Poststellenregelungen ab Montag, den 23.03.2020 für CAU-Mitarbeiter*innen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zum Erhalt der Betriebsfähigkeit der elementaren Prozesse der CAU darf die Poststelle nicht mehr betreten werden. Das Betreten der Pforte ist nur noch nach Aufforderung und einzeln gestattet.

Aufgrund der extremen personellen Engpässe bei der Postsortierung und Verteilung bitten wir Sie, Ihre Prozesse, soweit dies rechtlich möglich ist, unter Nutzung digitaler Medien abzuwickeln. Nur so können unverzichtbare Postzustellungen und Rechnungsprozesse aufrechterhalten werden.

Denken Sie daran, dass auch der Empfänger vor Ort sein muss, um die Post überhaupt zu bearbeiten. Hier ist eine E-Mail manchmal sinnvoller, da viele Mitarbeiter auch bei dem Empfängern in Home Office sind.

Bitte informieren Sie Ihre geschäftlichen Kontakte, dass auf Grund der aktuellen Situation die Postzustellungen gestört sein können. Übermitteln Sie Ihren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern Ihre korrekte und zuordnungsfähige Adressierung (Stabstelle/Institut/Bereich, Name, Anschrift). Ohne historisches Wissen und wochenlange Einarbeitung kann die Notbesetzung der Poststellen die Post nicht zuordnen. Bitte sorgen Sie dafür, dass nicht lagerungsfähige Probensendungen u. ä. direkt bei Ihnen angeliefert und entgegengenommen werden.

Die Postsendungen an das Präsidium und an die Geschäftsbereiche und Stabsstellen S1, S2, F1, F2, R1, R2, R3, PS können im Sachgebiet Innere Dienste (ehem. Registratur) zwischen 10:00 und 11:00 Uhr abgeholt werden. Dies vorzugsweise gleich für ganze Abteilungen. Nähere Informationen erhalten Sie ggf. bei Susanne Mielke-Vesper.

Poststellenregelungen ab Montag, den 23.03.2020 für CAU-Mitarbeiter*innen:

  1.  Reduzierte Öffnungszeit: Dienstag und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr.
  2.  Hausinterne Post wird mit Vorrang durch die Notbesetzungen bearbeitet.
  3.  Briefsendungen sind in den Posteinwurf einzuwerfen.
  4.  Angelieferte Pakete können nur während der Öffnungszeiten abgeholt werden. Hinweis: Der Paketempfang vor Ort außerhalb des CAP 4 kann nicht immer gewährleistet werden. Daher kann es auch zu Rücksendungen der Pakete kommen. Bitte bedenken Sie dies bei der Bestellung von Waren. Prüfen Sie bitte, ob Sie gegebenenfalls Paketlieferungen über die DHL-Packstation hinter der Mensa 1 abwickeln können.
  5.  Pakete können nicht mehr über die Poststelle versandt werden. Hinweis: Pakete können selbst frankiert und versendet werden. Die Kosten werden Ihnen im Nachgang erstattet.
  6.  Allgemeine Werbung wird nicht mehr weitergeleitet.
  7.  Zeitungen und Zeitschriften können nur noch in begründeten Ausnahmefällen zur Abholung bereitgestellt werden. Hinweis: Tageszeitungen aus Abos (z.B. KN) werden im Rahmen des Möglichen tagaktuell weiterhin durch die Postverteilung zur Verfügung gestellt.
  8.  Das Frankieren und Weiterleiten eingeworfener Postsendungen kann sich mehrtägig verzögern. Hinweis: Briefe können selbst frankiert und eingeworfen werden. Auch hier können die Kosten erstattet werden.

Bei Fragen, Hinweisen, etc. zu o.g. Inhalt wenden Sie sich bitte per Mail an: kkonarsky@uv.uni-kiel.de. Lassen Sie die Mitarbeiter*innen in der Poststelle (CAP4), in der Hauptpforte, bei den Botentouren und bei den Poststellen in den anderen Unigebäuden so gut wie möglich ihre Arbeit machen, damit Sie zumindest im Notbetrieb eine Zustellung der Post erhalten. Anrufe in der Poststelle verzögern den Ablauf.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.