Teilrente und Gehalt: Flexibles Einkommen vor dem Ruhestand
In den letzten Jahren hat sich die Art und Weise, wie Menschen ihren Ruhestand gestalten, stark verändert. Eine neue Regelung eröffnet nun die Möglichkeit, in den letzten zwei Jahren vor der offiziellen Rente weiterhin zu arbeiten und dabei sowohl ein Gehalt als auch eine Teilrente zu beziehen.
Teilrente als Ergänzung
Die Teilrente ermöglicht es Arbeitnehmern, bereits vor dem regulären Renteneintrittsalter einen Teil ihrer Rente zu erhalten und gleichzeitig weiterhin zu arbeiten, wie die Deutsche Rentenversicherung informiert. Dabei wird die Höhe der Rente entsprechend angepasst, um die zusätzlichen Einkünfte aus der Beschäftigung zu berücksichtigen. Dies bietet den Vorteil, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitsbelastung reduzieren können, während sie dennoch ein regelmäßiges Einkommen aus ihrer Beschäftigung erhalten. Diese Regelung bietet demnach eine flexible Option für den Übergang in den Ruhestand und eröffnet die Möglichkeit, das Einkommen zu ergänzen.
Wegfall der Hinzuverdienstgrenze
Eine kürzlich eingeführte Regelung, genauer gesagt der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze für Rentner, erlaubt es Personen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen, in den letzten zwei Jahren vor der Rente weiter zu arbeiten und dabei sowohl ein Gehalt als auch eine ungekürzte Rente zu beziehen. Dieses Modell bietet einen finanziellen Anreiz für Arbeitnehmer, ihre berufliche Tätigkeit bis zum offiziellen Rentenalter fortzusetzen.
Beratung und Berechnung empfehlenswert
Durch die Kombination von Teilrente und Gehalt können Arbeitnehmer nicht nur ihr Einkommen erhöhen, sondern auch weiterhin voll sozialversichert bleiben und zusätzliche Rentenpunkte sammeln. Dabei ist zu beachten, dass die Höhe der Teilrente laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung mindestens 10 Prozent oder höchstens 99,99 Prozent der Vollrente betragen darf.
Bevor Arbeitnehmer die Teilrente beantragen, ist eine gründliche Beratung und genaue Berechnung ratsam. Die Deutsche Rentenversicherung bietet Unterstützung bei Fragen zur Teilrente und kann individuelle Berechnungen durchführen. Zudem ist es wichtig, steuerliche Aspekte zu berücksichtigen und das Thema mit dem Arbeitgeber zu besprechen.
Redaktion finanzen.net
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