B�rgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (�� 1297 - 1888) |
Abschnitt 3 - Vormundschaft, Pflegschaft f�r Minderj�hrige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft (�� 1773 - 1888) |
Titel 3 - Rechtliche Betreuung (�� 1814 - 1881) |
Untertitel 4 - Beendigung, Aufhebung oder �nderung von Betreuung und Einwilligungsvorbehalt (�� 1868 - 1874) |
Zitiervorschläge
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Mit der Entlassung des Betreuers oder nach dessen Tod ist ein neuer Betreuer zu bestellen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021
Vorherige Gesetzesfassung
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2023 | Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts | 04.05.2021 |
� 1868Entlassung des Betreuers
� 1869Bestellung eines neuen Betreuers
� 1870Ende der Betreuung
� 1871Aufhebung oder �nderung von Betreuung und Einwilligungs-
vorbehalt � 1872Herausgabe von Verm�gen und Unterlagen; Schlussrechnungs-
legung � 1873Rechnungspr�fung � 1874Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten nach Beendigung der Betreuung
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vorbehalt � 1872Herausgabe von Verm�gen und Unterlagen; Schlussrechnungs-
legung � 1873Rechnungspr�fung � 1874Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten nach Beendigung der Betreuung
Rechtsprechung zu � 1869 BGB
4 Entscheidungen zu � 1869 BGB in unserer Datenbank:
- AG Regensburg, 24.01.2024 - XVII 2813/10
Zust�ndigkeit f�r die Entscheidung �ber den Wechsel eines Verhinderungsbetreuers
- KG, 29.08.1995 - 1 AR 44/95
- LG Neuruppin, 02.11.2016 - 5 T 64/16
Betreuungssache: Entgegenstehender Wille des Betroffenen bei Bestellung des ...
- LG Gera, 10.04.2008 - 5 T 312/07
Einsatz zweckgebundener Zahlungen f�r die Abgeltung von Schmerzensgeldanspr�chen ...
Querverweise
Auf � 1869 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Dem Richter vorbehaltene Gesch�fte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schiffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren
- � 15 (Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen)
- Wirtschaftspr�ferordnung (WPO)
- Voraussetzung f�r die Berufsaus�bung
- Bestellung
- � 20 (R�cknahme und Widerruf der Bestellung)