Frank-Walter Steinmeier: Diese Aufgaben hat ein Bundespräsident

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Frank-Walter Steinmeier: Diese Aufgaben hat ein Bundespräsident


Basiswissen
Das sollten Sie über das Amt des Bundespräsidenten wissen

Von Maria Bode

16.03.2020Lesedauer: 2 Min.
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Frank-Walter Steinmeier und Joachim GauckVergrößern des Bildes
Zwei Bundespräsidenten: Joachim Gauck und sein Nachfolger Frank-Walter Steinmeier im Schloss Bellevue 2017 (Quelle: Eventpress/dpa-bilder)

Hände schütteln, Gespräche mit wichtigen Besuchern aus dem Ausland führen und in schwierigen Zeiten die richtigen Worte finden. t-online.de erklärt, was der Bundespräsident macht – und wie er bezahlt wird.

Während seiner dreijährigen Amtszeit hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bislang über 350 Reden zu unterschiedlichen Anlässen gehalten. Hinzu kommen 35 offizielle Reisen sowie diverse Termine und Empfänge. Aber was macht Steinmeier sonst und wie wird man eigentlich zum Bundespräsidenten gewählt? Diese und weitere Fragen beantworten wir in der Übersicht.

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt Deutschlands. Er steht protokollarisch an der Spitze des Staates, ist dessen ranghöchster Repräsentant. Er symbolisiert die Einheit der Bundesrepublik, gehört somit weder der Legislative noch der Exekutive oder der Judikative an. Seine Aufgaben, Rechte und Pflichten sind im Grundgesetz geregelt.

Interessante Fakten, Bilder und Hintergründe zum Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier finden Sie hier.

Welche Aufgaben hat der Bundespräsident?

  • Mitwirkung bei der Regierungsbildung, indem er einen Bundeskanzler zur Wahl vorschlägt, er ernennt und entlässt Kanzler und Minister
  • Ernennung und Entlassung von Bundesrichtern, Bundesbeamten, Offizieren und Unteroffizieren
  • Überprüfung und Unterzeichnung neuer Gesetze
  • Ausübung des Begnadigungsrechtes für den Bund
  • Staatspflege (bspw. übernimmt Schirmherrschaften, repräsentiert das Land)
  • Anordnung von Staatsakten oder Staatsbegräbnissen
  • Reden und Ansprachen (zum Beispiel auch die jährliche Weihnachtsansprache)
  • völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik
  • Staatsbesuche und Empfang ausländischer Staatsoberhäupter
  • Ernennung deutscher Botschafter und Akkreditierung ausländischer Botschafter
  • Verleihung von Orden und Ehrungen

Wie wird der Bundespräsident gewählt?

  • Der Bundespräsident wird regulär alle fünf Jahre gewählt und für maximal zwei Amtszeiten
  • Jeder Deutsche kann sich prinzipiell wählen lassen, wenn er/sie über 40 Jahre alt ist
  • Die Bundesversammlung wählt den Bundespräsidenten geheim und ohne Aussprache – spätestens dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des amtierenden Bundespräsidenten
  • Bis zu drei Wahlgänge sind möglich
  • Die Bundesversammlung wird vom Präsidenten des Bundestages zusammengerufen
  • Bundesversammlung besteht aus: Mitgliedern des Bundestages und zusätzlich die gleiche Anzahl von Vertretern der Länder

Die Amtssitze des Bundespräsidenten

  • Der Bundespräsident hat zwei Amtssitze: das Schloss Bellevue in Berlin und die Villa Hammerschmidt in Bonn
  • Die Standarte der Villa Hammerschmidt ist nur gehisst, wenn sich der Bundespräsident dort aufhält
  • Die Standarte auf Schloss Bellevue ist gehisst, wenn sich der Bundespräsident in Deutschland befindet – außer er residiert in der Villa Hammerschmidt, einem Gästehaus der Bundesländer, oder befindet sich auf Auslandsreise
  • Schloss Bellevue wurde im Zweiten Weltkrieg stark beschädigt, aber originalgetreu wieder aufgebaut
  • Eine Privatwohnung hat der Bundespräsident im Schloss Bellevue nicht
  • Roman Herzog war der einzige Bundespräsident, der in Schloss Bellevue wohnte

Wie ist eigentlich die Bezahlung des Bundespräsidenten?

  • Der Bundespräsident erhält ein Neuntel mehr Amtsbezüge als die Kanzlerin
  • 2018 waren das etwa 242.500 Euro
  • Hinzu kommen Aufwandsgelder von 78.000 Euro jährlich
  • Nach der Amtszeit erhält er Ruhebezüge in Höhe der Amtsbezüge – den Ehrensold
  • Für seine Bezüge muss der Bundespräsident Steuern zahlen
Verwendete Quellen
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