Nach Debatte: Bundestag verabschiedet Selbstbestimmungsgesetz
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Nach hochemotionaler Debatte: Bundestag verabschiedet Selbstbestimmungsgesetz

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Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Koalition wurde im Bundestag verabschiedet. Die CSU kritisiert das neue Gesetz scharf – und sieht „Tür und Tor für Missbrauch“ geöffnet.

Update vom 12. April, 15.15 Uhr: Nach einer teils hochemotionalen Debatte hat der Bundestag grünes Licht für das neue Selbstbestimmungsgesetz der Bundesregierung gegeben. Das Plenum stimmte am Freitag in namentlicher Abstimmung mehrheitlich für das Gesetz, mit dem die Änderung von Geschlechtseinträgen auf dem Amt künftig deutlich leichter werden soll als bisher. Bei insgesamt 636 abgegebenen Stimmen votierten 374 Abgeordnete für das Gesetz. Mit Nein stimmten 251, elf Abgeordnete enthielten sich. Unterstützung für das Gesetz der Koalition kam aus der Gruppe Die Linke. Union, AfD und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) lehnten eine Zustimmung klar ab.

Mit dem neuen Gesetz soll es leichter werden, seinen Geschlechtseintrag und Vornamen auf dem Amt ändern zu lassen. Es sieht vor, dass Menschen ab 1. November dieses Jahres die entsprechende Änderung per Erklärung gegenüber dem Standesamt vornehmen können. Die bisherige Pflicht, eine ärztliche Bescheinigung und mehrere Gutachten dafür vorzulegen, soll wegfallen. 

Erstmeldung vom 12. April: Berlin – Das Selbstbestimmungsgesetz von Familienministerin Lisa Paus (Die Grünen), steht viel in der Kritik. CSU-Familienpolitikerin Dorothee Bär fordert eine verpflichtende Beratung vor einer geplanten Geschlechtsänderung. Die neue Regelung würde das bisherige Transsexuellengesetz abschaffen und ersetzen. Eine einfache Angabe beim Standesamt soll nun ausreichen, um den Geschlechtseintrag oder Vornamen zu ändern. Am Freitag (12. April) soll über das Gesetz im Deutschen Bundestag abgestimmt werden.

Die CSU-Politikerin beklagt vor allem, dass das Gesetz nicht „von Anfang bis Ende durchdacht“ sei. Weiter bemängelt die Familienpolitikerin in einem Beitrag des ARD-„Morgenmagazins“, dass der Entwurf „zu vielen Verwerfungen auch innerhalb von Familien führen“ werde. Sie forderte „eine Verpflichtung zur Beratung“ außerhalb des familiären Umfelds vor einer Änderung des Geschlechtseintrags.

CSU-Politikerin Bär mit scharfer Kritik am neuen Selbstbestimmungsgesetz der Grünen

Bär stellte in der ARD außerdem infrage, „ob wirklich für ganz, ganz wenige Betroffene jetzt ein Gesetz für 83 Millionen gemacht“ werden solle. Der Koalitionsentwurf blende „den Kinder- und Jugendschutz komplett aus“ und öffne „Tür und Tor für Missbrauch“.

Zur bisher üblichen und von vielen Betroffenen als menschenunwürdig wahrgenommenen psychologischen Begutachtung vor Änderung des Geschlechtseintrags sagte Bär: Es dürfe „keine entwürdigenden Fragen geben“, etwa „was sexuelle Vorlieben und ähnliches betrifft“. Die Betroffenen müssten sich aber „einmal verpflichtend aufzeigen“ lassen, was die Konsequenzen ihrer Entscheidung wären.

Familienministerin Paus verteidigt ihre Richtlinie und beruft sich auf das Grundgesetz

Lisa Paus hingegen verteidigte ihren Entwurf und merkte an, dass die aktuelle Situation für viele Betroffene „nicht tragbar“ und „diskriminierend“ sei. Sie brachte auch das Grundgesetz an und argumentierte, dass ihr Vorschlag lediglich „das im Grundgesetz garantierte Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung“ ermöglichen würde.

Für Familienministerin Lisa Paus entwickelt sich die Kindergrundsicherung zur Geduldsprobe.
Familienministerin Lisa Paus (die Grünen), muss sich von der CSU viel Kritik zu ihrem Gesetzesentwurf über die Selbstbestimmung gefallen lassen. © imago

Ab 14 Jahren sollen sich künftig Jugendliche entscheiden können, ihren Namen und Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Die Grünenpolitikerin merkte an: „14 ist die ganz normale Zahl, die wir auch kennen, wo man sich beispielsweise entscheiden kann, welcher Religion man angehört, ob man aus der Kirche aus- oder eintreten möchte.“

CSU-Politikerin Lindholz bemängelt eine fehlende Kommunikation mit den Sicherheitsbehörden

CSU-Politiker Andrea Lindholz brachte noch einen ganz anderen Grund an, warum das Gesetz eine schlechte Idee sei: Da künftig jede Person einmal im Jahr beim Standesamt ihr Geschlecht wechseln könne und die Daten nicht an Sicherheitsbehörden weitergeleitet würden, sei die Gefahr hoch, dass so jemand untertauchen könne.

„Damit meine ich nicht, dass Transsexuelle das Gesetz missbrauchen. Sondern damit meine ich, dass Menschen, die es darauf absehen, ihre Identität zu verschleiern, hier jetzt beste Möglichkeiten haben“, führte Lindholz in einem ZDF-Interview auf. Und sie kündigte auch an: Sollte die Union an der nächsten Bundesregierung beteiligt sein, werde die Union das Gesetz „ganz als Erstes dringend“ ändern. (SiSchr/afp)

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