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Führungszeugnis beantragen

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Dieses gibt den Inhalt des Bundeszentralregisters wieder. Sie können dieses online beim Bundesamt für Justiz ( https://www.fuehrungszeugnis.bund...

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Dieses gibt den Inhalt des Bundeszentralregisters wieder.
Sie können dieses online beim Bundesamt für Justiz (https://www.fuehrungszeugnis.bund.de) online beantragen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Wohnhaft in Hamburg mit Haupt- oder Nebenwohnsitz.
  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • Geschäftsfähigkeit

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses die schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers im Original
  • bei der Beantragung eines Führungszeugnisses für behördliche Zwecke wird die Anschrift der Behörde mit Aktenzeichen und Verwendungszweck benötigt
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen, um bestimmte Angaben nachzuweisen, zum Beispiel Nachweise zur Gebührenbefreiung

Zu Beachten

  • Führungszeugnisse können sowohl bei der Meldebehörde des Haupt- als auch des Nebenwohnsitzes beantragt werden.
  • Das Führungszeugnis wird immer an die Meldeanschrift des Wohnsitzes geschickt, wo es beantragt wurde.
  • Personen ohne festen Wohnsitz bzw. Obdachlose wenden sich an den Hamburg Service Hamburg-Mitte.
  • Falls der Antragsteller nicht in Deutschland lebt: Beantragung direkt beim Bundeszentralregister in Bonn (Tel.: +49 228 99410-40) oder über die Deutsche Botschaft im Ausland möglich.
  • Antragsstellung ohne Erziehungsberechtigten ab 14 Jahren möglich
  • Die Online-Beantragung wird ausschließlich vom Bundesamt für Justiz angeboten.
    Der Hamburg Service kann keine Auskünfte und Hinweise zur Online-Beantragung geben - weder telefonisch noch persönlich.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Alle Arten von Führungszeugnissen können Sie online, persönlich und -unter bestimmten Voraussetzungen- schriftlich in einem Hamburger Standort für Einwohnerangelegenheiten- beantragen.

Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite zur Beantragung des Führungszeugnisses und folgen Sie den Anweisungen.
  • Sie brauchen als Identitätsnachweis einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein Kartenlesegerät, die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät, (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
  • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis dann per Post nach Hause gesandt.
  • Sollte der Antrag nicht erfolgreich gestellt worden sein, erhalten Sie entweder unmittelbar online oder nachträglich eine entsprechende Information.
  • Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Für ein Führungszeugnis, das Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.

Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen möchten:

  • Sie vereinbaren vorab einen Termin in einem Standort für Einwohnerangelegenheiten (ehemals Kundenzentrum) Ihrer Wahl.
  • Stellen Sie einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses. Sie müssen Ihre Identität nachweisen. Dazu dient ein amtliches Ausweisdokument.
  • Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen.
  • Die Behörde leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter.
  • Aus dem Ausland kann der Antrag schriftlich – mit amtlich bestätigten Personendaten und Unterschrift – direkt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.
  • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause geschickt.
  • Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.

Dauer

Die Antragstellung im Hamburg Service benötigt circa 5 Minuten.



Die Bearbeitungsdauer beträgt für das


  • einfache und erweiterte Führungszeugnis circa 2 Wochen

  • europäisches Führungszeugnis circa 6 Wochen

Gebühren

Abgabe: 13,00 EUR


  • Für Verwendung im Ausland sind weitere Gebühren zu zahlen.

  • Das Führungszeugnis ist beim Erhalt von Sozialleistungen gebührenfrei. Dies trifft jedoch nur bei folgenden Sozialleistungen zu:

    • Bürgergeld

    • Sozialhilfe

    • Kindergeldzuschlags nach § 6a Bundeskindergeldgesetz

    • BAföG

    • Vollzeitpflegestellen



  • Eine Gebührenbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten und das FSJ ist möglich. Ein Nachweis ist zwingend erforderlich.

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Beanstandungen des Führungszeugnisses und sonstige Anträge, die in Form eines Justizverwaltungsakts mittels Bescheid abzulehnen sind, können mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 23 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG) angefochten werden.

Für die Ablehnung eines Antrags auf Gebührenbefreiung gilt § 22 des Gesetzes über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz - JVKostG).

Rechtsgrundlage

Beschreibung der Leistung

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Dieses gibt den Inhalt des Bundeszentralregisters wieder.
Dieses Führungszeugnis kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (behördliches Führungszeugnis) erteilt werden.

Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke - zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber - brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis.

Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig werden –  zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein – oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.

Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde – zum Beispiel, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt werden soll. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat, und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden – zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.

Besitzen Sie – neben der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

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