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Referat Sicherheit, Ordnung und Sport

Amt für öffentliche Ordnung

Anschrift & Erreichbarkeit

Symbolbild Organisations-Kontakt

Anschrift

Amt für öffentliche Ordnung
Eberhardstraße 39
70173 Stuttgart

Postanschrift

Amt für öffentliche Ordnung
70161 Stuttgart

Telefon

0711 2160

Fax

0711 21698150

Geänderte Öffnungszeiten:

Auszählung der Gemeinderatswahl am 10. und 11. Juni 2024
 
Die Gebäude Eberhardstr. 35, 37 und 39 des Amts für öffentliche Ordnung sind am 10. und 11. Juni 2024 aufgrund der Auszählung der Gemeinderatswahl für den gesamten Publikumsverkehr geschlossen. Folgende Dienststellen sind hiervon betroffen:
Zentrale Bußgeldstelle, Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenbehörde, Verkehrsregelung und –management, Ausländerbehörde (mit Ausnahme der Sachgebiete Flüchtlinge und Staatsangehörigkeitsrecht), Bürgerbüro Mitte und Zentrale Verwaltungsdienste.
 
Die anderen Dienststellen des Amtes sind zu den üblichen Sprechzeiten erreichbar. Nachdem auch Personal dieser Bereiche zur Ermittlung des Wahlergebnisses eingesetzt wird, ist mit Einschränkungen bei der Publikumsbedienung und mit verlängerten Wartezeiten zu rechnen.
 
Für dringende Fälle ist ein Notdienst eingerichtet, der telefonisch über die Rufnummer 0711 / 216 – 0 (Service Center Stuttgart) erreicht werden kann.

Das Amt für öffentliche Ordnung ist eines der zentralen Ämter mit rund 1100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Kaum ein anderes Amt der Stadtverwaltung hat ein derart vielfältiges Dienstleistungs- und Aufgabenspektrum. Die Zuständigkeiten erstrecken sich u.a. auf die Beantragung von Führerscheinen, Fischereischeinen, waffenrechtlichen Erlaubnissen über die Zulassung eines Fahrzeugs bis hin zur Ausstellung von fälschungssicheren Personalausweisen und Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger oder Gewerbe-Angelegenheiten.

Zum Spektrum gehören aber nicht nur Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Diese reichen über die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bis zur Überwachung von Lebensmittelbetrieben.

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