg
Di und Do 15.00 - 17.00
Ständige Vertretung der Französischen Republik bei den Internationalen Organisationen in Wien
Schwarzenbergplatz 16/4, 1010 Wien
Mo - Fr 09.00 - 18.00
Ständige Vertretung der Französischen Repbublik bei der OSZE
Schwarzenbergplatz 16 Stiege 4, 1010 Wien
Vertrauensärztin Dr. med. Marie-Dominique Wagner-Stumpf
Vertrauensarzt Dr. med. Oliver Proisl
Vertrauensanwalt Dr. Emil EPP
Vertrauensanwältin Mag.iur. Sigrid PREISSL-SEMMER
Vertrauensanwältin Maître Monique STENGEL
Basisdaten
-
Hauptstadt
Paris -
Ländercode
FR -
Sprache
Französisch -
Fremdsprachen
Englisch -
Währung
Euro -
Elektrischer Strom
230 Volt/50 Hertz, französische Stecker
Auslandsservice
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