eID-Karte für Staatsangehörige der EU und des EWR beantragen
Die eID-Karte ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis bei Online-Vorgängen. Weiterhin ist das sogenannte Vor-Ort-Auslesen möglich.
Die eID-Karte ist wiederum kein Personal-, Reise- oder Aufenthaltsdokument und dient nicht zum Nachweis Ihrer aktuellen Meldeanschrift.
Ab dem 01. Januar 2021 können Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.
Voraussetzungen
- Besitz einer Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
- kein Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes
- antragstellende Person muss mindestens 16 Jahre alt sein
- Hauptwohnsitz in Jena
Gültigkeitsdauer
Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. Eine Verlängerung ist nicht zulässig. Bei Ablauf der Gültigkeitsdauer kann eine neue eID-Karte beantragt werden.
Verlust, Diebstahl
Der Verlust oder Diebstahl einer gültigen eID-Karte ist schriftlich ggf. persönlich anzuzeigen. Sofern die Anzeige bereits bei der Polizei erfolgt ist, bitte das Duplikat mitbringen.
Antragstellung
Die Antragstellung muss im Rahmen der persönlichen Vorprache erfolgen. Eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig. Jugendliche, die mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen den Antrag allein stellen.
Ausgabe / Abholung
Nach Erhalt des PIN-Briefes von der Bundesdruckerei, kann die eID-Karte an der Zentralen Anmeldung im Erdgeschoss abgeholt werden.
- gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Dokumente können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang abholen (ohne Termin).
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
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April | 06.04. und 20.04.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Mai | 11.05. und 25.05.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Juni | 08.06. und 22.06.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Juli | 06.07. und 20.07.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
August | 03.08., 17.08. und 31.08.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
September | 14.09. und 28.09.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 12.10. und 26.10.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 09.11. und 16.11.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember | 07.12. und 21.12.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Hinweis
Am 27.05., 10.06. und 02.09.2024 ist der Bürgerservice geschlossen.
Leistung | Gebühr |
eID-Karte | 37,00 € |
-
Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen |
Team Bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |