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ATLAS: Kurzanleitung zur Internetausfuhranmeldung Plus

Seit dem 4. Mai 2009 steht die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus) zur Verfügung. Damit können exportierende Unternehmen ihre Ausfuhren elektronisch beim Zoll anmelden.
Voraussetzung für die Nutzung der IAA Plus
  • EORI Nummer
  • ELSTER-Zertifikat
    Bitte beachten Sie: die Steuernummer, auf die das ELSTER-Zertifikat zugreift, muss mit der Steuernummer identisch sein, die Sie bei der Beantragung der EORI-Nummer angegeben haben!
Zweistufiges Ausfuhrverfahren (möglich bei jedem Warenwert)
  • Zollanmeldung über IAA Plus erstellen
  • Vorabfertigung durch deutsches zuständiges Binnenzollamt. Die Vorabfertigung geschieht entweder
    • beim Zollamt selbst
    • im Unternehmen. Hierfür stellen Sie in der IAA Plus einen "Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes". Entweder der Zoll kommt zur Vorabfertigung in Ihren Betrieb oder er gibt Ihnen die Ware ohne Beschau auf elektronischem Weg zur Ausfuhr frei. Hierfür bitte einen Tag Zeit einplanen.
  • Abfertigung durch jedes EU-Grenzzollamt möglich
Einstufiges Ausfuhrverfahren (nur möglich bei einem Warenwert unter 3.000 Euro)
  • Zollanmeldung über IAA Plus erstellen
  • Vorabfertigung durch deutsches zuständiges Binnenzollamt nicht erforderlich
  • Abfertigung bloß durch eine deutsche Grenzzollstelle möglich, die vorher in der IAA Plus genannt werden muss. Eine andere als die genannte Grenzzollstelle kann die Daten nicht aufrufen!
Um eine größere Flexibilität hinsichtlich der gewählten Route zu erhalten, bietet sich die Wahl des zweistufigen Ausfuhrverfahrens an.
Zugelassene Ausführer (mit ZA-Bewilligung für ATLAS)
  • bisherige Vorabstempelung der Ausfuhranmeldungen entfällt
  • Zollanmeldung über IAA Plus erstellen
  • Freigabe der Ware zur Ausfuhr erfolgt durch das Binnenzollamt, in aller Regel automatisiert innerhalb weniger Minuten rund um die Uhr.
    Bitte beachten Sie: es wird automatisch geprüft, ob die angemeldeten Waren und Empfangsländer von Ihrer Bewilligung erfasst sind!
  • Abfertigung durch jedes EU-Grenzzollamt möglich
Was nicht funktioniert
Die Kurzanleitung zur IAA Plus vom Bundesministerium der Finanzen steht Ihnen auf der Internetseite des Zoll zur Verfügung (die Kurzanleitung sowie das Benutzerhandbuch finden Sie außerdem in der Menüleiste neben diesem Text hinterlegt). Dort finden Sie auch folgende Informationen zu Verfahren / Funktionen, die vom Anwendungsbereich ausgeschlossen sind (Seite 7):
  • Vertrauenswürdiger Ausführer gemäß § 13 AWV
  • Die Abgabe einer ergänzenden Ausfuhranmeldung kann nur durch den Ausführer / Anmelder abgegeben werden, der auch die unvollständige Ausfuhranmeldung abgegeben hat.
  • Die Abgabe von Ausfuhranmeldungen im Rahmen der direkten Vertretung des Ausführers / Anmelders ist nicht möglich. Wirtschaftsbeteiligte, die beabsichtigen als direkter Vertreter aufzutreten, können auch weiterhin die bekannte "klassische" IAA nutzen.
  • Der Teilnehmer am Ausgang kann nicht gewechselt werden, d.h.: Der Wirtschaftsbeteiligte, der über die IAA-Plus die Gestellung der Waren vorab bestätigt oder mitgeteilt hat, muss auch den Ausgang der Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft über die IAA-Plus bestätigen.
Bitte beachten Sie, dass die IAA-Plus Zollnummer-bezogen konzipiert ist, die eine Übertragung Ihrer Ausfuhrvorgänge auf dritte Beteiligte (Nutzer der IAA-Plus) zur Abwicklung des Ausfuhrverfahrens grundsätzlich ausschließt.