Lindner: Grundsteuer-Problem können Länder selbst lösen
 

Lindner: Grundsteuer-Problem können Länder selbst lösen

In Rheinland-Pfalz wird die Grundsteuer nach dem Bundesmodell erhoben. Doch daran gibt es Kritik: Wohneigentümer müssen mehr bezahlen, Gewerbetreibende können Geld sparen.
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Während Gewerbetreibende künftig Steuern sparen, müssen Wohnungs- und Hauseigentümer draufzahlen. Es gibt Ideen, wie sich das Problem in Rheinland-Pfalz beseitigen ließe.

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Mainz. Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) und ihr nordrhein-westfälischer Amtskollege sind damit gescheitert, ein Problem der Grundsteuer-Reform an den Bund weiterzureichen. Das Gesetz gebe den Ländern genügend Spielraum, die Steuerberechnung selbst an regionale Bedürfnisse anzupassen, argumentierte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in einem Brief an seine Kollegen, wie die Deutschen Presse-Agentur berichtete. Eine Reform durch den Bund sei in der Kürze der Zeit nicht rechtssicher umsetzbar, meinte Lindner weiter. Nun fordern der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz sowie Haus und Grund in einer gemeinsamen Mitteilung die rheinland-pfälzische Landesregierung erneut auf, sich „unverzüglich“ um das Problem zu kümmern.

Das Problem: In Rheinland-Pfalz wird wie in zehn anderen Bundesländern das Bundesmodell zur neuen Grundsteuer umgesetzt. Und das bevorzuge gewerblich genutzte Grundstücke, während für Wohngrundstücke bis zu 20 Prozent mehr bezahlt werden müsse, kritisieren die Verbände. „Dadurch werden Hauseigentümer, und über die Nebenkosten auch Mieter, ab 2025 kräftiger zur Kasse gebeten“, heißt es in der Mitteilung. Die beiden Verbände haben deshalb unter anderem vorgeschlagen, dass die Kommunen je nach Lage selbst über die Höhen der Hebesätze entscheiden können, „um Wohnen nicht noch teurer werden zu lassen“.

Brüderle: Land Rheinland-Pfalz muss reagieren

Nach derzeitiger Rechtslage gelte laut Steuerzahlerbund sowie Haus und Grund die Hebesatzeinheitlichkeit: Grundsteuer A und B müssen auf demselben Niveau liegen. Doch anstatt dies rasch selbst zu ändern, habe Finanzministerin Ahnen die Bundesregierung im März 2024 um eine bundesgesetzliche Regelung gebeten. „Damit ist Frau Ahnen auf ganzer Linie gescheitert“, meinte Christoph Schöll, Landesvorsitzender von Haus und Grund Rheinland-Pfalz. Nun müsse das Land „endlich mal reagieren“, forderte er. So sieht es auch Rainer Brüderle, Präsident des Bundes der Steuerzahler Rheinland-Pfalz. Gesplittete Grundsteuer-Hebesätze würden ihm zufolge das Ungleichgewicht zwischen Gewerbe- und Wohngrundstücken ortsgerecht korrigieren können. Daher sollte die Landesregierung den Kommunen dieses Recht einräumen, meinte Brüderle.

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Lindner ermunterte in seinem Schreiben die Länder, „notwendige Änderungen im Landesrecht aktiv auszuschöpfen“. „Eine bundesgesetzliche Regelung wäre sowohl mit Blick auf die Zeitschiene als auch mit Blick auf die Rechtssicherheit mit erheblichen Unsicherheiten behaftet“, schrieb er laut dpa. Zudem wären neue Abwägungen in den Ländern auch dann nicht vermeidbar – genauso in den fünf Bundesländern, die zur Berechnung der Grundsteuer eigene Formeln und nicht das Bundesmodell nutzten.

Verbände fordern, Grundsteuer in bisheriger Form abzuschaffen

Haus und Grund sowie der Bund der Steuerzahler sehen keine Zukunft für das Bundesmodell der Grundsteuer. „Spätestens nach dem nächsten Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Grundsteuer muss die Politik grundsätzlich über Alternativen nachdenken“, finden sie. „Damit aber ist die rheinland-pfälzische Landesregierung nicht aus der Verpflichtung entlassen, kurzfristig dafür zu sorgen, dass sich Wohnen ab dem nächsten Jahr nicht noch mehr verteuert.“ Kurzfristig müssten die Hebesätze gesplittet, mittelfristig die Grundsteuer in der bisherigen Form abgeschafft werden.