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eID-Karte für Staatsangehörige der EU und des EWR beantragen

Die eID-Karte ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis bei Online-Vorgängen. Weiterhin ist das sogenannte Vor-Ort-Auslesen möglich.

Die eID-Karte ist wiederum kein Personal-, Reise-  oder Aufenthaltsdokument und dient nicht zum Nachweis Ihrer aktuellen Meldeanschrift.

Ab dem 01. Januar 2021 können Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.

Voraussetzungen

  • Besitz einer Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
  • kein Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes
  • antragstellende Person muss mindestens 16 Jahre alt sein
  • Hauptwohnsitz in Jena

Gültigkeitsdauer

Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. Eine Verlängerung ist nicht zulässig. Bei Ablauf der Gültigkeitsdauer kann eine neue eID-Karte beantragt werden.

Verlust, Diebstahl

Der Verlust oder Diebstahl einer gültigen eID-Karte ist schriftlich ggf. persönlich anzuzeigen. Sofern die Anzeige bereits bei der Polizei erfolgt ist, bitte das Duplikat mitbringen.

Antragstellung

Die Antragstellung muss im Rahmen der persönlichen Vorprache erfolgen. Eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig. Jugendliche, die mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen den Antrag allein stellen.

Ausgabe / Abholung

Nach Erhalt des PIN-Briefes von der Bundesdruckerei, kann die eID-Karte an der Zentralen Anmeldung im Erdgeschoss abgeholt werden.

  • gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Dokumente können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang abholen (ohne Termin).

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
April 06.04. und 20.04.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Mai 11.05. und 25.05.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Juni 08.06. und 22.06.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Juli 06.07. und 20.07.2024 09:00 - 13:00 Uhr
August 03.08., 17.08. und 31.08.2024 09:00 - 13:00 Uhr
September 14.09. und 28.09.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 12.10. und 26.10.2024 09:00 - 13:00 Uhr
November 09.11. und 16.11.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 07.12. und 21.12.2024 09:00 - 13:00 Uhr

Hinweis

Am 27.05., 10.06. und 02.09.2024 ist der Bürgerservice geschlossen.

Leistung Gebühr
eID-Karte 37,00 €

 

  • Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)

Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

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E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827

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