Teilreisewarnung Aserbaidschan 08.05.2024

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Teilreisewarnung Aserbaidschan 31.03.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 31.03.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Entfall Abschnitt Konflikt um Bergkarabach/Grenzregion zu Armenien)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage: Region Bergkarabach und Grenzgebiet zu Armenien)


Innenpolitische Lage
Region Bergkarabach und Grenzgebiet zu Armenien

Der bewaffnete Konflikt um die Region Bergkarabach sowie die im Südwesten und Westen Aserbaidschans gelegenen, bisher von armenischen Streitkräften besetzten Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar ist durch den Waffenstillstand aufgrund der Dreiseitigen Erklärung zwischen Aserbaidschan, Armenien und Russland vom 9. November 2020 zunächst beendet. Die Schäden an ziviler Infrastruktur sind erheblich. Es besteht Minen- und Sprengfallengefahr und teilweise auch Gefahr durch Blindgänger. Das Befahren und Betreten dieser Bezirke ohne Genehmigung der aserbaidschanischen Behörden ist daher aus Sicherheitsgründen untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Minen- und Sprengstoffgefahr gilt in gleichem Maße für die aserbaidschanisch-armenische Landesgrenze, einschließlich der Grenze zwischen der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan und Armenien.

Die sogenannte „Republik Arzakh“ (bis 2017 „Republik Bergkarabach“) wird völkerrechtlich von Deutschland nicht anerkannt. In Bergkarabach und in den umliegenden ehemals von armenischen Streitkräften besetzten Gebieten der Republik Aserbaidschan kann auch aktuell keine konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden.

Die Einreise in die nach wie vor nicht von Aserbaidschan kontrollierten Teile Bergkarabachs (Gebiete nördlich und westlich von Schuscha, Latschin-Korridor) ohne eine entsprechende aserbaidschanische Erlaubnis stellte nach aserbaidschanischem Recht bisher einen Straftatbestand dar und führte zur Einreiseverweigerung für Aserbaidschan, siehe auch Rechtliche Besonderheiten. Diese Gebiete werden derzeit von russischen Truppen kontrolliert; diese genehmigen auch die Überschreitung der Demarkationslinie zu diesen Territorien. Die aserbaidschanische Regierung verbietet den Zugang zu den von ihr nicht kontrollierten Territorien ohne ihre ausdrückliche Genehmigung . Die aserbaidschanischen Strafvorschriften gelten im Fall einer Zuwiderhandlung unverändert fort. Die sieben Bezirke südlich und westlich von Bergkarabach stehen zwar wieder unter aserbaidschanischer Hoheit, sind aber aus Sicherheitsgründen nicht zu bereisen. Es gibt weder eine gesicherte Verwaltung noch Regelungen für das Betreten dieser Gebiete. Abseits der Straßen besteht akute Minengefahr und die Gefahr von explosiven Munitionsresten
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Hinweise zum Corona-Virus in Aserbaidschan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Teilreisewarnung Aserbaidschan 27.05.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 27.05.2021

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum, Einfuhrbestimmungen)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum, das vor Antritt der Reise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bzw. einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Außerdem können Visa für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen über das aserbaidschanische Visa Portal online beantragt werden. Die Anträge werden in der Regel innerhalb weniger Tage entschieden. Vor aserbaidschanischen Feiertagen kann es jedoch zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. Wegen der COVID-19-Pandemie ist die Online-Visumsbeantragung derzeit ausgesetzt. Ausnahmen gelten nur für Personen, die ein Ticket für die Fußball-Europameisterschaft haben und Staatsangehörige eines Landes sind, dessen Team in Aserbaidschan ein Spiel austrägt.

Für den Flughafentransit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.

Voraufenthalte in Armenien
Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten und Befragungen rechnen. Es kann auch zu Einreiseverweigerungen kommen.

Voraufenthalte in der sogenannten „Republik Arzakh“(bis 2017 „Republik Bergkarabach“)
Sofern Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Arzakh” (früher „Republik Bergkarabach“) enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen in die sogenannte „Republik Arzakh“ sowie in und durch die umliegenden vormals besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.

Einfuhrbestimmungen
Ausländer können in unbegrenzter Höhe Devisen einführen. Diese müssen beim Zoll deklariert und ihr Verbleib bei der Ausreise ab einem Betrag von mehr als 10.000,- US-$ durch schriftliche Anmeldung beim Zoll nachgewiesen werden. Bei Ein- und Ausreise sind ansonsten keine Zolldeklarationen mehr auszufüllen.
Landeswährung kann bis zu einem Betrag von 20.000,- AZN zollfrei ein- und ausgeführt werden.

Einige Waren können nur in beschränktem Umfang bzw. unter Vorbehalt der Vorlage einer entsprechenden Genehmigung ausgeführt werden. Dazu gehören:
• Kaviar (höchstens 125g)
• Alkoholische Getränke (höchstens 1,5l)
• Lebensmittel bis max. 30 Kilo (davon max. 5 kg Stör)
• Bargeld (kostenlose Ausfuhr von max. 10.000,- US-$)
• Waren/ Gegenstände im Wert von max. 800 US-$
• Antiquitäten, Kunstgegenstände u.ä. nur mit entsprechender Genehmigung des Kulturministeriums
• Zigaretten (höchstens 200 Stück)
Gelegentlich werden Waren aus Armenien vom Zoll konfisziert.
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Teilreisewarnung Aserbaidschan 16.06.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 16.06.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sonderregelung für die Einreise zur UEFA-EURO-2020)


Sonderregelung für die Einreise zur UEFA-EURO-2020 im Juni/Juli 2021
Ticketinhaber für die Europameisterschaft können einreisen, wenn sie Staatsangehörige eines der Länder sind, deren Teams in Baku Spiele austragen. Zur Visumbeantragung siehe Visum. Bereits beim Check-in ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, siehe COVID-19/Einreise.
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Teilreisewarnung Aserbaidschan 22.07.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 22.07.2021

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum, das vor Antritt der Reise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bzw. einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Außerdem können Visa für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen über das aserbaidschanische Visa Portal online beantragt werden. Die Anträge werden in der Regel innerhalb weniger Tage entschieden. Vor aserbaidschanischen Feiertagen kann es jedoch zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. Wegen der COVID-19-Pandemie ist die Online-Visumsbeantragung derzeit ausgesetzt.

Für den Flughafentransit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.

Voraufenthalte in Armenien
Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten und Befragungen rechnen. Es kann auch zu Einreiseverweigerungen kommen.

Voraufenthalte in der sogenannten „Republik Arzakh“(bis 2017 „Republik Bergkarabach“)
Sofern Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Arzakh” (früher „Republik Bergkarabach“) enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen in die sogenannte „Republik Arzakh“ sowie in und durch die umliegenden vormals besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.
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Teilreisewarnung Aserbaidschan 30.07.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 30.07.2021

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum, Registrierung)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum, das vor Antritt der Reise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bzw. einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Außerdem können Visa für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen über das aserbaidschanische Visa Portal online beantragt werden. Die Anträge werden in der Regel innerhalb weniger Tage entschieden. Vor aserbaidschanischen Feiertagen kann es jedoch zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. Wegen der COVID-19-Pandemie ist die Online-Visumsbeantragung für deutsche Staatsangehörige derzeit ausgesetzt.

Für den Flughafentransit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.

Voraufenthalte in Armenien
Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten und Befragungen rechnen. Es kann auch zu Einreiseverweigerungen kommen.

Voraufenthalte in der sogenannten „Republik Arzakh“(bis 2017 „Republik Bergkarabach“)
Sofern Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Arzakh” (früher „Republik Bergkarabach“) enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen in die sogenannte „Republik Arzakh“ sowie in und durch die umliegenden vormals besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.

Registrierung
Deutsche und andere Ausländer müssen sich bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von mehr als 15 Tagen direkt nach Ankunft beim Staatlichen Migrationsservice registrieren. Im Falle einer Hotelunterkunft wird diese Verpflichtung vom Hotel erfüllt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite der deutschen Botschaft Baku.

Längerfristiger Aufenthalt: Für längere Aufenthalte muss eine Aufenthaltserlaubnis beim aserbaidschanischen Staatlichen Migrationsdienst beantragt werden. Informationen hierzu können Sie der Webseite des aserbaidschanischen Migrationsdienstes entnehmen oder bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin erfragen.

Während des zunächst bis 1. September 2021 geltenden Quarantäne-Regimes ist der Staatliche Migrationsdienst nur eingeschränkt erreichbar. Bis zur Aufhebung der Einreisebeschränkungen gelten Ausnahmeregelungen für Ausländer, deren Aufenthalt in Aserbaidschan aufgrund der Reisebeschränkungen während des Quarantäne-Regimes bereits verlängert worden ist. Für weitere Informationen wird auf die Webseite des aserbaidschanischen Migrationsdienstes und die Web-App ‚MigAz‘ verwiesen.
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Teilreisewarnung Aserbaidschan 04.08.2021

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 04.08.2021

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum, das vor Antritt der Reise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bzw. einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Außerdem können Visa für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen über das aserbaidschanische Visa Portal online beantragt werden. Die Anträge werden in der Regel innerhalb weniger Tage entschieden. Vor aserbaidschanischen Feiertagen kann es jedoch zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. Wegen der COVID-19-Pandemie ist die online-Visumsbeantragung für deutsche Staatsangehörige voraussichtlich bis zum 5. August 2021 ausgesetzt.

Für den Flughafentransit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.

Voraufenthalte in Armenien
Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten und Befragungen rechnen. Es kann auch zu Einreiseverweigerungen kommen.

Voraufenthalte in der sogenannten „Republik Arzakh“ (bis 2017 „Republik Bergkarabach“)
Sofern Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Arzakh” (früher „Republik Bergkarabach“) enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen in die sogenannte „Republik Arzakh“ sowie in und durch die umliegenden vormals besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.
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Teilreisewarnung Aserbaidschan 13.08.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 13.08.2021

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum, das vor Antritt der Reise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bzw. einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Außerdem können Visa für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen über das aserbaidschanische Visa Portal online beantragt werden. Die Anträge werden in der Regel innerhalb weniger Tage entschieden. Vor aserbaidschanischen Feiertagen kann es jedoch zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. Seit dem 5. August 2021 ist die online-Visumsbeantragung für deutsche Staatsangehörige wieder möglich.

Für den Flughafentransit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.

Voraufenthalte in Armenien
Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten und Befragungen rechnen. Es kann auch zu Einreiseverweigerungen kommen.

Voraufenthalte in der sogenannten „Republik Arzakh“ (bis 2017 „Republik Bergkarabach“)
Sofern Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Arzakh” (früher „Republik Bergkarabach“) enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen in die sogenannte „Republik Arzakh“ sowie in und durch die umliegenden vormals besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.
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Hinweise zum Corona-Virus in Aserbaidschan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Teilreisewarnung Aserbaidschan 16.09.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 16.09.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Bewaffnete Auseinandersetzungen)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage: Region Bergkarabach und Grenzgebiet zu Armenien)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)


Aktuelles
Bewaffnete Auseinandersetzungen

Vom 13. – 15. September 2022 kam es im armenisch-aserbaidschanischen Grenzgebiet zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit über 150 Todesopfern auf beiden Seiten. Eine vereinbarte Waffenruhe wird derzeit weitgehend eingehalten. Die betroffenen Gebiete auf aserbaidschanischer Seite sind ohne Sondergenehmigungen der aserbaidschanischen Behörden nicht zu erreichen. Für das gesamte Grenzgebiet besteht eine Reisewarnung.

Weitere Auseinandersetzungen können nicht ausgeschlossen werden.
  • Wenn Sie sich in einem von Kampfhandlungen betroffenen Gebiet aufhalten, seien Sie besonders vorsichtig und begeben Sie sich an einen sicheren Ort. Bleiben Sie an diesem geschützten Ort, bis Sie ihn auf sicherem Wege verlassen können.
  • Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien.
  • Meiden Sie unbedingt das armenisch-aserbaidschanische Grenzgebiet.
  • Befolgen Sie die Anweisungen lokaler Behörden.
Sicherheit
Innenpolitische Lage
Region Bergkarabach und Grenzgebiet zu Armenien

Der bewaffnete Konflikt um die Region Bergkarabach sowie die im Südwesten und Westen Aserbaidschans gelegenen, bisher von armenischen Streitkräften besetzten Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar ist durch den Waffenstillstand aufgrund der Dreiseitigen Erklärung zwischen Aserbaidschan, Armenien und Russland vom 9. November 2020 zunächst beendet, auch wenn es an der Kontaktlinie weiterhin zu Gefechten kommt, wie zuletzt vom 13.-15. September 2022.

Die Schäden an ziviler Infrastruktur sind erheblich. Es besteht Minen- und Sprengfallengefahr und teilweise auch Gefahr durch Blindgänger. Das Befahren und Betreten dieser Bezirke ohne Genehmigung der aserbaidschanischen Behörden ist daher aus Sicherheitsgründen untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Minen- und Sprengstoffgefahr gilt in gleichem Maße für die aserbaidschanisch-armenische Landesgrenze, einschließlich der Grenze zwischen der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan und Armenien.

Die sogenannte „Republik Arzakh“ (bis 2017 „Republik Bergkarabach“) wird völkerrechtlich von Deutschland nicht anerkannt. In Bergkarabach und in den umliegenden ehemals von armenischen Streitkräften besetzten Gebieten der Republik Aserbaidschan kann auch aktuell keine konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden.

Die Einreise in die nach wie vor nicht von Aserbaidschan kontrollierten Teile Bergkarabachs (Gebiete nördlich und westlich von Schuscha, Latschin-Korridor) ohne eine entsprechende aserbaidschanische Erlaubnis stellte nach aserbaidschanischem Recht bisher einen Straftatbestand dar und führte zur Einreiseverweigerung für Aserbaidschan, siehe auch Rechtliche Besonderheiten. Diese Gebiete werden derzeit von russischen Truppen kontrolliert; diese genehmigen auch die Überschreitung der Demarkationslinie zu diesen Territorien. Die aserbaidschanische Regierung verbietet den Zugang zu den von ihr nicht kontrollierten Territorien ohne ihre ausdrückliche Genehmigung . Die aserbaidschanischen Strafvorschriften gelten im Fall einer Zuwiderhandlung unverändert fort. Die sieben Bezirke südlich und westlich von Bergkarabach stehen zwar wieder unter aserbaidschanischer Hoheit, sind aber aus Sicherheitsgründen nicht zu bereisen. Es gibt weder eine gesicherte Verwaltung noch Regelungen für das Betreten dieser Gebiete. Abseits der Straßen besteht akute Minengefahr und die Gefahr von explosiven Munitionsresten.

Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Einreise nach Bergkarabach und die umliegenden ehemals besetzten Gebiete drohten bislang neben einer zukünftigen Einreiseverweigerung auch Geld- und Haftstrafen. Diese konnten unter Umständen von den aserbaidschanischen Sicherheitsbehörden auch durch an dritte Staaten gerichtete Auslieferungsersuche durchgesetzt werden. Es liegen noch keine Informationen zu den Bestimmungen nach dem Waffenstillstand vor, daher wird davon ausgegangen, dass die bisherigen Regelungen weiter gelten.

Militärische Anlagen dürfen nicht fotografiert werden. Inanspruchnahme von Prostitutionsdienstleistungen gilt in Aserbaidschan als „Ordnungswidrigkeit“ und kann mit einer Ermahnung bzw. Geldstrafe geahndet werden.
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Teilreisewarnung Aserbaidschan 28.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 28.10.2022

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kriminalität: Empfehlungen)


Sicherheit
Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Vereinzelte Überfälle erfolgen nach Einbruch der Dunkelheit in Stadtzentren nahe Bars und Clubs sowie an Eingängen privater Apartments.
  • Lassen Sie insbesondere in der Dunkelheit Vorsicht walten und unternehmen Sie nicht alleine nachts Spaziergänge.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und zeigen Sie in der Öffentlichkeit keine Wertsachen.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie Speisen und Getränke nie unbeaufsichtigt und nehmen diese nicht von Fremden an.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
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Teilreisewarnung Aserbaidschan 11.11.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 11.11.2022

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Ausreisesperre für ehemalige aserbaidschanische Staatsangehörige wegen Militärdienstpflichten)


Einreise und Zoll
Ausreisesperre für ehemalige aserbaidschanische Staatsangehörige wegen Militärdienstpflichten

In letzter Zeit wurden vermehrt Deutsche mit früherer aserbaidschanischer Staatsangehörigkeit aufgrund noch erfasster Militärdienstpflichten an der Ausreise gehindert. In der Regel betraf dies männliche Staatsangehörige im Alter zwischen 18 und 35 Jahren, Ungeklärte Militärdienstverpflichtungen in Aserbaidschan können zu Ausreisesperren und damit verbundenen Verlängerungen des Aufenthaltes in Aserbaidschan führen. Die deutsche Botschaft in Baku hat keine Möglichkeit das Verfahren der aserbaidschanischen Behörden zur Klärung von Ausreisesperren zu beschleunigen.
  • Wenden Sie sich bitte vor einer geplanten Reise nach Aserbaidschan an die Botschaft der Republik Aserbaidschan zur verbindlichen und abschließenden Klärung Ihrer bestehenden Militärdienstpflicht. Dies gilt auch, wenn Ihnen bereits ein Visum für Aserbaidschan erteilt worden ist.
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Teilreisewarnung Aserbaidschan 03.04.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 03.04.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (COVID-19: Einreise; Beschränkungen im Land)
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen)


Aktuelles: COVID-19
Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Aserbaidschans.

Alle Landgrenzen sind im Rahmen des speziellen Quarantäne-Regimes momentan für den regulären Personenverkehr geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Seit dem 28. März 2023 wird für die Einreise kein Impf- oder Genesenennachweis mehr benötigt, auch die Vorlage eines negativen PCR-Tests ist nicht erforderlich.

Ausreise und Transit
Der internationale Zug-, Bus-, und Fährverkehr ist ausgesetzt. Die Ausreise und die Durch- und Weiterreise sind derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.

Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis zum 1. Mai 2023 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen.

Empfehlungen
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der aserbaidschanischen Regierung sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst .
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).
Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen

Ausländer können in unbegrenzter Höhe Devisen einführen. Diese müssen beim Zoll deklariert und ihr Verbleib bei der Ausreise ab einem Betrag von mehr als 10.000 USD durch schriftliche Anmeldung beim Zoll nachgewiesen werden. Bei Ein- und Ausreise sind ansonsten keine Zolldeklarationen mehr auszufüllen.
Landeswährung kann bis zu einem Betrag von 20.000 AZN zollfrei ein- und ausgeführt werden.

Mobilgeräten müssen bei Einfuhr beim Zoll angemeldet werden, wenn das Mobilgerät den Wert von 800 USD (bzw. 300 USD bei Online-Kauf) übersteigt, in Aserbaidschan mit einer aserbaidschanischen Mobilnummer betrieben werden soll und in Aserbaidschan den Registrierungspflichten von IMEI-Nummern unterliegt.

Einige Waren können nur in beschränktem Umfang bzw. unter Vorbehalt der Vorlage einer entsprechenden Genehmigung ausgeführt werden. Dazu gehören:
  • Kaviar (höchstens 125 g)
  • Alkoholische Getränke (höchstens 1,5 l)
  • Lebensmittel bis max. 30 kg (davon max. 5 kg Stör)
  • Bargeld (kostenlose Ausfuhr von max. 10.000 USD)
  • Waren/Gegenstände im Wert von max. 800 USD
  • Antiquitäten, Kunstgegenstände u. Ä. nur mit entsprechender Genehmigung des Kulturministeriums
  • Zigaretten (höchstens 200 Stück)
Gelegentlich werden Waren aus Armenien vom Zoll konfisziert. Aktuelle Informationen über die entsprechenden Bestimmungen können vor der Einreise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin eingeholt werden.
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Registriert: 02.08.2005 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland

Teilreisewarnung Aserbaidschan 08.08.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 08.08.2023

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19)
- Gesundheit (Malaria)


Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Aserbaidschans, dem aserbaidschanischen Migrationsdienst sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich, da alle Landgrenzen im Rahmen des speziellen Quarantäne-Regimes momentan für den regulären Personenverkehr geschlossen sind. Ebenso ist der internationale Zug-, Bus- und Fährverkehr ausgesetzt.

Ausreise und Transit
Die Ausreise und die Durch- und Weiterreise sind derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.

Gesundheit
Malaria

Aserbaidschan gilt seit 2023 offiziell als malariafrei.
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Teilreisewarnung Aserbaidschan 28.08.2023

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 28.08.2023

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; LGBTIQ)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Registrierung; Einfuhrbestimmungen)


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Im Inlandsflugverkehr wie auch im Zug- und Busverkehr gibt es regelmäßig Verspätungen. Fährverbindungen nach Iran, Kasachstan, Turkmenistan und der Russischen Föderation gibt es nur unregelmäßig. Empfehlenswert sind stets internationale Direktfüge.

Außerhalb der Hauptstadt Baku sind Straßen häufig in schlechtem Zustand. In weiter abgelegenen Gebieten ist die Treibstoffversorgung nicht immer gewährleistet. Unvorhersehbares und waghalsiges Verhalten einiger Verkehrsteilnehmer stellt ein erhöhtes Unfallrisiko dar. Nach Einbruch der Dunkelheit ist besondere Vorsicht geboten.

Im ganzen Land gibt es Polizei- und Armeekontrollen, weshalb stets der Reisepass und das Visum bzw. der Aufenthaltstitel mindestens in Kopie mitgeführt werden sollte. Im Straßenverkehr gilt absolutes Alkoholverbot.
  • Führen Sie stets zumindest eine Fotokopie des Reisepasses mit sich, da die aserbaidschanische Polizei gelegentlich Ausweiskontrollen durchführt.
  • Vermeiden Sie Autofahrten bei Dunkelheit abseits der Hauptstraßen.
  • Fahren Sie äußerst vorsichtig und defensiv.
LGBTIQ
Nach aserbaidschanischem Recht sind sexuelle Handlungen zwischen Personen gleichen Geschlechts nicht verboten und nicht strafbar. Homosexualität wird gesellschaftlich jedoch kaum akzeptiert und ist mit Tabus belegt. Intime Handlungen, sowohl homo- wie auch heterosexueller Art in der Öffentlichkeit treffen kaum auf Toleranz und können leicht negative Reaktionen hervorrufen.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Aserbaidschans, dem aserbaidschanischen Migrationsdienst sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich, da alle Landgrenzen im Rahmen des offiziell weiterhin gültigen speziellen Quarantäne-Regimes momentan für den regulären Personenverkehr geschlossen sind. Ebenso sind der internationale Zug-, Bus- und Fährverkehr weiterhin großteils ausgesetzt.

Ausreise und Transit
Die Ausreise und die Durch- und Weiterreise sind im Rahmen des offiziell weiterhin gültigen speziellen Quarantäne-Regimes derzeit nur über die internationalen Flughäfen möglich.

Registrierung
Deutsche und andere Ausländer müssen sich bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von mehr als 15 Tagen direkt nach Ankunft beim staatlichen Migrationsservice registrieren. Im Falle einer Hotelunterkunft wird diese Verpflichtung vom Hotel erfüllt. Weitere Informationen Hinweise zur Registrierung sind beim Staatlichen Migrationsdienstes zu finden.

Längerfristiger Aufenthalt: Für längere Aufenthalte muss eine Aufenthaltserlaubnis beim aserbaidschanischen Staatlichen Migrationsdienst beantragt werden. Informationen hierzu können der Webseite des aserbaidschanischen Migrationsdienstes entnommen oder bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin erfragt werden.

Einfuhrbestimmungen
Ausländer können in unbegrenzter Höhe Devisen einführen. Ab einem Betrag von 10.000 USD müssen die Devisen beim Zoll deklariert und ihr Verbleib bei der Ausreise durch schriftliche Anmeldung beim Zoll nachgewiesen werden.
Landeswährung kann bis zu einem Betrag von 20.000 AZN zollfrei ein- und ausgeführt werden.

Mobilgeräte müssen bei Einfuhr beim Zoll angemeldet werden, wenn das Mobilgerät den Wert von 800 USD (bzw. 300 USD bei Online-Kauf) übersteigt, in Aserbaidschan mit einer aserbaidschanischen Mobilnummer betrieben werden soll und in Aserbaidschan den Registrierungspflichten von IMEI-Nummern unterliegt.

Einige Waren können nur in beschränktem Umfang bzw. unter Vorbehalt der Vorlage einer entsprechenden Genehmigung ausgeführt werden. Dazu gehören:
  • Kaviar (höchstens 125 g)
  • Alkoholische Getränke (höchstens 1,5 l)
  • Lebensmittel bis max. 30 kg (davon max. 5 kg Stör)
  • Bargeld (kostenlose Ausfuhr von max. 10.000 USD)
  • Waren/Gegenstände im Wert von max. 800 USD
  • Antiquitäten, Kunstgegenstände u. Ä. nur mit entsprechender Genehmigung des Kulturministeriums
  • Zigaretten (höchstens 200 Stück)
Gelegentlich werden Waren aus Armenien vom Zoll konfisziert. Aktuelle Informationen über die entsprechenden Bestimmungen können vor der Einreise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin eingeholt werden.
Auswärtiges Amt

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Birgitt

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Teilreisewarnung Aserbaidschan 19.09.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 19.09.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Bewaffnete Auseinandersetzungen)


Aktuelles
Vor Reisen in die gesamte Region Bergkarabach und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien
(im Süden beginnend mit dem Araz-Fluss/Dreiländereck Aserbaidschan/Iran/Armenien bis hin zum Dreiländereck Aserbaidschan/Georgien/Armenien im Norden) wird gewarnt.

Bewaffnete Auseinandersetzungen

Aserbaidschan hat am 19. September 2023 eine Militäraktion in der Region Bergkarabach gestartet. Die weiteren Entwicklungen werden beobachtet. Weitere bewaffnete Auseinandersetzungen im gesamten Grenzgebiet zu Armenien können nicht ausgeschlossen werden. Die betroffenen Gebiete auf aserbaidschanischer Seite sind ohne Sondergenehmigungen der aserbaidschanischen Behörden nicht zu erreichen.
  • Wenn Sie sich in einem von Kampfhandlungen betroffenen Gebiet aufhalten, seien Sie besonders vorsichtig und begeben Sie sich an einen sicheren Ort. Bleiben Sie an diesem geschützten Ort, bis Sie ihn auf sicherem Wege verlassen können.
  • Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien.
  • Befolgen Sie die Anweisungen lokaler Behörden.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Aserbaidschan 21.09.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 21.09.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Bewaffnete Auseinandersetzungen)


Aktuelles
Bewaffnete Auseinandersetzungen

Aserbaidschan hat am 19. September 2023 eine Militäraktion in der Region Bergkarabach gestartet. Am 20. September 2023 wurde ein Waffenstillstand verkündet. Die weiteren Entwicklungen werden beobachtet. Weitere bewaffnete Auseinandersetzungen im gesamten Grenzgebiet zu Armenien können nicht ausgeschlossen werden, siehe Sicherheit - Teilreisewarnung. Die betroffenen Gebiete auf aserbaidschanischer Seite sind ohne Sondergenehmigungen der aserbaidschanischen Behörden nicht zu erreichen.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Wenn Sie sich in einem von Kampfhandlungen betroffenen Gebiet aufhalten, seien Sie besonders vorsichtig und begeben Sie sich an einen sicheren Ort. Bleiben Sie an diesem geschützten Ort, bis Sie ihn auf sicherem Wege verlassen können.
  • Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien.
  • Befolgen Sie die Anweisungen lokaler Behörden.
Auswärtiges Amt

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