Hat der Luxemburger Künstler Jeff Dieschburg eine aus dem Jahr 2017 stammende Modefotografie von Jingna Zhang als Vorlage für sein Gemälde „Turandot“ und für kommerzielle Zwecke genutzt? Für die aus Singapur stammende und in Seattle (USA) lebende und arbeitende Fotografin war die Sache klar. Dieschburg habe abgekupfert, sie nicht um Erlaubnis gebeten und nicht mal eine Quelle angegeben. Deswegen hat die Fotografin im Juli 2022 vor Gericht in Luxemburg Klage wegen Plagiat eingereicht.
In erster Instanz haben die Richter im Dezember 2022 noch zugunsten von Dieschburg entschieden: Kein Plagiat. Im Berufungsprozess ist der Urteilsspruch am Mittwoch, 8. Mai, ein anderer. Jingna Zhang wird Recht gegeben. Jeff Dieschburg darf „Turandot“ nun nicht mehr öffentlich zeigen. Tut er es doch, riskiert er eine Geldstrafe von 1.000 Euro pro Tag bis zu einem Maximum von 100.000 Euro. Es sei erwiesen, dass er das Bild der Fotografien ohne Quellenangabe als Vorlage genutzt und damit gegen das Urheberrecht verstoßen habe, so die Berufungsrichter.
Dieschburg hatte das Bild auf der Kunstbiennale in Strassen gezeigt und damit den Förderpreis der Gemeinde in Höhe von 1.500 Euro gewonnen. Zum Preis von 6.500 Euro hat er sein Werk damals verkaufen wollen.
Die Klage war in erster Instanz noch mit der Begründung abgewiesen worden, dass das Originalfoto von Zhang, nicht vollumfänglich den Kriterien eines urheberrechtlich geschützten Kunstwerks entspreche.
Richteg esou......
Kassation nur möglich im Falle von administrativen Formfehlern seitens des Gericht. Da muss schon gründlich was schiefgelaugen sein bevor man dort ankommt.
Da gibt es ja noch die moeglichkeit die kassation des urteils zu fragen...die affaere kann sich noch in die laenge ziehen.