Rund um die Bewerbung

    BEWERBUNGSFRISTEN UND -UNTERLAGEN

    Ausführliche Informationen über Inhalte und Voraussetzungen der Aufnahmeprüfungen in den einzelnen Studienfächern finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs. Diese Informationen sind aber auch der Immatrikulationssatzung zu entnehmen. In allen Prüfungen werden Korrepetitoren von der HMDK gestellt, eigene Korrepetitoren werden bei der Aufnahmeprüfung nicht zugelassen.

    Eine Zulassung zum Studium an der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart ist zum Sommersemester und zum Wintersemester eines Jahres möglich.

    Zulassung nur zum Wintersemester:

    • Bachelor und Master Jazz & Pop
    • Bachelor Figurentheater
    • Bachelor Sprecherziehung/Sprechkunst
    • Master Mediensprechen
    • Master Rhetorik
    • Master Sprechkunst
    • Bachelor Elementare Musikpädagogik
    • Ergänzungsstudium Elementare Musikpädagogik
    • Master Instrumental- und Gesangspädagogik
    • Master Theorie und Praxis experimenteller Performance
    • Master Neue Musik Ensembleleitung
    • die Weiterbildungsmaster(Blasorchesterleitung, Instrumental- und Gesangspädagogik)

    Zulassung nur zum Sommersemester:

    • Bachelor Schauspiel

    1) Eine Anmeldung zur Zulassung zur Aufnahmeprüfung ist nur noch online über die Startseite unserer Homepage möglich.
    Bitte erstellen Sie nur einen Bewerberaccount!
    Bei Anmeldungen für mehrere Studiengänge sind entsprechend viele Anträge auszudrucken und fristgerecht und vollständig einzureichen. Wir benötigen tatsächlich je Antrag alle geforderten Unterlagen, da die Bewerbungen an unterschiedliche Prüfungskommissionen gehen.

    Termine:

    • zum Wintersemester 2024/25: 1. März bis zum 3. April 2024
    • zum Sommersemester 2025: 1. Oktober bis zum 1. November 2024

    Bitte sehen Sie von telefonischen oder schriftlichen Anfragen bezüglich Ihrer Bewerbungsunterlagen ab. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist bearbeiten wir die Unterlagen zeitnah, Sie erhalten die Einladungen mit allen Informationen rechtzeitig per E-Mail. Wir bitten um Geduld.

    2) Für eine Zulassung zur Aufnahmeprüfung muss der Online-Antrag ausgedruckt, UNTERSCHRIEBEN und mit folgenden Unterlagen fristgerecht POSTALISCH an das Prüfungsamt geschickt werden:

    • ein tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zur Adresse, E-Mail, Geburtsdatum, den Schulabschluss, Studium, die bisherige Ausbildung und gegebenenfalls künstlerische Betätigung

    • ein Einzahlungsnachweis über eine Bearbeitungsgebühr von 50 € je Bewerbungsantrag
      Empfänger: LOK BA-Wü
      IBAN: DE 02 6005 01017495530102
      BIC-CODE: SOLADEST600
      Verwendungszweck: 8587200001142 - NAME, VORNAME - Bewerbernummer
      Bitte unbedingt vollständigen Verwendungszweck angeben!

      Wichtiger Hinweis:
      Ist die Bearbeitungsgebühr von 50 € nicht rechtzeitig auf unser Konto eingegangen, kann die Bewerbung für das angegebene Semester nicht mehr berücksichtigt werden.
      Eine Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr tritt nur in Kraft, wenn die Aufnahmeprüfung von Seiten der Hochschule abgesagt wird (nicht wenn Bewerber*innen von sich aus absagen).

      Die Gebühr kann auch nicht in die nächste Bewerbungsphase übertragen werden.
    • eine Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abiturzeugnis)

    • von Bewerber*innen, die keine allgemeine Hochschulreife nachweisen, eine Erklärung, dass sie gem. § 58, Abs. 7 LHG an der Begabtenprüfung zur Zulassung an der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart teilzunehmen beabsichtigen

    • bei Bewerber*innen für den Studiengang Figurentheater ein ärztliches Gesundheitsattest, aus dem hervorgeht, dass keine ansteckenden Krankheiten vorliegen

    • bei Bewerber*innen für die Studiengänge Schauspiel und Sprecherziehung/Sprechkunst ein HNO-ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass keine Stimm- und Sprechstörungen vorliegen

    • bei Minderjährigen eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten

    • Studienbewerber*innen, die bisher an einer anderen Hochschule studiert haben, müssen ihrem Antrag Nachweise über Studienzeiten und bereits abgelegte Prüfungen beifügen.

    • Bitte legen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen kein extra Passbild bei. Ebenso bitten wir Sie keine extra Bewerbungsordner zu verwenden. Die Umwelt und wir danken es Ihnen.

    • Bitte den Antrag unterschrieben, innerhalb 1 Woche nach Bewerbungsschluss (Poststempel gilt), an die HMDK Stuttgart zurückschicken. Adresse ist bereits auf dem Antrag vermerkt.


    Sofern die Unterlagen nicht in deutscher Sprache verfasst sind, müssen sie in beglaubigter deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Zulassungsanträge können zurückgewiesen werden. Ein Anspruch auf eine Zulassung zur Aufnahmeprüfung entsteht in diesen Fällen nicht. 


    Sie studieren bereits an der HMDK Stuttgart und möchten sich für einen weiteren Studiengang bewerben?

    Eine Bewerbung ist auch für hausinterne Bewerbungen ausschließlich online im Studierendenportal möglich. Dies gilt für einen folgenden als auch für einen zusätzlichen Studiengang. Bitte beachten Sie, dass auch hier eine Bearbeitungsgebühr von 50 € je Bewerbungsantrag anfällt. Ohne die Online-Anmeldung können hausinterne Bewerbungen nicht berücksichtigt werden. Ausgenommen hiervon sind Studierende, die vom Bachelor Lehramt in Master Lehramt übergehen. Es genügt eine schriftliche Information an das Prüfungsamt.

     

     

    Bitte beachten Sie:

    Die HMDK Stuttgart führt das Verfahren zur Gebührenerhebung (Semesterbeitrag + ggf. anfallende weitere Gebühren) inklusive Anhörung elektronisch durch.
    Gebührenbescheide werden ausschließlich elektronisch im Studierendenportal bereitgestellt (unter „Bescheide/Bescheinigungen“).
    Gebühren und Beiträge, für die ein Gebührenbescheid nicht erforderlich ist, finden sich im Studierendenportal unter der Karteikarte „Zahlungen“.
    Hierfür ist ein elektronischer Zugang iSd. § 3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) erforderlich.
    Mit der Angabe Ihrer E-Mail-Adresse bzw. der Bereitstellung einer E-Mail-Adresse durch die HMDK Stuttgart gilt der Zugang nach § 3a LVwVfG als eröffnet.
    Sofern Sie glaubhaft machen, dass Ihnen die elektronische Kommunikation nicht zumutbar ist, sind Ausnahmeregelungen möglich.

    Bitte kontrollieren Sie regelmäßig ihr Gebührenkonto, um Mahngebühren und Sperren bei Immatrikulation und Rückmeldung zu vermeiden.  Studierende werden rechtzeitig vor Semesterbeginn zur Rückmeldung und Zahlung des Semesterbeitrags, sowie ggfs. anfallender Studiengebühren per E-Mail informiert.


    Hinweise für Studienbewerber*innen aus der Volksrepublik China zur APS-Bescheinigung
    (Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle, Kulturreferat der Deutschen Botschaft Peking)

    Aufgrund eines Beschlusses der Kultusminister-Konferenz vom 17.03.2006 i.d.F. vom 10.12.2015 werden alle Studienbewerber*innen aus der Volksrepublik China gebeten, vor der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung an der Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart zusätzliche Nachweise vorzulegen.

    Das bedeutet:
    1. Sie studieren in China oder haben ihr dortiges Studium bereits abgeschlossen:
    Eine Bewerbung an der HMDK Stuttgart ist nur unter Vorlage einer APS-Bescheinigung möglich.
    Dafür müssen Sie sich online unter (https://www.aps.org.cn/portal/apsPortal/index.jsp) anmelden und anschließend die ausgedruckte Anmeldebestätigung sowie die weiteren benötigten Unterlagen bei der Akademischen Prüfstelle bei der Deutschen Botschaft in Peking vorgelegen. Diese nimmt eine Begutachtung Ihrer Unterlagen vor und lädt Sie ggf. zu einem Gespräch ein. Bei positivem Überprüfungsergebnis wird eine Bescheinigung ausgestellt.
    Diese Bescheinigung schicken Sie zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen an die Hochschule.
    Bewerber*innen, welche die Bescheinigung und die Einladung zur Aufnahmeprüfung vorlegen, wird von der Deutschen Botschaft in einem vereinfachten Verfahren ein Visum erteilt.
    Auch Bewerber*innen, die sich bereits in Deutschland aufhalten, müssen der HMDK eine APS-Bescheinigung vorlegen.

    2. Sie haben in China noch nicht studiert:
    Eine Bewerbung an der HMDK Stuttgart ist nur unter Vorlage der Kopie einer Nichtprüfbarkeitsbescheinigung möglich.
    Für den Erhalt einer solchen ist die Einladung zur Aufnahmeprüfung an der HMDK Stuttgart Voraussetzung.
    Weitere Hinweise finden Sie unter: https://www.aps.org.cn/verfahren-und-services-deutschland/kunstlerverfahren


    Hinweise für Studienbewerber*innen aus Indien zur APS-Bescheinigung

    Indische Studenten, die ein deutsches Studentenvisum beantragen möchten, müssen ihre Studienleistungen vom Academic Evaluation Center (APS) bewerten lassen und ein APS-Zertifikat erhalten, bevor sie einen Visumantrag stellen.
    Eine Antragstellung ist vom 01. November 2022 möglich.

    Das bedeutet:
    Sie studieren in Indien oder haben ihr dortiges Studium bereits abgeschlossen:
    Dafür müssen Sie sich online unter https://aps-india.de anmelden und anschließend die ausgedruckte Anmeldebestätigung sowie die weiteren benötigten Unterlagen bei der Akademischen Prüfstelle bei der Deutschen Botschaft in Neu-Dehli vorgelegen. Diese nimmt eine Begutachtung Ihrer Unterlagen vor und lädt Sie ggf. zu einem Gespräch ein. Bei positivem Überprüfungsergebnis wird eine Bescheinigung ausgestellt.
    Diese Bescheinigung schicken Sie zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen an die Hochschule.
    Bewerber*innen, welche die Bescheinigung und die Einladung zur Aufnahmeprüfung vorlegen, wird von der Deutschen Botschaft in einem vereinfachten Verfahren ein Visum erteilt.
    Auch Bewerber*innen, die sich bereits in Deutschland aufhalten, müssen der HMDK eine APS-Bescheinigung vorlegen.


    Wer benötig einen Nachweis deutscher Sprachkenntnisse B-2 Level?

    • Ausländische Studienbewerber*innen für einen Bachelor-Studiengang: Sprachkurs B 2
    • Ausländische Studienbewerber*innen für Master Musikpädagogische Forschung: Sprachkurs C 2

    Bei nicht ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen kann eine Zulassung unter der Auflage erteilt werden, dass der/die Bewerber*in innerhalb eines halben Jahres die Sprachkenntnisse erwirbt und durch eine Prüfung nachweist. Bei Nichtbestehen der Prüfung erlischt die Zulassung.