Dokumente
Allgemeine Geb�hrenordnung (Nichtamtliche Lesefassung)
GO inkl �O 1-8_Juni2023.pdf
(108,3 KB) vom 16.06.2023
Studiengeb�hren/Datenerhebung
Erstinformation_DSGVO.pdf
(122,6 KB) vom 09.05.2022
Kontakt
Team Geb�hren: Fr. Kollmorgen | Hr. Felsch
Mo/Di/Do/Fr: 10–12 Uhr |
zus�tzlich (au�er vor Feiertagen)
Di 13–14 Uhr und Do 13–14 Uhr
zus�tzliche Sprechzeiten nach vorheriger Vereinbarung
Telefon: 0345 55 21-304 | -541
studiengebuehren@verwaltung...
Barf��erstra�e 17, HH, 2. OG
06108 Halle (Saale)
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Studiengeb�hren
Erlauben Sie uns eine wichtige Vorbemerkung:
Studiengeb�hren sind die Ausnahme, nicht die Regel. Ein Erststudium ist �blicherweise kostenfrei (abgesehen vom obligatorischen Semesterbeitrag).
Zweitstudiengeb�hren: 500 Euro pro Semester
Wer ein zweites oder weiteres Studium (grundst�ndig oder weiterf�hrend) absolvieren oder beginnen m�chte, muss Zweitstudiengeb�hren zahlen. Das gilt nicht f�r ein konsekutives Masterstudium innerhalb eines gestuften Erststudiums. Unsere Themenseite beschreibt alle Modalit�ten.
„Seniorenstudium“: Zahlungspflicht ab 60 Jahren
Alle Studierenden, die das 60. Lebensjahr vollendet haben (nicht zu verwechseln mit dem Seniorenkolleg), m�ssen unabh�ngig von der Art des Studienganges ebenfalls eine Geb�hr von 500 Euro pro Semester zahlen. Bei �berschreiten der Altersgrenze erhalten Sie von uns automatisch einen Geb�hrenbescheid.
Nur wenige Sonderf�lle: Geb�hrenpflichtige Master
Wer sich in einen geb�hrenpflichtigen nicht-konsekutiven oder weiterbildenden Studiengang einschreibt, muss ganz „regul�r“ mit Studiengeb�hren rechnen. Dies betrifft derzeit nur diese f�nf Studienangebote (von insgesamt mehr als 250).
Mittlerweile abgeschafft: Langzeitstudiengeb�hren
Seit Wintersemester 2020/2021 werden keine Langzeitstudiengeb�hren mehr erhoben. Alle Dauerbescheide sind damit gegenstandslos und Studierende m�ssen die aufgef�hrten Geb�hren k�nftig nicht mehr zahlen. Wer die �berweisung f�r das Wintersemester schon vorgenommen hat, bekommt dieses Geld zeitnah zur�ckerstattet.