Fachamt Eingliederungshilfe - Sozialpädagogischer Fachdienst - hamburg.de
Wandsbek Markt mit dem ZOB und der Sichtachse in die Hamburger Innenstadt, Hintergrundbild
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Bedarfsermittlung Sozialpädagogischer Fachdienst Eingliederungshilfe

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Fachamt Eingliederungshilfe - Sozialpädagogischer Fachdienst

Der sozialpädagogische Fachdienst gliedert sich in zwei Bereiche (EH 2 und EH 3) mit inhaltsgleichen Aufgaben.

Alle Abteilungen sind für das Fallmanagement ambulanter Eingliederungshilfen (einschließlich für Werkstätten und Tagesförderstätten) sowie in besonderen Wohnformen (früher: stationäre Einrichtungen) innerhalb und außerhalb Hamburgs für Menschen mit einer geistigen, körperlichen und / oder seelischen Behinderung zuständig. Einige Spezialaufgaben werden nur von einzelnen Abteilungen wahrgenommen.

Abschnitt:

  • A – BARJ:
    EH 31
  • BARK – DAUZ:
    EH 35
  • DAVA – FRAN:
    EH 32
  • FRAO – HERR:
    EH 25
  • HERS – KITZ:
    EH 21
  • KIUA – LIED:
    EH 24
  • LIEE – NAFZ:
    EH 52
  • NAGA – RAUZ:
    EH 51
  • RAVA – SCHD:
    EH 22
  • SCHE – TANZ:
    EH 23
  • TAOA – Z:
    EH 34

Die Fallmanagerinnen und Fallmanager stellen zusammen mit den Leistungsberechtigten im Rahmen eines Gesamtplanverfahrens die notwendigen und erforderlichen Bedarfe fest. Dabei werden die benötigte ambulante Leistung oder die Fachleistung in einer besonderen Wohnform ermittelt. Ergänzend werden Ziele vereinbart, die im Gesamtplan festgehalten werden. Soweit erforderlich erfolgt dies in einer Gesamtplankonferenz mit weiteren vom Leistungsberechtigten hinzugezogenen Personen.

Seit Januar 2020 sind alle Anträge auf Eingliederungshilfe beim Leistungsrechtlichen Fachdienst EH 1 einzureichen. Dort wird das Verfahren eingeleitet:  Bei Neuanträgen wird zunächst der Ärztliche Fachdienst um die erforderliche Feststellung der Zugehörigkeit zum leistungsberechtigten Personenkreis gebeten. Wenn dies positiv erfolgt ist, wird der Sozialpädagogische Fachdienst mit dem Gesamtplanverfahren beauftragt.

Dazu gibt es gesonderte Aufgabengebiete:

Ihren genauen Ansprechpartner können Sie hier im Behördenfinder finden:

Weitere Informationen zur Eingliederungshilfe, zum Antragsverfahren sowie zu den verschiedenen Leistungsarten erhalten Sie unter unseren Fragen und Antworten zur Eingliederungshilfe.     

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Ihre "erste Wahl":

 Behördennummer 115

Bürgertelefon 040 115

Hier bekommen Sie montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr alle Auskünfte zur Hamburger Verwaltung. 

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