Inselfähren
Kapitän auf Fähre alkoholisiert: Polizei rückt an
Norden / Lesedauer: 1 min
Als Kapitän ist nicht nur Trinken im Dienst tabu - auch davor sollte man es tunlichst unterlassen. Das musste ein Schiffsführer an der Nordsee nun schmerzhaft erfahren.
Nach einem Hinweis kam die Polizei - und das hat Folgen für einen Kapitän auf einer Fähre von und zu den Nordseeinseln.
Die Regeln für Kapitäne sind streng
Der Kapitän der Inselfähre wurde dann am Sonnabend durch eine Streifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats Norden überprüft. Und die Kontrolle ergab dann auch einen Wert von 0,58 Promille. Der Schiffsführer eines Fahrgastschiffs darf aber in der Dienstzeit keine alkoholischen Getränke zu sich nehmen - und muss auch oder bei Dienstantritt 0,0 Promille haben.
Die Weiterfahrt auf dem Schiff wurde ihm verboten und es wartet ein Ordnungswidrigkeitsverfahren auf ihn. Die Reederei setzte dann sofort einen Ersatzkapitän ein.