Auslandsaufenthalt / Wittelsbacher Gymnasium München
Wittelsbacher Gymnasium München

Schulbesuch im Ausland

Möglichkeit im G8

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10, welche die gebotene persönliche Reife besitzen, vermittelt ein Auslandsaufenthalt nicht nur Schlüsselerlebnisse, sondern auch Schlüsselerfahrungen. Daher unterstützt das Wittelsbacher-Gymnasium – gerade auch als Sprachliches Gymnasium – Schülerinnen und Schüler, die einige Wochen, Monate oder ein ganzes Jahr an einer ausländischen Schule verbringen wollen.

Die Erfahrungen mit Schulbesuchen im Ausland sind insgesamt äußerst positiv. Bevorzugte Länder sind neben Großbritannien und den USA auch Frankreich sowie Kanada und Australien.

Selbstverständlich ist die Möglichkeit eines Auslandsaufenthaltes auch im achtjährigen Gymnasium gegeben. Um den Eintritt in die Qualifikationsphase in Jahrgangsstufe 11 möglichst reibungslos zu bewältigen, empfehlen wir, einen Auslandsaufenthalt im 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 vorzusehen. Nach der Rückkehr können dann im 2. Halbjahr noch die Leistungsnachweise erbracht werden, die im günstigen Fall ein Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 ermöglichen, im ungünstigen Fall rechtzeitig zeigen, dass für den erfolgreichen weiteren Schulbesuch eine Wiederholung der 10. Jahrgangsstufe notwendig ist. Ein Auslandsschuljahr wird übrigens nicht auf die Höchstausbildungsdauer (vgl. § 14 Abs. 2 GSO) angerechnet, wenn die Zeit der Beurlaubung einen wesentlichen Teil eines Schuljahres umfasst, d.h. mindestens ein halbes Schuljahr beträgt.

Vorrücken

Schülerinnen und Schüler, die ein ganzes Schuljahr im Ausland verbracht haben, können auf Antrag auf Probe in die 11. Jahrgangsstufe vorrücken. Dies ist jedoch nur leistungsfähigen und leistungswilligen Schülerinnen und Schülern zu empfehlen.
Sie müssen dann im Ausbildungsabschnitt 11/1 die Bedingungen gem. § 6 Abs. 5 GSO erfüllen, um das Bestehen der Probezeit bestätigt zu bekommen („Die in den Ausbildungsabschnitt 11/1 des achtjährigen Gymnasiums fallende Probezeit gilt als bestanden, wenn die Schülerin oder der Schüler in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie der verpflichtend vierstündig zu belegenden Fremdsprache höchstens einmal weniger als 5 Punkte und in den (…) belegungspflichtigen Kursen höchstens zweimal weniger als 5 Punkte – in keinem Fall jedoch weniger als 1 Punkt – als Halbjahresleistung erzielt hat. Die Leistungen im Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung und im Fach Sport bleiben dabei unberücksichtigt. Eine Verlängerung ist in diesem Fall nicht zulässig; die Schülerin oder der Schüler wird in Jahrgangsstufe 10 zurückverwiesen.“).

Beurlaubung

Sollten Sie für Ihren Sohn/Ihre Tochter einen Schulbesuch im Ausland planen, so ist noch eine formelle Beurlaubung erforderlich, die beim Direktorat zu beantragen ist. Ebenso sind Anträge für evtl. benötigte Gutachten ausschließlich an das Direktorat, nicht an einzelne Lehrkräfte zu richten. Selbstverständlich ist mit der Schulleitung bereits beim Antrag auf Beurlaubung zu klären, ob hier ggf. ein Austauschpartner aufgenommen werden kann – wogegen grundsätzlich nichts einzuwenden ist, im Gegenteil.

Nach der Rückkehr aus dem Ausland sind eine Unterrichtsbesuchsbestätigung bzw. ein Zeugnis der ausländischen Schule vorzulegen, ebenso ein schriftlicher Erfahrungsbericht in der Fremdsprache.

Anbieter

Neben zahlreichen privaten Anbietern, die oft sehr teuer sind und deren Seriosität Sie genau prüfen sollten, vermittelt auch der Bayerische Jugendring (BJR) individuelle Schüleraustauschmaßnahmen (siehe das aktuelle Programm „See the world“) sowie mit Teilstipendien das Deutsche Youth For Understanding Komitee e.V.(YFU) im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.

Latinums-/Graecumsprüfung

Für den Fall, dass Ihr vor dem Auslandsjahr eine Latinums- bzw. Graecumsprüfung absolvieren soll, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit der betreffenden Fachbetreuung Kontakt auf. Diese Prüfungen finden gegen Schuljahresende statt. Bitte berücksichtigen Sie dies unbedingt bei der Planung eines Auslandsaufenthalts.

Informationen des Kultusministeriums

Die Homepage des Kultusministeriums bietet weitere Informationen zu Austauschprogrammen. Näheres dazu finden Sie hier…