Tote Tiere: Wo Sie sich melden und wie Sie sich verhalten sollten

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In diesem Artikel erfahren Sie, wo Sie sich melden und wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie mit toten Tieren in Kontakt kommen.



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Tote Tiere und wo Sie diese melden sollten: Wildunfälle

Wenn Sie jemals in der Situation sein sollten, bei einem Verkehrsunfall ein Wildtier getötet zu haben, müssen Sie wissen, wie Sie weiter vorgehen. Wichtig ist, dass Sie Ruhe bewahren und sich an die zuständigen Stellen wenden.

  • Zunächst müssen Sie die Warnblinkanlage einschalten, eine Warnweste anziehen und den Unfallort absichern. Denken Sie daran, ein Warndreieck aufzustellen. Wenn Menschen bei dem Wildunfall verletzt wurden, rufen Sie über die Nummer 112 den Notarzt und leisten Erste Hilfe.
  • Anschließend sind Sie verpflichtet, die Polizei unter der Nummer 110 zu verständigen, wo Sie sich befinden und was vorgefallen ist. In einigen Bundesländern müssen Sie ebenfalls einen Jäger über den Wildunfall in Kenntnis setzen, damit dieser Ihnen eine Wildschadensbescheinigung ausstellt.
  • Wenn nötig, müssen Sie das tote Tier von der Straße ziehen (keinesfalls ein noch lebendes Tier anfassen!), damit nicht noch jemand anders damit einen Unfall haben kann. Fassen Sie das Tier nicht ohne Handschuhe an, da Wildtiere häufig Parasiten mit sich herumtragen.
  • Warten Sie an der Unfallstelle, bis Polizei und Jäger angekommen sind.
  • Ein angefahrenes Wildtier einzupacken und mitzunehmen, bezeichnet man als Wilderei. Diese ist in Deutschland strafbar.


Was tun mit verstorbenen Tieren auf dem eigenen Grundstück

In diesem Kapitel erfahren Sie, wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie mit einem verendeten Tier auf Ihrem Grundstück zu tun haben.

  • Kleintiere wie Nagetiere und Vögel dürfen über die Restmülltonne entsorgt werden. Sie können diese jedoch auch problemlos im Garten begraben.
  • Größere Tiere, beispielsweise Hunde und Katzen, dürfen auf dem eigenen Grundstück dann begraben werden, wenn Sie gewährleisten können, dass das Grab mindestens einen halben Meter tief und mindestens zwei Meter von anderen Grundstücken entfernt ist. Wenn Sie in einem Wasserschutzgebiet leben, dürfen Sie keine Tiere auf Ihrem Grundstück begraben.
  • Wer verstorbene Tiere in der Größe von Hund, Katze, Marder und Co. entsorgen muss, der kann diese nicht einfach in der Restmülltonne entsorgen. Wer sie nicht im Garten begraben will oder kann, sollte die Tierbeseitigungsanstalt kontaktieren. Wenn Sie das Tier nicht selbst dort abgeben können, bieten diese Anstalten auch eine Abholung an.
  • Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, verstorbene Haustiere auf einem Tierfriedhof unterzubringen.
Reh zwischen Bäumen
Wir erklären, wo Sie sich melden und wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie mit toten Tieren zu tun haben. (Bild: Pixabay/mgnorrisphotos)
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