Definition zu Gefahr im Verzug | iurastudent.de

Gefahr im Verzug

Unter der Bezeichnung "Gefahr im Verzug" versteht man einen Zustand, bei dem ein Schaden eintreten würde oder ein Beweismittel verloren ginge, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person tätig wird.

Quelle: BVerfGE 103, 142 = BVerfG NJW 2001, 1121 (1123).

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Juracon München 2023