� 1869 BGB - Bestellung eines neuen Betreuers - dejure.org

B�rgerliches Gesetzbuch

   Buch 4 - Familienrecht (�� 1297 - 1888)   
   Abschnitt 3 - Vormundschaft, Pflegschaft f�r Minderj�hrige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft (�� 1773 - 1888)   
   Titel 3 - Rechtliche Betreuung (�� 1814 - 1881)   
   Untertitel 4 - Beendigung, Aufhebung oder �nderung von Betreuung und Einwilligungsvorbehalt (�� 1868 - 1874)   
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Textdarstellung

  

� 1869
Bestellung eines neuen Betreuers

Mit der Entlassung des Betreuers oder nach dessen Tod ist ein neuer Betreuer zu bestellen.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021 (BGBl. I S. 882), in Kraft getreten am 01.01.2023 Gesetzesbegr�ndung verf�gbar

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Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.01.2023
�nderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts04.05.2021BGBl. I S. 882

Rechtsprechung zu � 1869 BGB

4 Entscheidungen zu � 1869 BGB in unserer Datenbank:

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Querverweise

Auf � 1869 BGB verweisen folgende Vorschriften:

    Rechtspflegergesetz (RPflG) 
      Dem Richter vorbehaltene Gesch�fte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schiffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren
        15 (Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen)
Was ist das?

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