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Kinderwagen

Nach zwei Jahren: Mordanklage gegen Leons Vater erhoben

Symbolbild. (FOTO: wikimedia/Rufus46, iStock/Wirestock)
Symbolbild. (FOTO: wikimedia/Rufus46, iStock/Wirestock)

Ein tragisches Ereignis wirft seinen Schatten über das idyllische St. Johann in Tirol. Der Tod des 6-jährigen Leon im August 2022. Dieser verlor in den Fluten der Kitzbüheler Ache sein Leben. Das ist nun Gegenstand einer schwerwiegenden Anklage gegen seinen Vater.

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat ihre Ermittlungen abgeschlossen und den 39-jährigen Vater des Jungen angeklagt. Ihm wird das Verbrechen des Mordes und das Vergehen der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Last gelegt. Dem Mann wird vorgeworfen, seinen Sohn, der von Geburt an das seltene Syngap-Syndrom hatte, vorsätzlich in den hochwasserführenden Fluss gestoßen oder geworfen zu haben. Der Bub ertrank und wurde später tot auf einer Sandbank aufgefunden.

Inszenierter Überfall?

Die Anklage basiert maßgeblich auf der Annahme, dass der Vater versucht hat, einen Raubüberfall vorzutäuschen, um die eigene Tat zu verschleiern. Er soll sich selbst mit einer Flasche verletzt, diese zerschmettert und sich als Opfer eines Überfalls dargestellt haben, bis Spaziergänger ihn fanden. Dieses Szenario wird vom Angeklagten bestritten. Er gibt an, einen plötzlichen Schlag auf den Kopf verspürt zu haben, während er seinen Sohn im Kinderwagen schob. Er sei erst wieder zu Bewusstsein gekommen, als Menschen ihn angesprochen hätten.

Umfassende Ermittlungen

Die Untersuchungen wurden mit akribischer Sorgfalt geführt. Über 60 Zeugenbefragungen, die Analyse von etwa 100 DNA-Spuren, die Auswertung von Überwachungsmaterial und die Durchsicht digitaler Daten haben das Bild der Ereignisse zusammengesetzt. Diverse Fachgutachten aus Medizin, Neurologie, Psychiatrie und IT stützen die Anklage. Beamte nahmen den Angeklagten nach intensiven Ermittlungen in Gewahrsam. Er befindet sich seither in Untersuchungshaft. Er hat nun die Möglichkeit, binnen 14 Tagen Einspruch zu erheben, während ein Gerichtstermin noch festzulegen ist.