Homeoffice - BMAS
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Arbeitsrecht

Homeoffice

Aktuelle rechtliche Situation und Verabredung im Koalitionsvertrag auf mobile Arbeit

In Deutschland können Arbeitnehmer jederzeit mit dem Wunsch nach mobiler Arbeit an ihren Arbeitgeber herantreten; eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es noch nicht. Einigen sich die Arbeitsvertragsparteien auf mobile Arbeit für den Arbeitnehmer, beruht dies in der Regel auf einer freiwilligen Entscheidung des Arbeitgebers. Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, auf den Wunsch des Arbeitnehmers, mobil zu arbeiten, zu reagieren. Will der Arbeitgeber den Wunsch des Arbeitnehmers nach mobiler Arbeit ablehnen, ist dies formlos möglich. Der Arbeitgeber muss die Ablehnung nicht begründen und ist auch nicht an Fristen gebunden.

In der Praxis bieten Unternehmen ihren Arbeitnehmern heute bereits die Möglichkeit, mobil zu arbeiten, um Fachkräfte an sich zu binden und die Motivation sowie die Arbeitszufriedenheit ihrer Mitarbeiter zu steigern. Dennoch herrscht in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern eine starke "Präsenzpflicht bzw. Anwesenheitskultur" am Arbeitsplatz.

Im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode (S. 69) wurde vereinbart, dass Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice erhalten sollen. Arbeitgeber sollen dem Wunsch der Beschäftigten nur dann widersprechen können, wenn betriebliche Belange entgegenstehen. Das soll heißen, dass eine Ablehnung nicht sachfremd oder willkürlich sein darf. Für abweichende tarifvertragliche und betriebliche Regelungen soll Raum bleiben.

Was ist überhaupt mobile Arbeit?

Mobile Arbeit zeichnet sich dadurch aus, dass Arbeitnehmer ihre Arbeit von einem Ort außerhalb der eigentlichen Betriebsstätte erbringen. Mobile Arbeit kann entweder an einem Ort, der vom Arbeitnehmer selbst gewählt wird oder an einem fest mit dem Arbeitgeber vereinbarten Ort (z.B. Homeoffice) erbracht werden. Mobile Arbeit setzt nicht zwingend die Verwendung von Informationstechnologie voraus.

Was spricht für mobile Arbeit?

Mobile Arbeit heißt: Mehr Zeit für die Familie, weniger Stress und Stau. Kurz: Arbeit, die zum Leben passt. Ein Recht auf mobile Arbeit sorgt dafür, dass Arbeit von unterwegs oder zu Hause kein Privileg für wenige bleibt. International und im Wettbewerb um Fachkräfte ist die mobile Arbeit von großer Bedeutung. Denn moderne Regeln für mobile Arbeit sind ein Standortvorteil und steigern die Arbeitszufriedenheit und die Produktivität.

Ist mobile Arbeit überhaupt gewünscht?

Die Corona-Pandemie hat gezeigt: Es geht viel mehr, als alle dachten. Mobile Arbeit ist plötzlich Alltag geworden und hat das Leben einfacher gemacht. War die Skepsis zunächst groß, haben Umfragen nun gezeigt, dass fast 90 Prozent der Befragten die mobile Arbeit positiv wahrnehmen − trotz der zusätzlichen Belastung aufgrund geschlossener Betreuungseinrichtungen und unabhängig von Alter, Bildungsstand und Geschlecht. Auch viele Arbeitgeber zeigen sich offener gegenüber mobiler Arbeit bzw. Homeoffice und unterstützen ihre Beschäftigten dabei. Zwei Drittel der Beschäftigten können sich nach einer repräsentativen Befragung auch für die Zeit nach Corona mehrere Tage pro Woche im Homeoffice gut vorstellen und wünschen sich mehrheitlich einen entsprechenden Anspruch.

Kann mobile Arbeit flexibel eingesetzt werden und wer soll über die Gestaltung der mobilen Arbeit entscheiden?

Ja - und der beste Weg ist, dass Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam eine passende Vereinbarung treffen – für jeden Fall und auch betrieblich wie tariflich.

Bestehen Risiken? Wie kann Arbeitsschutz auch zuhause gewährleistet werden?

Die Regeln und Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz, gelten auch im Homeoffice. Mobile Arbeit darf nicht zu Entgrenzung führen.

Die Möglichkeit, mobil arbeiten zu können, macht Unternehmen für Beschäftigte zu einem attraktiven Arbeitgeber. Für die Unternehmen selbst kann mobile Arbeit maßgeblich zur eigenen Krisenresilienz beitragen, indem betriebliche Abläufe trotz Mobilitätseinschränkungen und Abstandsregelungen aufrecht erhalten bleiben können − das hat insbesondere der Lock-Down während der Corona-Pandemie deutlich gemacht.

Umso wichtiger ist es anzuerkennen, dass Regeln des Arbeitsschutzes bei mobiler Arbeit und im Homeoffice genauso gelten wie im Büro. Dafür trägt der Arbeitgeber die Verantwortung. Dies betrifft auch Fragen der Erreichbarkeit oder der Einbindung in den Betrieb während der mobilen Arbeit.

Aus Studien zur mobilen Arbeit hat sich auch ergeben, dass die wöchentliche Arbeitszeitbelastung von Personen, die regelmäßig oder gelegentlich von zuhause aus arbeiten, teilweise höher ist, als von Personen, die lediglich ausschließlich an einen festen Arbeitsplatz im Betrieb arbeiten. Es gilt daher sicherzustellen, dass Arbeits- und Ruhezeiten in den Blick genommen werden.